Zulassung als Womo anstatt LKW?

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Madox
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Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von Madox »

Hallo zusammen,
mein T3 (Hochdach Transporter) ist seit jeher als LKW zugelassen. Ich habe zusätzlich das H-Kennzeichen eintragen lassen. Laut Versicherung ist er als Wohnmobil versichert. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich ihn komplett als Womo auch zulasse, oder bei der LKW-Zulassung bleibe.
Kennt ihr Vor-/Nachteile (Steuer, parken usw.)? Wie/was bezahlt die fremde Versicherung im Schadensfall (wenn er nur als LKW zugelassen ist vermutlich weniger)?
Danke für eure Erfahrungswerte!

Grüße
Madox
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Atlantik90
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von Atlantik90 »

Erfüllt dein Camper die Voraussetzungen für ein WOMO?
- fest verbaute Kochgelegenheit
- Spüle
- Bett auch klappbar
- Sitzgelegenheit
- Tisch auch abnehmbar
- Staukästen
Wenn eines davon fehlt gibt es keine WOMO-Zulassung.
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Madox
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von Madox »

Ja, alles ist erfüllt und die Abnahme beim TÜV wurde sogar schon gemacht. Die Versicherung meinte nun allerdings, dass sich durch einen neuen Antrag (EVB-Nummer) die Kosten der Versicherung im Zweifel erhöhen können. Daher wäge ich gerade die Mehrwerte und Nachteile ab.
Paule Zocker
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von Paule Zocker »

Die sogenannte Umschlüsselung habe ich hinter mir. Ich fahre jetzt keinen 8-Sitzer mehr sondern einen 3-Sitzer. Also LKW-Zulassung. Vorher habe ich mit dem Finanzamt Kontakt aufgenommen und mich um die Voraussetzungen (Da gibt es eine Menge) gekümmert. Die Höhe der KFZ-Steuer bei LKW richtet sich nach dem Hubraum des Motors. Helfen die Infos erstmal? Ich denke, Dein Anliegen ist die Reduzierung der laufenden Kosten, oder?
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multigerd
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von multigerd »

Die Höhe der Steuer richtet sich bei LKW nach dem Gewicht. Aber in diesem Fall Pauschalbesteuerung wegen H- Zulassung.

Gruss, Gerd
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3t3
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von 3t3 »

Moin,

LKW hat formalen (und ggf. auch praktischen) Nachteil des Sonntagfahrverbots für Gespanne (falls mit Hänger und mit diesem unterwegs),WoMos haben den Nachteil,dass ihnen hier oder da explizit das Parken untersagt sein kann. Das ist das einzige, was mir an Einschränkungen bzw.Sonderrechten einfällt.

Gruss, Axel
Paule Zocker
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von Paule Zocker »

Laut meinem Steuerbescheid aus 2010 zahle ich 148 € jährlich.
Zitat aus dem Bescheid:


Grundlagen der Festsetzung

Fahrzeugart Lastkraftwagen
Erstzulassungsdatum 18.10.1990
zulässige Gesamtmasse 2.600 kg
Hubraum 1.570 cm3
Kraftstoffart/Energiequelle 0002 Diesel
Emissionsklasse 0088 EMISSIONSKL.NICHT BEK:
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Alexander
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von Alexander »

Moin,
ist zwar nett das sie dir den Hubraum dazu geschrieben haben, LKW wird aber trotzdem nach ZGG versteuert.
Siehe: https://www.kfz-steuer.de/
Da kannst du auch nachrechnen.
Viele Grüße,
Alexander
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit!
3t3 hat geschrieben: 12.10.2025, 18:14 Moin,

LKW hat formalen (und ggf. auch praktischen) Nachteil des Sonntagfahrverbots für Gespanne (falls mit Hänger und mit diesem unterwegs),WoMos haben den Nachteil,dass ihnen hier oder da explizit das Parken untersagt sein kann. Das ist das einzige, was mir an Einschränkungen bzw.Sonderrechten einfällt.

