EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel

OT für alle Foren von T1-T6

Moderatoren: tce, gvz, jany, Staff

Antworten
Benutzeravatar
Ladytron
Stammposter
Beiträge: 246
Registriert: 18.01.2007, 23:38
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Fenster
Leistung: AAZ
Motorkennbuchstabe: AAZ
Anzahl der Busse: 1
Wohnort: Hessen

EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel

Beitrag von Ladytron »

Hallo,
Ich habe einen Budich Darkar Typ II und bekomme ihn wegen der EU Richtlinie von 2005 nicht eingetragen.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 66:DE:HTML" onclick="window.open(this.href);return false;

Ich habe ein Musterbericht (Nr. 631o51289) und einige Fahrzeugschein kopien die aber alle aus der Zeit vor Mai 2005 Stammen und vom Tüv nicht akzeptiert werden.

Hat jemand eine Idee wie ich den Budich Dakar Typ II eingetragen bekomme oder hat sonst irgendeinen Tipp für mich?

liebe grüße,


Ladytro

PS: Ich fahre auch gerne quer durch deutschland wenns der Sache hilft.
Man lernt am schnellsten und besten, indem man andere lehrt.
........................................................-Rosa Luxemburg
Bullfred
Antik-Inventar
Beiträge: 6695
Registriert: 03.03.2012, 11:15
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Doka
Leistung: 120Ps
Motorkennbuchstabe: DJ
Anzahl der Busse: 1
Wohnort: leicht südlich von Berlin

Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel

Beitrag von Bullfred »

Idee: EU stürzen. Ist eh nicht gut. :-bla
Oder hat irgendjemand was Positives aus Brüssel?Her damit!
Danno Joker
Stammposter
Beiträge: 443
Registriert: 24.08.2007, 12:59
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Club Joker/Pritsche
Leistung: 70 PS
Motorkennbuchstabe: JX
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: nähe FFM in good old Wedderau
Kontaktdaten:

Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel

Beitrag von Danno Joker »

Ja,...

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_93/42/EWG_" onclick="window.open(this.href);return false;über_Medizinprodukte

...und mit Geräten dieser Art wird früher, oder später jeder in Kontakt kommen...

Lieben Gruß,

Daniel
Rollende Schlafcouch
Club Joker
BJ.:88
JX und brachiale 69 Diesel PS

im Winter W201 2.0l Bj.: 87



Bild
Benutzeravatar
Randolph Schmücker
Poster
Beiträge: 103
Registriert: 15.01.2013, 09:48
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Joker
Leistung: 69 PS
Motorkennbuchstabe: JX
Anzahl der Busse: 1
Wohnort: Felsberg

Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel

Beitrag von Randolph Schmücker »

Nein eigentlich nicht. Aber die Belgier sind in einigen Sachen wenigstens etwas toleranter als die Germanen.... :lol:
(\__/)
(='.'=)
(")_(") This is Bunny. Help Bunny by Copying and pasting Bunny into your signature to help him gain world domination.
Benutzeravatar
bu-bi
Harter Kern
Beiträge: 2163
Registriert: 09.10.2009, 09:16
Modell: keinen
Aufbauart/Ausstattung: Chevy Pickup 6.5TD
Leistung: 3xx PS
Motorkennbuchstabe: -F-
Anzahl der Busse: 1
Wohnort: 31632 Husum

Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel

Beitrag von bu-bi »

Moin,
nutz mal die Suche.
Das gilt nicht für "alte" Autos...
Grüße aus NI, Burkhard

Jetzt im Chevy Pickup 6,5TD unterwegs...

Wenn Theorie und Praxis nicht übereinstimmen, ist immer die Theorie falsch!
Benutzeravatar
Ladytron
Stammposter
Beiträge: 246
Registriert: 18.01.2007, 23:38
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Fenster
Leistung: AAZ
Motorkennbuchstabe: AAZ
Anzahl der Busse: 1
Wohnort: Hessen

Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel

Beitrag von Ladytron »

ok, für ZIELFÜHRENDE tipps bin ich dankbar. Ich akzeptiere es auch wenn man die dinger nicht mehr eingetragen bekommt. aber so ganz will ich noch nicht daran glauben.
Man lernt am schnellsten und besten, indem man andere lehrt.
........................................................-Rosa Luxemburg
Danno Joker
Stammposter
Beiträge: 443
Registriert: 24.08.2007, 12:59
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Club Joker/Pritsche
Leistung: 70 PS
Motorkennbuchstabe: JX
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: nähe FFM in good old Wedderau
Kontaktdaten:

Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel

Beitrag von Danno Joker »

...hattest du da nicht schon mal ne ABE gesucht... :gr
Rollende Schlafcouch
Club Joker
BJ.:88
JX und brachiale 69 Diesel PS

im Winter W201 2.0l Bj.: 87



Bild
Bullfred
Antik-Inventar
Beiträge: 6695
Registriert: 03.03.2012, 11:15
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Doka
Leistung: 120Ps
Motorkennbuchstabe: DJ
Anzahl der Busse: 1
Wohnort: leicht südlich von Berlin

Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel

Beitrag von Bullfred »

Wikipedia...das ist doch das,wo jeder seinen Mist abseiern kann. Da vertraue ich eher Wikileaks. Aber Wahrheit ist ja Feind des grossen Geldes. :mrgreen:
Und bei Medizin,da wäre ich vorsichtig.Nein,bin. Alles,was man einem "anbietet" ist "deren" Interesse,sprich Geld.Nicht Deins. :-bla
Benutzeravatar
Ladytron
Stammposter
Beiträge: 246
Registriert: 18.01.2007, 23:38
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Fenster
Leistung: AAZ
Motorkennbuchstabe: AAZ
Anzahl der Busse: 1
Wohnort: Hessen

Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel

Beitrag von Ladytron »

Hallo,
was diese Wikipedia links hier sollen verstehe ich nicht. Helfen mir in jedem fall nicht weiter.

