Halli hallo,
da es in letzter Zeit gehäuft Fragen zum campen, übernachten, und wild stehen gegeben hat, und ich grad über eine recht übersichtliche Zusammenfassung
gestolpert bin, werd ich diesen link doch mal kundtun. Das kann man ja als grobe Richtung verstehen.
http://campingfuehrer.adac.de/ratgeber/ ... n_2012.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Gruß
Olli
Übersicht Wild campen, übernachten oder doch campen
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Re: Übersicht Wild campen, übernachten oder doch campen
Gute Übersicht und zur Ergänzung auch HIER noch ein paar Hinweise.
In einigen Ländern ist es demnach doch möglich.In Österreich darf man zum Beispiel an Autobahnparkplätzen mit dem WOMO übernachten. So gibt es mehrere Ausnahmen,einfach mal durchklicken links unter "Mehr zum Thema"!
In einigen Ländern ist es demnach doch möglich.In Österreich darf man zum Beispiel an Autobahnparkplätzen mit dem WOMO übernachten. So gibt es mehrere Ausnahmen,einfach mal durchklicken links unter "Mehr zum Thema"!
....es grüßt der renke
Ich hab nen Tinitus im Auge und seh nur Pfeifen
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Re: Übersicht Wild campen, übernachten oder doch campen
Für Tirol gilt das "Tiroler Campinggesetz", laut diesem ist das Campieren außerhalb von Campingplätzen verboten, also auch das Übernachten auf Autobahnrastplätzen.
In den Begriffsbestimmungen des Tiroler Campinggesetz steht:
D.h., wer touristisch unterwegs ist (Urlaubsreisen etc.) darf nicht übernachten.
LKW-Fahrer dürfen, weil sie nicht touristisch unterwegs sind.
Wenn man ein Gewerbe hat, dann ist es gut, ein Schreiben eines "Kunden" mitzuhaben, in dem er zur Besichtigung wegen eines Angebotes auffordert, oder ein bestimmte Tätigkeit begehrt. DAs sollte helfen, man darf allerdings nicht vergessen, später eine Rechnung zu stellen oder ein Angebot zu legen :)
Auch eine Arbeitssuche in Tirol oder Südtirol könnte dazu führen, dass die Reise nicht mehr touristisch ist :)
Hannes
In den Begriffsbestimmungen des Tiroler Campinggesetz steht:
(fette Hervorhebung durch mich)§ 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes sind
a) "Kampieren" das Nächtigen von Personen in mobilen
Unterkünften, wie Zelte, Wohnwägen, Kraftfahrzeuge, Wohnmobile,
Mobilheime und dergleichen im Rahmen des Tourismus;
D.h., wer touristisch unterwegs ist (Urlaubsreisen etc.) darf nicht übernachten.
LKW-Fahrer dürfen, weil sie nicht touristisch unterwegs sind.
Wenn man ein Gewerbe hat, dann ist es gut, ein Schreiben eines "Kunden" mitzuhaben, in dem er zur Besichtigung wegen eines Angebotes auffordert, oder ein bestimmte Tätigkeit begehrt. DAs sollte helfen, man darf allerdings nicht vergessen, später eine Rechnung zu stellen oder ein Angebot zu legen :)
Auch eine Arbeitssuche in Tirol oder Südtirol könnte dazu führen, dass die Reise nicht mehr touristisch ist :)
Hannes