Wichtiges Aktenzeichen zur rückwirkenden WoMo-Steuer!
- leonoha
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Wichtiges Aktenzeichen zur rückwirkenden WoMo-Steuer!
Mein FA hat mir heute, nachdem ich letzte Woche einen zunächst abschlägigen Bescheid zu meinem Einspruch erhalten hatte (da keine Klageverfahren anhängig seien) mitgeteilt, dass mein Einspruch doch wieder aufgenommen und das Verfahren ruht. Begründung und die dürfte alle Betroffenen interessieren: beim Bundesfinanzhof ist unter dem Az. IX R 26/07 nun eine Klage anhängig, die zwar nicht die Besteuerung von WoMo´s sondern die von Geländewagen betrifft. Aber die Klage dreht sich auch um die Frage, ob die rückwirkende Änderung des KraftStG einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot darstellt. Und um die Nachforderungen geht´s uns ja vor allem. Die laufende Steuer ist ja soweit i.O..
Also Einsprüche gegen die Nachforderung und das Ruhen des Verfahres könnt ihr mit o.a. Az. begründen!
Sehr gut fand ich, dass diese Mitteilung vom FA gekommen ist. Ist ja wohl so nicht üblich.
Evtl. kann der Beitrag ja von ´nem Admin nach oben als "Wichtig" gesetzt werden.
Also Einsprüche gegen die Nachforderung und das Ruhen des Verfahres könnt ihr mit o.a. Az. begründen!
Sehr gut fand ich, dass diese Mitteilung vom FA gekommen ist. Ist ja wohl so nicht üblich.
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Grüße und immer ´ne handbreit Sprit im Tank!
Thomas aus Wulften, LK OHA
Realität ist eine Illusion, die durch Alkoholmangel hervorgerufen wird!
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Moin,
ich habe heute ein gleiches Schreiben bekommen.
"Ich halte es für zweckmäßig, das Rechtsbehelfsverfahren bis zur Entscheidung in diesem finanzgerichtlichen Verfahren gem. 363 Abs. 2 AO ruhen zu lassen und erbitte hierzu Ihre Zustimmung."
Was passiert, wenn ich zustimme?
Schon mal danke für Antworten.
FG. kadi
ich habe heute ein gleiches Schreiben bekommen.
"Ich halte es für zweckmäßig, das Rechtsbehelfsverfahren bis zur Entscheidung in diesem finanzgerichtlichen Verfahren gem. 363 Abs. 2 AO ruhen zu lassen und erbitte hierzu Ihre Zustimmung."
Was passiert, wenn ich zustimme?
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FG. kadi
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Frage zum Widerspruch gegen Steuerbescheid
Moin zusammen,
da muss ich jetzt mal eine Neulingsfrage zu dem Thema stellen, da ich nicht so ganz durchblicke.
Was genau habt ihr gemacht? Einspruch zum aktuellen Steuerbescheid eingelegt oder rückwirkend bis 2006? Das hab ich nciht so ganz verstanden.
Mein Diesel T3 ist auch als So KFZ Wohnmobil bis 2,8T eingetragen (allerdings nicht 1,7 m Standhöhe) und habe immer brav bezahlt. Wie genau muss ich den Widerspruch formulieren bzw. einlegen? Wurde ein Formulierung schon im Forum geposted? Ich habe keine Anwalt :)
Wäre über eure Antworten sehr dankbar.
Schönen Tag,
Ben
da muss ich jetzt mal eine Neulingsfrage zu dem Thema stellen, da ich nicht so ganz durchblicke.
Was genau habt ihr gemacht? Einspruch zum aktuellen Steuerbescheid eingelegt oder rückwirkend bis 2006? Das hab ich nciht so ganz verstanden.
Mein Diesel T3 ist auch als So KFZ Wohnmobil bis 2,8T eingetragen (allerdings nicht 1,7 m Standhöhe) und habe immer brav bezahlt. Wie genau muss ich den Widerspruch formulieren bzw. einlegen? Wurde ein Formulierung schon im Forum geposted? Ich habe keine Anwalt :)
Wäre über eure Antworten sehr dankbar.
Schönen Tag,
Ben