Oldtimer Steuer einziges Auto

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HondoMan
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Oldtimer Steuer einziges Auto

Beitrag von HondoMan »

Servus zusammen,

Ich habe das Internet durchsucht und keine richtige Antwort auf diese Frage gefunden.

Ich habe einen '92 VW T3. Der letzte ist leider gestorben - Organspender. Ich habe mit meinem Mechaniker über die Erlangung von H-Kennzeichen gesprochen. Der Motor ist von einem Passat und hat ein paar zusätzliche Anbauteile, also brauchte ich seine Meinung.

Er sagte mir, da mein Bulli mein einziges Fahrzeug ist, kann ich kein H-Kennzeichen haben. Er sagt, dass das Finanzamt das so sieht. Ich wohne in Bayern.

Stimmt das? Wir sind Menschen und machen Fehler und wir wissen nicht alles. Da er meistens mit T1 - T3 arbeitet, möchte ich hoffen, dass er es weiß. Wenn man nur ein Auto hat und es ist 30 Jahre alt, keine Oldtimerzulassung?

Zweitens frage ich mich, ob ein Quad als zweites Auto anerkannt werden würde? Ich weiß, dass die als KFZ mit Nummernschildern zugelassen werden können. Wäre das eine Lösung?

Vielen Dank im Voraus.
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VW220
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Re: Oldtimer Steuer einziges Auto

Beitrag von VW220 »

Erstauto und Oldtimer kenn ich nur von der Versicherung der All.... Wenn du kein weiteres Auto hast geben die dir nicht den günstigsten Oldtimertarif, no Way.

Das mit der Steuer glaube ich eher nicht.

Vielleicht hat er diese Zusammenhänge verwechselt.
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Alexander
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Re: Oldtimer Steuer einziges Auto

Beitrag von Alexander »

Moin,
richtig.
H-Kennzeichen, also Oldtimerzulassung, kannst du machen.
Dem Finanzamt (bzw. dem Zoll) inetressiert es nicht wie viel Autos du noch hast oder eben nicht.
Nur die Versicherungen wollen ein Alltagsauto sehen.
Du kannst aber den Bus auch mit H-Kennzeichen ganz normal als PKW (Womo) versichern.
Das hat manchmal viele Vorteile, z.B. keine Einschränkungen bei Urlaubsreisen ins Auslang, Jahresfahrleistungen, usw.
Viele Grüße,
Alexander
siggi_f
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Re: Oldtimer Steuer einziges Auto

Beitrag von siggi_f »

Alexander hat geschrieben: 14.08.2023, 09:47 Moin,
richtig.
H-Kennzeichen, also Oldtimerzulassung, kannst du machen.
Dem Finanzamt (bzw. dem Zoll) inetressiert es nicht wie viel Autos du noch hast oder eben nicht.
Nur die Versicherungen wollen ein Alltagsauto sehen.
Du kannst aber den Bus auch mit H-Kennzeichen ganz normal als PKW (Womo) versichern.
Das hat manchmal viele Vorteile, z.B. keine Einschränkungen bei Urlaubsreisen ins Auslang, Jahresfahrleistungen, usw.
Letzteres stimmt nicht, wenn H-Kennzeichen. Die sind privat uneingeschränkt nutzbar, nur Gewerblich nicht. Reden wir von 07er hast Du recht.

Zu Ersterem: Frag in Deiner Zulassungstelle. Leider kocht da quasi jeder sein eigenes Süppchen.

VG
Siggi
Das feuerrote Spielmobil - '81 'Westi-Joker mit CU Maschine und 07er - Kennzeichen
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Alexander
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Re: Oldtimer Steuer einziges Auto

Beitrag von Alexander »

Doch, letzteres stimmt.
Frag doch mal deine Oldtimerversicherung wie die dazu steht, wenn du mit deinem Oldtimer tausende Kilometer von zu Hause im Urlaub bist.
Manchmal hilft es schon wenn man sich im Vertrag mal die Bedingungen ganz genau durchliest.
Ich rede nicht von 07, denn hier geht es um H.
Viele Grüße,
Alexander
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Boxer-Tom
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Re: Oldtimer Steuer einziges Auto

Beitrag von Boxer-Tom »

Servus HondoMan,

dem Zoll ist es egal, ob du nur ein Fahrzeug hast - wenn von der Zulassungsstelle ein H-Kennzeichen übermittelt wird, dann erfolgt die Besteuerung mit 191,- €/Jahr, auch wenn es das einzige Fahrzeug ist, dass auf dich zugelassen ist.

Gruß Tom
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CWR-16
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Re: Oldtimer Steuer einziges Auto

Beitrag von CWR-16 »

hallole;

.. H-KZ + Gewerbe.... oder auch nicht !

vor vielen Jahren hat ein Bekannter aus der Jugendzeit beim örtlichen Finanzamt nachgefragt, ob er ein Nutz-Fzg.mit H-Kennzheichen betrieblich nutzen könnte.
Weil dieses bejaht wurde + der Kunmeplaus der Jugenbd immer noch Ausländer ist (Östereicher) wollte er eine schriftliche Bestätigung. Als diese dann ankam war sein LKW_DB 813 (Kipper + Heckkran) der erste.
Ziwschenzeitlich ist auch der Zweite LKW_DB 814 (3S-Kipper +Ladekran) mitr einem H-Kennzeichen unterwegs; und seit '2023 hat er auch eine T3-Doka mit H-KZ. für's kleinere/leichtere im Geschäft...

ajso: wir sind d'r hoim in BaWü...
Kann aber sein daß andere Finazämter da Unterschiede machen !

------------------

..Unser Bluestar '89 hat seit 5J auch ein H-KZ und wird übewiegend betrieblich genutzt; auch mit H-KZ !
Allerdings hat eimal ein Steuerprüfer dran versucht rumzumäkeln...
daß ein einem Werksatt-Betriebsfzg. ein"Teppichboden" hinten drin ist + Veloursitze verbaut sind.
Zwichenzeitlich ist ein Multiplex-Holzboden hinten drin, der sich viel besser saubermachen lässt, und hinter der Sitzbank ist eine Kederschine angeschraubt + dann geht bei abgenommenen Kopfstützen eine blaue 700gr-LKWPlane über die hintere Sitzbank drüber zu ziehen.

Die Schlafbank wird benötigt zum Umklappen für eine ganz lange ebene Ladefläche !
Für die linke Seite über dem Klapptisch ist eine 9mm Multiplexplatte an der Seite verbaut / + pebr eine M5-Flügelschraube auch wieder schnell abnehmbar!

So geht das nu schin seit 6J.! + der Bluestar wird innen nicht verranzt,
oft stehen da Rasenmäher und Motorroller drin!

---------
andere Baustelle war letzes Jahre bei auch so einen örtlichen "Bauunternehmer" der mit H-Kennzeichen an seinem verranzen LKW runmfohr. Bei einer LKW-Kontrolle wurde der zu eienr vorgezogenen HU beordert... wegen der vieleln Mängel...
aber dort wurde dem prompot das H-KZ aberkant weil die Kiste zu rottig war !


Gruss Claus
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