LKW Zulassung

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lifeofmyown
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LKW Zulassung

Beitrag von lifeofmyown »

Hallo Zusammen! Weiss jemand genau, welche Kriterien zu erfüllen sind, wenn man ein Fahrzeug von PKW auf LKW umschlüsseln lassen will? Ungefähre Angaben finde ich im Internet, aber nichts genaues.
Telefonisch bekommt man beim TÜV nur noch über eine 0900-Nummer Auskunft...die können mich mal! :evil:
The Bear
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Re: LKW Zulassung

Beitrag von The Bear »

sitze müssen hinten raus alle gurthalterungen hinten müssen zugeschweisst werden
offiziell muss auchnoch ne trennwand zwischen laderaum und fahrerzelle und die hinteren fenster müssen zugeschweist werden (das kann aber variieren je nachdem wie dein amt drauf ist )
genau ruf am besten mal bei deinem finanzamt an die sagen dir das
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lifeofmyown
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Re: LKW Zulassung

Beitrag von lifeofmyown »

The Bear hat geschrieben:sitze müssen hinten raus alle gurthalterungen hinten müssen zugeschweisst werden
offiziell muss auchnoch ne trennwand zwischen laderaum und fahrerzelle und die hinteren fenster müssen zugeschweist werden (das kann aber variieren je nachdem wie dein amt drauf ist )
genau ruf am besten mal bei deinem finanzamt an die sagen dir das
Ok, danke. Aber ich bin gerade etwas verwirrt...geh ich dann einfach zur Zulassung und sag denen, die sollen statt PKW mal LKW in die Papiere schreiben oder will sich der TÜV die Mühle vorher noch mal anschauen?
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lifeofmyown
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Re: LKW Zulassung

Beitrag von lifeofmyown »

So, hab die Lösung! 8-) Hab jetzt beim FA angerufen.

Ich muss "nur" die Sitze hinten rauswerfen und die Aufnahmen für die Gurte müssen verschweisst werden. Dann führ ich den Hobel beim FA vor. In den Papieren muss nichts geändert werden, bzw. es muss keine Umtragung von PKW zu LKW erfolgen. Ist einfacher, als ich dachte.
Ich dachte immer, man müsste auch LKW in den Papieren eingetragen haben.
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Re: LKW Zulassung

Beitrag von Hacky »

Am besten fährste zum örtlichen TÜV und klärst das persönlich, alles andere kann daneben gehen!

Ich brauchte bei meinem Landcruiser keine Fenster zuschweissen, hätte ich aus gründen der Verkehrssicherheit auch nicht gemacht, Gurte und Haterungen habe ich dem TÜV-Prüfer als "Ladungssicherung" verkauft, lediglich eine Trennwand, halb so hoch wie die Sitzlehnen war erforderlich, ein Hundegitter hats auch erfüllt....
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lifeofmyown
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Re: LKW Zulassung

Beitrag von lifeofmyown »

Hacky hat geschrieben:Am besten fährste zum örtlichen TÜV und klärst das persönlich, alles andere kann daneben gehen!

Ich brauchte bei meinem Landcruiser keine Fenster zuschweissen, hätte ich aus gründen der Verkehrssicherheit auch nicht gemacht, Gurte und Haterungen habe ich dem TÜV-Prüfer als "Ladungssicherung" verkauft, lediglich eine Trennwand, halb so hoch wie die Sitzlehnen war erforderlich, ein Hundegitter hats auch erfüllt....
Wie gesagt, laut FA ist ja eine Umtragung in den Papieren nicht notwendig. Die anderen beiden Anforderungen sind ja recht gering. Ist nur doof, wenn die Gurtaufnahmen verschweisst sind.

Also eigentlich habe ich jetzt gefragt, weil ich mir als Alltagshobel evtl. einen T4 zulegen will. In Frage kämen eben die 2,4 Diesel Modelle, aber ich sehe net ein, 800 Euro Steuern zu zahlen. Ok, eigentlich brauch ich hinten auch keine Sitze. Wir sind nur zu zweit. Hinten müsste ich dann nur noch ne Hundebox einbauen.
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Re: LKW Zulassung

Beitrag von Domi »

Zum Gurthalterungen zuschweißen:
Dreh ne passende Schraube rein und fixier diee mit einem Schweißpunkt. Genügt der Regelung und ist problemlos im Fall der Fälle rückrüstbar.