Eine ABE habe ich gesucht und auch ein Musterbericht und eine Kopie eines Fahrscheugscheins mit eingetragener Ramme erhalten. (danke @ Boltze) Allerdings konnte ich mit den neuen Daten nichts beim Tüv bewirken.

Gerade habe ich das hier gefunden:

http://up.picr.de/891262.pdfh" onclick="window.open(this.href);return false;

aber das scheint durch eine neue Gesetzänderung hinfällig geworden zu sein. Konnte dazu aber noch nichts weiteres finden.

lg, ladytron
Man lernt am schnellsten und besten, indem man andere lehrt.
........................................................-Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Ladytron
Stammposter
Beiträge: 246
Registriert: 18.01.2007, 23:38
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Fenster
Leistung: AAZ
Motorkennbuchstabe: AAZ
Anzahl der Busse: 1
Wohnort: Hessen

Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel

Beitrag von Ladytron »

noch was interresantes gefunden.

https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2008/0247_2D08.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Man lernt am schnellsten und besten, indem man andere lehrt.
........................................................-Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
bu-bi
Harter Kern
Beiträge: 2163
Registriert: 09.10.2009, 09:16
Modell: keinen
Aufbauart/Ausstattung: Chevy Pickup 6.5TD
Leistung: 3xx PS
Motorkennbuchstabe: -F-
Anzahl der Busse: 1
Wohnort: 31632 Husum

Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel

Beitrag von bu-bi »

㤠30c Abs. 4 (Frontschutzsysteme)
ist spätestens ab dem (einsetzen: erster Tag des auf die Verkündung dieser Verordnung folgenden
Kalendermonats) auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden
Fahrzeuge und die von diesem Tage an zum Verkauf angebotenen Frontschutzsysteme anzuwenden.“

Bingo
Grüße aus NI, Burkhard

Jetzt im Chevy Pickup 6,5TD unterwegs...

Wenn Theorie und Praxis nicht übereinstimmen, ist immer die Theorie falsch!
Benutzeravatar
Ladytron
Stammposter
Beiträge: 246
Registriert: 18.01.2007, 23:38
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Fenster
Leistung: AAZ
Motorkennbuchstabe: AAZ
Anzahl der Busse: 1
Wohnort: Hessen

Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel

Beitrag von Ladytron »

bu-bi hat geschrieben:㤠30c Abs. 4 (Frontschutzsysteme)
ist spätestens ab dem (einsetzen: erster Tag des auf die Verkündung dieser Verordnung folgenden
Kalendermonats) auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden
Fahrzeuge und die von diesem Tage an zum Verkauf angebotenen Frontschutzsysteme anzuwenden.“

Bingo

Ja fänd ich ja super wenn es so wäre aber in meiner StVo steht:

"§ 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme

(1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.

(2) Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Vorstehende Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(4) An Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t angebrachte Frontschutzsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen."


Rechtsstand: 1. November 2012

Und das bedeutet das alle Fahrzeuge von nicht mehr als 3,5t die im Anhang der Vorschriften gennanten Bestimmungen entsprechen müssen (was dann vermutlich die EU richtlinien sind)

oder stehe ich gerade auf dem schlauch und denke falsch?
Man lernt am schnellsten und besten, indem man andere lehrt.
........................................................-Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Atlantik90
Antik-Inventar
Beiträge: 25329
Registriert: 05.10.2004, 23:15
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: 2WD Atlantic; 4WD MV
Leistung: 70 PS
Motorkennbuchstabe: JX
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: BA

Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel

Beitrag von Atlantik90 »

In StVZO §30c wird einzig auf die Richtlinie 2005/66/EG verwiesen. Das ist zu finden im Anhang.

In der Richtlinie 2005/66/EG (wirksam ab 25. August 2006 siehe Artikel 3) steht unter Artikel 8: Diese Richtlinie berührt nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten, die Verwendung von Frontschutzsystemen, die vor Inkrafttreten dieser Richtlinie als selbstständige technische Einheiten in Verkehr gebracht wurden, zu untersagen oder einzuschränken.

Die StVZO enthält in §30c keine derartige Vorschrift.

Damit müssten die alten Bügel eingetragen werden können. Der Gutachter soll dir die die alten Genehmigungen seiner Meinung nach aufhebende Vorschrift bitte mal zeigen.

Das lese ich unverbindlich aus den Vorschriften. Allerdings bin ich auch ablehnend gegenüber den beschönigend Frontschutzsystem genannrten Kuhfängern.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
Tappi

Re: EU Richtlinie 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügel

Beitrag von Tappi »

In einem anderen Threat (oder wie das sonst in Neudeutsch heißt) hab ich schon bemerkt, das mein TÜV Männiken gesagt hat, (zumindestens bei den 245er Typen) daas KEINE Frontschutzbügel (oder auch Kuhfänger) mehr eingetragen werden. Da lob ich mir doch die Schweden (die ja nich unbedingt jede EU-Sch.... mitmachen). Denn, die denken anners. Ein "Elch" is eben keine EU-Kuh :lol: !

Schlußendlich bedeuten die ganzen EU-Vorschriften doch nur eine weitere "Gängelung" des Volkes. Und der brave "Stillschweiger" :bumsfreunde lässt's ja mit sich machen.

Un diesmal grüß ich nich. :box
Antworten

Zurück zu „Plauderecke“