Eintragung KY anstatt CS

aktueller Austausch vor dem Posten ruhig mal die SUCHE benutzen!

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nstoss
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Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von nstoss »

Tach auch,

Ich hab morgen Termin beim Tüv zur Eintragung meines KY der anstelle eines CS reingekommen ist. Jetzt hatte ich schon bei VW Nutzfahrzeuge die Unterlagen angefragt aber es ist noch nix gekommen. Ich hab den Brief vom Spenderfahrzeug aber sonst nichts. Hat evtl schon mal jemand die Unterlagen bekommen? Könnte mir die jemand zusenden?

Grüße und danke!
PS: Morgen vormittag Daumen drücken... Nach der Motorannahme kommt die H-Untersuchung... Der gute hatte gestern 30er :)
classick
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von classick »

Hat der Prüfer gesagt das er die Sachen braucht? Meiner trägt alles ein was Serie im T3 war. Wird schon gut gehen... :sun
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yamsun
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von yamsun »

Hi,

habe selbige Eintragung mit Hilfe des Schreibens von VW machen lassen.
Jedoch wird dir eine Kopie meines Schreibens nicht wirklich was bringen, denn darin steht nur: "Wir haben keine grundlegenden technischen Bedenken einen Motor mit den Kennbuchstaben KY in ihr Fahrzeug mit der Fgst.-Nr. xyz1234567890 einzubauen."
Aber ansonsten steht da genau nichts drin.
Echt, dieses Schreiben ist dermaßen inhaltsleer... hab mich sehr gewundert.
Vor allem steht da nirgends "T3" oder "Transporter" oder sonst eine Bezeichnung. Nur die Fgst.- Nr. und der Motorkennbuchstabe.

Wenn du das trotzdem brauchst schick mir deine e-mail Adresse per PN, dann kann ich dir davon nen Scan schicken. Würde allerdings meine Fgst.-Nr. teilweise schwärzen.

Grüße!
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von nstoss »

Danke schonmal. Hat sich hiermit erledigt... Ca 20 Minuten nach meinem Post kam die Mail von VW. Die sind ja besser als die NSA :)
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von nstoss »

Soderle...
Keine Eintragung... Der Prüfer sagt das es meinen Typ (251 bei D.2) keinen Ky Motor standardmäßig gab und beim Typ 253 (SpenderFahrzeug) eine andere Bremse verbaut wurde. Daher kann er das so nicht abnehmen und würde ein Gutachten benötigen dass die Bremse das packt. Dieses kann VW allerdings nicht bereitstellen(hab angerufen). Vw sagt das müsste der Tüv testen und bestätigen...
Tolle Wurscht...
Zudem, falls er also das testen könnte würde er mir dann keine Oldtimerzulassung mehr geben können weil es ja dann kein Originaler Motor mehr wäre.

HILFE!!!

PS: ansonsten technisch alles okay, außer Radlager hinten rechts etwas zu viel Spiel und das obligatorische Lackbild, welches nicht Oldtimergerecht ist...
Das dachte ich mir allerdings schon und wird eh ausgebessert. Der Motor ist halt nun das Problem...

DANKE schonmal,
Niklas
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Vinreeb
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von Vinreeb »

Dein Prüfer ist lustig. Die Bremse ist beim CU die selbe wenn ich das richtig im Kopf hab, packt also schon in der Serie 70 ps.
Und ein H-Kennzeichen sollte NICHT an der Schlüsselnummer sondern am Fahrzeugtyp hängen, der 253 ist das selbe wie der 251...
kleiner tipp, unterhalte die mit mehreren AAS in deiner Umgebung, in der Regel findet sich recht bald einer der tatsächlich weiß was er tut.
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von nstoss »

alles klar. das wär doch schonmal ein Weg. Wo könnte ich denn Teilelisten von VW bekommen die das belegen. Also dass der Cs die selbe bremse verbaut hat wie der Cu?

DANKE für jede Hilfe..
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von Hacky »

Also, mein Posti ist bei D.2 mit 251 angegeben und hatte werksmäßig den KY mit 42kw verbaut, da soll dein Prüfer noch mal ordentlich nachsehen...
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von gvz »

dass die Bremse 1984 geaendert wurde wisst ihr aber :-bla

CS gab es halt in der neuen und alten Version--ab wann der KY verbaut wurde weiss ich grade nicht auswendig.

es gibt die Festsattelbremse--auch zu erkennen an der Blechtraegern vorne und die Schwimmsattel--die hat Gusslenker.

Es gibt allerdings auch Vorbesitzer--die das mal kunstvoll umgebaut haben--ich hatte schon einen Schlachter mit Festsattel links und Schwimmsattel rechts :suff
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von nstoss »

Jep, hab die alte Bremse, da ja BJ 83... Der Poste scheint ja neuer zu sein. Ich denke die CU Spur könnte am meisten bringen...
Falls da jemand was hat... wäre super.
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von nstoss »

achso. Ky ab 86, hat also auf jeden Fall die neue Bremse, daher und ich wiederhole mich :) ist der Cu wohl die bessere Spur, da alte Bremse und 70 PS...
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von Vinreeb »

Mein Tipp: zu VW gehen, Teilenummer vom Bremssattel für den CU geben lassen, vergleichen ob identisch und ab dafür.
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von nstoss »

Das versuch ich grad. Hat noch jemand was schriftliches zu der Aussage
Und ein H-Kennzeichen sollte NICHT an der Schlüsselnummer sondern am Fahrzeugtyp hängen, der 253 ist das selbe wie der 251...
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von nstoss »

Vw benötigt eine Fahrgestellnummer von einem CU T3 für die Zeichnungen... ???
Kann mir da jemand eine per PN "leihen"?


