Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

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foolfighter
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Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von foolfighter »

Hallo Zusammen,

ich hab in 2012 meinen CS durch einen 2e ersetzt, im festen Glauben, dass ich damit 2015 ein H-Kennzeichen bekommen kann. Nun hatte ich wegen anderer Eintragungen mit dem TÜV zu tun und musste feststellen, dass laut der neuen Vorgaben das H- nun nicht mehr möglich ist, weil der Motor nicht aus der gleichen Baureihe stammt und noch keine 30 Jahre alt ist. Auf der anderen Seite gibt es Forianer die behaupten das wäre Ermessenssache und sie würden ein H bekommen.

Daher nun die Frage: Wer von euch hat einen 2e verbaut und schon ein H-Kennzeichen. Toll wäre wenn ihr auch den TÜV dazuschreibt oder mir per PN schickt.

Viele Grüße
Simon
Bagcabasi
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von Bagcabasi »

Da sollte der Prüfer mal genauer in seine Vorschriften schauen. Alles darf an einem Oldtimer gemacht werden was in den ERSTEN 10 Jahren nach Erstzulassung möglich gewesen wäre. Und nix baureihe!
Das ist ab 10 jahren. Wo du dich informieren kannst ist TÜV Hanse in Hamburg. Gegenüber der Zulassungsstelle, oder beim TÜV Nord in Rendsburg. Bei den beiden weiß ich das die es ohne probleme machen. Warte nur 2 Wochen. Der Ing. In Rendsburg hat grad Urlaub und der in Hamburg ist krank zur zeit.
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Atlantik90
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von Atlantik90 »

Zitat aus der Oldtimerrichtlinie
http://www.oldtimer-markt.de/sites/defa ... inie-1.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Wenn andere Motoren eingebaut sind , dann wird das schwierig.
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von Matze567 »

Das bedeutet ja das alle 1,9l Diesel oder TDI Umbauten, sowie alle anderen Benzinerumbauten nicht H - fähig sind. :roll:

Außer vielleicht 5 Zyl Reihe den gabs ja im T3.
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Oliver_e30
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von Oliver_e30 »

ja, das bedeutet es. Seit Ende 2011.
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von Atlantik90 »

Nicht unbedingt, aber es wird halt umständlicher zeitgenössische Umbauten durchzubekommen. AAZ-Umbauten waren ja schon sehr früh auf der Straße. Die 2E-Umbauten sind ein jüngerer Trend.
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von Matze567 »

Es steht ja ganz klar drin : Nur original Motor oder aus der Baureihe. Das läst doch gar keinen Spielraum für T3 fremde Motoren.
Oder ?
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von Atlantik90 »

Lest halt beide Texte, die ich angehängt habe, auch den mit "unter Umständen".

Und den 2E gab es von 11/91 bis 9/94.
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von Oliver_e30 »

Der TÜV Süd sagt dazu:

Kapitel III: MOTOR UND ANTRIEB

Motor
 Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
anerkannt werden.
Beispiele: - Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren
- Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der
Doppelnockenwellenmotor der späteren Modelle
- Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen
Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala),
nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID
(cubic inch displacement: amerikanische Einheit für Hubraum).
- Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte
Motorenbestückung zu achten. Der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief
einzutragen.

 Ausnahmen:
- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser
Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).

- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es
sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der
bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.

- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher
Hersteller) neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung
positiv zu begutachten.
z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher
Leistung
- Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder
mindestens 20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem
Basis-Motor-Typ)
- In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden.
 Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den oben genannten
Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich.
Offene Ansaugtrichter können nur dann akzeptiert werden, wenn derartige Teile
bereits im Basisfahrzeug original verbaut wurden.
 Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn:
- es sich um die gleiche Bauart (z.B. Steigstrom, Doppelvergaser) handelt, oder
- ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössi-
schen Umbau zu führen (im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Oldtimer-
Spezialisten, z.B. bei englischen oder US-Fahrzeugen).
 Bei Nachrüstung mit einem Katalysator werden die im Gutachten aufgeführten
abgasrelevanten Bauteile akzeptiert. Seite 8 von 13

Getriebe
Eine Umrüstung der Getriebeart mittels Automatik-Getriebe ist nur dann möglich, wenn
in der Baureihe des vorliegenden Fahrzeugtyps Automatik-Getriebe vom
Fahrzeughersteller angeboten wurden.
Ansonsten gelten sinngemäß die Aussagen zur Rubrik „Motor“.
Zuletzt geändert von Oliver_e30 am 23.07.2014, 13:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von Oliver_e30 »

dp
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von Vinreeb »

Die Richtlinie ist in meinen Augen tatsächlich eindeutig!
Und zwar ist es eindeutig ERLAUBT.


