Steuerschock Doka

Hier gehts um das leidige Thema
STEUER

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BUSbahnhof
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von BUSbahnhof »

Vielleicht habe ich deshalb noch keine Post bekommen.
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ergster
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Nu hats mich auch erwischt - etwa 7 Jahre nachdem ich den Hobel angemeldet und als LKW versteuert gefahren habe und 8 Jahre nach der Gesetzesänderung :gr :kotz
Allein das sollte eigentlich schon reichen mit sowas nicht mehr kommen zu dürfen - schön wärs.

Ich hab dem erstmal wiedersprochen, mit der Begründung, dass das Fahrzeug in erster Linie zum Gütertransport gebaut und ausgelegt ist, da der Fahrgastraum kleiner als die Ladefläche ist und das Zollamt doch bitte in der eigenen Datenbank dansch suchen möge, da mir bekannt ist, dass dies schon bei Baugleichen Fahrzeugen mehrfach festgestellt wurde.

Und natürlich den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bis das geklärt ist.

Spannend wirds, wenn die wollen das ich zum Vermessen vorbei komme. Das Zollamt liegt in der Blödsinnszone, da darf ich nicht hin.

Ausgerechnet jetzt steht der Eimer natürlich auch noch ohne Motor in der Garage, weil irgendein Fremdkörper im 4. Zylinder Kolben und Kopf kaputt randaliert hat.

Hoffentlich zieht das so lange hin bis das gefixt ist.

Zahlen tu ich das aber garantiert nich, noch 2 Jahre bis zum Hakenzeichen, wenns sein muss, dann lass ich die optionalen Sitzplätze austragen und nachher wieder rein, aber ich hoffe einfach mal mir solche Sackstände sparen zu können.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bullifried »

Na nu werdet mal nich uffmüpfich. Ihr habt doch Eure Volkszertreter und damit die Folgen alle vier Jahre gewählt. :kp
Kritische Stimmen wurden und werden immer gleich nieder gebrüllt. Ick höre se schon wieder. :mrgreen:
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Die sogenannten Volksvertreter können mich mal am Arsch lecken.

Außer, dass se es nach über 10 Jahren endlich geschafft haben, dass die Virtuelle "Anhänger am LKW Mauer" verschwunden ist, kam in sachen Auto nix gutes seit mich das was angeht.
Wer V sagt . . .
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von CBSnake »

ergster hat geschrieben: hab dem erstmal wiedersprochen, mit der Begründung, dass das Fahrzeug in erster Linie zum Gütertransport gebaut und ausgelegt ist, da der Fahrgastraum kleiner als die Ladefläche ist
Hi,

ich hab gestern mal nachgemessen, der Fahrgastraum ist größer in der Fläche und der Länge ;-( Ohne Tresorraum wird's also Essig

Grüße
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bullifried »

Moin,
diese Regel galt schon immer. Ich musste mal mit nem einser Caddy zum Finanzamt. Die Tanten waren etwas verwirrt wegen Golf und LKW offener Kasten. "Da brauch ich ja nicht einmal den Zollstock, um das zu sehen." Sieste! Sagte ich.
Jetzt müssen wir uns also was einfallen lassen. Entweder Innenraum verkleinern, denen den Tresor irgendwie unter die Nase reiben, die Pritsche verlängern oder die Karre in Polen anmelden. :mrgreen: Irgendwas geht immer. :g5
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Naja, dagegen stehen ja erstmal noch die vom Zoll gemessenen Werte die der Airbusser vor 2 1/2 Jahren mal hier gepostet hat.
Ladefläche: 1,87m x 1,75m = 3,27m2 = 51%
Kabine: 2,01m x 1,56m = 3,14m2 = 49%
Ich gehe jetzt erstmal nicht davon aus, dass im laufe der Zeit die Ladefläche schrumpft oder der Fahrgastraum größer wird.
Wer V sagt . . .
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bernd68 »

Moin,

dieses Thema ist nicht neu und es hat schon einige getroffen.
Soweit ich das verfolgt habe konnten einige - alle? - den Bescheid abschmettern und es wurde wieder zurück auf LKW geschlüsselt.
Muss jetzt jeder das einzeln durchfechten oder gibt es da keine andere Möglichkeit. Ist das eine Zentrale Stelle oder...?

Gibt es hier einen "Musterbescheid" den man hier einstellen könnte auf den sich die anderen beziehen? Der Zoll könnte ja in den Datenbanken nachschauen wie das schon beim XY gehandhabt wurde und vielleicht orientieren sie sich ja dran.

Gruß Bernd
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Papoose »

Neu daran ist, dass der Absatz 2a-2c im Pragraphen 2 des KraftStG gestrichen wurde.
Darauf beruhten bisher alle Erfolge durch Messungen der Ladefläche und des Fahrgastraumes.

Jetzt heisst es:

" ....
(2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,

1. richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;

2. sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich."

der entscheidene Passus ist " anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art (..) die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich"

mit anderen Worten, was im Fahrzeugschein steht ist verbindlich und was nicht drin steht ist unerheblich. Das Verhätnis Fahrgastraum zu Ladefläche steht definitiv nicht drin und daher wird der Zoll nicht mehr nachmessen (dürfen?), falls dann aber mehr als drei Sitzplätze eingetragen sind, wird es automatisch als PKW besteuert. Das wird mit BFH Beschluss II B94/07 vom 18.03.2008 begründet. Fraglich wäre einzig, ob dieser Beschluss überhaupt etwas darüber aussagt oder fehlinterpretiert wird.

jeder Pickup, Lieferwagen etc. mit mehr als drei Sitzplätzen wird ab jetzt als PKW besteuert. Ich denke dazu gibt es eine (bundesweite?) Dienstanweisung.

eine denkbare Bemessungsgrundlage technischer Art wäre z.B. die Zuladungsmöglichkeit im Verhätnis zum Leergewicht, die relativ geringe Höchstgeschwindigkeit ...?
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zwergnase
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von zwergnase »

Papoose hat geschrieben:Neu daran ist, dass der Absatz 2a-2c im Pragraphen 2 des KraftStG gestrichen wurde.
Darauf beruhten bisher alle Erfolge durch Messungen der Ladefläche und des Fahrgastraumes.

Jetzt heisst es:

" ....
(2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,

1. richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;

2. sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich."

der entscheidene Passus ist " anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art (..) die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich"

mit anderen Worten, was im Fahrzeugschein steht ist verbindlich und was nicht drin steht ist unerheblich. Das Verhätnis Fahrgastraum zu Ladefläche steht definitiv nicht drin und daher wird der Zoll nicht mehr nachmessen (dürfen?), falls dann aber mehr als drei Sitzplätze eingetragen sind, wird es automatisch als PKW besteuert. Das wird mit BFH Beschluss II B94/07 vom 18.03.2008 begründet. Fraglich wäre einzig, ob dieser Beschluss überhaupt etwas darüber aussagt oder fehlinterpretiert wird.

jeder Pickup, Lieferwagen etc. mit mehr als drei Sitzplätzen wird ab jetzt als PKW besteuert. Ich denke dazu gibt es eine (bundesweite?) Dienstanweisung.

eine denkbare Bemessungsgrundlage technischer Art wäre z.B. die Zuladungsmöglichkeit im Verhätnis zum Leergewicht, die relativ geringe Höchstgeschwindigkeit ...?
Feststellungen der Zulassungsbehörde sind verbindlich, ausser die Fahrzeugart, die eingetragen ist, die ist dann nicht verbindlich, oder wie :roll:
Da kann aus einem LKW dann bei Bedarf und fehlender Kohle im Staatssäckel schnell mal ein PKW gemacht werden :gr

Aber sowas von Bananenrepublik... :evil:

Gruß
Martin
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umso leichter lässt man sich seine Meinung bilden!

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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

So, mal in Ruhe das geblubber im Netz ausgelassen und sich mal nur an die §§ gehalten die im Steubescheid als Begründung aufgeführt sind:

Kraftfahrzeugsteuergesetz:

§18 Abs. 12
Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.
§2 Abs. 2a in der am 1.07.2010 geltenden Fassung
(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:
1.
Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die derKlasse N(tief)1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWGdes Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über dieBetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt ge-
ändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Okto-
ber 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;
Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M(tief)1 gelten;
2.
Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren An-
hängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung.
3.
Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbe-
förderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderungdienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.
§9 Abs. 2
(1) Die Jahressteuer beträgt für

1.
Krafträder, die durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, für je 25 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon 1,84 EUR;
2.
Personenkraftwagen

So, kurzgesagt, es gibt im Kraftfahrzeugsteuergesetz eine Stelle (§18 Abs. 12) die explizit auf den Text eines veralteten Gesetzes verweist das zur Anwendung gebracht werden soll. (Da steht ja nicht nur §2 Abs. 2a sondern §2 Abs. 2a in der geltenden Fassung am 01. Juli 2010 Bla Bla...)

Offenbar ist so etwas möglich, siehe hier
https://www.rechtslupe.de/steuerrecht/v ... uer-389358

Damit landen wir dann doch wieder hier.
3.
Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbe-
förderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderungdienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.