Grüße
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von Vinreeb »

sind die völlig dumm oder haben die nur keine Lust?
Im sonen teileprogramm problemlos raus zu suchen... mit dem Motorkennbuchstaben bzw. der Leistung (51kw) nix Fahrgestellnummer nötig.
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von nstoss »

das dacht ich mir auch, hab aber nicht fragen wollen :)
Der hat mich sogar zurückgerufen weil er das nochmal versuchen wollte...??? Keine Ahnung.. Jeder kanns aber die nicht...
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von MJB »

Der Prüfer hat jetzt nicht wirklich Angst, dass Deine Wanderdüne durch den ultimativen Leistungscocktail von 7 PS zur nicht mehr kontrollierbaren Rakete wird, oder??

Das H-Kennzeichen habe ich für mich längst gestrichen.. . Will man einen anderen Motor als orig. haben, so muss dieser Umbau innerhalb von 10 Jahren nach EZ erfolgt sein. Könnte also sein, dass welche mit AAZ und 1Z und H-Kennzeichen rumfahren. Wird heute aber nichts mehr.. . Wäre dann ja auch kein Oldie mehr. :shock:
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von Vinreeb »

Nicht ganz richtig :mrgreen:

1. :Motor bis 10 jahre Jünger als FZ und Umbau in heutiger Zeit mit damals verfügbaren mitteln: geht!
2. :Motor mehr als 10 Jahre Jünger: umbau muss mindestens 30 Jahre her sein.

Das stichwort lautet "period correct" und ist für unserer Autos noch das einzige was es gibt.

Weil das Ganze ein wenig verwirrend ist eine erklärung anhand von Beispielen:

Hast du einen vw t3 mit zb deinen cs von BJ 1984, dann darfst du HEUTE alle motoren verbauen die zwischen 1984 und 1994 verfügbar waren... also zB den 2E oder den AAZ. du darfst allerdings keine älteren!! und keine Motoren die erst nach 1994 auf den markt kamen verbauen (zB umbau auf FSI)

Bei "alten" Oldtimern ist das anders: zB ein Ford model T kann wie in punkt 1 beschrieben period correct aufgebaut werden mit einem v8 aus den ersten 10 jahren nach dem BJ. Oder aber, der Motorumbau auf einen jüngeren Motor zB aus den 60ern ist nachweißlich vor mehr als 30 jahren erfolgt.

so wird ein Schuh daraus, alle modifikationen die älter sind als 30 Jahre sind eintragbar, das gild auch für hotrods und airbrush etc. aber ein Auto verändern in der heutigen Zeit, darfst du nur auf die im Bauzeitraum verfügbaren Umbauten.
Solche Umbauten sind aber meist schwer nachzuvollziehen, meistens darf man da einiges an Material anschleppen, wohl dem, der Fotos von seinem Umbau in den 70ern gemacht hat...
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von yamsun »

Hi Niklas,

denke dein Prüfer hatte nen schlechten Tag oder halt generell keine Lust auf alte Autos - such dir einen anderen. Den davon zu überzeugen, dass er im Unrecht war, ist die Mühe wahrscheinlich nicht wert.

Ich habe wiegesagt die selbe Kombi, KY in 81er CS-Karosse ganz ohne Mauscheleien bei Edit:TÜV Rheinland eingetragen bekommen. Und ein H hab ich auch...

Bremse ist original, die Endgeschwindigkeit hängt ja auch nicht nur von den PS ab, sondern auch von der Abregeldrehzahl der ESP und der Getriebeübersetzung. V-Max ist bei mir im Schein auch gleich geblieben.

Die Aussage zum H finde ich schon fast frech, denn andere Motoren aus der selben Baureihe sind genau das, was ausdrücklich erlaubt ist! Siehe Punkt 3.2.3.1. bei http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... dtimer.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Schick mir doch bitte mal deine Email-Adresse per PN, dann schicke ich dir ein paar Unterlagen.
Aber wiegesagt, ein fähiger Prüfer sollte das alleine mit dem Schreiben von VW hinkriegen.

Grüße!
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von MJB »

Vinreeb hat geschrieben: Hast du einen vw t3 mit zb deinen cs von BJ 1984, dann darfst du HEUTE alle motoren verbauen die zwischen 1984 und 1994 verfügbar waren... also zB den 2E oder den AAZ. du darfst allerdings keine älteren!! und keine Motoren die erst nach 1994 auf den markt kamen verbauen (zB umbau auf FSI)
Wenn ich den Punkt 3.2.3.1 richtig verstehe, dann fallen AAZ und Co raus, oder?
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Re: Eintragung KY anstatt CS

Beitrag von Vinreeb »

MJB: guckst du allgemeine Anforderungen Absatz 3:

* Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.

Punkt 3.2.3.1 bezieht sich auf die Prüfung des Fahrzeuges auf Originalität, weil in Punkt 3 erster Satz genannt wird: Die nachfolgend aufgeführten Prüfpositionen sind Pflicht-Prüfpunkte für den aaSoP oder PI bezüglich des Originalzustands. Darunter verstehe ich, dass die Prüfung sich nur auf die Originalität, nicht jedoch auf die zulässigen Veränderungen bezieht.


Hier kann man sich hervorragend den Kopf drüber einschlagen, aber es ist wie immer... der Prüfer hat seinen Ermessensspielraum, deswegen ist er auf Ing.

Was alles machbar ist kann man am Piraten von KLE sehen:
http://www.fusselblog.de/index.php?blog=29" onclick="window.open(this.href);return false;

Ja das Teil hat ein H, weil der Besitzer jede Änderung haarklein beschrieben und das "oder hätten erfolgen können" Nachgewiesen und dokumentiert hat. Natürlich zieht so etwas einen erheblichen Mehraufwand nach sich, ist aber möglich.

Grüße,
Thibaut
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