Neue Regelungen für H-Kennzeichen

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MarcusL
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Neue Regelungen für H-Kennzeichen

Beitrag von MarcusL »

Moin,
Ich wollte meinen T3 diese Woche zum TÜV bringen, nun sagt mir die Werkstatt, dass er auf keinen Fall mehr ein H-Kennzeichen bekommt. Warum genau, hat er nicht sagen können, der Zustand wäre einfach nicht gut genug, um die neuen Anforderungen für ein H-Kennzeichen erfüllen zu können. Die Ironie ist, dass er jetzt wesentlich originalgetreuer aussieht, als beim letzten TÜV. Ich kann es mir generell nicht wirklich erklären, da der Lack ein zeitgenössischer ist und technisch ist auch alles original oder halt Nachbau. Die einzigen beiden Dinge die mir einfallen: er ist innen zum Camper ausgebaut (war er aber auch letztes Mal schon) und der Lack ist nur gerollt und hier und da gespachtelt, weil mir Mal einer reingefahren ist.
Ich wollte euch erstens mal Fragen, ob ihr wisst, wo das Problem ist - werde nämlich aus diesen H-Kriterien nicht schlau.
Zweitens ob jemand weiß, wo in Leipzig oder dem weiteren Umfeld vllt ein Prüfer ist, der nicht so genau hinschaut. Leipzig ist nämlich ne Umweltzone und ohne H nützt mir das Auto nicht viel.
VG
Marcus
Bus-Froind
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Re: Neue Regelungen für H-Kennzeichen

Beitrag von Bus-Froind »

Das H-Kz. kann bei jeder Prüfung entzogen werden, das ist ja mehr oder weniger der Sinn dahinter, nämlich das "erhaltenswerte Kulturgut" zu erhalten.
Dass die Prüfer mittlerweile etwas strenger sind, liegt u.a. an der Ausbreitung auf "stinknormale" Gebrauchtwagen (die sie kürzlich noch waren) und der Ersatzfunktion für Umweltzonen wie in Deinem Fall.
So oder so kannst Du ja nur zur Prüfung fahren und hoffen, da der Lack offenbar schon grenzwertig ist, sollten sich ansonsten keine Fragwürdigkeiten finden. Modernes Radio, LED-Beleuchtung, verschiedene Bezüge usw. sind in meinen Augen solche Punkte.

Gute Fahrt
Burkhard
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Re: Neue Regelungen für H-Kennzeichen

Beitrag von maalik »

Seit mittlerweile 7 Jahren höre ich immer die gleiche Leier "Neuer Katalog", "Anforderungen wurden überarbeitet", "Neue Regeln".
Fakt ist, am Regelwerk hat sich seit ca. 10 Jahren nichts mehr getan. Aber den Prüfern wird mehr auf die Finger geguckt. Was auch gut ist, denn manchmal fährt schon auch Schrott rum.
Das führt dann aber auch leider dazu, dass kein Prüfer mehr seine Hand ins Feuer legen will. Alle erwarten, dass der T3 aussieht wie ein Porsche. Dass eine Doppelkabine Dellen an der Bordwand hat, ist plötzlich ein No-Go.

Und das wird auch so weitergehen.
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Re: Neue Regelungen für H-Kennzeichen

Beitrag von burger »

Und machen wir uns nix vor, was man so raushört ist leider wirklich nicht besonders H-tauglich. Das wäre auch am Sinn und Zweck vorbei.
Gruß aus OWL,
Markus
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Atlantik90
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Re: Neue Regelungen für H-Kennzeichen

Beitrag von Atlantik90 »

MarcusL hat geschrieben: 24.08.2023, 08:56 ...und der Lack ist nur gerollt und hier und da gespachtelt, weil mir Mal einer reingefahren ist.
...
Hallo Marcus,
nachdem eine fachgerechte Lackierung gefordert ist, hast du da schon den Ausschlussgrund.

Der Arbeitskreises Erfahrungsaustausch in der technischen Überwachung (AKE) definiert das z.B. wie forlgt:
Nachlackierungen müssen fachgerecht ausgeführt sein (kein „Rollen“, Pinsellackierung nur dann, wenn original ab
Werk).


Und das bassiert für die "Richtlinie für Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO" von 06.04.2011 auf Fahrzeugzulassungsverordnung § 2 Nr. 22:
Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;
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Re: Neue Regelungen für H-Kennzeichen

Beitrag von PMS »

Hallo Marcus,
eine gerollte Lackierung geht schon lange nicht mehr als H-Fahrzeug durch.
Würde ja alles schon geschrieben.
Wirst um eine Restauration nicht herumkommen,wenn deinen T3 weiterhin da bewegen möchtest wo Du geschrieben hast.
Oder weiterreichen und einen besseren T3 kaufen.
So langsam kommt der T3 aus dem Alltagsgebrauchsfahrzeug und Diesel-Umweltzonensicheres Fahrzeug raus.

