Back to Back Sitze eintragen -TÜV-

aktueller Austausch vor dem Posten ruhig mal die SUCHE benutzen!

Moderatoren: tce, gvz, jany, Staff

Antworten
Benny_CU
Mit-Leser
Beiträge: 2
Registriert: 27.01.2020, 10:04
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Kasten
Leistung: 69 PS
Motorkennbuchstabe: cu
Anzahl der Busse: 1

Back to Back Sitze eintragen -TÜV-

Beitrag von Benny_CU »

Hallo Forum,
Ich benötige eure Erfahrungen.

Habe einen 82er CU, früher als MTW von den Johanniter Unfallhilfe gebraucht. Dann umgebaut auf zwei Sitzer mit lkw Zulassung.

Jetzt wegen Familienzuwachs wieder eine Rücksitzbank und 2 B2B Sitze eingebaut.

Problem ist das der TÜV eine Zugfestigkeitsprüfung der Befestigungspunkte für die B2B Sitze möchte. Was utopisch teuer wird.

Kann man diese Problem irgendwie umgehen?
Wie bekomme ich die Sitze trotzdem eingetragen ?

Würde mich freuen wenn ihr mir irgendwelche Stichfesten Hinweise geben könntet, die der TÜV auch annimmt.

Danke
2cv-hotrod
Mit-Leser
Beiträge: 12
Registriert: 18.11.2014, 12:36
Modell: T2
Aufbauart/Ausstattung: Westi
Leistung: 50 PS
Anzahl der Busse: 2

Re: Back to Back Sitze eintragen -TÜV-

Beitrag von 2cv-hotrod »

Ich würde mal behaupten wenn du die Originalteile verwendest und VOLLSTÄNDIG einbaust, also auch Gegenplatten für die Gewinde etc, dann gibts da nix zu wollen vom Baurat, das gehört so.
Das kann er sich anschauen ob das so richtig eingebaut ist (nimm die Blätter vom Ersatzteilkatalog mit) und dann werden die neuen Sitze eingetragen und gut.
Wenn er zicken macht, such dir nen sachverständigen der von der Sache auch was versteht, also nen anderen Prüfer im Nachbardorf.

pragmatische Grüße,
Markus
Benutzeravatar
Atlantik90
Antik-Inventar
Beiträge: 25139
Registriert: 05.10.2004, 23:15
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: 2WD Atlantic; 4WD MV
Leistung: 70 PS
Motorkennbuchstabe: JX
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: BA

Re: Back to Back Sitze eintragen -TÜV-

Beitrag von Atlantik90 »