Dass die Papiere nicht geändert werden müssen halte ich für eine Fehlinformation.
Dem Finanzamt ist das evtl. egal, aber da Haben andere Organisationen auch noch ein Wörtchen mitzureden ;-)

Nur so viel:
Versicherung will auch wissen ob du PKW oder LKW fährst und die nehmen die Daten aus den Fahrzeugschein.
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Grüße: Domi
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lifeofmyown
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Re: LKW Zulassung

Beitrag von lifeofmyown »

Domi hat geschrieben:Zum Gurthalterungen zuschweißen:
Dreh ne passende Schraube rein und fixier diee mit einem Schweißpunkt. Genügt der Regelung und ist problemlos im Fall der Fälle rückrüstbar.

Dass die Papiere nicht geändert werden müssen halte ich für eine Fehlinformation.
Dem Finanzamt ist das evtl. egal, aber da Haben andere Organisationen auch noch ein Wörtchen mitzureden ;-)

Nur so viel:
Versicherung will auch wissen ob du PKW oder LKW fährst und die nehmen die Daten aus den Fahrzeugschein.

Bezüglich der Papiere habe ich expliziet nachgefragt. Naja, so lange ich beim Finanzamt weniger zahlen muss, ist mir egal, was in den Papieren steht... 8-)
Das mit den Schrauben und dem Schweißpunkt ist eine gute Idee. Naja, ist ja noch net so weit. In Frage kommt das ganze ja nur, wenn es einen Diesel gibt.
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Re: LKW Zulassung

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit!Wär mir auch neu das das so einfach gehandhabt wird.Normal sind die FÄ nich an Eintagungen in den Papieren gebunden,aber zu Gunsten der Halter?
Fast unvorstellbar, :tl .
Aber soll ja Wunder geben.
Wär natürlich ne feine Kombi-günstige Steuer als LKW und die % als PKW-Versicherung.
Zu dem was gefordert wird-Sieht jedes FA anders.
Nur zu Scheiben zuschweißen,Trennwand gibts BFH-Urteile.
Und die sind bundesweit für jedes FA bindend.
Links dazu stehen auch im Steuer-bereich.
Gruß Frank!
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Re: LKW Zulassung

Beitrag von Uwa »

Moin,

bei uns will das FA:

hinten keine Sitze
Sitzaufnahmen verscheißt (ich hab schrauben reingedreht und mit Silikon nen Schweißpunkt simuliert und drüberlackiert)
min 30cm hohe Trennwand
Laderaum min 50% der Gesammtfahrzeuglänge

Fertig
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Re: LKW Zulassung

Beitrag von michael daume »

Kann man da nicht Ösenschrauben zur Ladungssicherung reinschrauben?
Wäre doch eine Sinnvolle Alternative
Gruss vom Michael

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Der mit dem sympathischen sechs Zylinder im Heck
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doka-steff
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Re: LKW Zulassung

Beitrag von doka-steff »

Namnd.

Unser Tüv sagt immer folgendes:

Junge, geh zum Finanzamt und erklär denen was du willst, die sollen dir erklären was du dafür musst und wie es "dann heissen soll"
(Ich muss ja wissen was ich auf das Gutachten/Umtragung schreibe.)
Danach sofort wieder zum Finanzamt zur selben Person und alles dingfest machen. Ende!

Warum so? Weil der Tüv sagt: Ich trag dir alles ein was ich verantworten kann.....aber wie es das FA sieht bzw, dann versteuert.... klärst du VORHER mit denen.

Und bei uns brauchst du für LKW lediglich folgendes:
Max. 3 Sitze in der ersten Reihe, hinten LEER!! Ende.
Scheiben und Gurtlöcher zuschweissen.....da hat noch nie jemand gefragt. Keiner von uns musste bisher danach beim FA das Fahrzeug vorzeigen.
Und ich fahr mittlerweile den fünften (davon 3x VW, 1x MB100 und 1x Mitsubishi L300) Bus mit LKW-Zulassung.

