Reifenfrage, Eintragung
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Reifenfrage, Eintragung
Hallo ihr,
auf meinem Bus sind im Moment ARC Alufelgen mit 205/65/15C 102/100 Ganzjahresreifen montiert, hat der Vorbesitzer wohl so gemacht.
Im Fahrzeugschein sind allerdings nur 185R14C-N eingetragen. Der Vorbesitzer hat also einfach mal die montierten Felgen und Reifen nicht eintragen lassen. :o
Was kommt da uf mich zu, ist das ein großer Akt, das machen zu lassen, oder geht das relativ problemlos?
LG
auf meinem Bus sind im Moment ARC Alufelgen mit 205/65/15C 102/100 Ganzjahresreifen montiert, hat der Vorbesitzer wohl so gemacht.
Im Fahrzeugschein sind allerdings nur 185R14C-N eingetragen. Der Vorbesitzer hat also einfach mal die montierten Felgen und Reifen nicht eintragen lassen. :o
Was kommt da uf mich zu, ist das ein großer Akt, das machen zu lassen, oder geht das relativ problemlos?
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- Bielefelder
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Re: Reifenfrage, Eintragung
Hi,
auf der sicheren Seite bist Du so:
*Traglastgutachten zur Felge (Hat der Prüfer wohl im Laptop)
*Tachogutachten (Bei VDO machen lassen oder so)--> Tacho darf nicht zu wenig anzeigen.
auf der sicheren Seite bist Du so:
*Traglastgutachten zur Felge (Hat der Prüfer wohl im Laptop)
*Tachogutachten (Bei VDO machen lassen oder so)--> Tacho darf nicht zu wenig anzeigen.
Grüße aus Bielefeld
Peter
T3 Syncro 14" JX Hochdach, Bj. 1990, 25 Reihen Setrab-Oelkühler, 215/75R15 Yokohama Geolandar A/T-S auf R.O.D, 2 Sperren + ZA, Selbstausbau Multiplex, kostet viel - aber macht auch viel Freude
Peter
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- PatrickausKiel
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Re: Reifenfrage, Eintragung
Es kommt drauf an, was im Festigkeitsgutachten steht bzw. ob Du überhaupt eins bekommst. Die Wahrscheinlichkeit ist relativ hoch, dass die Felge eigentlich nicht für einen Bus, sondern für einen Daimler gemacht ist, denn davon gibt es einfach deutlich mehr - das findest du allerdings über die Nummer raus. Oft fällst Du dann über eine zu geringe Traglast und musst vor allem hinten ablasten. Rechnen musst Du auch damit, dass die Räder von einem Auto stammen, das eigentlich nur M12-Löcher hat, die dann aufgebohrt wurden. Dann kannst Du sie drauflassen und damit leben (was allerdings unzulässig ist!!) oder sie wegschmeißen. gleiches gilt, wenn keine KBA- oder Herstellernummer eingeprägt ist, sodass die Eignung nicht zweifelsfrei nachvollzogen werden kann.
Gibt es kein Gutachten für einen Bus, brauchst Du eine Einzelabnahme nach §21, die in den alten Ländern nur der TÜV höchstselbst macht. Die kostet idR. zwischen 70 und 100,-€ -wird nach Zeitaufwand berechnet.
VG
Gibt es kein Gutachten für einen Bus, brauchst Du eine Einzelabnahme nach §21, die in den alten Ländern nur der TÜV höchstselbst macht. Die kostet idR. zwischen 70 und 100,-€ -wird nach Zeitaufwand berechnet.
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Re: Reifenfrage, Eintragung
Das klingt ja erstmal nicht so pralle.
Die genauer Bezeichnung der Felgen ist ARC ADB73. Hab da auch eine ABE im Internet gefunden, allerdings von 94. Wer weiß ob das heut noch jemanden interessiert.
Die genauer Bezeichnung der Felgen ist ARC ADB73. Hab da auch eine ABE im Internet gefunden, allerdings von 94. Wer weiß ob das heut noch jemanden interessiert.
- PatrickausKiel
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Re: Reifenfrage, Eintragung
Klar, das ist doch schon was. Steht der Bus drin? Wenn nicht, sollte immerhin ne Traglast drinstehen...NickFr hat geschrieben:Das klingt ja erstmal nicht so pralle.
Die genauer Bezeichnung der Felgen ist ARC ADB73. Hab da auch eine ABE im Internet gefunden, allerdings von 94. Wer weiß ob das heut noch jemanden interessiert.
