im Idealfall kauft man ein Teil baut es ein und alles ist schön. Hin und wieder steigt enNeuteil aber aus, brennt ab, oder, oder oder.
In dem Fall entsteht ja auch ein Schaden, sei es die zusätzliche Arbeitszeit die man braucht um das Teil erneut auszutauschen. Oder wenn die Lima abbrennt. Den verwendeten Feuerlöscher oder schlimmer der abgebrannte Bulli. Wer kommt dafür auf?
Was dann?
Schadenersatz bei Teileausfall.
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Re: Schadenersatz bei Teileausfall.
Ich seh`das so: haste die Lima(oder was auch immer) selber eingebaut- PGH. Also Pech gehabt!
- Jenssss
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Re: Schadenersatz bei Teileausfall.
Wenn es eine Werkstatt mit offizieller Rechnung macht, dann haftet die Versicherung der Werkstatt für den Schaden.
Privatbastler müssten sich eine "ich-bastel-mal-aber-es-kann-abfackeln" Versicherung besorgen ;)
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¯\_(ツ)_/¯
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Re: Schadenersatz bei Teileausfall.
Wie stehts damit?
"Mit Urteil des BGH v. 21.12.2011 - VIII ZR 70/09 wurde entschieden, dass zur "Lieferung einer mangelhaften Sache" auch der Ausbau und Abtransport der defekten Sache sowie der Einbau der mangelfreien Ersatzlieferung gehört.
Diese neue Rechtsprechung des BGH geht auf das Urteil des EuGH v. 16.06.2011 - C-87, 65/09 zurück. "
"Mit Urteil des BGH v. 21.12.2011 - VIII ZR 70/09 wurde entschieden, dass zur "Lieferung einer mangelhaften Sache" auch der Ausbau und Abtransport der defekten Sache sowie der Einbau der mangelfreien Ersatzlieferung gehört.
Diese neue Rechtsprechung des BGH geht auf das Urteil des EuGH v. 16.06.2011 - C-87, 65/09 zurück. "
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Re: Schadenersatz bei Teileausfall.
Das BGH-Urteil mit diesem Aktenzeichen stammt vom 17.03.2010 und betrifft die Kündigung von Mietverträgen wegen Eigenbedarfs. Siehe hier.Fränkie hat geschrieben:Urteil des BGH v. 21.12.2011 - VIII ZR 70/09"
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Re: Schadenersatz bei Teileausfall.
versuch mal: VIII ZR 70/08
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Re: Schadenersatz bei Teileausfall.
Ich wollte eigentlich nur den Link nachliefern, der ist hier und eine Besprechung des Urteils z.B. hier.
Fränkie, m.E. wirfst Du in Deinem Ausgangsposting mindestens zwei unterschiedliche Sachverhalte in einen Topf: Einerseits die Kosten der Mängelbehebung, also z.B. für den erneuten Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, und darauf bezieht sich auch das von Dir genannte BGH-Urteil. Andererseits führst Du Kosten durch Folgeschäden an, z.B. den Wiederaufbau eines durch einen fehlerhaften Generator abgebrannten Bus. Das sind nach meiner laienhaften Ansicht zwei vollkommen unterschiedliche Fragen, die auch auf unterschiedlicher juristischer Grundlage beantwortet werden müssen.
Aber bevor sich hier jemand meldet, der sich wirklich gut in Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht auskennt, ist das ganze Geschwurbel eh wertlos.
Fränkie, m.E. wirfst Du in Deinem Ausgangsposting mindestens zwei unterschiedliche Sachverhalte in einen Topf: Einerseits die Kosten der Mängelbehebung, also z.B. für den erneuten Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, und darauf bezieht sich auch das von Dir genannte BGH-Urteil. Andererseits führst Du Kosten durch Folgeschäden an, z.B. den Wiederaufbau eines durch einen fehlerhaften Generator abgebrannten Bus. Das sind nach meiner laienhaften Ansicht zwei vollkommen unterschiedliche Fragen, die auch auf unterschiedlicher juristischer Grundlage beantwortet werden müssen.
Aber bevor sich hier jemand meldet, der sich wirklich gut in Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht auskennt, ist das ganze Geschwurbel eh wertlos.
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Re: Schadenersatz bei Teileausfall.
Ok, ok, die Frage nach den Kosten für ein und Ausbau ist ja nun geklärt.
die Frage mit dem abgebrannten Bus ist allerdings noch offen, mal sehen was der ADAC dazu sagt......
die Frage mit dem abgebrannten Bus ist allerdings noch offen, mal sehen was der ADAC dazu sagt......