Gruss, Axel
Das mit dem Gespann und damit Sonntagsfahrverbot wurde 10.2017 die STVO geändert. Das gilt nur noch für gewerblichen Verkehr und nicht mehr generell für Anhänger hinter allen LKW,egal wie schwer.Seitdem biste da nun endlich(der Entwurf dafür war von 2007,konnte aber jedes BL selber entscheiden) raus.
Gruß Frank
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von Boxer-Tom »

Alexander hat geschrieben: 15.10.2025, 09:23 Da kannst du auch nachrechnen.
Oder hier direkt beim beim Bundesfinanzministerium
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... echner.htm

@Paule Zocker: seit 2014 ist der Zoll für die Kfz-Steuer zuständig - Finanzamt war vorgestern.
www.bullistammtisch-regensburg.de




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Atlantik90
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von Atlantik90 »

Gespanne aus LKW-Zulassung und Anhänger fallen aber bei einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t immer noch unter das Verbot nach Zeichen 253. Siehe dazu: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... age_2.html
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit! Das ist aber eine Beschränkung aufs GG auf Streckenteilen, und hat nichts mit dem erwähnten Sonntagsfahrverbot zu tun. Nebenbei,hier die Frage WOMO oder LKW? -betrifft bei dem Schild beides.Nur als PKW,oder Kraftomnibus(wohl eher nicht beim T3) ist es egal. Gruß Frank
Atlantik90 hat geschrieben: 15.10.2025, 14:30 Gespanne aus LKW-Zulassung und Anhänger fallen aber bei einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t immer noch unter das Verbot nach Zeichen 253. Siehe dazu: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... age_2.html
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von 3t3 »

Atlantik90 hat geschrieben: 15.10.2025, 14:30 Gespanne aus LKW-Zulassung und Anhänger fallen aber bei einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t immer noch unter das Verbot nach Zeichen 253. Siehe dazu: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... age_2.html
Moin,

meiner Erinnerung nach ist das Zuggesamtgewicht beim T3 auf 3,5t beschraenkt. Hat das schon einmal jemand hoeher eingetragen bekommen?

Gruss,
Axel
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von 5er-Spaß »

Wie kommst du auf 3,5 Tonnen Zuggesamtgewicht?
Mein BUS als PKW darf etwas über 2,4 Tonnen wiegen und ich darf 2 Tonnen ziehen.
Bei mir sind zwar die Sitzplätze bei dem Campingausbau reduziert worden, aber im gleichen Vorgang hab ich die Anhängelast von 2,5 auf 2 Tonnen erhöhen lassen.
Gruß Michael
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von Alexander »

3t3 hat geschrieben: 15.10.2025, 15:13meiner Erinnerung nach ist das Zuggesamtgewicht beim T3 auf 3,5t beschraenkt.
4500 kg.
Sonst wäre bei keinem Syncro 2500 kg Anhängelast möglich, denn die 2500 kg Anhängelast sind geknüpft an eine Hinterachslast von min. 1000kg.
Vorderachslast = 0 geht wohl nicht. ;-)
Viele Grüße,
Alexander
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit! Axel woher haste denn die Beschränkung auf 3,5t? Da kann was nicht stimmen. Siehste auch zB an diesem Erklärbild :
https://www.t3-pedia.de/index.php?title ... schild.JPG
Da musste eben drauf achten das wenn der Bulli voll ausgeladen ist hinten nicht die eingetragene Anhängelast auszureizen.
Laut dem Beispiel hättest du sonst bei 2t Anhängelast eben 4460 Kg.
Die Rechnerei gabs auch bei den Auflastungen,laut den Gutachten mußten die Achslasten im Typenschild angepasst werden,und das sich das bisher eingetragene zZGG nicht verändert. Auf jeden Fall liegt das bei den Bullis auch original über 3,5 t.
Gruß Frank
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von Alexander »

Das Typenschild im t3 Pedia ist vom 2WD. Beim Syncro steht dort 4500 (habe gerade bei mehreren nachgeschaut)
Viele Grüße,
Alexander
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von 3t3 »

T3-Staff hat geschrieben: 15.10.2025, 16:08 Mahlzeit! Axel woher haste denn die Beschränkung auf 3,5t? Da kann was nicht stimmen. ...
Verwechslung mit einem anderen Mass. Sorry. Der Hinweis auf Zeichen 259 ist interessant - da habe ich nie darauf geachtet.