Hast du einen T3 Baujahr 1992? Wenn nein ist seine Forderung nicht relevant.
Es gilt für dein Baujahr der §35a der StVZO im damaligen Stand.
Zitat §35a StVZO Stand 26.10.1990:
§35a. Sitze,Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme.
(1) Der Sitz oder Stand des Fahrzeugführers und sein Betätigungsraum sowie die Einrichtungen zum Führen des Fahrzeugs müssen so angeordnet und beschaffen sein; daß das Fahrzeug - auch bei angelegtem Sicherheitsgurt oder Verwendung eines anderen Rückhaltesystems - sicher geführt werden kann.
(2) Die Sitze~, ihre.Lehnen und ihre Befestigung müssen sicheren Halt bieten und aIlen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen, standhalten.
Klappbare Sitze und Rückenlehnen, hinter denen sich weitere Sitze befinden und die nach hinten nicht durch eine Wand von anderen, Sitzen getrennt sind, müssen sich in normaler Fahr- oder Gebrauchsstellung selbsttätig verriegeln; dies gilt nicht für seitlich klappbare Sitze (z, B. im Gang von Kraftomnibussen). Die Entriegelungseinrichtung muß von dem dahinterliegenden Sitz aus leicht zugänglich und bei geöffneter Tür auch von außen einfach zu betätigen sein. Rückenlehnen müssen so beschaffen sein, daß für die Insassen Verletzungen nicht zu erwarten sind.
(3) (aufgehoben)
(4) Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz, einem Handgriff und beiderseits mit Fußstützen für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter. 7 Jahr en, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorg t ist, daß die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.
(5) Personenkraftwagen, Sattelzugmaschinen und Lastkraftwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als
25 km/h müssen mit Einrichtungen (Verankerungen) zum Anbringen eines Schulterschräggurtes in Verbindung mit einem Beckengurt
(Dreipunktgurt) für die Außensitze ausgerüstet sein. An den übrigen Sitzen sowie an sämtIichen Sitzen der in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge mit
offenem Insassertraum müssen mindestens Verankerungen für Beckengurte (Zweipunktgurte) vorhanden sein.
(6) Die Verankerungen zur Anbringun der Sicherheitsgurte müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(7) In Personenkraftwagen, Sattelzugmaschinen und Lastkraftwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Hochstgeschwindigkeit von rnehr als 25km/h müssen die Außensitze - soweit Verankerungen vorhanden sind - jeweils mit einem Schulterschräggurt in Verbindung mit einem Beckengurt sowie einer Einrichtung die die Gurte automatisch dem Benutzer anpaßt und'einem irn Bedarfsfall in Funktiontretenden Verriegelungsmechanismus (Automatik-
Dreipunktgurt) ausgerüstet sein. An den übrigen Sitzen sowie an särntlichen Sitzen der in Satz 1 genannten 'Kraftfahrzeuge mit offenem Insassenraum mussen mindestens Beckngurte (Zweipunktgurte) vorhanden sein . Solange auf Sitzen betriebsfertige Rückhalteeinrichtungen für Kinder mitgeführt werden, für deren Befestigung die Verankerungen für Sicherheitsgurte verwendet werden, ist eine Ausrüstung mit·Sicherheitsgurten entbehrlich.
(8) Die Absätze 5 bis 7 gelten auch für Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindikeit von mehr, als 25 km/h, die hinsichtlich des Insassenraumes und desFahrgestells den lBaumerkmalen von Personenkradtwagen, Sattelzugmaschimen oder Lastkraftwagen
gleichzusetzen sind, entsprechend. Bei Wohnlllobilen genügt für die hinteren Sitze die Ausrüstung mit Einrichtungen zur Anbringung von Beckengurten und mit Beckengurten. Die Absätze 5 bis 7 gelten nicht für
1. Klappsitze (für gelegentlichen Gebrauch vorgesehene Notsitze, die normalerweise umgeklappt sind) und nicht nach vorne gerichtete Sitze.
2. Sitze; die mit Schulterdoppelgurten in Verbindung mit Beckengurten (Hosenträgergurten) an dafür geeigneten Verankerungen oder mit
RÜckhaltesystem ausgerüstet sind. deren Schutzwirkung mindestens den für diese Sitze vorgeschriebenen Sicherheitsgurten entspricht.
(9) Sicherheitsgurteeund Rückhaltesysteme müssen so eingebaut sein, daß ihr einwandfreies Funktionieren bei vorschriftsmäßigem Gebrauch und auch bei Benutzung aller ausgewiesenen Sitzplätze gewährleistet ist und sie die Gefahr von Verletzungen bei Unfällen verringern.

Edit: Einige übersehene Fehler der Texterkennung korrigiert
Zuletzt geändert von Atlantik90 am 11.03.2024, 21:29, insgesamt 3-mal geändert.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
Benny_CU
Mit-Leser
Beiträge: 2
Registriert: 27.01.2020, 10:04
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Kasten
Leistung: 69 PS
Motorkennbuchstabe: cu
Anzahl der Busse: 1

Re: Back to Back Sitze eintragen -TÜV-

Beitrag von Benny_CU »

Danke für die Infos,
Das war die Antwort auf Paragraph 35:

Die Teilegutachten und ECE-Prüfzeichen beziehen sich auf EG-Typengenehmigte Fahrzeuge, da die ersten EG-Typengenehmigten Fahrzeuge in 1996 zugelassen wurden. Davor gab es nur ABE genehmigte Fahrzeugtypen, die nach der StVZO (und nicht EG-Recht gebaut und genehmigt sind. Die Nachweispflicht entfällt nach meiner Ansicht nach trotzdem nicht, da ja in Paragraph 35a steht, dass die Sitze allen Betriebszuständen auftretenden Beanspruchungen standhalten müssen.

