Ich habe im Sommer in Schweden einen wunderschönen T3 gekauft, Baujahr 80, luftgekühlt (CV, a.k.a Skandinavien-Einspritzer), WoMo-Umbau Marke selbstgemacht, schätzungsweise aus den 90ern. Ich habe nur die schwedischen Papiere.
Jetzt möchte ich ihn hier zulassen und möchte wissen, was ich dafür brauche. Meine bisherige Recherche hat ergeben:
Da die EG-Übereinstimmungsbescheinigungen erst ab 1981 ausgestellt wurden, muss es wohl eine Vollabnahme nach §21 sein. Ist das so?
Dafür brauche ich aber ein Datenblatt von der VW Stiftung Automuseum, die dafür für leider ein schlappes halbes Jahr brauchen. Ist das auch so oder funktioniert das auch mit den schwedischen Papieren?
Dazu hätte ich natürlich gern ein H-Kennzeichen (wenn die Schöne schon so viel Benzin trinkt
![einen gesoffen? :suff](./images/smilies/drunk.gif)
Danke!