LKW, 2-sitzer / 3-sitzer ....?
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LKW, 2-sitzer / 3-sitzer ....?
Mich beschäftigt folgende Frage:
Ich habe eine LKW-Zulassung, und drei Sitze eingetragen.
Vorne habe ich aber nur zwei Einzelsitze.
Hinten in meinem LKW "transportiere" ich u.a. eine Schlafbank.
Den Durchgang nach hinten würde ich mir ungern durch eine Zweiersitzbank verbauen.
Nun habe ich schon öfter die Einbauanleitung zum nachrüsten von Dreipunktgurten bei Schlafbank gefunden.
Wäre das eine Allternative ?
Oder beisst sich das mit der LKW-Zulassung ?
In den Papieren steht ja nur was von den drei Sitzen, und nicht wo die sind.
Der TÜV-Prüfer letztens fragte auch ganz erstaunt wo denn der dritte Sitz wäre und schaute dabei auf meine Staukiste hinterm Beifahrersitz ....
Vielleicht nicht alles im Sinne der Zulassungsstelle, aber doch sicher !?
Zugelassen ist die Schlafbank als Sitz ja in Verbindung mit Gurt.
Meint ihr die Rennleitung rafft das wenn Gurt vorschriftsmässig verbaut ?
Ich habe eine LKW-Zulassung, und drei Sitze eingetragen.
Vorne habe ich aber nur zwei Einzelsitze.
Hinten in meinem LKW "transportiere" ich u.a. eine Schlafbank.
Den Durchgang nach hinten würde ich mir ungern durch eine Zweiersitzbank verbauen.
Nun habe ich schon öfter die Einbauanleitung zum nachrüsten von Dreipunktgurten bei Schlafbank gefunden.
Wäre das eine Allternative ?
Oder beisst sich das mit der LKW-Zulassung ?
In den Papieren steht ja nur was von den drei Sitzen, und nicht wo die sind.
Der TÜV-Prüfer letztens fragte auch ganz erstaunt wo denn der dritte Sitz wäre und schaute dabei auf meine Staukiste hinterm Beifahrersitz ....
Vielleicht nicht alles im Sinne der Zulassungsstelle, aber doch sicher !?
Zugelassen ist die Schlafbank als Sitz ja in Verbindung mit Gurt.
Meint ihr die Rennleitung rafft das wenn Gurt vorschriftsmässig verbaut ?
1991er Posti mit Hochdach, KY
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darf nicht.
der LKW- Zulassung liegt die räumliche Aufteilung des Fahrzeugs zugrunde:
Pedal vorne bis Ende letzter Sitz muss weniger sein als Ende letzter Sitz bis Heckklappe. Den dritten Sitz kann man also nur vorne (Zweierbank) verbauen wenn man seine LKW- Zulassung behalten möchte.
Deswegen auch manchmal der Stress mit den DoKas, da passt es (offiziell) nicht für LKW, es sei denn man nimmt den Stauraum unten als Ladefläche dazu... sonderlösungen sind möglich...
der LKW- Zulassung liegt die räumliche Aufteilung des Fahrzeugs zugrunde:
Pedal vorne bis Ende letzter Sitz muss weniger sein als Ende letzter Sitz bis Heckklappe. Den dritten Sitz kann man also nur vorne (Zweierbank) verbauen wenn man seine LKW- Zulassung behalten möchte.
Deswegen auch manchmal der Stress mit den DoKas, da passt es (offiziell) nicht für LKW, es sei denn man nimmt den Stauraum unten als Ladefläche dazu... sonderlösungen sind möglich...
- marioschreiber
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kann sein, kann nicht sein...
ich habe z.B. immer noch meine LKW-Zulassung, allerdings hinten eine komplette Multivan-Ausstattung drin... Ist noch nicht eingetragen und auf PKW umgeschlüsselt weil noch ein Gurt fehlt...
Die Schackos ham noch nichts gesagt, und selbst dem TüV ist nichts aufgefallen, die waren so damit beschäftigt die anderen Umbauten anzugucken und über pillepalle zu mäkeln...
eigenes Risiko, wenn dich ein heisser Polizist o.Ä. erwischt ist das u.a. Steuerhinterziehung...
ich habe z.B. immer noch meine LKW-Zulassung, allerdings hinten eine komplette Multivan-Ausstattung drin... Ist noch nicht eingetragen und auf PKW umgeschlüsselt weil noch ein Gurt fehlt...
Die Schackos ham noch nichts gesagt, und selbst dem TüV ist nichts aufgefallen, die waren so damit beschäftigt die anderen Umbauten anzugucken und über pillepalle zu mäkeln...
eigenes Risiko, wenn dich ein heisser Polizist o.Ä. erwischt ist das u.a. Steuerhinterziehung...
- puffin
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Hallo allerseits,
neben Steuerhinterziehung droht noch ein größeres Übel.
Im Schadensfall könnte die Versicherung die Deckung ablehnen, da du ohne gültiger Zulassung unterwegs warst.
