Vorne 16" und hinten 17" bekomme ich das eingetragen ???

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VR6Bullidevil
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Vorne 16" und hinten 17" bekomme ich das eingetragen ???

Beitrag von VR6Bullidevil »

:gr Vorne 16" und hinten 17" bekomme ich das eingetragen :gr
Hallo Freunde....
Ich will auf meinem Bulli Felgen eintagen, doch stellt sich mir die Frage, was sagt unser TÜV dazu :-?

Vorne will (hab) ich 225/50 R16 fahren die auch schon rundherum eingetragen sind
Hinten möchte ich die 16" durch 17" ersetzen mit 255/55 R17.
Gutachten für die Felgen hab ich. :-bla

Was meint ihr....jagt mich der TÜV-Prüfer vom Hof oder ist so was mit einer Einzelabnahme machbar ?

:et
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dobbybaier
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Re: Vorne 16" und hinten 17" bekomme ich das eingetragen ???

Beitrag von dobbybaier »

Mischbereifung ist ja grundsätzlich verboten, es sei denn, sie wird von offizieller Seite genehmigt. Einige Sportwagenhersteller verkaufen ihre Fahrzeuge ja so ab Werk, es muss also dennoch ein weg ran führen. Dafür benötigt man wahrscheinlich nen sehr guten Prüfer und den Willen, einige hundert euros zu investieren.
- 89er Fensterbus, 2 Schiebetüren, 2l 16V, Euro 2, 4-Scheiben Bremsanlage, ASR mit 4,14er Achse und GÖK
- 89er Syncropritsche im Aufbau
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Re: Vorne 16" und hinten 17" bekomme ich das eingetragen ???

Beitrag von Der-Boese-Wolf »

Gehen tut es grundsätzlich schon und wenn der Prüfer gute Laune hat, geht es auf jeden Fall 8-)

Ich fahre vorn 225/50 R16 und hinten 255/45 R17 auf Borbet A Felgen - eingetragen :bier
Gruß Frank
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Re: Vorne 16" und hinten 17" bekomme ich das eingetragen ???

Beitrag von boofrost »

frag einfach mal ! denke das das geht !
Solle MIR der geistige Blödsinn ausgehen, bin ich tot !
Original-Motoren - Nein Danke !
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Re: Vorne 16" und hinten 17" bekomme ich das eingetragen ???

Beitrag von EmVau »

Möglich mit Einzelabnahme auf jeden Fall. Ob es klappt, wird sich zeigen... z.B. beim Chrysler Crossfire ist Serie 18" vorne und 19" hinten.
Gruß Michael


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E-Schorsch
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Re: Vorne 16" und hinten 17" bekomme ich das eingetragen ???

Beitrag von E-Schorsch »

dobbybaier hat geschrieben:Mischbereifung ist ja grundsätzlich verboten, es sei denn, sie wird von offizieller Seite genehmigt. Einige Sportwagenhersteller verkaufen ihre Fahrzeuge ja so ab Werk, es muss also dennoch ein weg ran führen. Dafür benötigt man wahrscheinlich nen sehr guten Prüfer und den Willen, einige hundert euros zu investieren.
Wer macht denn solche Aussagen? Das ist schlicht falsch...oder nur die halbe Wahrheit.

Möglichkeit der Mischbereifung entfällt:

-bei gewissen ABS Systemen
-bei Allrad (auch nicht jeder)
-bei gewissen ESP Systemen

Da die Programmierung/der Ablauf nicht mit unterschiedlichen Abrollumfängen zurecht kommt.

Im Falle T3 seh ich persönlich kein Problem, ausser nen sturen Tüv Prüfer.

Denn ob beim T3 hinten der Abrollumfang größer/kleiner wird stört nicht wirklich (ausser vielleicht das ABS?). Der Tachoantrieb sitzt vorne, da muss es passen.
Hinten muss man sich an den Abrollumfang vorne +-8% halten und dann ist das kein Problem.

Und wie teuer es wird ist stark von der eigenen Vorarbeit abhängig. (§21 Sonderabnahme).

Deswegen bringen solche Threads recht wenig.....ein Vorgespräch mit Unterlagen, Fotos etc. klärt die meisten Fragen im Vorfeld. UND: Schriftlich bestätigen lassen!!!
Wäre net das erste mal dass sich ein Prüfer nach wenigen Tagen nicht mehr an seine eigenen Aussagen erinnern kann....

Ich würde schauen dass ich für beide Größen (v/h) am T3 ein Gutachten organisiere. Damit kann sich der Prüfer schonmal einen Überblick verschaffen.
"Der Mensch ist Mittel. Punkt." "Alles was Krieg kann, kann Frieden besser."
"Mich regt auf, dass sich keiner aufregt!"

-Dieter Hildebrandt (*23. Mai 1927 +20. Nov 2013)
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