ab wann verfallen Eintragungen?

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HeinzT2a
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ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von HeinzT2a »

Hi,

habe noch eine Doka, da wurde in 98/99 ein VR6 Motor, 4 Scheibenbremse, Fahrwerk u. jede Menge anderer Kram eingetragen.
Habe das Auto nun seit Okt. 2008 abgemeldet. Fahre nur gelegentlich mit roten Kennzeichen damit.

wie lange halten die Eintragungen/der Brief, bzw. ab wann muß ich alles wieder neu eintragen lassen wenn ich ihn wieder zulassen will.
Hatte eigentlich vor, wenn er 2017 30 wird, ihn mit H zuzulassen. (Das mit H geht dann, sagt mein Prüfer :sun )

Muß ich ihn um die Eintragungen nicht zu verlieren vorher noch mal kurz zulassen? :gr

Gruß HeinzT2a
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Daniel83
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von Daniel83 »

Wieso sollten die Verfallen? Ok, wir sind in Deutschland. Aber es gibt doch so etwas wie Bestandschutz.

Gruß Daniel
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Es ist ein Reisemobil, kein Rasemobil...

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*Wolfgang*
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von *Wolfgang* »

Solange Du den orig. Fahrzeugbrief hast und sich an den eingetragenen Komponenten nichts geändert hat, solange haben die Eintragungen auch Bestand. Mittels des Kfz-Briefes hast Du ja den Nachweis daß die Eintragungen korrekt vorgenommen wurden.

Ein anderes Problem kann sich jedoch ergeben: mit VR6 Motor wirst Du möglicherweise keine H-Zulassung bekommen!
Viele Grüße

Wolfgang

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HeinzT2a
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von HeinzT2a »

Hmmm,

den org. Brief mit den Eintragungen habe ich natürlich, meine mich aber erinnern zu können irgendwas mal gelesen zu haben nach 7 Jahren Abmeldung wäre alles hinfällig :box .

wegen H mache ich mir keinen Kopf, denn auch bei den neuen Richtlinien gilt : " grundsätzlich gilt, dass der Originaleindruck das Fahrzeug nicht beeinträchtigt werden darf. Anbauteile, die in den ersten 10 Jahren (Fahrzeug) montiert wurden oder es aber die Möglichkeit gibt, dass diese Teile in dem Zeitraum montiert werden konnten, können positiv begutachtet werden. Das gleiche gilt auch für Bauteile die innerhalb der Fahrzeugbaureihe als zulässig eingestuft wurde. "

den VR6 gibt es seit 91
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*Wolfgang*
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von *Wolfgang* »

Wenn Du auf Nr. Sicher gehen willst, dann lasse den Bus dieses Jahr mal für nen Monat zu.
Viele Grüße

Wolfgang

T3 - der fahrbare Wohncontainer...
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HeinzT2a
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von HeinzT2a »

Ja,

hab ich auch schon gedacht, ist aber nicht ganz so einfach, denn dann kommt ein neues Problem...
Da ich noch den org. alten Brief habe und alles mögliche (z.b.verschieden Reifenkombis usw..) eingetragen habe, verpassen die mir dann die
neue Zulassungsbescheinigung I und II statt dem alten Brief, dann habe ich noch weniger in der Hand bzw. sichtbar eingetragen. :looser

Gruß
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von Hacky »

Das stimmt so nicht ganz,

den alten Brief mit sämtlichen Eintragungen muss man dir wieder aushändigen, zwar entwertet aber immerhin...
Lieber mit nem Holzlenkrad in der Brust sterben, als mit Airbag 100 Jahre alt werden!