Vielleicht sollte ich einfach mal 1202 EUR überweisen und in diesem Zusammenhang auf das Kraftfahrzeugsteuergesetz zwischen 1933 und 1939 verweisen, wo es mit Zahlung der doppelten Jahressteuer möglich war, ein Fahrzeug Lebenslang von der Steuer freizukaufen :tl
Zuletzt geändert von ergster am 03.02.2019, 09:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Paul S.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

bullifried hat geschrieben:Na nu werdet mal nich uffmüpfich. Ihr habt doch Eure Volkszertreter und damit die Folgen alle vier Jahre gewählt. :kp
Kritische Stimmen wurden und werden immer gleich nieder gebrüllt. Ick höre se schon wieder. :mrgreen:
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Moooment...ICH habe die nicht gewählt, die Olle sowieso noch nie! Und den restlichen rotgrünen Pack erst recht nicht.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bullifried »

Na dafür haben sich Trunkenjuncker und ein paar andere Brüsseler Eierköppe (oder warens Wasserköppe? :gr ) eine Gehaltserhöhung von 550,- Teuro gegönnt und gehen jetzt mit 33.000 nach hause. Im Monat! :-bla
Ja, da muss ne alte deutsche Frau lange für stricken.
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TottiP
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von TottiP »

Können wir beim Thema bleiben ohne auf die Politik zu schimpfen? Hilft keinem weiter...
Gruß, Totti
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Ich reagiere auf PN´s nur noch wenn eine Rufnummer angegeben wird!
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bullifried »

Ich denke: is Thema: wir blechen, DIE kassieren. :kp
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bullifried »

BUSbahnhof hat geschrieben:Vielleicht habe ich deshalb noch keine Post bekommen.
Bei mir stehen fest nur 3 Sitzplätze drin, ohne wahlweise. :kp
Moin,
das wird wohl die Endlösung sein/werden. Meine Karre ist über 30 Jahre und hatte hinten noch nie(!) Gurte. Wenn ich nur zwei Sitze habe, ist das mehr als ausreichend. :g5
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Nich wirklich. Mehr als 2 Plätze werden zwar nicht oft gebraucht, aber wenn doch und die dann nicht da wären, dann nervts. Die Endlösung ist sowieso das Hakenzeichen in 2 Jahren weil das Auto ohne zunehmend unbrauchbarer wird. Wens sein muss fährt er die 2 jahre dann auch mit 3 Sitzplätzen (3 weils so schön schwachsinnig ist 2 vorne zu haben und einen hinten) aber nur bis dahin.

Sollte sich einer der Heinis doch irgendwie dem auto nähern und zweifel an der LKW haftigkeit sein, dann werde ich ihn einladen mal hinten platz zu nehmen mit anschließender Probefahrt über die Autobahn. Bei den heutigen Komfotansprüchen sollte das nur bei Gehirnamputierten dazu führen dieses KFZ in erster Linie als Personentransporter zu sehen, als mehr mit der Option behaftet morgends den Bautrupp auf die Baustelle fahren zu können, aber auch nich mehr.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von BUSbahnhof »

Ich hab die 3 Sitzplätze alle vorne ;-)
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von doka66 »

Hallo Zusammen,

auch ich habe heute Post vom Zollamt bekommen mit der Forderung, ab Februar als PKW durch die Gegend fahren zu dürfen oder sollen.
Dank des Formus und einer netten Sachbearbeiterin im Zollamt, habe ich auch gleich einen Widerspruch geschrieben. Mal sehen wie sie darauf reagieren.
Mich würde interessieren ob Du Bully 302 schon einen schriftlichen Bescheid hast über die Rücknahme der Steuererhöhung bei deiner Doka
Wenn ein negativer Bescheid bei mir kommen würde, wäre es hilfreich einen positiv beschiedenen Steuerbescheid als Gegenargument anbringen zu können.
Sonst beste Grüße und gute Bullifahrt allen für das Jahr 2019
Immer auf der Suche um etwas zu finden , aber wer findet schon der auf der Suche ist :gr
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bully302 »

Moin,

der neue Bescheid lag gestern im Briefkasten. Es bleibt somit weiterhin bei 148€ und der Einstufung als LKW.

Gruß

Stephan
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Wärst du bereit mehr Infos zu geben?

Welches Zollamt war das, wurde vor Ort etwas mit dem Auto veranstaltet oder haben die das nach Blick aus dem Fenster entschieden, wärst du vielleicht bereit dein Kennzeichen per PN mitzuteilen, dass das als Referenzangabe genutzt werden kann wenn die doof kommen? Dortmund hat bisher nicht einmal geschafft festzustellen, dass ich zwischen den Jahren einen Einspruch per E-mail abgeschickt habe und die Post ist seit Montag offenbar zu blöde dort ein Einschreiben zuzustellen, es läuft also "bestens" bisher.
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Grüße
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Erwin Ross »

Meiner hatte auch LKW Zulassung, dann kam 2017 der Bescheid mit Besteuerung als KfZ, Begründung war auch 5 Sitze eingetragen und Verhältnis Ladefläche zum Rest. Widerspruch eingelegt aber keine Chance. Ok, ich geb zu mein Kasten mit Hubdach und Westfaliaausbau hatte eigentlich auch nix mit LKW zu tun, der war aber seit seiner Erstzulassung ein LKW. Am Ende sollte ich mit meinem Bulli beim Zoll vorfahren - Arschlecken!
Da ich BJ 88 habe, bin ich letztes Frühjahr zum TÜV meines Vertrauens, habe H-Kennzeichen bekommen mit Saison und gleich noch wegen der ganzen Versicherungsproblematik (kaum eine wollte meinen OldiLKW versichern) als PKW umschreiben lassen.

Fazit: 110 Steuern, Versicherung auch viel günstiger und die ganzen Umweltzonen können mich auch mal. Hat sich das Wert- und Tüvgutachen und Zulassung schon dieses Jahr harmonisiert. :hehe
Alle Macht den Gräten!
Paul S.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

Wenn die Steuererhöhung...konkret: Steuervervierfachung!...in die Zukunft gerichtet ist, kann man abmelden, ummelden, verkaufen.
Das läuft aber oft ein Jahr RÜCKWIRKEND.
Bis jetzt haben die auf meinen Widerspruch kurz vor Weihnachten nicht reagiert.
Sobald die die Steuer von meinem Konto einziehen - angekündigt für den 24.01. - werde ich meine Rechtsschutzversicherung bemühen und nen Anwalt einschalten.
Aber wie gesagt ist ein Bekannter im gleichen Zulassungsbezirk mit ner T4 Doka recht geschmeidig durch gekommen, nicht vorgefahren, nur Bilder eingeschickt und die waren einsichtig.
Da will ich mal nicht das Allerschlimmste unterstellen.

Mich beschleicht manchmal das Gefühl, Gesetze gelten nur für Steuerzahler und länger hier Lebende... :holland
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Hast du mit dem Widerspruch gleichzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gestellt? Wenn nicht, dann buchen die auf jeden Fall ab.

Welches Zollamt ist für dich zständig? Nicht zufällig Dortmund oder? Deine Zahlen decken sich nämlich zu 100% mit meinen.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Turbofeind »

Mahlzeit

Ich wollte die Gemüter nicht unnötig erhitzen sondern erst mal handeln und dann berichten. Kurz vor Weihnachten Steuerbescheid bekommen für meine Doka Einstufung als Pkw und das rückwirkend für 2018. Einspruch eingelegt mit der Bitte um Aussetzung bis geklärt. Gleich am Anfang des Jahres kam Post das der Einspruch eingegangen ist und bearbeitet wird. Heute bekam ich per E Mail nochmal Antwort vom Zollamt. Eine rückwirkende Einstufung ist nicht rechtens also unwirksam. Schonmal positiv. Die neueinstufung als Pkw hat bei mir die Begründung weil unter Ziffer 22 sechs Sitzplätze eingetragen sind. Ich könnte mein Auto vermessen lassen oder die Sitzplätze austragen lassen. Auf jeden Fall kann die LKW Steuer bestehen bleiben je nach dem was von beiden dann die Kriterien erfüllt. Und da mein Fahrzeug ein Saison Fahrzeug kann das auch zum Saison Anfang geschehen fals es mir nicht möglich ist das Fahrzeug vorher vorzustellen.
Fazit etwas nervig das ganze,aber nicht unlösbar. Werd nächste Woche mal mit der netten Tante vom Zoll telefonieren( weil ihre Nummer hab ich auch bekommen :mrgreen: ) Und dann schauen wir mal wie weiter geht. Also Leute, hinsetzen,Keks essen :bier und bisschen Geduld dann wird das auch

Gruss Christian
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Ich sehe das Problem auch garnicht in der Unlösbarkeit.

Mich nervt sowas einfach tierisch, ich hab nämlich besseres zu tun.
Dazu ist es völliger Blödsinn denn es wird vermutlich n haufen Geld kosten jedes solcher Fahrzeuge einzeln zu bewerten anstatt einfach bei dem zu bleiben was es laut Papieren ist und dann meint auch noch jeder der Zollfuzzis machen zu können was er will, was dann bei solchen Grenzgängern wie der Doka dazu führt dass man die sicher gut als auch schlecht messen kann.

Die Unterschiede sind doch jetzt schon sichtbar. Du bist in der Lage mit dem Haufen zu kommunizieren. Mein Zollamt hat bestimmt immernoch nicht gemerkt, dass überhaupt ein Einspruch da ist, geschweigedenn etwas von sich hören lassen.
Weil die Post es jetzt innerhalb einer Woche nicht geschafft hat dort ein Einschreiben zuzustellen muss ich mich mit denen auch noch rumärgern und am Sonntag sicherheitshalber da vorbei fahren und den Brief selbst einwerfen bevor die am Ende noch behaupten nie was gehört zu haben :kotz :bumsfreunde
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von doka66 »

Hallo in die Runde
Auch ich hatte ja schon geschrieben das ich Post bekommen hatte.
Nach meinem Widerspruch, den ich per Mail geschickt hatte, ist auch promt eine Bestätigung gekommen das mein Widerspruch eingegangen ist und ich noch etwas Geduld haben soll da so viel zu tun ist. Gut Geduld hab ich.
Gestern (Sonntag :dance ) habe ich vom Hauptzollamt eine Mail erhalten, das meine Email bei Ihnen nicht eingegangen wäre und ich noch einmal einen neuen Widerspruch schreiben soll.
Geduld hab ich immer noch aber Humor ist alle.
Nun schnell den Hörer genommen und nachgefragt beim Zoll. Große Verwunderung und das hätten sie ja noch nie gehabt.
Aber ich habe die Email Adresse von der Sachbearbeiterin bekommen und sollte nun meinen Widerspruch noch einmal dort hin schicken.
Jetzt hab ich wieder Geduld und schaue. 25.01.2019 ist dann Stichtag für das H darauf läuft es wohl hinaus.
Eine so perfide Methode alte Autos von der Straße zu bekommen :kotz und dabei ist die CO 2 Bilanz der alten Autos wesentlich besser als die der neuen Kisten im gesamten gesehen.
Nun denn auch ich halte euch auf dem laufenden was noch kommt.
Beste Grüße an die Bullifahrerfreunde
Immer auf der Suche um etwas zu finden , aber wer findet schon der auf der Suche ist :gr
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Freu dich über dein sich rührig kümmerdes Zollamt.

