PU-Buchsen in Fahrwerkslagerungen

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Atlantik90
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PU-Buchsen in Fahrwerkslagerungen

Beitrag von Atlantik90 »

Wer auf PU-Lagerbuchsen im Fahrwerk umrüsten will, sollte sich vorher kundig machen. Seit neuerem werden diese nicht mehr allgemein toleriert sondern als Motorsportzubehör und nicht mehr als Ersatzteil betrachtet. Auch wenn diese Teile laut KBA keine Bauartgenehmigung benötigen, wird wegen der veränderten Fahrwerksabstimmung durch die höhere Steifigkeit häufig bei der HU ein Teilegutachten gefordert.

Das ist m.E. wohl bei einem T3 außer am unteren Querlenker vorne weniger relevant, da bei der Fahrwerksabstimmung ein spezifiziertes elastokinetisches Verhalten weniger vorhanden sein dürfte als bei moderneren sog. Raumlenkerachsen usw. Aber der TÜV Rheinland hat dieses Thema wohl angestoßen.

Wer nicht auffallen will, sollte deshalb m.E. besser nicht die bunten Ausführungen montieren.

Quelle u.a Oldtimmer Praxis 04/2024
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Re: PU-Buchsen in Fahrwerkslagerungen

Beitrag von burger »

schön und gut. Aber stellen wir uns mal vor, jemand hat die Dinger vor 10 Jahren eingebaut als das mit allen Bestimmungen konform war. Ich würde sagen es übersteigt die Kompetenzen des TÜVs solche Anforderungen rückwirkend umzusetzen. Und dann natürlich die Frage wie er aktuelle von alten Umbauten unterscheiden will.
Gruß aus OWL,
Markus
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Atlantik90
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Re: PU-Buchsen in Fahrwerkslagerungen

Beitrag von Atlantik90 »

Ich schiebe mal als Info noch nach:
"Lagerbuchsen unterliegen als Teil des Fahrwerks den gleichen Regeln wie z.B. Federn. Handelt es sich bei dem Austausch augenscheinlich um eine willentliche Änderung und keine Reparatur, ist ein Nachweis über deren Vorschriftsmäßigkeit zu erbringen. (79. Sitzung "§19 Clearingstelle des AKE" 2020)"
Und der AKE ist in Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage VIIIa Absatz 1 Nr. 3 definiert.
Soviel zur Kompetenz des TÜV.

Und nachdem die PU-Buchsen allesamt einen anderen konstruktiven Aufbau haben als die zumindest bei T3 verwendeten originalen Gummimetalllager müsste man auch mal in der ABE zum Fahrzeug nachschauen, was da genau beschrieben ist. Da finden sich eine Menge von Details. Leider habe ich die nicht.
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Re: PU-Buchsen in Fahrwerkslagerungen

Beitrag von *Wolfgang* »

In dem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage wie der TÜV konsequenterweise damit umgehen will, wenn nun jemand seine Lagerbuchsen nicht durch PU, jedoch durch "normale" Aftermarket-Produkte ersetzt (z.B. infolge Verschleiß/Alterung). Auch hier weiß man ja zunächst einmal nicht ob diese Teile vergleichbar sind mit den Originalteilen, sowohl vom technischen Aufbau her als auch Shore-Härte des Gummimaterials, usw.

Ich denke auch daß die meisten Leute die PU-Buchsen nicht unbedingt zu Motorsportzwecken oder zur willentlichen Veränderung des Fahrwerks verwenden, sondern schlicht deshalb, weil gerade bei Zubehör-Ersatzteilen ziemlich viel Unsinn im Umlauf ist.
Viele Grüße

Wolfgang

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Re: PU-Buchsen in Fahrwerkslagerungen

Beitrag von newt3 »

"ABE zum Fahrzeug nachschauen, was da genau beschrieben ist. Da finden sich eine Menge von Details. Leider habe ich die nicht."

Da frage ich mich sowieso schon seit langem, warum die nicht jedem Frei zugänglich sind.
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Re: PU-Buchsen in Fahrwerkslagerungen

Beitrag von matzmann »

newt3 hat geschrieben: 04.04.2024, 14:30 "ABE zum Fahrzeug nachschauen, was da genau beschrieben ist. Da finden sich eine Menge von Details. Leider habe ich die nicht."

Da frage ich mich sowieso schon seit langem, warum die nicht jedem Frei zugänglich sind.
Da steht nichts drin über die Buchsen. Das Problem ist ja auch wie PU Buchsen erkennen bei der HU? Bei Aftermarket Stoßdämpfern und Federn ist es übrigens auch so, aber auch da das Problem wie erkennen?
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Re: PU-Buchsen in Fahrwerkslagerungen

Beitrag von TottiP »

Mich trifft es ja nicht mehr, ich werde wahrscheinlich kein Fahrzeug mehr besitzen, was aus Liebhaberei erhalten werden will. Aber ich würde hier schlicht auf den gesunden Menschenverstand der/des Prüfer/s bauen. Um beim T3 zu bleiben - da verändert sich nicht wirklich was am Krafteintrag in die Karosse und Lagerpunkte durch die Verwendung der PU Teile. Das sollte jeder Prüfer erkennen können und im Rahmen seines Ermessensspielraums beurteilen/abnicken.
Gruß, Totti
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Re: PU-Buchsen in Fahrwerkslagerungen

Beitrag von Atlantik90 »

Ich habe das als Info hier reingeschrieben und nicht als Wertung. Nur sollte der Nutzer halt ggf. nicht überrascht sein, wenn da etwas kommt.
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Re: PU-Buchsen in Fahrwerkslagerungen

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit!NaJa-neu is die Info ja nu nicht. Das der Tüv-Rheinland da was anmerkt(mehr is es meines Erachtens nicht) is ja schon bekannt.
Man liest das immer wieder seit mind. 2022,überall.
Steht da was expliziet in Vorschriften und Gesetzen? Genaues find ich nicht.
Klar man kann,wenn man will GAAANZ weit ausholen!
Fahrzeug ABE,Verhalten der Materialien usw.
Mal ehrlich-hat irgendeiner das schonmal selbst erlebt? Das ein Prüfer sagt-Nöö du nich,das ist ein erheblicher Mangel? Ich kenn keinen.
Und ich hab selber einige KFZ mit PU durch.
Ich speicher es mal wieder als mehr Panikmache als das es Realität ist ab.
Gruß Frank
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Re: PU-Buchsen in Fahrwerkslagerungen

Beitrag von Max Power »

Wenn man wie ich als Bettlektüre gern mal in alten Oldtimer Markt Heften schmökert, stellt man fest, dass die meisten dicken Hunde, die damals zu grossen Aufregern hochgeschrieben wurden, selten dann wirklich so dick kamen.

Bei den Pu-Buchsen kann man wohl auf verständige Sachverständige vertrauen, denen die schlechte Qualität heutiger Gummiersatzteile auch bekannt ist.

Aber der Hinweis ist berechtigt, mit schwarzem PU geht man etwaigen Fragen sicher aus dem Weg und der Prüfer bekommt auch keine Gewissensbisse.
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