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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von puckel0114 »

Und sämtliche Eintragungen kommen dann in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (alt: Fahrzeugschein), in Teil 2 (alt: Brief) steht nichts mehr drin.
Gruß aus Bielefeld
Volkmar
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HeinzT2a
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von HeinzT2a »

Achso,
stimmt ja Hacky (mein guter Sitzlieferant nach dem Maikäfertreffen),

den alten Brief bekomme ich ja auch wieder :dance

Gruß u. danke aus dem Schwarzwald
HeinzT2a
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von Atlantik90 »

Aber du solltest wirklich darauf achten, dass die Zulassungsstelle alle Eintragungen, die nicht der Ursprungs-ABE entsprechen, auch übernommen hat. Bei mir mussten die nach dem TÜV die Papiere entsprechend ergänzen, da sie trotz Vorhaltung meinerseits "vergessen" hatten, die erhöhte Anhängelast und die Bereifung einzutragen.
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wünscht Joachim
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von syncromane »

Wir hatten unseren Camper 2008 umgebaut, alles begutachten lassen das Auto aber nie angemeldet. Als wir dann 2011 zur Dekra gefahren sind, um alles wieder neu abnehmen zu lassen, meinte der Prüfer, daß das nicht nötig sei. Die Gutachten hätten auch ohne erfolgte Eintragung und Zulassung keine begrenzte Gültigkeit. Das wird sich bei den Originalpapieren wahrscheinlich auch nicht anders verhalten
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von gvz »

Hm--nach meinem Wissensstand verfaellt ein Brief nach 7 Jahren--damit auch eventuelle Sondereintragungen :kp
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HeinzT2a
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von HeinzT2a »

danke euch allen,

das beste ist ja, die Mädels von der Zulassungsstelle, da habe ich natürlich auch schon gefragt, haben selber keinen richtigen Plan :box , jede sagt was anderes...

werde wohl mal zwischendurch Tüv machen u. anmelden müßen bevor es zu spät ist :cry:

Gruß HeinzT2a
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von t3freundeffm »

wewnn Du Geld sparen möchtest,Meldest Ihn an und ehe Du die Schilder machen lässt wieder ab.

Steuer kostet eh 1 Monat,Vers.und Kennzeichen nix.


aber verfallen tut da eh nix.
Gruß
Michael/Bembler/Nugges
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von Julian2005 »

Das Anmelden kannst Du Dir sparen. Einmal eingetragen reicht.
Und die 7-Jahre-Abmeldefrist gibt´s nicht mehr. Egal wie alt Dein (deutscher) Brief ist, nen normalen TÜV drauf und fertig. Sollte Dir Dein TÜVler aber auch bestätigen können .... :g5
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von t3freundeffm »

und dann ändern die ma schnell was .....und dann ?

Aktuell übertragene Papiere können nie Schaden
Gruß
Michael/Bembler/Nugges
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von ergster »

Hast du dafür ne Quelle? Immerhin ist die Frist vor nicht allzu langer Zeit auf 7 Jahre herraufgesetzt worden, bis ein Fahrzeug gelöscht wird.
Vor 2 Jahren hatte ich jedenfalls noch Glück, das der seit 6 Jahren abgemeldete Scirocco noch ohne Vollabnahme wieder zugelassen werden konnte.

Und für ein Verständnis klärt das auch die Frage mit den Eintragungen. Wenn ein Fahrzeug ne Vollabnahme braucht, dann können die alten Eintragungen ja nix mehr Wert sein.

Wenn das Amt nicht ganz so weit wge ist, dann würde ich mir an deiner stelle da 2 Nummernschilder aus der Schrottkiste nehmen, und den Hobel damit für nen Monat zulassen und Spass haben.
Wer V sagt . . .
Muss auch W sagen

Grüße
ergster
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von t3freundeffm »

kannste auch 4 Wochen mit Ausfuhrkennzeichen Fahren,kommt auf selbe raus und brauchst nichtma ne Dumwelt Plakette.

so werde ich mein 16er 2012 inne Zone bewegen,Arxlecken,was die Rumänen können kann ich auch.