Dortmund:

28.12.2018: Widerspruch per E-mail. Bis heute keine Reaktion.

03.01.2018: Tel. Nachfrage ob der Widerspruch eingegangen ist. Nach 3x Weiterverbinden und ca. 30 Minuten Warteschleife + den Trick in der falschen Abteilung anzurufen weil man sonst automatisiert aus der Leitung geworfen wird die Aussage, dass der Widerspruch noch nicht als eingegangen vermerkt ist.
07.01.2019: Ein weiterer Widerspruch als Einwurfeinschrieben wurde von der Post am Zollamt zugestellt. Bis heute wurde der eingang des Briefes bei der Post nicht bestätigt.
13.01.2019: dritten Widerspruch selbst in den total vollgestopften Briefkasten gefriemelt.

Wenn die in dem Tempo weiter machen, dann haben die das bis zum Hakenzeichenstichtag im Januar 2021 nicht fertig.

Die Frecheit ist, am 24.01. möchten die Säcke mal eben 450 Ocken einziehen.Smily von der Moderation entfernt! Ich glaub ich räum mal das Konto vorher leer
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von emiljoker »

ergster hat geschrieben: Hakenzeichenstichtag Smily von der Moderation entfernt!
Ergster, deine Politische Einstellung hat vermutlich jeder den es interessiert nun verstanden.
Wäre es möglich das man sich darauf einigt das es hier ums Busfahren und nicht um Politik geht...?
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

ALTER!

Wenn man H Kennzeichen laut, nur etwas schludderich, Ausspricht dann kommt da Hakenzeichen bei raus. Das muss ja wohl auf dem Mist der Republikaner damals gewachsen sein, so haben wir jezt jede Menge getarnte Hakenkreuze auf den Straßen. Muss so gewollt sein, sonst wäre es ja ein O Kennzeichen oder was? Nimm mal den Aluhut ab Ey!

Der der den Smilley entfernt hat dürfte wohl auch bemerkt haben, dass der Smiley aus dem Fusselforum geklaut war. Wer glaubt dort braunes Gesocks zu finden der is schief gewickelt und der Einsatz hat mal rein garnichts zur darstellung politischer Einstellungen zu tun sondern nur zur Verstärkung der dargestellten Gefühlswelt, sprich wie sehr mich dieser LKW PKW Steuerscheiß und der nicht vorhandene Einsatz der Zollbehörde aufregt!

Ich kann gerade noch damit leben, dass der wetternde Adolfsmiley weggekommen ist, auch wenn ichs schwerst albern und Kindergarten finde. Für die Unterstellung erwarte ich eine Entschuldigung, allein schon weil wir uns überhaupt nicht kennen!
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von TottiP »

Ich habe den Smily entfernt. Und wenn der handgeklöppelt wäre - so etwas ist hier nicht erwünscht!
Ende der Ansage!
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Ja ja, akzeptier ich.

Aber das es offenbar Ok ist, das sich jemand da was zurechtinterpretiert und mich damit dann blöde von der Seite anmacht anstatt mal zu fragen ob ich das so meine wie es (Miss)verstanden wurde, dann sickt mich dann doch an und da hätte ich von dir mehr erwartet.

Zumindest hätte der Umstand, dass ich es geschafft habe in diesem Forum über 2500 Beiträge zu schreiben dem Verfasser der Anschuldigung Anlass geben können mal darüber nachzudenken ob ich wohl dazu neige auf solch plumpe weise unnötig Themen nach rechts zu Politisieren oder ob das vielleicht doch nicht die Absicht war (mal ganz davon abgesehen, dass ich keinen Zusammenhang zwischen rechter Gesinnung und gerechter KFZ Besteuerung finden kann).
Zuletzt geändert von ergster am 16.01.2019, 21:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von BUSbahnhof »

Junge hör bitte auf das wirklich für viele Dokafahrer sehr interessante und hilfreiche Thema hier voll zu spammen mit dem Müll.
Du bist nicht der Einzige den das aufregt und der versucht eine Lösung zu finden. :roll:
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Bin ich damit etwa angefangen?

Es ist vielleicht nicht Hilfreich aber immerhin Informativ wie sich einzelne Zollbehörden so verhalten. Viel Konstruktives kommt ja leider auch von anderen nicht.
Wenn das hier alle so sehen sollten, dann hab ich aber auch kein Problem damit nix mehr dazu zu sagen, irgendwie wird mein Fall ja auch ausgehen...
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Ted »

Was willste da viel konstruktives erwarten. Da wird mal eben eine Behörden damit beauftragt, sich mit der KFZ-Steuereintreibung zu befaßen, die bis dahin mal gar keine Ahnung davon hatte, sicher gab es dazu Schulungen ( hoffe ich zumindest ), jedoch hab ich den Eindruck, der Zoll ist damit hoffnungslos überfordert.
Als das noch über das Finanzamt lief waren Probleme, zumindest bei uns, meist mit einem Anruf aus der Welt geschafft, einfach weil der Sachbearbeiter die nötige Kompetenz hatte.
Hab zum Beispiel nen alten Trecker, und auch 10mal mehr Land, als für ein grünes Kennzeichen nötig wäre, wär jetzt beim Finanzamt gar kein Thema gewesen, aber beim Zoll ? Hab den jetzt normal angemeldet, das ist mir die Rennerei nicht Wert, hab da einmal angerufen, hing auch nicht in ner Warteschleife, aber der zuständige Beamte war auch nicht hilfreich, mangels Ahnung.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Ich weiß zwar nicht was n Trecker auf normaler Zulassung kostet, aber mir wäre es unter Garantie zuviel da aufzugeben nur weil die keine Ahnung haben was sie tun. (Und vielleicht wird das ja noch Interessant, wenn irgendwann ein Trecker die einzig mögliche Alternative ist wie ich ohne Neuwagenscheiße trocken zur Arbeit komme..)

Was ich mir konstruktives vorstelle wäre zB.

Was haben die gemessen, wenn gemessen wurde (eine Angabe haben wir)
Welches Zollamt hat den Vorgang abgewickelt
Welcher Sachbearbeiter, Vermesser, was auch immer hat das erledigt
Wie ist es ausgegangen
im Idealfall ein Kennzeichen oder ein Aktenzeichen dazu, aber ich kann gut verstehen, wenn man das nicht angeben will, ich tendiere auch eher dazu das für mich zu behalten.

Wenn dann von einem bereits tätig gewordenen Zollamt ein 2. den Quatsch bekommen hat, dann gibt es ja zumindest Chancen, da nicht antanzen zu müssen bzw. das Stressfrei erledigt zu bekommen, wenn der Sachbearbeiter sich daran erinnert so ein Auto schon mal bewertet zu haben.

Und wenns negativ ausgegangen ist, was oder wen man ggf. besser vermeidet.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von doka66 »

Hallo liebe Steuerbezahler,
Wenn ich einen positiven Bescheid bekommen sollte
Werde ich diesen gerne zur Verfügung stellen
Beste Grüße
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

So, erwartungsgemäss bin ich natürlich an die Problembären geraten.

Heute war ein Brief im Kasten.
Als Erklärungen nix was ich nicht schon wusste, also die Gesetze und die Aussage, dass sich das Zollamt bei den betroffen Fahrzeugen nicht an die Eintragung in den Papieren halten muss.

Die Begründung ist der Hammer:

"Fahrzeuge sind in jedem Fall als Personenkraftwagen zu besteuern, wenn die Anzahl der Sitzplätze größer als 3 ist."

Hinten dran gehängt das Gesetz "Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. 3Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs."

Da steht ja wohl ganz klar, dass das nur der Fall ist wenn Personentransport an erster stelle steht und nicht | sind immer Personenkraftwagen wenn mehr als 3 Sitze da sind |. BildBildBildBild

Ich denke ich übergebe den Scheiß an dieser Stelle nem Anwalt!
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von doka66 »

Hallo Ergster,

ich hab mal die Antwort von Airbusser rausgesucht weiter unten, da ist doch klar ersichtlich, dass das Zollamt (welches auch immer)die Vermessung mit 51% Ladefläche angegben hat.
Nun wäre zu hoffen, dass alle Zollämter auch den gleichen Zollstock haben.
Wäre ein H- Kennzeichen keine Alternative für Dich? Ich werde es auf jeden Fall beantragen. Auch wenn das ein kleinwenig "Kleinbeigeben" ist
aber was will ich sonst machen, ist mein Alltagsauto ich brauch es. Aber mit über 600 € Steuern wäre das dann erstmal Ende im Gelände


Re: Steuerschock Doka

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Zitat

Beitragvon airbusser » 27.06.2016, 18:29
+++++NEWS+++++

*****ENTWARNUNG*****

So, ich war heute zur zweiten Vermessung beim Hauptzollamt.

Dabei hat sich heraus gestellt das die erste Vermessung nicht korrekt durchgeführt wurde.

Nach der zweiten Messung beträgt die Ladefläche 51% der Gesamtfläche, und damit bleibt es bei der LKW Besteuerung!

Man bin ich froh darüber!!

Die zuviel bezahlte Steuer wird mir erstattet und ich bekomme einen neuen Steuerbescheid zugestellt
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Weis ich alles, ändert ja aber erstmal nix daran das die Affen in Dortmund glauben es gibt keine LKW unter 3,5 t mit mehr als 3 Sitzplätzen.

