Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

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VW Bulli T5
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Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von VW Bulli T5 »

Nabend allerseitz,

bin heute in der Arbeit von meinem Vorgesetzten (Fuhrparkleiter) wegen des Mitführens von 2 Liter Scheibenwischwasserfrostschutzreserve im Auto angesprochen worden,er habe gehört ,wenn man bei einer Kontrolle durch die "Rennleitung" :tl nix dabei hat,als Reserve, dann ist man mit 20 Euronen dabei.

Ist hier was bekannt oder hat von Euch jemand schon diesbezüglich was gehört bzw Bezahlt?? :gr

Bei :google hab ich nichts dergleichen gefunden.

TSchau
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looki
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von looki »

noch nie gehört!!! würde ich nie machen wieso sollte ich noch was mitschleppen!!
ich kenn nur das man im Winter scheibenfrostschutz drin haben sollte, sonst kostets Kohle!
Gruss der Marco!!

Der Funke ist der Start zu jeder Fahrt!!!


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BulliMedic
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von BulliMedic »

Hab ich auch noch nie was drüber gehört. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Rennleitung sauer ist, wenn man mit leerem Behälter und verdreckter Scheibe angetroffen wird...
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– Homer Simpson
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von Floribus »

Ich hab einen 5l Kanister im Bus stehen, seit ich an der tanke 8€ für einen liter blechen musste. Da fahr ich lieber 5 Liter rum, die nur 3€ gekostet haben.
Aber von ner Pflicht hab ich auch noch nichts gehört.
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Wohnklofan
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von Wohnklofan »

Also wenn ich alkoholhaltige Behälter im Bulli mitführe
muß ich immer blasen bei der Rennleitung ... :-bla

Ich dachte das Mitführen explosiver Stoffe wäre verboten...

:tl :tl :tl

:bumsfreunde
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

Hallo!

Pflicht wär mir auch neu.

Auch wenns auf längeren Strecken Sinn macht, Reserve dabei zu haben!
BULLIZEIliche Grüße

Marcus

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Styxn
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von Styxn »

StVO §2 Abs. 3a - Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
wenn frostschutz im vorratsbehälter der scheibenwischwaschspritzdüsenanlage :) ist das an winterliche Wetterverhältnisse angepasst.
das teil heisst vorratsbehälter, weil man damit einen vorrat durch die gegend fährt... eine pflicht von vorrat fals der vorrat aufgebraucht ist zuviel des guten... kann aber sein, dass es in anderen ländern in der EU anders geregelt wird. bei 2 feuerlöschern für busse in polen oder ersatzlampen und nem zweiten warndreieck in spanien kann ich mir auch gut vorstellen, dass man irgendwo auch n ersatzvorrat von vorräten dabei haben muss.
Bulli weg, Styxn wohl auch bald
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von Stone »

Bei mir gabs eine Verwarnung wegen Gefährdung von mir und dem anderen Verkehr.

Grund war die verdreckte Scheibe wegen Salz und das leere Wischwasser.
Kann ich mir durchaus vorstellen :hehe
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steffbla
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von steffbla »

also am Freitag wollten sie nur Warndreieck und Verbandskasten sehen. ;)
lieber nen kater als ne ziege. :(
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von kajunga »

Also meine Scheibe ist regelmäßig Salzweiß, weil mal wider das Wischwasser eingefrohren ist. Und das obwohl ich pures Frostschutzmittel reinkippe. Naja, wenn die bei den Scheiben genauso aufmerksam wie bei der seit 2 1/2 Jahren kaputten Kennzeichenbeleuchtung sind, dann isses mir a Wurscht.
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BulliMedic
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von BulliMedic »

steffbla hat geschrieben:also am Freitag wollten sie nur Warndreieck und Verbandskasten sehen. ;)
Das wundert mich nicht...entweder waren die beiden von dir so abgelenkt oder sie wollten dich möglichst schnell wieder los sein :box
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von Goldwinger »

Styxn hat geschrieben:
StVO §2 Abs. 3a - Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
wenn frostschutz im vorratsbehälter der scheibenwischwaschspritzdüsenanlage :) ist das an winterliche Wetterverhältnisse angepasst.
das teil heisst vorratsbehälter, weil man damit einen vorrat durch die gegend fährt... eine pflicht von vorrat fals der vorrat aufgebraucht ist zuviel des guten... kann aber sein, dass es in anderen ländern in der EU anders geregelt wird. bei 2 feuerlöschern für busse in polen oder ersatzlampen und nem zweiten warndreieck in spanien kann ich mir auch gut vorstellen, dass man irgendwo auch n ersatzvorrat von vorräten dabei haben muss.
kann mich diese Meinung nur anschliessen. Wenn es anders wäre führten wir auch bald einen Ersatzreifen für den Ersatzreifen mit. :muaha :muaha
Obwohl........ bei den Clowns in Berlin könnte ich mir das vorstellen, allein schon damit conti in hannover wieder etwas mehr zu tun bekommt :-bla :tl :-bla :tl :-bla :tl
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von Herr F. aus K. »

steffbla hat geschrieben: also am Freitag wollten sie nur Warndreieck und Verbandskasten sehen. ;)
klar ... damit ist der kofferraum von deinem lupo ja auch schon voll !
2l Wasser passen da ja nun wirklich nicht mehr rein ... deswegen haben die sich aus mitleid verzogen! :hehe
mfg. f.
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von mowagman »

ich kenn nur das man im Winter scheibenfrostschutz drin haben sollte, sonst kostets Kohle!
Wenns hart auf hart kommt kann ich mir nicht vorstellen, dass die Rennleitung vor Ort eine gerichtsverwertbare Analyse des Wischwassers erstellen kann......