Der für uns interessante Passus ist Punkt 1 : Allgemeine Vorraussetzung für eine positive Begutachtung zu finden, dort unter Absatz 3:
"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzullassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig...

Wenn man die Richtline korrekt liest bedeutet das zusammen mit den Voraussetzungen aus 3.2.3.1, welche nur dann wichtig werden, wenn die Umbauten den oben genannten Zeitraum verlassen folgendes:

Annahme: Bus von 1978

Umbau von CT auf CU/WBX/CS/JX : Zeitraum?: JA Baureihe: Ja H-Kennzeichen Ja!

Umbau von CT auf einen Motor der erst zB 89 auf den Markt gekommen wäre im T3: Zeitraum nach Punkt1 nein! Baureihe Ja! Also H-kennzeichen Ja!

Umbau von CT auf Ford Capri V6/Porsche 924/Golf1 GTI : Baureihe nein! Aber Zeitraum JA! H-kennzeichen Ja!

Umbau von CT Auf VR6 aus T4: Baureihe Nein! Zeitraum Nein! H-kennzeichen nein, bzw erst wenn der Umbau an sich 30 Jahre alt ist!

Das bedeutet das zB ein Bus aus 1988 mit dem Motor aus dem Golf3 gti typ AGG absolut H-fähig ist, der umbau hätte bereits 1996 erfolgen KÖNNEN und das reicht aus!

Die aus Punkt 3.2.3.1 zitierten Forderungen treffen nur auf Änderungen zu die Nicht nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre möglich gewesen wären.
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von Vinreeb »

Oliver, der Text den du gepostet hast ist 1. überholt und uralt und 2. vom TÜV-Süd, das ist keine Verbindliche Richtlinie sondern Gutdünken des TÜV-SÜD. Der TÜV-nord oder der TÜV-Rheinland sehen das dann ganz anders.
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von classick »

Wer nen 2E fährt, braucht doch kein H oder? Umweltzonen können einen egal sein. Steuern sind jetzt uach nicht wie beim Diesel. Ich versteh den Hype nicht. Fährt ohne H viel besser. :mrgreen:

Nebenbei sprich einfach mal mit den Prüfern, nur als Tipp. Gibt auch noch Menschen da.
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Matze567
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von Matze567 »

Vinreeb hat geschrieben:Die Richtlinie ist in meinen Augen tatsächlich eindeutig!
Und zwar ist es eindeutig ERLAUBT.


Der für uns interessante Passus ist Punkt 1 : Allgemeine Vorraussetzung für eine positive Begutachtung zu finden, dort unter Absatz 3:
"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzullassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig...

Wenn man die Richtline korrekt liest bedeutet das zusammen mit den Voraussetzungen aus 3.2.3.1, welche nur dann wichtig werden, wenn die Umbauten den oben genannten Zeitraum verlassen folgendes:

Annahme: Bus von 1978

Umbau von CT auf CU/WBX/CS/JX : Zeitraum?: JA Baureihe: Ja H-Kennzeichen Ja!

Umbau von CT auf einen Motor der erst zB 89 auf den Markt gekommen wäre im T3: Zeitraum nach Punkt1 nein! Baureihe Ja! Also H-kennzeichen Ja!

Umbau von CT auf Ford Capri V6/Porsche 924/Golf1 GTI : Baureihe nein! Aber Zeitraum JA! H-kennzeichen Ja!

Umbau von CT Auf VR6 aus T4: Baureihe Nein! Zeitraum Nein! H-kennzeichen nein, bzw erst wenn der Umbau an sich 30 Jahre alt ist!

Das bedeutet das zB ein Bus aus 1988 mit dem Motor aus dem Golf3 gti typ AGG absolut H-fähig ist, der umbau hätte bereits 1996 erfolgen KÖNNEN und das reicht aus!

Die aus Punkt 3.2.3.1 zitierten Forderungen treffen nur auf Änderungen zu die Nicht nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre möglich gewesen wären.