Hakenzeichen muss auf jeden Fall sein, hab aber n 91er und kein Bock 2 Jahre für deren Stuss zu latzen. Wer ernsthaft glaubt, dass ne Baudoka wie ich sie habe in erster Linie für Pasagiere gedacht ist, der hat echt einen ander Waffel. Das muss ich jetzt nurnoch dem Zollamt beibringen.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von TottiP »

Und die Kiste zum SoKfz Truppentransporter umschlüsseln wäre keine Option?
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Keine Ahnung, nie gehört bisher. Was bringt das, was muss es dann erfüllen. Ich hab jetzt nix in der richtung finden können, daher auch, wo steht was darüber.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von TottiP »

Ja, vergiss es, habe mich grade eingelesen, bei SoKfz Bautruppwagen stellen sich die Finanzämter inzwischen auch auf die Hinterbeine. :kp
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Dachte ich mir schon. Alle mir bekannten SoKfz eintragungen sind ja inzwischen Wertlos, da hätte es mich gewundert wenn se ausgerechnet das vergessen hätten.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Jumpy »

Melde die Kiste ab, fahr zum TÜV und lass die Zahl der Sitzplätze auf 2 ändern. Gleichzeitig im Langtext "Sitzplätze je nach Ausrüstung auch 3,5 oder 6" vermerken lassen. Anmelden und du hast wieder einen LKW.
Mit dem Langtext befasst der Zoll sich nur bei technischen Änderungen. Bei der Anmeldung pflegt die Zulassungsstelle nur die 2 Sitzplätze ein.

Machen, berichten und aufhören zu jammern.
des Norddeutschen Fluch, Gesabbel und Besuch...
..wobei, Besuch geht ja meistens noch....

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Gruß Jumpy

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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Ich glaube kaum, dass die länge des Textes etwas ändert.

"S.1: 2
unten:
zuS.1: auch 3, 5, od. 6"

Und was soll der scheiß mit dem Jammern? Stehst du auf son Dreck?
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von TottiP »

Steht das so bei Dir in den Papieren? Dann Bank raus, zum Zoll, bestätigen lassen und gut. Dann ist es ganz klar kein Personentransporter. Evtl vorhandene Gurte auch raus, ist klar.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von BUSbahnhof »

Jepp funktioniert. So ist meiner auch als Dreisitzer durchgegangen und bleibt ein Lkw ;-)
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Ja, steht so in den Papieren, nein wird so nicht funktionieren.

Der Zoll hat das in seiner Begründung zitiert und geht davon aus, dass mehr als 3 Sitzplätze vorhanden sind oder problemlos eingebaut werden können. Wenn ich nur 2 habe, dann soll ich das per Gutachten einer amtlich anderkannten Prüfstelle bestätigen lassen und die Zeile dann mit dem Gutachten dazu auf der Zula streichen lassen.

Das ist keine Vermutung von mir, dass haben die mir so geschrieben.

Da ich keinen Bock auf Gurtaufnahmen zuschweißen habe bekommt der Anwalt den Scheiß. Es ist ja nun schon mehr als 1x gemessen worden, dass die Ladefläche knapp größer ist, und nach meiner Ansicht gibt das Gesetz die Pauschalaussage "mehr als 3 Sitze = immer PKW" schlicht nicht her.

Ich bin auch nicht scharf drauf die Sitzplätze auszutragen, das führt dann später nur wieder zu unnötigem gedöhns die wieder rein zu kriegen., Abmelden, ummelden, anzünden... bringt ja auch alles nix, die wollen ja 453 EUR rückwirkend zum Beginn der aktuellen Steuerperiode. Dass das nicht zulässig is, das glaube ich erst mit Gerichtsfester Aussage. Zudem würde abmelden dann wahrscheinlich auch bedeuten ich verliere den alten Versicherungsvertrag mit den wenigen Stufen und werde dann entsprechend höher eingruppiert.

Die Idee da einfach ohne Sitzbank und Gurte hinzufahren (wenns unbedingt sein muss, ich darf ja garnicht weil das Zollamt in der Blödsinnszone ist) hatte ich auch erst, aber nach dem Schrieb kann ich mir das schenken.

Da sitzt offenbar ein ganz schlauer der auch ganz genau weiß wie er einem das Leben maximal schwer macht bei gleichzeitig maximaler Einsparung an Arbeitsaufwand für ihn selbst.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Turbofeind »

Mahlzeit

Also erst mal an alle Die die ständig über die Leute von den zuständigen Ämtern meckern Bewerbt euch dort,macht deren Arbeit besser. Wenn ihr wüsstet unter welchen bedingungungen und Zuständen die teilweise arbeiten müssen,bepöbelt werden ohne Schutz vor Angriffen sei es Werbahler oder in körperlicher weise. Mit ständiger Unterbesetzung zu kämpfen haben ständiger Druck von oben Überstunden ohne Ende und wenn sie nicht aufpassen verfallen die auch noch. Wie gesagt geht hin und macht den Job besser dann dürft ihr meckern.

Zurück zum eigentlichen Thema meine Doka hat unter Ziffer 22 3/5oder sechs sitze eingetragen und genau darum soll sie als Pkw versteuert werden. Also ,und so steht es im Schreiben vermessen lassen und wenn das Verhältnis stimmt bleibt es beim LKW. Oder aber sitze auf 3 reduzieren. Und nochmals rückwirkend braucht keiner Zahlen das ist rechtswidrig.


Gruss Christian
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

Nunja, wenn die Steuer vom einen Amt ins nächste wandert und dann das was 28 Jahre lang funktioniert hat (LKW) wieder und wieder in Frage gestellt wird, kann man schon mal meckern ohne sich gleich da zu bewerben.
> Zumal nach deinen Worten die rückwirkende Erhöhung rechtswidrig ist
> Zumal T3 Dokas sicher mehr als 1x vermessen wurden.

Bislang hab ich noch keine Antwort vom Zoll bzgl. meinem Widerspruch bekommen, wird interessant ob die diese Woche Kohle von meinem Konto einziehen - dann kriegt der Anwalt den "Scheiss".
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Papoose »

Jumpy hat geschrieben:Melde die Kiste ab, fahr zum TÜV und lass die Zahl der Sitzplätze auf 2 ändern. Gleichzeitig im Langtext "Sitzplätze je nach Ausrüstung auch 3,5 oder 6" vermerken lassen. Anmelden und du hast wieder einen LKW.
Mit dem Langtext befasst der Zoll sich nur bei technischen Änderungen. Bei der Anmeldung pflegt die Zulassungsstelle nur die 2 Sitzplätze ein.

Machen, berichten und aufhören zu jammern.

Das ist der alte Stand der Dinge. Mittlerweile hat der Zoll ja ein neues Softwareprogramm, das auch die wahlweise eingetragenen Sitzplätze findet. Daher haben wir ja auch alle Post bekommen.
Geht so definitiv nicht mehr!
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Papoose »

Turbofeind hat geschrieben:Mahlzeit

(..) Und nochmals rückwirkend braucht keiner Zahlen das ist rechtswidrig.


Gruss Christian
Woher hast du das? Hast du das schriftlich (vom Amt)? Dann bitte mal den entsprechenden Passus online stellen, damit auch derjenige ohne Rechtsschutzversicherung was in der Hand hat, wenn er dem Amtsschimmel entgegentritt.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Papoose »

ergster hat geschrieben:So, erwartungsgemäss bin ich natürlich an die Problembären geraten.

Heute war ein Brief im Kasten.
Als Erklärungen nix was ich nicht schon wusste, also die Gesetze und die Aussage, dass sich das Zollamt bei den betroffen Fahrzeugen nicht an die Eintragung in den Papieren halten muss.

Die Begründung ist der Hammer:

"Fahrzeuge sind in jedem Fall als Personenkraftwagen zu besteuern, wenn die Anzahl der Sitzplätze größer als 3 ist."

Hinten dran gehängt das Gesetz "Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. 3Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs."

Da steht ja wohl ganz klar, dass das nur der Fall ist wenn Personentransport an erster stelle steht und nicht | sind immer Personenkraftwagen wenn mehr als 3 Sitze da sind |. BildBildBildBild

Ich denke ich übergebe den Scheiß an dieser Stelle nem Anwalt!
Dann haben die in Dortmund die gleiche Dienstanweisung bekommen wie in Münster.
Ich habe in meinem Widerspruch alles aufgeführt, was gegen einen Personenkraftwagen spricht und auf eine Vermessung in der Vergangenheit durch Zollbeamte verwiesen. Bin mal gespannt was da zurück kommt.

Aber da es sich ja mittlerweile um eine "Bundessteuer" handelt, muss es ja auch bundeseinheitlich behandelt werden. Von daher ist es umso interessanter, wie es Bully302 geschafft hat dem aktuellen Steuerbescheid zu widersprechen.

Laut Zollhotline (die Tele-nummer oben rechts im Steuerbescheid) ist ein Fahrzeug erst ab einem Verhätnis von 55% Ladefläche zur Gesamtbodenfläche des Fahrzeugs, definitiv ein LKW! Alles darunter liegt wieder im Ermessensspielraum des Beamten.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Großartig. Aber auch hier wieder: Ohne das Papier auf dem das steht ist das nur eine Aussage ohne Wert. Das Steuergesetz sagt "mehr als die Hälfte der Gesamtbodenfläche und das ist ab 50,0000.................1% gegeben

Zur Rückwirkung:

Die Frage dazu ist ja erstmal ab wann Rückwirkend wirklich Rückwirkend ist.

Meine Steuerperiode beginnt im Juli. Der neue Steuerbescheid kam im Dezember und die aktuelle Steuerperiode ist auf PKW angepasst worden. Einerseits soll ich somit natürlich gefühlt Rückwirkend für die Zeit von Juni bis Dezember was bezahlen, andererseits läuft die Steuerperiode ja noch, man könnte Rückwirkend also auch als "auf voherige Steuerperioden wirkend" definieren, was hier aber nicht gegeben ist.