TÜV Hessen
——

Die wollen einen Nachweis, sogar über die Schweißnähte der Halterung am Bodenblech, von den Hülsen wo die Sitze aufgesteckt werden.

——

Die Erklärung das ich (1,93cm/124kg) auf den Sitzen hin und her gehüpft bin und sie noch halten, ist leider kein handfester Nachweis.

Versuche es aber mal mit den Teilenummern der verbauten Teile.
Bin aber für weitere Möglichkeiten ganz Ohr
puckel0114
Antik-Inventar
Beiträge: 7173
Registriert: 14.12.2008, 12:06
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Multivan
Leistung: 110 PS
Motorkennbuchstabe: AFN
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: Bielefeld
Kontaktdaten:

Re: Back to Back Sitze eintragen -TÜV-

Beitrag von puckel0114 »

Du wohnst in Hessen?

Mein Beileid, dein Vorhaben ist somit zum scheitern verurteilt.
Gruß aus Bielefeld
Volkmar
Benutzeravatar
*Wolfgang*
Inventar
Beiträge: 4063
Registriert: 07.10.2007, 22:19
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: California
Leistung: 115 PS
Motorkennbuchstabe: 2E
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: Karlstadt

Re: Back to Back Sitze eintragen -TÜV-

Beitrag von *Wolfgang* »

Kann man doch sicherlich auch in Bayern eintragen lassen, oder? Oder können die Hessen vorschreiben wo was einzutragen ist?
Viele Grüße

Wolfgang

T3 - der fahrbare Wohncontainer...
Benutzeravatar
Atlantik90
Antik-Inventar
Beiträge: 25139
Registriert: 05.10.2004, 23:15
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: 2WD Atlantic; 4WD MV
Leistung: 70 PS
Motorkennbuchstabe: JX
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: BA

Re: Back to Back Sitze eintragen -TÜV-

Beitrag von Atlantik90 »

Die 74/408/EWG in der Fassung vom 20. Juli 1981 (für dein Baujahr 1982), auf die sich der aaSoP ev. berufen will, gilt nicht für Klappsitze oder nach rückwärts gewandte Sitze.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
Benutzeravatar
Alexander
Inventar
Beiträge: 4826
Registriert: 09.02.2016, 21:10
Modell: T3 Syncro
Aufbauart/Ausstattung: Multivan/Kombis/Doka
Anzahl der Busse: 4
Wohnort: Wuppertal

Re: Back to Back Sitze eintragen -TÜV-

Beitrag von Alexander »

Benny_CU hat geschrieben: 11.03.2024, 13:43Habe einen 82er CU, früher als MTW von den Johanniter Unfallhilfe gebraucht. Dann umgebaut auf zwei Sitzer mit lkw Zulassung.
Hast du noch den 1., originalen Brief?
Was steht das drin als Anzahl der Sitzplätze?
Genug für dein Vorhaben?
Laß die B2B Sitze raus und sie sollen dir einfach wieder das eintragen was original war. Da kann er sich nicht gegen wehren.
Dann hast du schon mal genügend Sitzplätze eingetragen. Ob du dann noch die B2B Sitze explizit eingetragen haben möchtest mußt du dir dann überlegen. Ggf. würde ich mit einem T3 mit B2B ab Werk zu einer anderen Prüfstelle fahren und denen zeigen was du bei dir einbauen möchtest und ob Sie dir die dann eintragen können.
Viele Grüße,
Alexander
matzmann
Stammposter
Beiträge: 438
Registriert: 10.12.2015, 13:52
Modell: T1
Aufbauart/Ausstattung: Hochraum Kasten
Leistung: 44 PS
Motorkennbuchstabe: H+
Anzahl der Busse: 3

Re: Back to Back Sitze eintragen -TÜV-

Beitrag von matzmann »