Scheibe frei = iO, Scheibe zu = Stress

Gilt fürs Fahren als auch für den Kontakt mit der Rennleitung.....
Gruss aus dem Wald

Florian
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von aerobat »

Servus Miteinander!

Denke dass diese Frage einfach zu beantworten ist:
Ein Kraftfahrzeug ist während Deiner Nutzung immer in betriebssicherem Zustand zu halten.
(um es mal frei zu formulieren)

Was sagt uns das....
Man kann Dir (sofern man möchte) fast immer ans Bein pinkeln. Irgendwas ist sicherlich immer zu finden, wenn man will.

Gruß,
aero
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit!Für mich is das ne sinnlose Frage.Mir egal ob Vorschrift oder nich.Da wir mit unseren Bullis ja nich gerade über Platzmangel klagen können,oder?
Ich hab immer 2 1,5 l Flaschen fertig gemixt hinten drin.Mir is es zu blöd und geht mir einfach aufn Sack durch die Salzplörre nix mehr sehen zu können.
So hab ichs auch beim LKW fahren gemacht.Und die Preise an Tanken sind mir zu hoch.
Gruß Frank!
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von Bündner »

Hallo ,

ich hab in meinen Autos aus Prinzip
immer Scheibenwasser drin , sogar
Motoröl ist dabei , zusätzlich im Winter
sogar noch ne Wolldecke .

Gruss Mirco
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von aerobat »

Servus!

Immer mit dabei:
2 x Abschleppseil
Div. Spanngurte
1 x Starthilfe-Kabel
1 x BW-Klapp-Spaten
1 x Löschdecke
1 x Feuerlöscher kg?
5 L Reserve-Kanister
ca. 5 L Motoröl
ca. 3-5L Wischwasser-Frostschutz
6 L Trinkwasser
2 Decken & 2 Schlafsäcke
Div. Kabelbinder & Panzer-Tape
Div. Kleinzeug und a bissi Werkzeug

Gruß,
aero
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von country69 »

Moin!
Normalerweise fallen doch brennbare Flüssigkeiten unter Gefahrgut. Da kann das Mitführen in größeren Mengen, dann noch ohne Ladungssicherung, problematisch werden. :-bla
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von Styxn »

country69 hat geschrieben:Moin!
Normalerweise fallen doch brennbare Flüssigkeiten unter Gefahrgut. Da kann das Mitführen in größeren Mengen, dann noch ohne Ladungssicherung, problematisch werden. :-bla
Ach ohne Gefahrgut kann ungesicherte Ladung problematisch werden... Ich frag mich jetzt :gr wenn man 60L Kraftstoff (ADR 1.1.3.3) zusätzlich im Kofferraum transportieren darf, bei wieviel Liter Frostschutz wirds Gefahrgut? (ich hab leider keinen ADR schein und kanns nicht ausrechnen) ^^

ähm im Kaufland hatte ich mal an der Kasse am Kinderfänger ein hochkonzentrietes Scheibenfrostschutzmittel gekauft. Da sollen 50ml für 5L Gemisch bis -25°C reichen. Ist meine Notreserve - pures wasser gibts ja meistens noch an der Tanke. Bis jetzt brauchte ich es noch nicht...
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von Domi »

Styxn hat geschrieben: Da sollen 50ml für 5L Gemisch bis -25°C reichen. Ist meine Notreserve - pures wasser gibts ja meistens noch an der Tanke. Bis jetzt brauchte ich es noch nicht...

Warum glaub ich nicht dass das funktioniert ? :-?
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von Hacky »

Domi hat geschrieben:Warum glaub ich nicht dass das funktioniert ? :-?
Das Zeug muss man mit warmen Wasser ansetzen, dann friert es nicht so schnell ein :-bla
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

@ Styxn:

"Ich frag mich jetzt :gr wenn man 60L Kraftstoff (ADR 1.1.3.3) zusätzlich im Kofferraum transportieren darf"...

Seit wann darf man 60 Liter Kraftstoff in Kofferraum transportieren???
BULLIZEIliche Grüße

Marcus

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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von Styxn »

Marcus BULLIZEI hat geschrieben:@ Styxn:

"Ich frag mich jetzt :gr wenn man 60L Kraftstoff (ADR 1.1.3.3) zusätzlich im Kofferraum transportieren darf"...

Seit wann darf man 60 Liter Kraftstoff in Kofferraum transportieren???

weiß auch nicht seit wann, ich weiß dass man zur jahrtausendwende nur 20l transportieren durfte (deutsches recht) und jetzt 60l (Anpassung an EU richtlinien ADR) - steht in dem Punkt 1.1.3.3 beschrieben. http://www.sidiblume.de/info-rom/gefahr ... 2003_1.htm" onclick="window.open(this.href);return false;
In wiefern die Auslegung als Reservekraftstoff oder als Beförderung von Kraftstoffen sein muss weiß ich aber nicht. Ich persönlich Transportiere auch äußerst ungern Benzin oder Diesel im Auto. Als Reserve reichen mir 5l...
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Re: Mitführen von Scheibenwischwasserreserve

Beitrag von Marcus BULLIZEI »

@ Styxn:

Ich kenn das auch nur mit "maximal 20 Liter in Kanistern" zulässig! Ich wusste nicht, dass die EU neuerdings mehr erlaubt.

Ich hab schon seit fast 20 Jahren keinen Kanister mehr dabei! Ich tanke einfach rechtzeitig! :tl :tl :tl

Obwohl ich auch schon mit dem Gedanken gespielt habe, mir 3 Kanister zu je 20 Liter in den Kofferraum zu legen und immer dort zu tanken, wo es grad günstig ist! :tl
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