Wer den ganzen Fred gelesen hat, sollte doch auch festgestellt haben, dass es absolut nix nutzt einfach irgendetwas was einem irgendwer gesagt hat oder was man irgendwo gefunden hat hier reinzuschreiben.

War doch anfangs "klar" die arbeiten offenbar nicht sauber weil im Gesetz steht, die Feststellungen der Zula sind verbindlich, musste ich den Schrieb erst selbst bekommen damit ich alle §§ vor mir habe, mit dem Ergebnis, dass die das eben doch dürfen, weil eine Stelle im aktuellen Gesetz auf eine Stelle aus einem Gesetz mit Stand eines ganz bestimmten Datum verweist!
Ich hab gerade mit der Rechtsberatung telefoniert, und selbst für den Herrn war das ganze unglaublich verquer und endete damit, ich nun darstellen soll, das ich eben keine Sitzplätze austragen will sondern das auch so ein LKW ist und sie ja gerne messen kommen können, meine Mitwirkungspflicht also dergestalt aussieht, dass ich den Wagen zum Vermessen anbiete.

Ich habe mich jetzt entschieden die selbstbeteiligung der Rechtsschutz zu Investieren und nen Termin beim Anwalt gemacht, weil ich den Hinweis mit der größeren Ladefläche ja schon im Einspruch genannt habe der von dem ach so armen überforderten Mitarbeiter einfach vollständig Ignoriert wurde.

Und damit komme ich zu dem Punkt.
Zumindest was meinen Teil angeht haben diese Leute das ganz allein selbst zu verantworten wenn sie von mir angegriffen werden.

Zuerst einmal sollte eine Behörde automatisierte Eingangsbestätigungen für E-mails verschicken, dafür muss nur einmal jemand tätig werden und an anderen Zollämtern scheint das ja auch zu funktionieren.
Da weder das noch eine Antwort auf telefonische Nachfrage möglich war sollte wenigstens bekannt sein, dass der Eingang eines Einschreibens der Post zu bestätigen ist, was auch nicht passiert ist. Einzig positiv ist, dass ich vor Einzug der Kohle wenigstens irgendwas bekommen habe.

Weiterhin erwarte ich eine ausreichende Qualifikation und Motivation die Gesetze mit denen man umgeht und ein Schreiben was man erhält vollständig zu lesen und zu verstehen. Wäre das passiert, würde man nicht behaupten alles mit mehr als 3 Sitzplätzen ist ein PKW und mir nicht unterstellen ich hätte behauptet mein Auto hat nur 2 Sitzplätze, denn nur so kann ich die Antwort werten.
Als nächstes würde ich erwarten, dass man mir und dem Zoll (also sich selbst) gleichermaßen möglichst viel Arbeit einspart indem man auf mein Schreiben eingeht und zB. darum bittet ein Foto des Fahrzeugs zu schicken und, sofern verfügbar, weitere Daten mitteilt wo so ein Fahrzeug schon einmal vermessen wurde, denn so wäre es ja u.U. möglich die Angelegenheit unkompliziert am Schreibtisch zu klären, was am Ende die ganze Arbeit effizienter macht.
Leider wurde stattdessen alles dafür getan aus der sache eine für beide Parteien maximal belastende Angelegenheit zu machen. Da kann ich wirklich kein Mitgefühl mehr zeigen und muss mich da auch nicht bewerben, außerdem brauchen die keine Techniker.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

Mein "Steuerjahr" geht von 04-10 und für diesen Zeitraum soll ich lt dem Schreiben vom 21.12.2018 rückwirkend PKW-Steuer nachzahlen.
Wäre es nicht rückwirkend würde ich den Weg des geringsten Widerstands gehen und eben ein Jahr pausieren bis zum H-Kennzeichen...
Vielleicht habe ich vom Zoll auch noch keine Antwort bekommen weil die Beamten überlastet sind mit dem was sie sich selbst eingebrockt haben...
Papoose
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Papoose »

ergster hat geschrieben:Großartig. Aber auch hier wieder: Ohne das Papier auf dem das steht ist das nur eine Aussage ohne Wert. Das Steuergesetz sagt "mehr als die Hälfte der Gesamtbodenfläche und das ist ab 50,0000.................1% gegeben
Der Gesetzestext ist voller Tücken. Mir fällt es auch schwer alles genau zu lesen.

Da steht: mit einem Fahrgastraum mehr als 50% der Bodenfläche ist zwingend ein PKW.
Aber ist der Umkehrschluss zulässig?

Beispiel: eine Ampel zeigt nicht rot. Zeigt sie dann automatisch grün?
ergster
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Da ist was dran. Es ist also sicherlich hilfreich wenn andere Eigenschaften eines LKW bzw. Eigenschaften gegen einen Personenwagen zutreffen.

Ich beziehe das mal auf meine Doka:

- Die Höchstgeschwindigkit liegt mit 127 km/h unterhalb der Richtgeschwindigkeit
- Der Geräuschpegel im Innenraum beträgt bei 100 km/h westentlich mehr als 90 dB
-Das Fahrzeug hat nur 3 Türen (eine für die hinteren Sitzplätze)
- Die hinteren Sitzplätze besitzen nur Beckengurte und es gibt dort keinen Teppich
- Die Sitzposition auf den hinteren Sitzen ist vergleichweise zu üblichen PKW gleichen Baujahres eher unbequem
- Die Ladefläche ist ein offener Kasten
- Herstellerseitig war eine Zulassung als PKW eine Sonderoption die evtl. nur i.v.m. Sonderaustattung verfügbar war (also Standart ist LKW)
- Die hohe Anhängelast von 2000kg steht gegen einen bevorzugten Zweck des Personentransportes da bei laut Fahrzeugpapieren max. möglichen 6 Personen a 75kg an Bord, das zulässige Gespanngewicht von 4000 kg bei 2000 kg Anhängelast und Mindeststüzlast von 25 kg um 10kg überschritten werden würde.
- Es gibt keine Zentralverrriegelung
- Das Lenkrad besteht aus Hartplastik (die Lenkräder von PKW der gleichen Baureihe waren i.d.r umschäumt)
- Das Fahrzeug wird seit 28 Jahren als LKW besteuert

Pro Personenwagen:
- das Fahrzeug hat tatsächlich 5 Sitzplätze.
- (auf den beiden vorderen Sitzplätzen gibt es Armlehnen.)?

Hab ich was vergessen?
Was könnte ein Fahrzeug mit knapp über 50% Ladefläche noch mehr zu einem LKW machen? (außer weniger Sitzplätze, wobei ja fehlende Sitzplätze eigentlich zu Ladefläche werden müssen)
Wer V sagt . . .
Muss auch W sagen

Grüße
ergster
Paul S.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

:sun


Bleibt bei LKW Steuer...ohne weitere Kommentierung.
Papoose
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Papoose »

Ich habe als Herstellerkonzept für diese Art des Aufbaus LKW angegeben.
- keine Motorhaube -> Fahrersitz vor der Vorderachse
- einfache Ausstattung ohne Comfort
- geringe Höchstgeschwindigkeit
- hohe Zuladungsmöglichkeit -> ca 59% der Leermasse
- halbhohe, vom Werk aus fest eingeschweißte Trennwand hinter den Vordersitzen
- Ladefläche größer 50% der Gesamtbodenfläche
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Alexander
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Alexander »

ergster hat geschrieben:- Die Höchstgeschwindigkit liegt mit 127 km/h unterhalb der Richtgeschwindigkeit
- Der Geräuschpegel im Innenraum beträgt bei 100 km/h westentlich mehr als 90 dB
-Das Fahrzeug hat nur 3 Türen (eine für die hinteren Sitzplätze)
- Die hinteren Sitzplätze besitzen nur Beckengurte und es gibt dort keinen Teppich
- Die Sitzposition auf den hinteren Sitzen ist vergleichweise zu üblichen PKW gleichen Baujahres eher unbequem
- Die hohe Anhängelast von 2000kg steht gegen einen bevorzugten Zweck des Personentransportes da bei laut Fahrzeugpapieren max. möglichen 6 Personen a 75kg an Bord, das zulässige Gespanngewicht von 4000 kg bei 2000 kg Anhängelast und Mindeststüzlast von 25 kg um 10kg überschritten werden würde.
- Das Lenkrad besteht aus Hartplastik (die Lenkräder von PKW der gleichen Baureihe waren i.d.r umschäumt)
Hi,
diese von dir hier genannten Punkte treffen übrigens auch alle auf einen T3 Kombi zu. Nur der hat dann bis zu 9 Sitzplätze.
Übrigens, der überwiegende Teil aller T1 bis T4 haben nur 3 Türen (jetzt behauptet nicht das ein T1 mit Klapptüren ja 4 Türen hat)
Viele Grüße,
Alexander
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Schon, aber zum einen sitzt man in nem 9 Sitzer Bus doch besser als in ner Doka, zum anderen hat der Bus keine Ladefläche die disskutabel groß genug für einen LKW wäre und ein Bus ist ohne das anzweifeln zu können in erster Linie dafür gebaut 8 Personen + Fahrer zu transportieren zu können und keine Güter.
Und wenn man mal bei dem Modell bleibt um das es hier geht, dann gibts da durchaus Versionen die ich auch nicht als LKW durchgehen lassen würde.

Die Tür ist in sofern Interessant, als das es ja nu auch 4 Türige Dokas gibt, aber niemand wird die 4. Tür bestellt haben, wenn die hintere SItzseihe selten oder nur vom Bautruff benutzt wird. Bei nem Tristar oder nem Jagdwagen ist das was völlig anderes und ich vermute mal das genau diese auch meistens die Zulassung als PKW ab Werk hatten (von denen die eine hatten/ haben).

