Aber es geht um einen Aufreger in meiner Familie.
Wir haben einen Kleinwagen in der Familie, der 2017 die Erstzulassung hatte.
Damals wurde die KFZ Steuer nach dem früher gültigen NEFZ festgelegt.
Mit 99 gr/km lag der nur knapp über dem Basiswert 95 gr/km und demnach entsprechend günstig.
Jetzt haben wir exakt dasselbe Fahrzeug als Neuwagen neu zugelassen, jedoch gilt seit Oktober 2018 die Besteuerung nach dem Messwert aus dem WLTP Zyklus.
Nun ist es so, dass wir im Vorfeld nach diesem Wert geschaut hatten. Der Hersteller gibt jetzt 114 gr/km an. Dasselbe steht auch für den Fahrzeugtyp bei Wikipedia. Mit dem erhöhten Wert haben wir gerechnet.
Völlig überrascht waren wir jetzt jedoch beim ersten Steuerbescheid. Darin werden hohe 133 gr/km als Berechnungsgrundlage angegeben.
Das ist schon ein Hammer, denn dadurch steigt die Steuer gegenüber dem Vorgängerfahrzeug um das 3-fache !!! auf 100 Euro.
100 Euro für einen Euro6 Cityflitzer ist echt unverschämt.
Und woher kommt das Ganze ?
Wir dachten zuerst an einen Behördenfehler (im Oktober 2018 gab es wohl viele fehlerhafte Bescheide).
Aber falsch gedacht, die 133 gr/km stimmen leider.
Das Skandalöse liegt ganz woanders.
Die Hersteller und Händler dürfen derzeit den wahren WLTP Wert überhaupt nicht offiziell angeben, machen sich sonst strafbar.
Und das nur weil die Normung des Testverfahrens noch nicht final abgeschlossen ist.
Aber abkassieren für diesen Wert darf man schon.
![Evil or Very Mad :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
Wieder so eine Sauerei, die unsere Regierung zu verantworten hat.
![muss ich mal brechen... :kotz](./images/smilies/puke.gif)
Der bis heute noch beworbene CO2 Ausstoss von 114 gr/km ist mit einer kleingedruckten Fußnote ergänzt. Dort steht: WLTP Wert auf das NEFZ Verfahren umgerechnet. Wer soll denn das bitte kapieren ?
Ich finde das ist eine grosse Täuschung des Verbrauchers, jedoch hätte eine Klage dagegen wohl wenig Chance.
Joachim