"Wenn du den Bus behalten willst ist würde ich die 5000€*130%-19%-250€ kassieren und den Schaden selbst beheben."
das funktioniert nicht!
reperatur nach 130% regel ist nur möglich, wenn du fachmännisch reparieren läßt.
bei fiktiver abrechnung gibt es immer noch 100% (und abzüglich mwst sofern sie nicht tatsächlich anfällt. in welchem zeitraum du ggf mwst beträge in form von rechnungen nachweisen kannst weiß ich aber auch nicht)
wenn du fiktiv abrechnest
- kriegst 100% abzüglich mwst.
- läßt du dann teilreperaturen doch per rechnung machen oder kaufst halt bleche oder so kannst dafür die mwst durchaus noch nachfordern.
bei wirtschaftlichem totalschaden (wiederbeschaffungssert kleiner als reperaturkosten+restwert) eines solch alten fahrzeugs wird meineswissens keine mwst abgezogen (denn die fahrzeuge sind weder regel noch differenzbesteuert bei einem händler zu erwerben sondern werden nahezu ausschließlich auf dem privatmarkt gehandelt. lies mal hier
http://www.kanzleipro.de/archives/tag/mehrwertsteuer )
->du bekommst die differenz wiederbeschaffungswert - restwert
das heißt:
hoher wiederbeschaffungswert = gut für dich. den kriegst du ausgezahlt, wenn du die karre an den restwertaufkäufer in zahlung gibtst.
hoher restwert = schlecht für dich (der wird ja schließlich abgezogen). willst du die karre behalten (gibst sie also nicht ab) wird dir halt im falle der fiktiven abrechnung diese summe abgezogen.
ob eine 130% regel klappt muss man sich mal informieren. oft liegen die reperaturkosten für eine fachgerechte reperatur so hoch dass eben 130% auch nicht ausreichen. lass dir halt mal ein seriöses angebot einer selbstgewählten werkstatt für eine fachgerechte reperatur machen.
die 130% regel kann meineswissens nur angewendet werden, wenn die rechnung die am ende steht auch wirklich nur maximal 130% die wiederbeschaffungswertes hat (restwert ist glaub unerheblich)
aufstocken um eigenanteil geht in diesem falle wohl nicht - möchte man das gibt es nur die normalen 100% - dann kann man alles was drüberliegt selbst bezahlen.
es kann auch hinterher geprüft werden (ob das immer erfolgt keine ahnung) ob der schaden auch wirklich vollständig fachgerecht behoben wurde (die 130% regel ist nicht zum zurechtpfuschen gedacht).
haltedauer von mindestens 6 weiteren monaten ist auch bedingung (aber dieser zeitraum ist schnell rum. keine ahnung was passiert wenn man ihn clevererweise um steuern und versicherung zu sparen direkt abmeldet oder auf saison ummeldet um ihn dann 6 monate später doch zu verkaufen. evtl darf ihn einfach in dem zeitraum kein fremder ne an bzw ummeldung machen)
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oft ist der restwert so niedrig dass es sich lohnt die karre zu behalten, selbst wenn du nicht reparieren sondern ihn verkaufen möchtest.
sobald die reperaturkosten 75% oder mehr des wiederbeschaffungswerts betragen holt der gutachter lokal 3 restwertangebote ein.
sobald die gegnerische versicherung das gutachten zu gesicht bekommt, kommt es recht häufig vor dass sie dir einen aufkäufer präsentieren der bereit ist einen höheren restwert zu zahlen
->das verkleinert die differenz von wiederbeschaffungswert und restwert teilweise erheblich. die versicherung möchte also entsprechend weniger zahlen. sollte die versicherung mit einem solchem aufkäuferangebot komme dann:
->wenn du selbst reparieren möchtest ist es unerheblich
->möchtest du die karre selbst verkaufen (weil du mehr erwartest als den restwert) dann behaupte sie sei bereits verkauft (bzw mach nägel mit köpfen an einen bekannten oder freund)
viele leute fallen auf diese nummer der versicherung rein die ja ihre kosten gering halten wollen. die stellen dein fahrzeug ohne dein wissen (und teilweise unter verletzung des uhrheberechts in bezug auf die bilder oder das komplette gutachten) in eine online restwertbörse ein (was halt oftmals höhere restwertgebote gibt als eben die 3 lokal vom gutachter eingeholten). das gutachten ist in deinem auftrag erstellt worden (die versicherung besitzt es also nicht. die sind lediglich dafür da es zu bezahlen und dürfen es halt prüfen. sie dürfen rein rechtlich also keine inhalte oder gar bilder aus dem gutachten nutzen um einen höheren restwert zu erzielen - tun das aber sehr häufig)