ABE T3
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ABE T3
Hallo zusammen,
Da ich Probleme mit der Zulassung meines T3 Busses habe,
bin ich auf der Suche nach einer Zulassungsbescheinigung.
Das Fahrzeug ist aus Belgien, Habe alle Belgischen Papiere
Hu und Au in Deutschland hat er auch bekommen, aber bekomme ihn nicht zugelassen...
Liebe Grüße
Da ich Probleme mit der Zulassung meines T3 Busses habe,
bin ich auf der Suche nach einer Zulassungsbescheinigung.
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Liebe Grüße
- Jumpy
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Re: ABE T3
Moin, wo liegt denn das Problem bei der Zulassung ?
des Norddeutschen Fluch, Gesabbel und Besuch...
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Gruß Jumpy
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Re: ABE T3
Hallo Jumpy,
das Problem ist das die Zulassungsstelle gerne eine §21er hätte und versteht nicht das es keine CoC papiere für den Bus gibt.
lg
das Problem ist das die Zulassungsstelle gerne eine §21er hätte und versteht nicht das es keine CoC papiere für den Bus gibt.
lg
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Re: ABE T3
Genau, und weil es kein COC Papier gibt (wie auch), braucht es auch eine 21er. Also 21 machen lassen und gut.Husky2281977 hat geschrieben: ↑30.09.2019, 20:41 Hallo Jumpy,
das Problem ist das die Zulassungsstelle gerne eine §21er hätte und versteht nicht das es keine CoC papiere für den Bus gibt.
lg
Gruß aus Kiel
matze
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Re: ABE T3
Und es gibt keine ABE für "den T3". Schau mal da, wie viele verschiedene ABE für die einzelnen Ausführungen es gibt: http://www.t3-pedia.de/index.php?title= ... Z-Papieren
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wünscht Joachim
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Re: ABE T3
Ich bin mir nicht sicherinwiefern noch ein §21 gefordert werden kann, wenn das Fahrzeug aus dem EU-Ausland kommt und hier bereits zugelassen war.
Hier mal ein Text der Dekra zum Import von Fahrzeugen:
"Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Da in den ausländischen Fahrzeugpapieren häufig nicht alle in Deutschland für die Erstellung der Papiere erforderlichen technischen Daten vorhanden sind, ist der Halter/Händler verpflichtet diese für die Zulassung verifiziert beizubringen. Dies kann zum Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. Die Übereinstimmung mit den Daten und die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO oder bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde auch durch ein Gutachten nach § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachzuweisen. Ein zusätzlichen Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern."
Hier mal ein Text der Dekra zum Import von Fahrzeugen:
"Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Da in den ausländischen Fahrzeugpapieren häufig nicht alle in Deutschland für die Erstellung der Papiere erforderlichen technischen Daten vorhanden sind, ist der Halter/Händler verpflichtet diese für die Zulassung verifiziert beizubringen. Dies kann zum Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. Die Übereinstimmung mit den Daten und die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO oder bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde auch durch ein Gutachten nach § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachzuweisen. Ein zusätzlichen Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern."
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Re: ABE T3
Alles lesen, damit sind nur EG-Typgenehmigte Fahrzeuge gemeint wo das reine Papier COC fehlt. Du hast das aus dem Zusammenhang gerissen. Außerdem macht es sowieso nur einen Unterschied im Briefkopf ob ein Gutachten nach 21 oder eine Datenbestätigung nach 5(3) ausgedruckt wird. Der Weg zum Sachverständigen oder TD ist derselbe.
Zuletzt geändert von matzmann am 01.10.2019, 10:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ABE T3
Mach mal ein Foto vom Typenschild an der A-Säule rechts, von der M-Plate unter dem Fahrersitz im Sitzkasten und vom Ausstattungsaufkleber links unter dem Armaturenbrett.
Über diese Inhalte kann man das eventuell genauer eingrenzen.
siehe dazu:
- http://www.t3-pedia.de/index.php?title= ... C3%BCsseln
- http://www.t3-pedia.de/index.php?title= ... Z-Papieren
- http://www.t3-pedia.de/index.php?title= ... C3%BCsseln
- http://www.t3-pedia.de/index.php?title= ... C3%BCsseln
- http://www.t3-pedia.de/index.php?title= ... saufkleber
- http://www.t3-pedia.de/index.php?title= ... stattungen
Über diese Inhalte kann man das eventuell genauer eingrenzen.
siehe dazu:
- http://www.t3-pedia.de/index.php?title= ... C3%BCsseln
- http://www.t3-pedia.de/index.php?title= ... Z-Papieren
- http://www.t3-pedia.de/index.php?title= ... C3%BCsseln
- http://www.t3-pedia.de/index.php?title= ... C3%BCsseln
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Re: ABE T3
Bei VW(N) eine Datenbestätigung anfordern und dann den 21er machen.
Eve was here ;)
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Re: ABE T3
vielen Dank erstmal für Eure Antworten, ich werde die 21er machen und bin dann auf nummer sicher.