Alexander hat geschrieben: 11.03.2024, 22:09
Benny_CU hat geschrieben: 11.03.2024, 13:43Habe einen 82er CU, früher als MTW von den Johanniter Unfallhilfe gebraucht. Dann umgebaut auf zwei Sitzer mit lkw Zulassung.
Hast du noch den 1., originalen Brief?
Was steht das drin als Anzahl der Sitzplätze?
Genug für dein Vorhaben?
Laß die B2B Sitze raus und sie sollen dir einfach wieder das eintragen was original war. Da kann er sich nicht gegen wehren.
Dann hast du schon mal genügend Sitzplätze eingetragen. Ob du dann noch die B2B Sitze explizit eingetragen haben möchtest mußt du dir dann überlegen. Ggf. würde ich mit einem T3 mit B2B ab Werk zu einer anderen Prüfstelle fahren und denen zeigen was du bei dir einbauen möchtest und ob Sie dir die dann eintragen können.
Bleibt das Hessen Problem, da nützt auch keine andere Prüfstelle etwas, nachgeprüft wird bei der Bündelungsbehörde.
matzmann
Stammposter
Beiträge: 438
Registriert: 10.12.2015, 13:52
Modell: T1
Aufbauart/Ausstattung: Hochraum Kasten
Leistung: 44 PS
Motorkennbuchstabe: H+
Anzahl der Busse: 3

Re: Back to Back Sitze eintragen -TÜV-

Beitrag von matzmann »

Benny_CU hat geschrieben: 11.03.2024, 20:42 Davor gab es nur ABE genehmigte Fahrzeugtypen, die nach der StVZO (und nicht EG-Recht gebaut und genehmigt sind.
Das ist so nicht richtig, auch in ABE Fahrzeugen kommen viele EG Richtlinien zur Anwendung, die STVZO verweist dann direkt auf die entsprechende EG Richtlinie, unter anderem halt genau die Gurte/Gurtverankerungen, die geforderte EG-Vorschrift steht dann im Anhang (siehe (6) im 35a StvZO). Das ist das eigentliche Problem, nicht die Sitze, sondern die Gurtverankerungen. Aber! Atlantik90 hat Recht meine ich, bei deinem Baujahr brauchst du entgegen der Fahrtrichtung keine Gurte, also die Sitze ohne Gurte eintragen lassen.
Zuletzt geändert von matzmann am 11.03.2024, 22:46, insgesamt 3-mal geändert.
Turbofeind
Stammposter
Beiträge: 750
Registriert: 21.07.2016, 16:48
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Doka
Leistung: 45kw
Motorkennbuchstabe: 1x
Anzahl der Busse: 1

Re: Back to Back Sitze eintragen -TÜV-

Beitrag von Turbofeind »

Mahlzeit

Bündelbehörde in Hessen kannst du nur umgehen wenn du jemanden kennst in einen anderen Bundesland der das Auto auf sich zulässt. Der macht dann die Eintragungen wie man es normal gewohnt ist und dann kannst das Auto wieder nach Hessen importieren und auf dich zulassen. Geht manchmal schneller und ist billiger

Gruss Christian
Benutzeravatar
Alexander
Inventar
Beiträge: 4826
Registriert: 09.02.2016, 21:10
Modell: T3 Syncro
Aufbauart/Ausstattung: Multivan/Kombis/Doka
Anzahl der Busse: 4
Wohnort: Wuppertal

Re: Back to Back Sitze eintragen -TÜV-

Beitrag von Alexander »

Gegen die Rückrüstung auf die Anzahl der Sitzplätze auf den Auslieferungszustand kann ja wohl die Bündelungsbehörde nix sagen, oder?
(Ich würde aus Hessen wegziehen ...)
Viele Grüße,
Alexander
Benutzeravatar
*Wolfgang*
Inventar
Beiträge: 4063
Registriert: 07.10.2007, 22:19
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: California
Leistung: 115 PS
Motorkennbuchstabe: 2E
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: Karlstadt

Re: Back to Back Sitze eintragen -TÜV-

Beitrag von *Wolfgang* »

Turbofeind hat geschrieben: 11.03.2024, 22:43 Mahlzeit

Bündelbehörde in Hessen kannst du nur umgehen wenn du jemanden kennst in einen anderen Bundesland der das Auto auf sich zulässt. Der macht dann die Eintragungen wie man es normal gewohnt ist und dann kannst das Auto wieder nach Hessen importieren und auf dich zulassen. Geht manchmal schneller und ist billiger