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Re: Reifenfrage, Eintragung
Wenn es sich um die ARC ADB73 Ausführung V handelt, dann brauchst du nicht mehr als das Teilegutachten Prüfbericht 5508801106 vom TÜV Pfalz zum Eintragen lassen beim TÜV. Der Bus steht drin und auch deine Reifengröße.
Und Vorsicht, falle nicht auf das verfälschte im Internet auffindbare Gutachten ohne die Zeile Ausführung V herein und Felgen ohne diese Ausführungskennzeichnung auf der Innenseite der Felgen.
Siehe auch: http://www.bulliforum.com/viewtopic.php ... 73#p530439
Und Vorsicht, falle nicht auf das verfälschte im Internet auffindbare Gutachten ohne die Zeile Ausführung V herein und Felgen ohne diese Ausführungskennzeichnung auf der Innenseite der Felgen.
Siehe auch: http://www.bulliforum.com/viewtopic.php ... 73#p530439
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
wünscht Joachim
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Re: Reifenfrage, Eintragung
Servus Leute.
Eintragung von ARC ADB73 ist beim TÜV München-Zentrum ein "Problem" - die Lauffläche steht vorne und hinten auf Reifenmitte etwas über das (originale) Radhaus hinaus. Nach oben hin ist das Rad vom Radhaus überdeckt.
Kann mir jemand eine TüV-Stelle oder einen Ansprechpartner empfehlen? Gerne per PN.
Danke!
Eintragung von ARC ADB73 ist beim TÜV München-Zentrum ein "Problem" - die Lauffläche steht vorne und hinten auf Reifenmitte etwas über das (originale) Radhaus hinaus. Nach oben hin ist das Rad vom Radhaus überdeckt.
Kann mir jemand eine TüV-Stelle oder einen Ansprechpartner empfehlen? Gerne per PN.
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Re: Reifenfrage, Eintragung
Wir hatten genau das Problem gestern, die haben mich wieder nach Hause geschickt. DEKRA heute: Null problemo.t3t3t3 hat geschrieben:Servus Leute.
Eintragung von ARC ADB73 ist beim TÜV München-Zentrum ein "Problem" - die Lauffläche steht vorne und hinten auf Reifenmitte etwas über das (originale) Radhaus hinaus. Nach oben hin ist das Rad vom Radhaus überdeckt.
Kann mir jemand eine TüV-Stelle oder einen Ansprechpartner empfehlen? Gerne per PN.
Danke!
War ein anderes Fahrzeug und nicht eure Region- aber scheinbar gibt es generell unterschiedliche "Augenmerke" was das angeht.
Gruß aus OWL,
Markus
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Re: Reifenfrage, Eintragung
"die Lauffläche steht vorne und hinten auf Reifenmitte etwas über das (originale) Radhaus hinaus"
bei der aussage wäre es mal spannend welche reifen aufgezogen waren. 225 60 15 ist sicherlich grenzwertig was die vordere abdeckung bei einer 7 zoll felge mit ET21 angeht. bei 205 65 15 sollte hier eigentlich keinerlei diskussionsgrundlage auftauchen. ggf spielt auf die fahrwerkshöhe eine rolle.
bei der aussage wäre es mal spannend welche reifen aufgezogen waren. 225 60 15 ist sicherlich grenzwertig was die vordere abdeckung bei einer 7 zoll felge mit ET21 angeht. bei 205 65 15 sollte hier eigentlich keinerlei diskussionsgrundlage auftauchen. ggf spielt auf die fahrwerkshöhe eine rolle.
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Re: Reifenfrage, Eintragung
Nachdem es für den T3 nach zwei unterschiedlichen Regeln gehen kann, nehmen wir mal EU-Richtlinie 78/549/EWG vom 12.06.1978, ergänzt durch die Richtlinie 94/78/EG vom 21.12.1994. Danach gilt:
- das ganze Rad muss in einem Bereich von 30° vor der Vertikalen durch die Radachse bis 50° nach der Vertikalen über die gesamte Radbreite abgedeckt sein.
- die hinteren Kanten der Radabdeckung(en) dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt
Nach nationaler Zulassung ging es nur um die sog. Lauffläche:
- vorne und hinten von oben mindestens bis 150mm über der Radmitte mindestens die Laufflächenbreite.
Jetzt kannst du mal schauen, ob es bei dir passt.
