EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel
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EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel
Hallo,
Ich habe einen Budich Darkar Typ II und bekomme ihn wegen der EU Richtlinie von 2005 nicht eingetragen.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 66:DE:HTML" onclick="window.open(this.href);return false;
Ich habe ein Musterbericht (Nr. 631o51289) und einige Fahrzeugschein kopien die aber alle aus der Zeit vor Mai 2005 Stammen und vom Tüv nicht akzeptiert werden.
Hat jemand eine Idee wie ich den Budich Dakar Typ II eingetragen bekomme oder hat sonst irgendeinen Tipp für mich?
liebe grüße,
Ladytro
PS: Ich fahre auch gerne quer durch deutschland wenns der Sache hilft.
Ich habe einen Budich Darkar Typ II und bekomme ihn wegen der EU Richtlinie von 2005 nicht eingetragen.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 66:DE:HTML" onclick="window.open(this.href);return false;
Ich habe ein Musterbericht (Nr. 631o51289) und einige Fahrzeugschein kopien die aber alle aus der Zeit vor Mai 2005 Stammen und vom Tüv nicht akzeptiert werden.
Hat jemand eine Idee wie ich den Budich Dakar Typ II eingetragen bekomme oder hat sonst irgendeinen Tipp für mich?
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Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel
Idee: EU stürzen. Ist eh nicht gut.
Oder hat irgendjemand was Positives aus Brüssel?Her damit!
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Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel
Ja,...
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_93/42/EWG_" onclick="window.open(this.href);return false;über_Medizinprodukte
...und mit Geräten dieser Art wird früher, oder später jeder in Kontakt kommen...
Lieben Gruß,
Daniel
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Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel
Nein eigentlich nicht. Aber die Belgier sind in einigen Sachen wenigstens etwas toleranter als die Germanen....
(\__/)
(='.'=)
(")_(") This is Bunny. Help Bunny by Copying and pasting Bunny into your signature to help him gain world domination.
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Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel
Moin,
nutz mal die Suche.
Das gilt nicht für "alte" Autos...
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Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel
ok, für ZIELFÜHRENDE tipps bin ich dankbar. Ich akzeptiere es auch wenn man die dinger nicht mehr eingetragen bekommt. aber so ganz will ich noch nicht daran glauben.
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Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel
...hattest du da nicht schon mal ne ABE gesucht...
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Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel
Wikipedia...das ist doch das,wo jeder seinen Mist abseiern kann. Da vertraue ich eher Wikileaks. Aber Wahrheit ist ja Feind des grossen Geldes.
Und bei Medizin,da wäre ich vorsichtig.Nein,bin. Alles,was man einem "anbietet" ist "deren" Interesse,sprich Geld.Nicht Deins.
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Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel
Hallo,
was diese Wikipedia links hier sollen verstehe ich nicht. Helfen mir in jedem fall nicht weiter.
Eine ABE habe ich gesucht und auch ein Musterbericht und eine Kopie eines Fahrscheugscheins mit eingetragener Ramme erhalten. (danke @ Boltze) Allerdings konnte ich mit den neuen Daten nichts beim Tüv bewirken.
Gerade habe ich das hier gefunden:
http://up.picr.de/891262.pdfh" onclick="window.open(this.href);return false;
aber das scheint durch eine neue Gesetzänderung hinfällig geworden zu sein. Konnte dazu aber noch nichts weiteres finden.
lg, ladytron
was diese Wikipedia links hier sollen verstehe ich nicht. Helfen mir in jedem fall nicht weiter.
Eine ABE habe ich gesucht und auch ein Musterbericht und eine Kopie eines Fahrscheugscheins mit eingetragener Ramme erhalten. (danke @ Boltze) Allerdings konnte ich mit den neuen Daten nichts beim Tüv bewirken.
Gerade habe ich das hier gefunden:
http://up.picr.de/891262.pdfh" onclick="window.open(this.href);return false;
aber das scheint durch eine neue Gesetzänderung hinfällig geworden zu sein. Konnte dazu aber noch nichts weiteres finden.