Gruss Christian
Kann es ernsthaft sein daß man so vorgehen muß weil Hessen hier ein eigenes Süppchen kocht?
Viele Grüße

Wolfgang

T3 - der fahrbare Wohncontainer...
Benutzeravatar
Atlantik90
Antik-Inventar
Beiträge: 25139
Registriert: 05.10.2004, 23:15
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: 2WD Atlantic; 4WD MV
Leistung: 70 PS
Motorkennbuchstabe: JX
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: BA

Re: Back to Back Sitze eintragen -TÜV-

Beitrag von Atlantik90 »

Nein, aber man muss auch dort an einen aaSoP geraten, der auch noch alte Vorschriften und Automodelle kennt. Auch dessen Gutachten schafft die Hürde der Bündelungsstelle. Die prüft auch nur auf Regelkonformität und Plausibilität.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
matzmann
Stammposter
Beiträge: 438
Registriert: 10.12.2015, 13:52
Modell: T1
Aufbauart/Ausstattung: Hochraum Kasten
Leistung: 44 PS
Motorkennbuchstabe: H+
Anzahl der Busse: 3

Re: Back to Back Sitze eintragen -TÜV-

Beitrag von matzmann »

*Wolfgang* hat geschrieben: 12.03.2024, 21:01
Turbofeind hat geschrieben: 11.03.2024, 22:43 Mahlzeit

Bündelbehörde in Hessen kannst du nur umgehen wenn du jemanden kennst in einen anderen Bundesland der das Auto auf sich zulässt. Der macht dann die Eintragungen wie man es normal gewohnt ist und dann kannst das Auto wieder nach Hessen importieren und auf dich zulassen. Geht manchmal schneller und ist billiger

Gruss Christian
Kann es ernsthaft sein daß man so vorgehen muß weil Hessen hier ein eigenes Süppchen kocht?
Nein, wenn alles den Vorschriften entspricht und die Dokumentation vollständig ist klappt es auch in Hessen, Problem ist halt das die meisten Gutachten von aaS und UbTD mangelhaft sind (meine eigenen explizit eingeschlossen) und das fällt dann in Hessen auf. Das 2te Problem ist das eine richtige Dokumentation enorm Zeitaufwendig ist und das will keiner bezahlen. Ich würde mal den Aufwand der korrekten Dokumentation der Sitz und Gurt Geschichte mit 800 EUR ansetzen, also genau dokumentieren wo welches Blech analog zum Bluestar eingesetzt wurde dann noch welche EG-Vorschrift dennüberhaupt in welcher Fassung bei genau diesem Fahrzeug angewendet wurde usw. Dann geht das auch in Hessen durch. Auch wenn es keiner hören will, in der Regel hat die Bündelungsbehörde Recht und die machen es als einzige korrekt. Und ja ich hatte auch schon Auseinandersetzungen mit denen, ganz doof wenn der Kunde in Schleswig Holstein auftaucht und nicht erzählt das er in Hessen zulassen will.
Dane
Mit-Leser
Beiträge: 24
Registriert: 10.05.2023, 13:09
Modell: keinen
Aufbauart/Ausstattung: *
Leistung: 50 PS
Motorkennbuchstabe: VW
Anzahl der Busse: 0

Re: Back to Back Sitze eintragen -TÜV-

Beitrag von Dane »

Spannend, genau die Frage habe ich gerade hier viewtopic.php?p=880707#p880707
gestellt. Wenn ich (aus Ba-Wü) das aber richtig sehe, sollte ich doch, weil beim Vanagon Original auch bei
einer notwendigen Vollabnahme, weil US-Import kein Problem bekommen, oder?
puckel0114
Antik-Inventar
Beiträge: 7173
Registriert: 14.12.2008, 12:06
Modell: T3
Aufbauart/Ausstattung: Multivan
Leistung: 110 PS
Motorkennbuchstabe: AFN
Anzahl der Busse: 2
Wohnort: Bielefeld
Kontaktdaten:

Re: Back to Back Sitze eintragen -TÜV-

Beitrag von puckel0114 »

Nein, kein Problem.
Gruß aus Bielefeld
Volkmar
Antworten

Zurück zu „T3-Aktuell (BJ 1979 - 1992)“