Und dann solltest du mal in das Teilegutachten schauen. Dort sind die Probleme mit der Radabdeckung an der Vorderachse bzw. beiden Achsen für diverse Reifengrößen durch Auflage 10 oder 11 schon genannt. Also keine Aufregung wegen der Ablehnung.
- das ganze Rad muss in einem Bereich von 30° vor der Vertikalen durch die Radachse bis 50° nach der Vertikalen über die gesamte Radbreite abgedeckt sein.
- die hinteren Kanten der Radabdeckung(en) dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt
Nach nationaler Zulassung ging es nur um die sog. Lauffläche:
- vorne und hinten von oben mindestens bis 150mm über der Radmitte mindestens die Laufflächenbreite.
Jetzt kannst du mal schauen, ob es bei dir passt.
Und dann solltest du mal in das Teilegutachten schauen. Dort sind die Probleme mit der Radabdeckung an der Vorderachse bzw. beiden Achsen für diverse Reifengrößen durch Auflage 10 oder 11 schon genannt. Also keine Aufregung wegen der Ablehnung.
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Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
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Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
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Re: Reifenfrage, Eintragung
Die Reifen sind 205 / 65.
Die EU/EG Richtlinie wurde angesprochen und behauptet, dass eine zusätzl. Abdeckung nötig sei.
Aber so wie ich newt3 verstehe, könnte es auch ohne häßliche Plastikanbauteile gehen?
Tipps für eine Prüfstelle sind herzlich Willkommen!
Die EU/EG Richtlinie wurde angesprochen und behauptet, dass eine zusätzl. Abdeckung nötig sei.
Aber so wie ich newt3 verstehe, könnte es auch ohne häßliche Plastikanbauteile gehen?
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Re: Reifenfrage, Eintragung
TÜV FFB ist recht geneigt.
Gruß, Totti
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Re: Reifenfrage, Eintragung
Na ja, er kann ja mal fragen gehen.
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Re: Reifenfrage, Eintragung
eine formulierung im gutachten a la "es ist sicherzustellen" heißt nicht zwangsläufig, dass man irgendwas anbauen muss, sondern dass es eben konkret vom fahrzeug (fahrwerkshöhe, sturzeinstellung) und reifen (unterschiedliche reifengrößen im gutachten, und breite der lauffäche variert sicher auch zwischen verschiedenen reifenmodellen gleicher dimension) abhängt ob zusätzliche abdeckungen nötig sind oder nicht
keine ahnung welcher beladungszustand bei der begutachtung berücksichtigt wird (vermutlich sollt man es im grenzfall leer und voll beladen prüfen aber den aufwand treibt sicher keiner aber evtl kannst du per zu oder abladen einen zustand herstellen bei dem der prüfer keine zusätzliche abdeckung verlangt)
gleich deinen ist-zustand mal exakt mit den richtlinien ab. dann weißt du auch ob "diskutieren" beim jetzigen prüfer überhaupt zum erfolg führen könnte.
oder probier es halt direkt woanders. bei 205 65 sollte da eigentlich kein problem sind - aber manch einer redet es halt herbei (die grenze vom ermessensspielraum hin zur willkür ist da bekanntlich fließend)
wir fahren 225 60 15, felge 7x15et23 (also 2mm weiter innen als deine et21 aber der reifen ja je 1cm breiter nach innen und aussen). fahrwerk auf serienhöhe.
die abdeckung der lauffläche ist in meinen augen gegeben - wenn auch nur knapp. der prüfer hat damals bei der abnahme jedenfalls nicht gemeckert und auch nicht akribisch gemessen, sondern es paßte nach augenmaß. beplankung ist nicht vorhanden. schmutzfänger sind vorhanden - ich glaube aber kaum dass die das zünglein an der waage sind (die darf ich sicher jederzeit abbauen. mach ich eh nicht die halten schon gut dreck ab)
keine ahnung welcher beladungszustand bei der begutachtung berücksichtigt wird (vermutlich sollt man es im grenzfall leer und voll beladen prüfen aber den aufwand treibt sicher keiner aber evtl kannst du per zu oder abladen einen zustand herstellen bei dem der prüfer keine zusätzliche abdeckung verlangt)
gleich deinen ist-zustand mal exakt mit den richtlinien ab. dann weißt du auch ob "diskutieren" beim jetzigen prüfer überhaupt zum erfolg führen könnte.
oder probier es halt direkt woanders. bei 205 65 sollte da eigentlich kein problem sind - aber manch einer redet es halt herbei (die grenze vom ermessensspielraum hin zur willkür ist da bekanntlich fließend)
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