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Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel
noch was interresantes gefunden.
https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2008/0247_2D08.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel
„§ 30c Abs. 4 (Frontschutzsysteme)
ist spätestens ab dem (einsetzen: erster Tag des auf die Verkündung dieser Verordnung folgenden
Kalendermonats) auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden
Fahrzeuge und die von diesem Tage an zum Verkauf angebotenen Frontschutzsysteme anzuwenden.“
Bingo
ist spätestens ab dem (einsetzen: erster Tag des auf die Verkündung dieser Verordnung folgenden
Kalendermonats) auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden
Fahrzeuge und die von diesem Tage an zum Verkauf angebotenen Frontschutzsysteme anzuwenden.“
Bingo
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Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel
bu-bi hat geschrieben:„§ 30c Abs. 4 (Frontschutzsysteme)
ist spätestens ab dem (einsetzen: erster Tag des auf die Verkündung dieser Verordnung folgenden
Kalendermonats) auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden
Fahrzeuge und die von diesem Tage an zum Verkauf angebotenen Frontschutzsysteme anzuwenden.“
Bingo
Ja fänd ich ja super wenn es so wäre aber in meiner StVo steht:
"§ 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme
(1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
(2) Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Vorstehende Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(4) An Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t angebrachte Frontschutzsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen."
Rechtsstand: 1. November 2012
Und das bedeutet das alle Fahrzeuge von nicht mehr als 3,5t die im Anhang der Vorschriften gennanten Bestimmungen entsprechen müssen (was dann vermutlich die EU richtlinien sind)
oder stehe ich gerade auf dem schlauch und denke falsch?
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Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel
In StVZO §30c wird einzig auf die Richtlinie 2005/66/EG verwiesen. Das ist zu finden im Anhang.
In der Richtlinie 2005/66/EG (wirksam ab 25. August 2006 siehe Artikel 3) steht unter Artikel 8: Diese Richtlinie berührt nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten, die Verwendung von Frontschutzsystemen, die vor Inkrafttreten dieser Richtlinie als selbstständige technische Einheiten in Verkehr gebracht wurden, zu untersagen oder einzuschränken.
Die StVZO enthält in §30c keine derartige Vorschrift.
Damit müssten die alten Bügel eingetragen werden können. Der Gutachter soll dir die die alten Genehmigungen seiner Meinung nach aufhebende Vorschrift bitte mal zeigen.
Das lese ich unverbindlich aus den Vorschriften. Allerdings bin ich auch ablehnend gegenüber den beschönigend Frontschutzsystem genannrten Kuhfängern.
In der Richtlinie 2005/66/EG (wirksam ab 25. August 2006 siehe Artikel 3) steht unter Artikel 8: Diese Richtlinie berührt nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten, die Verwendung von Frontschutzsystemen, die vor Inkrafttreten dieser Richtlinie als selbstständige technische Einheiten in Verkehr gebracht wurden, zu untersagen oder einzuschränken.
Die StVZO enthält in §30c keine derartige Vorschrift.
Damit müssten die alten Bügel eingetragen werden können. Der Gutachter soll dir die die alten Genehmigungen seiner Meinung nach aufhebende Vorschrift bitte mal zeigen.
Das lese ich unverbindlich aus den Vorschriften. Allerdings bin ich auch ablehnend gegenüber den beschönigend Frontschutzsystem genannrten Kuhfängern.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel
In einem anderen Threat (oder wie das sonst in Neudeutsch heißt) hab ich schon bemerkt, das mein TÜV Männiken gesagt hat, (zumindestens bei den 245er Typen) daas KEINE Frontschutzbügel (oder auch Kuhfänger) mehr eingetragen werden. Da lob ich mir doch die Schweden (die ja nich unbedingt jede EU-Sch.... mitmachen). Denn, die denken anners. Ein "Elch" is eben keine EU-Kuh !
Schlußendlich bedeuten die ganzen EU-Vorschriften doch nur eine weitere "Gängelung" des Volkes. Und der brave "Stillschweiger" lässt's ja mit sich machen.
Un diesmal grüß ich nich.
Schlußendlich bedeuten die ganzen EU-Vorschriften doch nur eine weitere "Gängelung" des Volkes. Und der brave "Stillschweiger" lässt's ja mit sich machen.
Un diesmal grüß ich nich.