Das sehe ich nicht so . Wenn man sich das Mustergutachten mal anschaut hat der Prüfer bei vielen Punkten Ermessensspielraum, ob original oder zulässige Umrüstung. Nur beim Motor nicht Da gibt es nur den Punkt original Motor oder aus der Baureihe. Der Prüfer kann nur ankreuzen erfüllt oder nicht erfüllt.
Ich gehe mal davon aus das sich der Prüfer an die Richtlinie/ Gutachten halten muss.
Es macht ja auch keinen Sinn wenn der Eine es einträgt und bei der nächsten HU die woanders stattfindet wird das H wieder aberkannt.
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von foolfighter »

Hallo Zusammen,

da hab ich anscheinend in ein Wespennest gestochen... Ich habe gerade eben noch mal eine Rückmeldung vom TÜV-Prüfer bekommen. Es gibt scheinbar für den TÜV Bayern eine Arbeitsanweisung mit folgendem Inhalt:

"Als zeitgenössisch sind solche Umbauten zu betrachten, die damals häufig waren bzw. ein damaliges Prüfzeugnis vorweisen können. Nicht zeitgenössische Umbauten sind solche, die in Einzelfällen vorgenommen wurden. Daraus lässt sich nicht herleiten, dass ein solcher, in jüngerer Zeit durchgeführter Umbau richtlinienkonform ist."

Ich hatte mal gelesen, dass Oettinger auch den 2e im T3 verbaut hat, finde aber dazu keine Infos. Das wäre dann nämlich quasi das Ei des Kolumbus... War dem so und hat da jemand Unterlagen zu oder ist das eine Fehlinformation?

Viele Grüße
Simon
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von HeinzT2a »

Es gab ja auch schon 1982/83/84 den Oettinger GTi Bus ...
Der hatte zumindest mal den 827 Block und es gab ihn als T 1600E und als T 2000E
das war aber nicht der 2E Motor sondern ein aufgebohrter 1600 GTI aus Golfi GTI
das müßte eigentlich jeden Graukittel überzeugen. :-bla
ausserdem, sollte das mit H nicht klappen bei Euro2 egal, oder :dance
kein Postbus, ex VW Werkswagen mit org. Servo, Standheizung usw. , nicht postgelb sondern bambusgelb
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von Bagcabasi »

Anstatt hier die ganzen Richtlinien zu zitieren die jeder lesen kann wie er mag, fragt doch einfach die die es eintragen sollen. Die TÜV Onkels. Ich für mich weiß das ich 2 Prüfer kenne die es abnehmen. Und das ohne wenn und aber. Und da gehts mir am Auspuff vorbei was in den Satzungen steht. Das die alle unterschiedlich ticken ist mir klar. Der eine winkt den 2e motor so durch und in Schleswig wollte er mir die Alufelgen tieferlegung und das Sportlenkrad streichen. Und ich stand mit einem Motorrad auf dem Anhänger bei ihm. Der bulli war nur zum ziehen dabei. Und der Prüfer wollte mein Auto stilllegen und bei der polizei melden weil das illegal ist so mit H. Kennzeichen zu fahren.
Den armen irren hab ich Ausgelacht und bin wieder nach Rendsburg gefahren.
Aber so ist es nunmal. Der eine sagt das ist legal und trägt es ein und der nächste brüllt das ist illegal und ruft die Polizei. Nur die kannten den und kahmen nicht.
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von newt3 »

"- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser
Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich). "

"Und den 2E gab es von 11/91 bis 9/94."

Zwei Fragen die sich mir stellen:
1. wie weist man den Bauzeitraum des Motors nach? Hat der Tüv da irgendwelche Tabellen? einen direkten ausdruck von VW bekommt man darüber vermutlich auch nicht? Wikipedia hilft manchmal zum nachschauen aber ist keine offizielle Quelle? Teilehändler listen oft Bauzeiträume da könnte man online gehen und halt nach motorenteilen Suchen (setzt aber vorraus, dass man einen brief des spenderfahrzeugs hat und gleiche Leistungsdaten auch für den Bus bei der eintragung übernommen wurden) - online gehen heißt mit dem Notebook dort aufschalgen? Ich stell mir das alles etwas schwierig vor oder kann man vom Tüv Prüfer die Initiative erwarten, dass er halt selbst nachschlägt und den Bauzeitraum für den Baureihenfremden Motor extra ermittelt? Kostet das dann extra bei der H-Abnahme? Briefkopie eines möglichst frühen Fahrzeugs der Baureihe mit diesem Motor (auch die hilft ja eigentlich nicht weiter weil im Brief kein Motorkennbuchstabe steht und mit den Schlüsselnummern kommt man wohl nur über Umwege per Teileprogramm/Teile suche darauf, dass es dieser oder jener Motor gewesen sein muss)

2. konkretes Baudatum des Motors läßt sich bei VW ja glaub nicht feststellen. evtl ist auf dem Zylinderkopf irgendwo 'ne jahres+monats prägung? Reicht da wirklich der Bauzeitraum des Motors (also ein 2e von 94 kann genauso betrachtet werden wie einer von 91) oder fällt man damit auf die Fresse und muss sich ein möglichst frühes Spenderfahrzeug suchen?
(für den 2E jetzt datumstechnisch wenig relevant aber beim AAZ wäre man ja bald im Zeitraum der 30 Jahre)