Gruß
Tom
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Re: Neue Regelungen für H-Kennzeichen

Beitrag von VW220 »

Einen so knapp 30jährigen Volvo, Benz etc. läßt "mein" Tüvler und auch der Dekraler nicht mal mit einem Rostbläschen als H vom Hof.
Sie meinten zu mir sie seien angewiesen worden strickter dem Reglement zu folgen.

Verständlicherweise möchte niemand die exponentiell steigende Anzahl an "Dreckschleudern" in Umweltzohnen.

Die Anforderungen auch für T3 werden garantiert nicht geringer.

Ich wage zu behaupten das du ohne Ganzlackierung nicht aus der Nummer rauskommst.
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Re: Neue Regelungen für H-Kennzeichen

Beitrag von Gazoil »

Atlantik90 hat geschrieben: 24.08.2023, 11:34
MarcusL hat geschrieben: 24.08.2023, 08:56 ...und der Lack ist nur gerollt und hier und da gespachtelt, weil mir Mal einer reingefahren ist.
Hallo Marcus,
nachdem eine fachgerechte Lackierung gefordert ist, hast du da schon den Ausschlussgrund.

Der Arbeitskreises Erfahrungsaustausch in der technischen Überwachung (AKE) definiert das z.B. wie forlgt:
Nachlackierungen müssen fachgerecht ausgeführt sein (kein „Rollen“, Pinsellackierung nur dann, wenn original ab
Werk).


Und das bassiert für die "Richtlinie für Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO" von 06.04.2011 auf Fahrzeugzulassungsverordnung § 2 Nr. 22:
Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;

Ich würde dem ganzen deutliche Auflagen Erteilen, einfach um der Daily Nutzung entgegen zu wirken,
und um Deutlichen Optischen Desulate Zustände von der Strasse zu verbannen

H-Kennzeichen wird nur mit dem Nachweis Erteilt,
wenn mindesstens 1 Fahrzeug ohne H-Kennzeichen (kein Zweirad) als 1. FZG nach gewiesen wird.
Dieses MUSS ZWINGEND GANZ JÄHRIG ZUGELASSEN SEIN.
Kein Saison, oder irgend welche andere Tricks.....
Das führen einens Fahrten Buches
Die Km auf 7500 Begrenzen,
Wer diese Auflagen nicht erfüllt, dem ist der Erhalt von Historischen Kultugut nicht ganz klar, und sollte diese Kenzeichen verweigert werden.

Ein Bus, der nach Kaltverfomung gerollt ist, um die kosten zu sparen, obwohl die gegnerische Versicherung den Schaden begleicht,
geht gar nicht, ergo kein H- Kennzeichen, bis die Lackierung dem Org, entspricht.
In dem Fall muß ich dem Vorredner Atlankik90 mehr als nur deutlich Recht geben.
An der Rep zu sparen, geht am Ziel mit dem H-Kennzeichen vorbei, und ist für den Halter nicht das richtige FZG.
Für das umgehen, der Dummweltzone....
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Re: Neue Regelungen für H-Kennzeichen

Beitrag von maalik »

Gazoil hat geschrieben: 24.08.2023, 14:07 wenn mindesstens 1 Fahrzeug ohne H-Kennzeichen (kein Zweirad) als 1. FZG nach gewiesen wird.
Dieses MUSS ZWINGEND GANZ JÄHRIG ZUGELASSEN SEIN.
Kein Saison, oder irgend welche andere Tricks.....
und wenn ich jetzt den ganzen tag fahrrad und bahn fahre, weil ich gut angebunden wohne, darf ich dann kein historisches kulturgut fahren? was mach ich falsch gegenüber einem, der den ganzen tag mit seinem diesel oder benziner zum bäcker fährt, weil er/sie zu faul ist?
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Re: Neue Regelungen für H-Kennzeichen

Beitrag von metallikart »

Moin, ich bin auch dafür, dass die Regelungen einfach konsequent beachtet werden.
Verschärfung bringt da nix.
Darunter leiden nur die die sich jetzt schon an die regeln halten.
Es müsste einfach besser kontrolliert werden. (Wie überall)

Und warum darf ein Motorrad eigentlich immer kein Erstfahrzeug sein?
Das ist eine konkrete Benachteiligung von Motorradfahrern.
Ich kenn zwei Leute die fahren ganzjährig Motorrad.
Warum dürften die dann kein Auto mit H-Kennzeichen haben??