Gruß Steff
9.Pfälzer Bustreffen 26.-28. Juni 2015

www.bulli-süw.de

Unterwegs im Raum SüW-LD, PLZ 76829

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Re: LKW Zulassung

Beitrag von Dokamatze »

Hallo

Ich mußte meine Doka beim FA vorführen,bekam extra Post von denen.
Nach Gurtaufnahmen hat aber keiner gefragt,er sah ja meine angeschraubte Werkzeugkiste und keine Sitze,damit wars dann erledigt.
Mein Kollege mußte beim alten Passat ne Trennwand verbauen,weil er aber nicht vorher gefragt hat,hatte er auch die Fenster hinten zugeschweißt,das war garnicht nötig.
Hat sich natürlich schön geärgert,das die Kiste jetzt zu war.

Ist wohl doch auch ansichtssache und hängt von der Tagesform des Beamten ab.
Allerdings würde ich nie Fenster zuschweißen,wo soll der Sinn sein?


Gruß Matthias
t3freundeffm
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Re: LKW Zulassung

Beitrag von t3freundeffm »

habe das bei meinen L200 Doka hinter mir,mit Ladekran,Gurtpunkte verschweißt und Ladefläche innen verlängert iss Durch.

nu 160 Steuern anst.800

aber keine Plakette für meine Umwelt.

iss mir eh alles Wurschd,da kommen 2 Omis,1 Japaner,1 Zahnloser Deutscher und ein ich weis es nicht !

Nette Menschen,die haben dann den LKW zugestimmt.

allesammt vom Fiskus bezahlt.

ne Grüne kommt mir nicht ins Haus !
ich binn Halsig.
Gruß
Michael/Bembler/Nugges
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3t3
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Re: LKW Zulassung

Beitrag von 3t3 »

Habe bei meinen... Mein TUeV hat... Mein FA hat gesagt.. Ich dachte immer, dass...

1. Es gibt eine verkehrsrechtliche Einordnung und eine steuerrechtliche Einordnung. Erstere ist fuer TUeV und Versicherungen massgeblich, letztere fuer den Fiskus. Das Finanzamt orientiert sich bei seiner Einordnung an der verkehrsrechtlichen Einordnung, ist aber nicht an diese gebunden. Grund: besteuert wird nach der tatsaechlichen Nutzung und in den Papieren steht nur, fuer welche Nutzung das Fahrzeug vom Hersteller bestimmt ist.

2. Fuer die steuerrechtliche Einordnung gibt es Gesetze, Verordnungen und Empfehlungen. Im Falle der LKW-Besteuerung gibt es (m.W.) kein konkretes Gesetz, sondern lediglich Empfehlungen/Verordnungen der einzelnen Landesbehoerden und natuerlich ergangene Urteile vor den Bundes- und Landesfinanzhoefen. Kurz: das variiert von Bundesland zu Bundesland, Finanzamt zu Finanzamt und sogar SachbearbeiterIn zu SachbearbeiterIn. Wenn man nicht einverstanden ist, erhebt man Widerspruch und klagt und dann gewinnt man oder man verliert.

Was das Finanzamt denkt und will, kannst Du nur beim zustaendigen Sachbearbeiter erfragen. Wenn der/die sagt, dass eine Vorfuehrung genuegt, dann genuegt sie. Vermutlich. Besser kann es natuerlich sein, auch die Papiere aendern zu lassen. Was dafuer erforderlich ist, sagt Dir der oertliche TUeV.

Gruesse, Axel
(mit LKW mit 6 Sitzplaetzen, bei dem die Ladeflaeche weniger als 50% der Gesamtflaeche betraegt und auch keine Fenster zugeschweisst sind)
--
Bild

Suche: Kunststoffsitzgarnutur in dunkelbraun, Gummifussmatten Trapo hinten

Europäische Bürgerinitiative "30kmh - macht die Straßen lebenswert!"
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Re: LKW Zulassung

Beitrag von Max-T3 »

frag mal zur Abkehr Deine Versicherung, was der T3 als Laster in der Haftpflicht kostet.....echt zum abgewöhnen.
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