Gültiger TÜV muß er eh haben.
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von *Wolfgang* »

...und Du bist sicher daß Du ein Ausfuhrkennzeichen für ein Auto verwenden darfst welches tatsächlich überhaupt nicht ins Ausland verbracht werden solll...?

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_19.php" onclick="window.open(this.href);return false;
Viele Grüße

Wolfgang

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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von gvz »

ergster hat geschrieben:Hast du dafür ne Quelle? Immerhin ist die Frist vor nicht allzu langer Zeit auf 7 Jahre herraufgesetzt worden, bis ein Fahrzeug gelöscht wird.
die wuerde mich auch brennend intressieren--bis dato ist es hier jedenfalls so,dass ich Fahrzeuge,die auf 07ner laufen alle 6 Jahre regulaer zulasse,damit die Gutachten(H-Zulassung/Einzelabnahmen) nicht neu gemacht werden muss.

So wurde das mir auf meiner Zulassungsstelle empfohlen


da ich ja nicht nur eine Nummer/Fahrzeug habe--ist der Kostenfaktor nicht unerheblich--das Geld wuerde ich lieber fuer etwas anderes ausgeben :fly
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von HeinzT2a »

Da hat "t3freundeffm" mit seiner Antwort recht,

egal was wir machen, da wird irgendwas mal kurz geändert, man bekommt es nicht mit und fix ist die K...... am dampfen :oops: .
Es geht mir wie " gvz" , bei mir laufen in nächster Zeit auch bei ein paar Autos die 7 Jahre ab :gr .

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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von Julian2005 »

Da hat mich vor 1.5 Jahren ein DEKRAler drauf gebracht, nachdem ich ihm gesagt habe, er könne mir keine Abnahme machen (weil eben deutlich länger als 7 Jahre stillgelegt).
In BW macht nur der TÜV die Vollabnahmen.

Normale Hauptuntersuchung und AU, und ab zur Zulassungsstelle. Hat gereicht, Auto wurde mit deutschem Uraltbrief zugelassen.
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von michael daume »

Und was mache ich mit einem Fahrzeug was 7 Jahre abgemeldet war und nun wieder angemeldet werden soll??
Gruss vom Michael

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Der mit dem sympathischen sechs Zylinder im Heck
t3freundeffm
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von t3freundeffm »

Wolfgang,das Interessiert kein Mensch,vergangenes Jahr war mein 16 er in England mit Ausf.Kennz.
anschl.wieder in D zugelassen.
kannste Beliebig machen,ist ne ganz Normale Zul.

Tüv muß er immer haben.

mein Tüffi sagt das es Ihn Wursachd iss wie Lange die Kiste abgemeldet ist,er hat auch schon Direkt H Abnahme mit Tüv (eh klar ) bei nen Kübel gemacht.

Dieser war sehr Lange abgemeldet.

kann sein das in Hessen alles wieder Anderst ist.
Gruß
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Re: ab wann verfallen Eintragungen?

Beitrag von cw16 »

michael daume hat geschrieben:Und was mache ich mit einem Fahrzeug was 7 Jahre abgemeldet war und nun wieder angemeldet werden soll??

Wenn die Daten über das Fahrzeug im Verkehrszentralregister gelöscht sind (also 7 Jahre nach Ausserbetriebsetzung/Abmeldung), muss eine neue Betriebserlaubnis nach §21 StVZO betantragt werden. Also das, was wir gemeinhin als Vollabnahme bezeichnen. Das dürfte dann mit den alten Papieren (incl. der dort vorhandenen Eintragungen) zwar kein großes Problem sein, kostet aber zusätzliches Geld, je nachdem wie aufwändig die Abnahme wird. Je mehr Eintragungen/Umbauten, desdo teuerer. Man sollte sich dann im Einzelfall überlegen, ob die kurze Zulassung mit Hilfe iener aktuellen HU innerhalb des 7-Jahreszeitraumes nicht billiger kommt.

Gruß
Christian

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