Gruss, Christian
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Re: Neue Regelungen für H-Kennzeichen

Beitrag von Gazoil »

maalik hat geschrieben: 24.08.2023, 14:13
Gazoil hat geschrieben: 24.08.2023, 14:07 wenn mindesstens 1 Fahrzeug ohne H-Kennzeichen (kein Zweirad) als 1. FZG nach gewiesen wird.
Dieses MUSS ZWINGEND GANZ JÄHRIG ZUGELASSEN SEIN.
Kein Saison, oder irgend welche andere Tricks.....
und wenn

Du schreibst UND WENN, nicht dass du das auch machst....für mich ist das Hypotetisch.....
Der jenige welcher ohne Kinder ist, wird auch bei manchen Kranken Kassen mit eine höheren Betrag bestaft und ist im Nachteil, weil OHNE Nachwuchs
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Re: Neue Regelungen für H-Kennzeichen

Beitrag von maalik »

doch, ich mache das. ich habe zwei T3 16" syncros als H-Kennzeichen angemeldet und habe kein alltagsauto. ich fahre alles mit fahrrad oder bahn.
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Re: Neue Regelungen für H-Kennzeichen

Beitrag von Gazoil »

metallikart hat geschrieben: 24.08.2023, 14:14 Moin, ich bin auch dafür, dass die Regelungen einfach konsequent beachtet werden.
Verschärfung bringt da nix.
Darunter leiden nur die die sich jetzt schon an die regeln halten.
Es müsste einfach besser kontrolliert werden. (Wie überall)

Und warum darf ein Motorrad eigentlich immer kein Erstfahrzeug sein?
Das ist eine konkrete Benachteiligung von Motorradfahrern.
Ich kenn zwei Leute die fahren ganzjährig Motorrad.
Warum dürften die dann kein Auto mit H-Kennzeichen haben??
Ein Motorrad ist des wegen kein Zweit FZG, weil keiner damit im Winter bei -15°und 20cm Schnee fährt,
geschweige unter diesen Bedingungen weitere Strecken in den Urlaub Juckelt

Zugegeben, wenn das Motorrad ganz jährig zu gelassen ist, könnte man darüber nachdenken, aber grundsätzlich eher NEIN
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Re: Neue Regelungen für H-Kennzeichen

Beitrag von burger »

Ey Leute euer Geschwafel ist komplett am Thema vorbei!
Gruß aus OWL,
Markus
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Re: Neue Regelungen für H-Kennzeichen

Beitrag von TheWigald »

Moin,

ein neues Regelwerk gibt es bis lang nicht. Das Problem ist eher, dass die Prüfer früher zu großzügig waren, mit der H Vergabe. Es gibt da einfach zu viele jetzt mit dem H, die es missbräuchlich verwenden (Umweltzonen). Von daher wird da seid einiger Zeit genauer hingeschaut und somit zum Teil das H wieder entzogen.

Mal einen anderen Ansatz. Schon mal über einen Motorumbau nachgedacht? Das wäre ja auch eine Lösung, wenn man jetzt nicht hinter dem H hinter her rennen möchte.

Z.B. mit dem Golf 3 GTI 2.0 8V Motor bekommst zu zum Teil mit Euro 2 eingetragen und hast dann eine grüne Plakette. Kostet beim PKW dann auch nur ca. 147,- EUR Steuern im Jahr.

Grüße Dennis
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Re: Neue Regelungen für H-Kennzeichen

Beitrag von Gazoil »

maalik hat geschrieben: 24.08.2023, 14:23 doch, ich mache das. ich habe zwei T3 16" syncros als H-Kennzeichen angemeldet und habe kein alltagsauto. ich fahre alles mit fahrrad oder bahn.
Bei 2 H-Kennzeichen FZG würde ich den KM Nachweis auf 5000 km Pro Jahr begrenzen, denn bei 2 FZG wären gesamt 10.000km möglich, und somit ist die Tgl Nutzung nicht augeschlossen, für das umgehen der Dummwelt Zone.

5000 Urlaubs Km muß man erstmal leisten, und auch schaffen....
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Re: Neue Regelungen für H-Kennzeichen

Beitrag von macone »

Thema Rost: Sichtbarer Rost ist ein Ausschlusskriterium. Aber: Je älter das Fahrzeug ist, umso mehr kann ein Prüfer von den Vorgaben abweichen. Einen 300SL im patinierten Originallack würde niemand neu lackieren, ein Golf III in gleichem Zustand bekäme kein H.

Neue Regelungen hat es immer wieder gegeben, aber das sind eher Verfahrensanweisungen innerhalb der einzelnen Prüforganisationen. So ist stellenweise das Radio freigegeben, LED Leuchtmittel, Repro-Felgen usw.
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Re: Neue Regelungen für H-Kennzeichen

Beitrag von gvz »

Denke das Thema wurde hier ausführlich behandelt--jetzt driftet das ab in persönliche Wünsche und Vorstellungen :suff

daher closed :-bla
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