Gruss,
Axel
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit!Das steht ja auch nicht in Frage-es geht ja darum was in den Papieren oder Typenschild steht. Und da reicht eben nicht nur die eingetragene Anhängelast wenn das vermerkte zZGG nicht stimmt. Sprich in den Papieren oder auch auf dem Typenschild.
Wenns so währe würden aufgelastete T3 mit 2805 KG GG dann zusätzlich noch 2000 Kg als Anhängelast ziehen dürfen. Also 4805 Kg. Zeig mir mal ein dementsprechendes Gutachten oder ne Freigabe von VW.
Und wenn das in den Scheinen vom Syncro steht-dann hat man eben den Spielraum. Nur springt mir da eben die Aussage vom Axel ins Auge. Gruß Frank
Alexander hat geschrieben: 15.10.2025, 17:23 Das Typenschild im t3 Pedia ist vom 2WD. Beim Syncro steht dort 4500 (habe gerade bei mehreren nachgeschaut)
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von Alexander »

Frank, wen bzw. was meinst du?
Bei 4500 ZZGG ist Schluß. Egal ob auf 2805 aufgelastet oder nicht.
Stand nicht sogar in den Auflastungsgutachten das expliziert drin, dass das ZZGG von 4500 nicht überschritten werden darf?
Und ZZGG bezieht sich immer auf das tatsächliche GG. Außer es geht um den Führerschein.
Viele Grüße,
Alexander
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von Atlantik90 »

Die zulässige Zuggesamtmasse auf dem Typenschild errechnet sich aus der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und der individuell zulässigen Anhängelast im serienmäßigen Zustand. Wer beim Erhöhen der Anhängelast z.B. wegen Motorumbaues nicht aufpasst, bleibt deswegen bei einer niedrigen zulässigen Zuggesamtmasse hängen --> AÄnderung des Typenschildes.
Die zulässige Zuggesamtmasse findet sich meines Wissens nicht in der ABE.

Und beim Auflasten von T3 erhöht sich nicht die zulässige Zuggesamtmasse. Das fällt nur den meisten nicht sofort auf.
Die von VW mit serienmäßig erhöhter zulässige Gesamtmasse (2600 kg) ausgelieferten T3 haben alle eine um 200 kg abgesenkte zulässige Anhängelast. D.h. die zulässige Zuggesamtmasse erhöht sich nicht.

Im Gutachten 351-OO27·02-FBTP. Nachtrag 1 zur Auflastung von SK-Handels-AG steht explizit drin: "bleibt unverändert" ...." unter Beachtung des Zugesamtgew. von ........... kg". Damit haben dann Auflaster das auch in den Papieren stehen.
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit! Ich habe nichts anderes geschrieben,auch das in den Auflastungsgutachten drin steht: zZGG verändet sich nicht.
Das Bild war für Axel bezgl. das beim T3 bei 3,5 t Schluß ist. Und dazu hab ich eben drauf hingewiesen das sich zB. durch die Auflastung nichts am zZGG ändert,mit dem Beispiel eben auf gesamt 4805 kg -das geht eben nicht.

Gruß Frank
Alexander hat geschrieben: 15.10.2025, 19:37 Frank, wen bzw. was meinst du?
Bei 4500 ZZGG ist Schluß. Egal ob auf 2805 aufgelastet oder nicht.
Stand nicht sogar in den Auflastungsgutachten das expliziert drin, dass das ZZGG von 4500 nicht überschritten werden darf?
Und ZZGG bezieht sich immer auf das tatsächliche GG. Außer es geht um den Führerschein.
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von cwr16 »

halole:

in meinem Fuhrpark gibt es:

der frühere 2WD_Schnellfahrcamper ( z.gestellt ) 2810 + 2500kg = 5,3to!

die frühere 4WD_Schneepflug-Doka ( z.gestellt ) 2800 + 2600kg = 5,4to!

Der aktuelle Stadtsyncro 2800 + 2500 kg = 5,3to

Der aktuelle Alkoven-Reisewagen 2890 + 1500 (2000 bei 8% ) = 4,89 to.

+ bei keinem Bus ist irgendetwas eingetragen von max. Zuggewicht ! ( war früher halt etwas einfacher ! )

obwohl: die Eigenbau-AHK am Topliner wurde erst 2024 abgenommen !