Schade das Paul S. nicht mehr dazu sagen will was nu überzeugt hat. Vielleicht mag er ja wenigstens noch verraten wieviele eingetragene Sitzplätze er (noch) hat.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Tilo »

So, war lange nicht mehr aktiv hier weil meine Doka seit mittlerweile 4 Jahren ungenutzt "restauriert" wird. Weil LKW-Steuer und Saisonzulassung so günstig waren habe ich das einfach weiterlaufen lassen.
Jetzt hats mich auch erwischt. Bekam den Brief erst gestern weil ich umgezogen bin und vergessen habe meine Doka umzumelden. Bescheid vom 19.12.18... im Briefkasten letztlich am 22.1.19.
Nach kurzem Telefonat mit meinem Anwalt und einer Diskussion der Fristenregelung (1 Monat +3Tage bei Postzustellung) noch schnell bis 0:00 per email Einspruch eingelegt. Ende der Woche werde ich dass Thema dann gleich mit meinem Rechtsbeistand besprechen.
Vorstellig werden kann ich mit dem Ding auf keinen Fall, Doka ist nicht fahrbereit und hat seit 4 Jahren keinen TÜV...

Ich hoffe mal ich kann das fernelektronisch auch mit Hilfe der vielen Hinweise und Fallschilderungen hier klären.

GRuß
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

Aber gerne doch, bitte lesen Sie, so hab ichs gemacht:
Paul S. hat geschrieben:Und ich dachte schon, der Kelch geht an mir vorüber.
Nein.

Bild

Die Wi**er wollen nun doch PKW-Steuer!
An sich nicht so schlimm, da ich die Karre eh abmelden wollte.

Aber nein, die wollen RÜCKWIRKEND für 2018 PKW-Steuer!!!

Ich leg erstmal Widerspruch ein, häng ein Bild von der Doka an, verweise darauf daß der Wagen ab Werk als LKW ausgeliefert wurde, optisch und von der Bestimmtung her ein LKW ist, und daß es genügend identisch gelagerte Fälle gibt...

Bild
Plus Bild von hinten und Hinweis, dass die Ladefläche größer als der Innenraum ist. Hab weiterhin angeboten dass die zur Besichtigung kommen können - ich grad nicht da Saisonkennzeichen. Und mit Anwalt gedroht falls Geld eingezogen wird
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

Und noch zur Frage eingetragene Sitzplätze:
[quote="Paul S."]Wie wohl alle Dokas hab ich 2 Sitze eingetragen.
Im Kleingedruckten dann: "wahlweise 3, 5 oder 6 Sitzplätze"[/quote]
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Tilo »

Schon jemand dabei der den Wahnsinn mit dem HZA Frankfurt Oder durch hat?
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Vielen Dank, Paul!
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bullifried »

Moin,
vergesst doch mal das mit der Größe der Ladefläche. Das war früher mal so.
Wir haben in der Firma Jumper mit Doka und riesengroßer Pritsche. Die laufen alle als PKW.
Hab mich schon immer gewundert, wenn ein Blitzerfoto kam und PKW drauf stand.
Und ja, DIE wollen alle nur Dein Bestes: Dein Westgeld! :lol
Demnächst kommt noch die PKW-Maut. :evil:
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Papoose »

Heute lag ein Brief des HZAs im Briefkasten:

Ein pauschaler Antwortbrief auf meinen Einspruch. Auf meine vorgetragenen Argumente wurde nicht eingegangen.

Was mich positiv hoffen lässt, ist dass ich ggf zur Vermessung vorbei kommen kann.
Papoose
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Papoose »

Hier die interessante Seite des Schreibens
image.jpeg
Paul S.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Paul S. »

Die "Argumente" keine Motorhaube, kein Komfort, geringe Motorleistung find ich jetzt nicht so überzeugend...im Umkehrschluss wäre ein Mercedes Zetos mit Klima dann ja ein PKW :mrgreen:

Trotzdem krass dass die sich stur auf die Sitzplätze berufen...
Ich denke ein Bild sagt mehr als 1000 Worte - ich hab denen gleich zwei mitgeliefert.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Ne Ole, das darf man ganz und garnicht vergessen.

Außer, dass das Zollamt jetzt die Zusatzeintragungen checkt hat sich seit 2010 garnichts geändert.

Es ist nach wie vor $2 Abs. 2a mit stand irgendwas 2010 anzuwenden, der eben besagt das es absolute Bedongung ist, dass die Ladefläche größer als die Personenfläche sein muss damit überhaupt ne LKW zulassung drin ist. Das heißt nicht, dass es dann auch zwangsläufig einer ist, der Rest vom Auto muss eben auch nach LKW aussehen. Das ganze liegt im ermessen des Zollbeamten.
Das zeigt ja auch der Brief den Papoose bekommen hat, denn sein zuständiges Zollamt ist sich diesem Umstand bewusst.
Ganz im Gegensatz zu meinem, dass Pauschal behauptet mehr als 3 Sitzplätze = PKW ohne darauf hinzuweisen dass es noch weitere Optionen gibt.

Ein Zetros ist ganz sicher nie ein PKW da der wohl immer mehr 3,5t zgg. hat. Nur bis dahin ist das eine Streitfrage und da ist geringe Höchstgeschwindigkeit absolut ein Argument.
Das hab ich mir auch nicht ausgedacht, das kann man in alten Gerichtsstreits nachlesen.

Das die Ducatos als PKW laufen liegt sicher daran dass das billiger ist. Rechne ma Steuer und Versicherung für beide Fälle durch, würde mich nicht wundern wenn es so ist.

Sollte die LKW Steuer sogar höher sein würde es mich nicht wundern wenn die Zollämter in drölf Jahren das auch merken und LKW Steuerbescheide verschicken. So herum geht es ja nach aktuellen Gesetzten genau so. Da steht ja nur drin, es ist das teurere zu verwenden.

Und Blitzerfotos sind wieder was anderes. Die müssen unabhängig vom Fahrzeugschein immer für PKW angesetzt werden wenn zgg. unter 3,5 t.

Und eine Bauart LKW Eigenschaft hab ich fast noch vergessen: Die Ladefläche ist auf Laderampen Normhöhe montiert. Man hätte sie ja auch auch Tiefer setzen können, wie die Ladekannte beim Kasten hinten. Hätten viele Privatkäufer sicher toller gefunden wenns denn viele davon gab.

So, Spoiler:
Manchmal geschehen unerwartete Dinge, wie gerade noch vor anstechen des großes Fasses eine E-mail vom Hauptzollamt.
Nach einem freundlichem Telefonat und ein bisschen E-mail verkehr sieht nun alles gut aus.
Ob es das wirklich ist, glaube ich wie immer erst wenn ich das Papier in den Händen habe, dann gibts auch mehr Infos.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bully302 »

Moin zusammen,

ich kann Euch leider nicht weiterhelfen, was wie warum in einen Widerspruch gehört. Da ich selber nicht so ein geduldiger Mensch bin und mir einen Email-Einspruch Pingpong ersparen wollte, bin ich gleich sofort persönlich mit der Doka und Fahrzeugschein auf dem Amt erschienen. Wie es dort abgelaufen ist, habe ich bereits im ersten Post von mir beschrieben.

hier ein paar Daten zum Typ:

245-299 Doka Syncro 08/1992
Doppelkabine
Volkswagen-VW
LKW offener Kasten
Sitzplätze: 2 (auch 3,5,6)
keine Trennwand
119km/h

Wie gesagt, einfach selber vor Ort erscheinen. Auch wenn der Weg etwas weiter ist. Danach kann man sich immer noch schriftlich auseinander setzten. Ich drück Euch die Daumen, dass Ihr früher oder später erfolgreich seid.

Gruß

Stephan
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von doka66 »

Hallo Zusammen
eine Antwort vom Zollamt Frankfurt Oder habe ich leider nicht bekommen, so habe ich dann
ebend Tatsachen geschaffen. Seit 31.01.2019 ist die Doka nun mit dem H versehen.
Ich bin ja mal gespannt ob das dann bis zum Zollamt durchdringt oder sie mir dann immer noch die Steuern für einen PKW abziehen wollen.
Allen die es noch betrifft, besonders Ergster, drück ich die Daumen für die weitere LKW Zulassung und Besteuerung
Wenn ich Post wegen meinem Einspruch bekomme werde ich es euch wissen lassen.
Beste Grüße Thüringen
Immer auf der Suche um etwas zu finden , aber wer findet schon der auf der Suche ist :gr
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Atlantik90 »

Hier mal den Text der Messanleitung zur Bestimmung des Fahrgastraum/Laderaum-Verhältnisses:

Vermessungsvorgaben Fahrzeuge mit Trennwand
I. Vermessung der Fläche zur Personenbeförderung
Längenmaß
Insgesamt wird die Länge von der Spitze des nicht durchgetretenen Gaspedals bis zur Trenneinrichtung bzw. Wand zwischen dem Fahrgastraum und der Ladefläche benötigt.
Die Länge muss waagrecht in Teilabschnitten und nicht schräg vom Gaspedal nach oben zur Trenneinrichtung bzw. Wand gemessen werden. Dazu kann eine Messhilfe genutzt werden, die senkrecht auf den Fahrgastraumboden vor den Fahrersitz gestellt wird. So erhält man eine vertikale Messlinie, die das Messen ab bzw. bis zu einem bestimmten Punkt in verschiedenen Höhen ermöglicht.
Teilabschnitt 1 waagrecht von der Spitze des nicht durchgetretenen Gaspedals bis zur Vorderseite der Messhilfe vor dem Fahrersitz;
Teilabschnitt 2 waagrecht von der Vorderseite der Messhilfe auf der Hohe der Oberkante der Rückenlehne des Sitzes auf der Fahrerseite mit der höchsten Rückenlehne bis zur Trenneinrichtung oder Wand zwischen Fahrgastraum und Ladeflache.
Die Länge der zur Personenbeförderung dienenden Flache ergibt sich aus der Addition der beiden gemessenen Teilabschnitte.
Zur Verdeutlichung siehe auch die Zeichnung auf der Rückseite dieses Hinweisblattes.
Breitenmaß
Die Breite wird bei geschlossenen Türen vom Türgriff der Fahrertür bis zum Türgriff der Beifahrertür waagrecht gemessen.
2. Vermessung der Ladefläche
Längenmaß
Die Länge muss waagrecht auf dem Boden der Ladefläche von der Trenneinrichtung oder Wand zwischen Fahrgastraum und Ladefläche bis zur
hinteren Begrenzung der Ladeflache gemessen werden (z.B. Innenverkleidung der Ladefläche, geschlossene rückwärtige Tür oder Heckklappe).
Breitenmaß
Die Breite wird von Seitenwand zu Seitenwand an der breitesten Stelle am Boden der Ladefläche gemessen.


