Hallo zusammen,
hat jemand von euch Ahnung, wie die kleinste/kürzeste Trennwand auszusehen hat, um weiterhin eine LKW-Zulassung zu bekommen, bzw. braucht ein So.Kfz Bürofahrzeug überhaupt eine Trennwand.
Finde nirgendwo eine brauchbare Antwort.
LG Lendh
T3 - 1988 - 1,7 D - Posthochdach - So.Kfz Bautruppwagen
LKW/So.Kfz Bürofzg. Zulassung mit/ohne, min. Trennwand?
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Re: LKW/So.Kfz Bürofzg. Zulassung mit/ohne, min. Trennwand?
Nein braucht es nicht, aber die Einrichtung muss passen und es ist fraglich, ob es privat - also nicht einschlägiges Gewerbe - überhaupt rechtssicher geht.
Ein Bautruppwagen transportiert einen Bautrupp und seine fachspezifische Ausrüstung und ggf. Material zu Einsatzstellen und dient ggf. zum Aufenthalt während Arbeitspausen. Wie so etwas aussieht kann man z.B. in der Anlage sehen.
Dann gelten auch nicht irgendwelche Sitzplatzbeschränkungen oder LKW-typische Auflagen wie Unbrauchbarmachen der hintere Sicherheitsgurtfixpunkte.
Bei einem Bürofahrzeug kannst du ähnliches erwarten, angefangen bei einem geeigneten Arbeitsplatz und -ausrüstung. Wie das in Zeiten des Home Office privat aussieht
Es geht ja immer um die steuerrechtliche Behandlung bis hin zur Steuerfreiheit (bei letzerem in der Regel grünes Kennzeichen).
Ein Bautruppwagen transportiert einen Bautrupp und seine fachspezifische Ausrüstung und ggf. Material zu Einsatzstellen und dient ggf. zum Aufenthalt während Arbeitspausen. Wie so etwas aussieht kann man z.B. in der Anlage sehen.
Dann gelten auch nicht irgendwelche Sitzplatzbeschränkungen oder LKW-typische Auflagen wie Unbrauchbarmachen der hintere Sicherheitsgurtfixpunkte.
Bei einem Bürofahrzeug kannst du ähnliches erwarten, angefangen bei einem geeigneten Arbeitsplatz und -ausrüstung. Wie das in Zeiten des Home Office privat aussieht
Es geht ja immer um die steuerrechtliche Behandlung bis hin zur Steuerfreiheit (bei letzerem in der Regel grünes Kennzeichen).
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wünscht Joachim
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Re: LKW/So.Kfz Bürofzg. Zulassung mit/ohne, min. Trennwand?
Hi Lendh.
Die Größe der Trennwand ist m.W. nicht näher beschrieben, in einem mir vorliegenden JURIS-Rundschreiben von 2005 heisst es dazu
hinsichtlich der KFZ-STEUERLICHEN Beurteilung:
"...Zwischen Fahrgast- und Laderaum muss eine Abtrennung angebracht sein"
Sprich: Das entscheidet letzten Endes der AaSV, der eine Umtypisierung eintragen soll...
Des weiteren im gleichen Rundchreiben:
"..Wohnmobile >2,8T zGG.. wie entsprechende Wohnmobile bis zu einem zGG bis 2,8 t - als PKW zu besteuern (§8 Nr.1 KraftStG).
Gleiches gilt für Bauartähnliche Fahrzeuge (z.B. sog. Büro- und Konferenzmobile)"
Kursiv=Verkürzung des Originaltextes
Soviel zu den Möglichkeiten evt. einen Mehrsitzer-Bus ohne Abgasreinigung an der KFZ-Steuer "vorbeizumogeln".
Gruß Alex0069
Die Größe der Trennwand ist m.W. nicht näher beschrieben, in einem mir vorliegenden JURIS-Rundschreiben von 2005 heisst es dazu
hinsichtlich der KFZ-STEUERLICHEN Beurteilung:
"...Zwischen Fahrgast- und Laderaum muss eine Abtrennung angebracht sein"
Sprich: Das entscheidet letzten Endes der AaSV, der eine Umtypisierung eintragen soll...
Des weiteren im gleichen Rundchreiben:
"..Wohnmobile >2,8T zGG.. wie entsprechende Wohnmobile bis zu einem zGG bis 2,8 t - als PKW zu besteuern (§8 Nr.1 KraftStG).
Gleiches gilt für Bauartähnliche Fahrzeuge (z.B. sog. Büro- und Konferenzmobile)"
Kursiv=Verkürzung des Originaltextes
Soviel zu den Möglichkeiten evt. einen Mehrsitzer-Bus ohne Abgasreinigung an der KFZ-Steuer "vorbeizumogeln".
Gruß Alex0069
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Re: LKW/So.Kfz Bürofzg. Zulassung mit/ohne, min. Trennwand?
Danke, meine freiberufliche Tätigkeit als (Online-)Coach sollte die Nutzung eines Büro-, bzw. Konferenzfahrzeugs rechtfertigen, Eigentlich auch logisch, dass eine Trennwand da keinen Zweck erfüllt.Atlantik90 hat geschrieben: ↑12.04.2024, 09:37 Nein braucht es nicht, aber die Einrichtung muss passen und es ist fraglich, ob es privat - also nicht einschlägiges Gewerbe - überhaupt rechtssicher geht.
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Re: LKW/So.Kfz Bürofzg. Zulassung mit/ohne, min. Trennwand?
Alex0069,
dazu ist aber auch das Datum des Rundschreibens wichtig, denn das mit den Wohnmobilen geschriebene ist schon lange überholt.
Lest einmal dort den aktuell gültigen §8 und §9 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/kraf ... G_2002.pdf
dazu ist aber auch das Datum des Rundschreibens wichtig, denn das mit den Wohnmobilen geschriebene ist schon lange überholt.
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