Gruss Claus
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von Atlantik90 »

Hallo Claus,
Du solltest einmal auf das Typenschild an der A-Säule schauen.
Desweiteren solltest du auch einmal den D-Wert deiner Anhängerkupplung am Fahrzeug beachten. Für die Berechnung einer technisch zulässigen Anhängelast für die Kupplung siehe auch den Abschnitt zum D-Wert in: https://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4ngerkupplung

Man darf nicht zu blauäugig sein. :gr

Wer sich mit den Formeln nicht abtun will, kann z.B. auch das benutzen: https://www.sk-handels-gmbh.de/fahrzeug ... or#rechner
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit! Sorry Claus,tolle,aber WIRRE, Aufzählung.
Und nein,in dem Fall,war es früher nicht einfacher.
Die Lasten galten immer schon.
Wenn du am 2 WD wirklich 2500 Kg Anhängelast eingetragen hast-
Mit welcher AHK für den T3,oder weil dein Prüfer sich einfach am D-Wert orientiert hat???
Du zählst deine einzelnen Daten zusammen-stehen die auch irgendwo in den Papieren?
Und auch der Hinweis von Joachim nutzen da nix,das Typenschild kannste mit Wunschdaten bestellen.
Bei der Auflastung wir die Änderung auch gefordert bezgl Achslasten usw.
Mit deinen Daten haste eben bei der Eintragung schon Glück gehabt oder eben auch bei allen Hu danach.
Ich wette darauf das du bei einer Kontrolle des BALM oder speziellen durch die Polizei wirst du dich wundern.
Das es diese Eintragungen,unabhängig ohne Berücksichtigung gibt-Keine Frage. Legal sind se dadurch nicht.
Kenn ne Auflastung die eingetragen wurde durch den Einbau eines Apex-Federnsatzes. Da hat der Prüfer einfach übernommen das die Federn hinten
bis 1580 Kg geprüft wurden-hat er das zGG auch erhöht. Rechtlich nicht haltbar,aber solange keiner klagt? Gruß Frank

quote=cwr16 post_id=900610 time=1761176602 user_id=3240]
halole:

in meinem Fuhrpark gibt es:

der frühere 2WD_Schnellfahrcamper ( z.gestellt ) 2810 + 2500kg = 5,3to!

die frühere 4WD_Schneepflug-Doka ( z.gestellt ) 2800 + 2600kg = 5,4to!

Der aktuelle Stadtsyncro 2800 + 2500 kg = 5,3to

Der aktuelle Alkoven-Reisewagen 2890 + 1500 (2000 bei 8% ) = 4,89 to.

+ bei keinem Bus ist irgendetwas eingetragen von max. Zuggewicht ! ( war früher halt etwas einfacher ! )

obwohl: die Eigenbau-AHK am Topliner wurde erst 2024 abgenommen !


Gruss Claus
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von Atlantik90 »

Nachdem sich in der ABE zum Fahrzeug die für die jeweiligen Ausführungen zulässigen Gesamtmassen und die jeweiligen zulässigen gebremsten Anhängelasten finden und sich daraus die zulässige Zuggesamtmasse errechnet, ist eine Erhöhung der zulässigen Zuggesamtmasse immer durch ein Gutachten und damit Änderung der Betriebserlaubnis erforderlich. Einzig die Erhöhung der zulässigen Anhängelast ändert ohne eine entsprechende Angabe nicht die zul. Zuggesamtmasse, genausowenig wie die Auflastungsgutachten, in denen das auch explizit genannt wird.

Wer will, kann sich ja mal mit dem Inhalt einer ABE auseinandersetzen. Z.B. in der B207/1 für den Typ 253 oder der B208/1 für den Typ 255 sind da speziell die Abschnitte 2.2.7 und 2.2.9 der Typenbeschreibung relevant.

Und von VW bekommt man kein Typenschild mit VW-Logo zu seiner FIN mit Wunschdaten.
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Re: Zulassung als Womo anstatt LKW?

Beitrag von T3-Staff »

Mahlzeit! Joachim,is ja nu nix Neues-Aber: Für ein neues Typenschild brauchste nicht bei VW anfragen. Da kannste mit Wunschdaten bestellen oder Blanko. Da prägste deine Daten eben selber ein. Und mit VW-Logo? Auch das kannste bestellen,ist aber eigtl. uninteressant.
Atlantik90 hat geschrieben: 23.10.2025, 20:08 Und von VW bekommt man kein Typenschild mit VW-Logo zu seiner FIN mit Wunschdaten.
Gruß Frank
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