Und das Problem haben uns die großen amerikanischen Pickups eingebrockt.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Heute war das Papier im Kasten, die Doka ist weiterhin ein LKW mit bis zu 6 Sitzplätzen!

Wie erwähnt, ich hatte eine e-mail von einem anderen Sachbearbeiter bekommen als dem der mir den Stuss auf Papier geschickt hat. Der hatte quasi darum gebeten mal mit mir telefonieren zu können, also habe ich angerufen.

Er war damit einverstanden die Maße zu nutzen die das Zollamt Itzehoe beim Airbusser gemessen hat, darum musste ich nicht dort vorbei fahren.

Das Ergebnis ist zwar eine größere, aber keine erheblich größere Ladefläche. (dies wär erst bei > 55% Ladefläche der Fall).

Damit ist weiteres notwendig damit eine Doka als LKW durchgeht.

Die oben schon genannten Punkte (langsam, laut, unbequem, nur 3 Türen, Ladefläche offener Kasten) sind ja erfüllt, aber ich musste noch die Daten zu Leergewicht und Zgg. durchgeben, die lagen interessanter weise nicht vor.

Es war offenbar ausreichend bei 6 Sitzplätzen mit 5 Personen zu rechnen, dabei kam heraus, dass die verbleibende Zuladung immernoch über PKW Niveau liegt und damit darf das Auto ein LKW bleiben.

Nachdem ich das durch habe, würde mein Einspruch folgener maßen aussehen:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen den Steuerbescheid vom xx.xx.xxxx ein.

Mein Fahrzeug ist, entgegen Ihrer Annahme, für den hauptsächlichen Zweck des Gütertransportes ausgelegt und gebaut, was sich u.a. daraus ergibt, dass die Fläche die für den Personentransport zur Verfügung steht, kleiner als die Ladefläche ist.

Weiterhin verfügt das Fahrzeug über eine höhere Zuladung als für PKW üblich.

Eine vom Zollamt Itzehoe durchgeführte Vermessung eines Identischen Fahrzeugs ergab folgende Werte:

Ladefläche: 1,87m x 1,75m = 3,27² = 51%
Kabine: 2,01m x 1,56m = 3,14m2 = 49%

Die Zuladung beträgt 9XX kg (ich habe 905kg)

Weiterhin stelle ich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bis zur abschließenden Klärung der Angelegenheit.



Mit freundlichem Gruß
Dazu ein Foto von der Seite aufgenommen im 90° Winkel und ein Foto von vorn mit lesbarem Kennzeichen.

Viel Glück!
Wer V sagt . . .
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Grüße
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von sp-syncro »

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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von metallikart »

Guten Morgen,
ja ok, super Info, danke.

Dort steht ja eigentlich ganz klar:

Die verkehrsrechtliche Fahrzeugart von Fahrzeugen der Fahrzeugklassen N1 und N1G mit der Aufbauart BE ist Pick-up. Diese Fahrzeuge fallen nicht unter die oben dargelegte Ausnahmeregelung von § 18 Abs. 12 KraftStG und werden daher entsprechend ihrer verkehrs-rechtlichen Fahrzeugart gewichtsbezogen besteuert.

Nach dieser Aussage wären doch die T3 Doka eindeutig raus.

Gruss, Christian
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von ergster »

Selbstverständlich nicht!

Nach Blick in den Fahrzeugschein und kurzer Suche bin ich hier gelandet.

https://www.kba.de/DE/Statistik/Verzeic ... nhalt.html

Ne Doka is ja kein N1, BE Pickup sondern ein 10, 0200, also nationaler LKW offener Kasten, nach EU Kagge wäre es also ein N1, BA und kein N1 BE.

Wenn wer Bock hat kann er ja jetzt mal nachschauen was einen BE von von einem BA unterscheidet, also ob ne Doka überhaupt ein BE sein könnte.

Wenn ja, wäre spannend, ob man irgendwo ein Fahrzeug findet, dessen Ladefläche kleiner als der Fahrgastraum ist, dass aber zuerst ein 10, 0200 war und dann ohne Änderung der größenverhältnisse zu einem N1, BE geworden ist. Dann gäbs den Fall, dass der eine PKW Steuer zahlen muss und der andere LKW obwohl beide das gleiche Auto fahren! Dann könnte man, wenns sein muss, mal vor Gericht klären lassen warum hier eine nachweisliche Ungleichbehandlung stattfindet die lediglich durch die durch die Ez. gegebene Einstufung nach nationaler oder EU Klassifizierung und der ggf. willkürlichen Vergabe von Aufbau BA oder BE abhängig ist.
Wer V sagt . . .
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von sp-syncro »

@metallikart
das ist so nicht ganz Richtig , du solltest es dir nochmal durchlesen.
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von zwergnase »

Das Thema mit der Umschlüsselung auf N1 BE war bei den Ami Pickups auch eine Möglichkeit der PKW Steuer zu entfleuchen.

Gab einige bekannte TÜV-Stellen in Bayern, die dies auch ohne Probleme durchgezogen haben. Auf einen Schlag hieß es auch
bei den bekannten Stellen, daß dies nun aus irgendeinem Grund wegen der Importgeschichte nicht mehr möglich sei,
ein befreundeter Prüfer ließ durchklingen, daß man von höherer Stelle aus einen Riegel vorgeschoben hätte und alle Prüfstellen
diese Anweisung bekommen hätten, Import-Pickups nicht mehr auf N1 BE umzuschlüsseln.

Das war für mich ein Grund meinen Firmen-RAM (der die ersten Jahre auch als LKW lief) zu verkaufen und einen Sprinter anzuschaffen :-(

Gruß
Martin
Je mehr man sein Gehirn durch Google und seine Freunde durch Facebook ersetzt,
umso leichter lässt man sich seine Meinung bilden!

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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von sp-syncro »

@neujoker

kannst du mir mal die Quelle nennen in der die Bemassung beschrieben ist ?
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Turbofeind »

Mahlzeit

Nu hats mich doch glatt weg doppelt erwischt. Nachdem sich meine t4 pritsché verabschiedet hat, Rahmen unter der Karosse dermaßen durchgegammelt das ich aus Vernunftgründen das Auto aufgebe :-( . Lange Rede ohne Sinn bisschen Glück braucht man auch hat sich günstig ne t4 Doka angeboten gleiche Motorisierung gleiche Modellreihen mit Rest TÜV. War auch immer ein LKW , na ja wenigstens bis heute. Ab jetzt soll das gute Stück ein Pkw sein heißt 714,00 Taler an steuern. Und ich dachte die t4 wären mit der Geschichte schon durch. Einspruch ist schon eingelegt. Morgen fahr ich mal fix zum vermessen. Oder ich lass von 5 auf 3 sitze reduzieren. Also Jungs immer schön sportlich bleiben und die gute Laune nicht verderben lassen :bumsfreunde

Gruss Christian
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Turbofeind »

Mahlzeit

Kurze Rückmeldung der t4 bleibt ein LKW 55% sind Ladefläche. Der Zoll hat gemessen und für gut befunden.

Gruss Christian
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Robarossa »

Gut das es euch gibt ;)

Bin nach dem öffnen der Post auch erstmal aus den Latschen gekippt for Freude. Jetzt erstmal Widerspruch mit der gleichen Argumentation eingelegt, bin gespannt was bei raus kommt.

Was steht bei euch denn im Schein 2 oder mehr Sitzplätze?
Schaku
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Schaku »

Moin Männers,

Ich habe die letzten Wochen und Monate gespannt hier mit gelesen da ich mich auch gerade mit dem Hauptzollamt Itzehoe darüber auseinandersetzen muss. Ich habe im Januar den Steuer bescheid bekommen und erst mal Einspruch eingelegt, dann habe ich die gleiche standart Antwort Wie ihr bekommen dass ich die Sitze austragen lassen soll oder zum Vermessen fahren soll. Das ist bei mir wegen Restauration auch gerade nicht möglich. Da es sich um das gleiche Zollamt Wie bei Airbusser handelt, habe ich ein Schreiben geschickt, in dem Ich darauf hingewiesen habe, dass das Hauptzollamt Itzehoe bereits am 26.06.2016 in Anwesenheit dreier Beamter ein solches Fahrzeug (nämlich das von Airbusser) vermessen und als LKW besteuert hat. Ich habe in dem Schreiben auch die ermittelten Maße aufgeführt, darauf hingewiesen, das während des Produktionszeitraumes des Fahrzeuges sich die Maße nie geändert haben, und noch Fotos von meinem Fahrzeug mit Zollstöcken und Messschiebern angefügt, die beweisen, dass die Maße stimmen. Auch das vom Zoll seinerzeit errechnete prozentuale Ergebnis habe ich praktischerweise mit angegeben.
Als Antwort habe ich nun bekommen, dass im Hauptzollamt Itzehoe keine Unterlagen zu der Vermessung von Airbusser's Fahrzeug vorliegen. Der Ton in dem Schreiben wirkt auch schon etwas unfreundlicher .

Ich habe Airbusser bereits vor einiger Zeit hier im Forum eine PN geschickt. Er ist aber lange nicht hier aktiv gewesen.