-----------
vor dem Hintergrund von Frage 1 kommt man dann noch auf die Idee, dass im Passat 32b ja auch einen 115ps Motor mit 2 Litern Hubraum gab. Dieser hatte 4 Zylinder aber das steht ja vielleicht im altersnachweis (alten brief, teileprogramm) gar nicht drin.
Die 115ps entstehen zumindest beim JS 5 Zylinder Motor des 32b ebenfalls bei 5400 U/min - gleiche Drehzahl wie auch bei einem 2E Vierzylinder Motor im Passat 35i.
Wäre einzig und allein der Hubraum der ein wenig abweicht (1994 beim fünfender und 1984 beim vierzylinder) was sich ja als tippfehler erweisen könnte... und eben der andere Kennbuchstabe (der aber wie gesagt im Schein eines 32B 5zylinders mit diesem 115ps 2 liter motor gar nicht drinstehen wird)

Vielleicht wäre das ganze mit dem passat 32b Spenderbrief ein workaround um den Tüv Prüfer von der Existenz eines 2 Liter Vierzylinders mit 115ps aka 2E zu überzeugen....

------------

Das mit dem 30 Jahren trifft ja Analog auch den AAZ. Auch der ist aktuell noch keine 30 und es gibt Leute die behaupten man bekäme aktuell eine H Abnahme damit. Gleiche Prüfer die sowas abnehmen sollte eigentlich auch mit einem 2E keine Probleme haben.
Klar ist der AAZ bautechnisch näher am T3 (eben jx ähnlich) als der 2E (reihenvierer mit benzin gab es nunmal serie nicht im t3) aber um ähnlichkeiten hier oder da geht es ja in den aktuellen Oldtimerrichtlinien eben nicht.

------------

ob der Brief eines Oettinger T200E tatsächlich weiterhelfen würde halte ich für fraglich.
1972ccm (der 2e hat 1984)
125ps (der 2e hat 115)
K-Jetronic (der 2e Digifant)
Nenndrehzahl 5700 u/min (der 2 hat 5400 u/min)
Bei den abweichenden Angaben einen Tüv Prüfer davon zu überzeugen, dass der verbaute Motor der gleiche sei?
Ein Versuch isses sicher Wert aber von der Variante würde ich mir nicht mehr oder weniger Versprechen als der Variante mit dem 32b Brief - sprich 'kann mit ganz viel glück klappen, wird es aber zu 99% nicht'.

Ein Prüfer der halt 2E schon mehrmals H-tauglich geprüft hat und das auch nach wie vor tut wäre somit wohl nach wie vor am aussichtsreichsten auch wenn das ganze irgendwo ein Bärendienst ist vor dem Hintergrund zunehmder Oldtimerzahlen wovon nicht wenige getunt sind.
Zuletzt geändert von newt3 am 24.07.2014, 13:32, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von Atlantik90 »

VW-Teilekatalog und da Motorkennbuchstaben. Da steht die Verwendung und der Bauzeitraum. Das kann dir jeder VW-Händler ausdrucken (screen shot).
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von Loudpipes »

Und ergänzend:
Ja - der TÜV kann in seiner "Datenbank" verschiedenste Motoren, Modelle, Kombinationen etc. nachschlagen.
Selber beim Eintragen vom AGG gesehen.
Wollen muss der Herr Inschinör natürlich ;-)

Grüße!

Edit:
Der TÜV Mann, der mir den Motor einegtragen hatte meinte auch: " Hmm, mit den ganzen Änderungen... Das Harmoniert so gut, dass das ja sogar alles H-Fähig ist".

Das war mal ein Aussage, die ich nie und nimmer erwartet hätte :)
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Re: Wer hat ein H-Kennzeichen trotz 2e-Umbau?

Beitrag von Bulli Fahrer »

Hallo, ich habe meinen 2E Motor schon 4 Jahre im Bus und dieses Jahr ist er 30Jahre geworden. Also stand das H Kennzeichen an. Ich bin in Hof an der Saale zur Dekra gefahren und wurde zuerst abgewiesen weil der Motor nicht aus der Baureihe war. Dann habe ich mich belesen und bin zu einem anderen Prüfer bei der glei hen Einrichtung. Und der sagte das ist in Ordnung, ich hätte den Motor schon in den ersten 10 Jahren einbauen können. Also nicht gleich aufgeben und nach haken. An alle Bulli Fahrer schönen Gruß Jörg
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