Meine Frage an Euch:

Kennt jemand von Euch Airbusser? Kann mir jemand einen Kontakt herstellen? Ich will nicht seine Daten da angeben. Ich will nur wissen, mit wem er beim Hauptzollamt Kontakt hatte. Und vielleicht mal ein wenig über dieses leidige Thema quatschen.

Das letzte Schreiben vom HZA zeugt doch eigentlich nur davon, dass die Buchführung in dem Laden trotz neuer Software einen Scheiß taugt. Ich habe Ihnen Datum, Fahrzeug Art und Messergebnisse geliefert. Und die finden nichts in Ihren unterlagen?!

Lieben Gruß Schaku
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Tilo »

Hier mal was konstruktives:

Eckdaten: Doka, 1988, 4 Türen, 5 Plätze eingetragen, 1,9er Tdi, Saisonzulassung. Steuer wurde rückwirkend auf 2018 erhöht und eingezogen, Widerspruch verlief problemlos. Ergebnis steht jetzt aber noch aus, sollte aber wieder ein LKW sein, siehe Messergebnis unten.

Was haben die gemessen, wenn gemessen wurde: Ladefläche vs. Kabine
Welches Zollamt hat den Vorgang abgewickelt: HZA Frankfurt/Oder, Vermessung Zollamt Berlin Marzahn
Welcher Sachbearbeiter, Vermesser, was auch immer hat das erledigt: keine Ahnung
Wie ist es ausgegangen: Sauknapp! Ladefläche 1,86x1,78 (3,31qm), Kabine 2,09x1,57 (3,28qm) gemessen wurde Kabinenrückwand bis spitze Gaspedal
im Idealfall ein Kennzeichen oder ein Aktenzeichen dazu, aber ich kann gut verstehen, wenn man das nicht angeben will, ich tendiere auch eher dazu das für mich zu behalten: nix is

Grüße
Tilo
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von jk1622 »

Moin Moin,

Nun habe ich auch Post vom HZA Itzehoe bekommen: 676€ für eine 90er Doka mit KY Motörchen.
Hier nun mein Versuch des Widerspruchs (per email).

Schade dass keine verbindliche Aussage zu einer 245er Doka zu bekommens ist, die Maße sind ja immer gleich. Mal sehen - ich schreibe hier auch das Ergebnis rein.

Viele Grüße,

Jens

----

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen den Steuerbescheid vom 03.04.2019 (Kraftfahrzeugsteuernummer Kxxxxxx) ein.

In ihrem Schreiben ist unter “Sonstige Erläuterungen” aufgeführt, dass Zitat: […Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die höchste in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgewiesene Sitzplatzanzahl mindestens 4 ist und die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer als die Ladefläche ist. ..]

Dies ist bei meinem Fahrzeug nicht der Fall.
Ausgewiesene Sitzplatzanzahl laut Zulassungsbescheinigung Teil 1:
S.1: 002

Die Bodenfläche des Fahrzeugs setzt sich wie folgt zusammen:
Ladefläche: 1,87m x 1,75m = 3,27m²
Kabine: 2,01m x 1,56m = 3,14m²

Bitte setzen sie die Steuer für das Fahrzeug IZ xx xx zurück auf den ursprünglichen Satz, wirksam ab 7.12.2018.

Mit besten Grüßen,

jk1622

Anlage:
Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Jumpy »

des Norddeutschen Fluch, Gesabbel und Besuch...
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bernd68 »

Moin,

letzte Woche hab ich ebenfalls Nachricht vom Zoll bekommen: ab dem 19.12.2018 sind 601 Euro Steuer fällig - rückwirkend also :evil:

Jetzt formuliere ich den Einspruch und dann schaumer mal.

Gruß Bernd
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von jk1622 »

so klappt es:

https://www.ig-syncro16.com/search.php? ... bundesland
Meinst Du man soll auf die Kraftfahrzeugsteuernummer referenzieren (hier 2129/RD WD 247/4)?
Ansonsten muss man die Kiste ja vorführen, sich absabbeln, auf einen guten Tag hoffen, usw.

Viele Grüße,

Jens
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Jumpy »

Moin.
Ich meine garnichts dazu, ich habe nur einen erfolgreichen Weg verlinkt.
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Re: Steuerschock Doka vs. Bluestar Womo

Beitrag von CWR-16 »

hallole;

letzte Woche hab ich nach dem ersten Blick komisch dreingeschaut.. waaa Nachtrags-Steuerbescheid zu 504 Euro
am Bluestar.. 1,6TD aber mit Euro3-Kat + Womo Zul. ?? kann das sein.

Nach genauem Studium: 5 Jahre rückwirkrend: Statt 256/anno nun 148/anno
hahh .. dacht ich da bekomm ich doch Geld wieder raus: unten stand dann -504 Eur.
.. wird wieder überwiesen.

Weiss nur nich warum so ein warmer Regen mich treffen soll.
Ich denke den Betrag nach Eingang zu verbuchen wird das einfachste sein...

Bloß wer bringt sowas beim ZA in gang ?
ICH dab da nix fasch gemacht... und werde dem Steuerbescheid nicht widersprechen !

Im Fzg-Zwischenlager steht noch meine längst abgemeldete Syncro.-Schneepflug-Doka mit MV + Euro2
Die hatte damals zu Finanzamts-Zeitren vor 4J als PKW 156Eur./anno gekostet.


Gruss Claus
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Bulli-Dennis »

Das vorstellen beim zollamt war kein großes Problem und eigentlich ne sache von 15 Minuten
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Einspruch erfolgreich !

Beitrag von Rotbulli »

Jawollja, heute gab es den positiven Bescheid vom Hauptzollamt Hannover.

Zumindest alle Niedersachsen haben gute Erfolgschancen mit folgendem Einspruch:


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem Steuerbescheid für das Kraftfahrzeug mit dem amtlichen
Kennzeichen CE – XX XX vom 01.03.2019.

Begründung :

Das betreffende Fahrzeug dient vorrangig der Beförderung von Gütern.
Richtigerweise beziehen Sie sich auf §18Abs12 KraftStG. Hier wird auf §2Abs2a KraftStG
abgestellt, in dem es heißt :
„...gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung
ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung
dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.“

Die Vermessung eines baugleichen Fahrzeugs des Hauptzollamtes Itzehoe ergab ein Verhältnis
von 49% Fläche zur Personenbeförderung bezogen auf die gesamte Nutzfläche und damit
kleiner als die Hälfte:

Ladefläche :1,87m x 1,75m = 3,27m² , entspricht 51%
Kabine :2,01m x 1,56m = 3,14m² , entspricht 49%

Ein weiterer Laderaum (sog. Tresor, s. Bild) wurde hierbei nicht in die Messung einbezogen. Hier
wird keine weitere Ladefläche durch technische Einrichtung vergrößert, sondern bauartbedingt
zur Verfügung gestellt (vgl. BFH AZ IX B 14/07), und verändert das Verhältnis wie folgt:

Tresor : 0,55m x 1,75m = 0,88m²
Ladefläche gesamt : 4,15m²
Nutzfläche gesamt : 7,29m²

Daraus folgt : 57% der gesamten Nutzfläche dient der Beförderung von Gütern.

Darüber hinaus ist eine Gesamtbetrachtung der übrigen Merkmale des Fahrzeugs erforderlich
(vgl. FG Sachsen-Anhalt 2.Senat, AZ 2K 786/09).
Selbst, wenn man der o.g. Argumentation nicht folgt, ist der Tresor ein deutliches Merkmal für
die Zweckbestimmung des Fahrzeuges.
Gleiches gilt für die im Verhältnis zu zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs von 2.460 kg
nicht unbeträchtliche zulässige Zuladung von 908 kg (vgl. BFH-Urteil vom 01. Oktober 2008
II R 63/07, BStBl. II 2009).

Natürlich stehe ich für eine Überprüfung der o.a. Abmaße zur Vorführung des betreffenden
Fahrzeuges gerne zur Verfügung.

Hochachtungsvoll,
Frank

Anlage : Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1, Bilder (Tresor, Gesamtansicht)


Das Ganze ging nach einem Telefonat mit der in dem Bescheid aufgeführten Sachbearbeiterin per
Email als pdf angehängt. Dazu noch die entsprechenden Bilder und den Scan vom Fahrzeugschein
und feddich.

LG, Frank
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Turbofeind »

Mahlzeit

Also meine Doka t3 mit sechs sitzen ist auch ein LKW geblieben. Irgendwann nach meinen Einspruch gegen den Bescheid kam ein neuer Bescheid. Allerdings hatte ich den nicht gelesen. Anfang April Kontoauszüge geholt und hurra, die haben nur die 80 Taler für die Saison abgebucht. Wäre ich fast umsonst zur Vermessung gefahren weil die haben von sich aus den Bescheid geändert. Manchmal sollte man lesen was vom Amt kommt

Gruss Christian
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Tilo »

Nachtrag:

heute neuen Bescheid in der Post: bleibt ein LKW, 400€ Steuern werden erstattet.

Gruß
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Jumpy »

danke für die Rückmeldung. :g5
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Gruß Jumpy

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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von Schaku »

Mal fix ein kleines Update von mir.

Mit dem HZA Itzehoe war ohne Vorführung nichts zu machen. Auch nicht mit Aktenzeichen von einem anderen HZA. Also doch Urlaub genommen, Anhänger gemietet, Doka zum HZA getrailert und vermessen lassen. Jetzt habe ich einen Schrieb bekommen, dass meinem Einspruch entsprochen wird und ein neuer Steuerbescheid erstellt wird.

Ich melde mich noch mal, wenn ich den in den Händen halte...

Gruß Schaku
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Re: Steuerschock Doka

Beitrag von bernd68 »

Moin,

bei mir reichte ein Einspruch per Mail und schon zwei Wochen später hatte ich den neuen Steuerbescheid; wieder eine Doka mit 148 Euro Steuer. Also alles bleib wie es war.
Für mich zuständig ist das HZA Karlsruhe.

Gruß Bernd
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