Ich hab meine Sitzbank zum Familientransport nur im Urlaub eingebaut, und zu Hause dann sofort wieder zurückgebaut.
Gruß Peter
neben Steuerhinterziehung droht noch ein größeres Übel.
Im Schadensfall könnte die Versicherung die Deckung ablehnen, da du ohne gültiger Zulassung unterwegs warst.
Ich hab meine Sitzbank zum Familientransport nur im Urlaub eingebaut, und zu Hause dann sofort wieder zurückgebaut.
Gruß Peter
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naja, aber nix wird so heiss gegessen wie es gekocht wird.
@ puffin:
Die versicherung muss dir aber erstmal nachweisen, dass der unfall mit dem schaden etc nicht oder anders passiert wäre, wenn der sitz dagewesen wäre... einfach kürzen ist nicht mehr, zum glück!
@ marioschreiber:
mach dir keinen kopf, ruf beim tüv an und frag doch einfach mal unverbindlich nach, ob sich was ändert wenn du bei nächster gelegenheit den 3. sitzplatz austragen läßt, also dann nur noch zwei hast. da du den ja nicht brauchst ist das denke ich das beste. allerdings solltest du dann die finger von der zweiersitzbank lassen, das gibt dann nämlich wirklich ärger. denn, weniger haben als eingetragen geht immer, da kann ja keiner drauf sitzen, mehr als eingetragen ist ungünstig denn da kann man ja...
also, anrufen, fragen, kein problem
@ puffin:
Die versicherung muss dir aber erstmal nachweisen, dass der unfall mit dem schaden etc nicht oder anders passiert wäre, wenn der sitz dagewesen wäre... einfach kürzen ist nicht mehr, zum glück!
@ marioschreiber:
mach dir keinen kopf, ruf beim tüv an und frag doch einfach mal unverbindlich nach, ob sich was ändert wenn du bei nächster gelegenheit den 3. sitzplatz austragen läßt, also dann nur noch zwei hast. da du den ja nicht brauchst ist das denke ich das beste. allerdings solltest du dann die finger von der zweiersitzbank lassen, das gibt dann nämlich wirklich ärger. denn, weniger haben als eingetragen geht immer, da kann ja keiner drauf sitzen, mehr als eingetragen ist ungünstig denn da kann man ja...
also, anrufen, fragen, kein problem
Grüße, BEN
- marioschreiber
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Also warum dann austragen lassen !?
Dann überlege ich lieber ob ich mir nicht doch eine Zweierbank besorge .
Allerdings würde ich die gerne so verbauen das ich das schnell wechseln kann.
Drei Sitze nur wenn benötigt (Urlaub).
Weil wie gesagt, den Durchgang möchte ich nicht missen .....
Dann überlege ich lieber ob ich mir nicht doch eine Zweierbank besorge .
Allerdings würde ich die gerne so verbauen das ich das schnell wechseln kann.
Drei Sitze nur wenn benötigt (Urlaub).
Weil wie gesagt, den Durchgang möchte ich nicht missen .....
1991er Posti mit Hochdach, KY
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Verschieden
Die steuerliche Einstufung als LKW ist eine Sache, ein dritter Sitz die andere. Für den dritten Sitz müssen geeignete und zugelassene Rückhaltesysteme vorhanden sein.
Ein Versuch wäre ein B2B Sitz hinterm Beifahrer mit den originalen Gurten und Befestigungspunkten. Einfach mal mit dem TÜVer Deines Vertrauens sprechen.
Bei einem einzelnen 3. Sitz wäre der überwiegende Nutzfahrzeugcharakter bewahrt und damit auch steuerliche probleme aus dem Weg geräumt.
@ghostrider: Die Versicherung wird im Fall das Du einen Unfall mit Personenschaden aufgrund fehlender Gurte etc. verursachst nicht zahlen. Den Nachweis wirst Du erbringen müssen. Das Gericht wird dafür einen Gutachter auf Deine Kosten bestellen. Zusätzlich dürftest Du Dich auf ein Zivilverfahren mit dem Geschädigten einstellen.
Ein Versuch wäre ein B2B Sitz hinterm Beifahrer mit den originalen Gurten und Befestigungspunkten. Einfach mal mit dem TÜVer Deines Vertrauens sprechen.
Bei einem einzelnen 3. Sitz wäre der überwiegende Nutzfahrzeugcharakter bewahrt und damit auch steuerliche probleme aus dem Weg geräumt.
@ghostrider: Die Versicherung wird im Fall das Du einen Unfall mit Personenschaden aufgrund fehlender Gurte etc. verursachst nicht zahlen. Den Nachweis wirst Du erbringen müssen. Das Gericht wird dafür einen Gutachter auf Deine Kosten bestellen. Zusätzlich dürftest Du Dich auf ein Zivilverfahren mit dem Geschädigten einstellen.
Gruss aus dem Wald
Florian
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Mit dem B2B Sitz stell ich es mir schwierig vor, beim TÜV.
Zwischen Laderaum und Fahrgastraum muss eine Abtrennung (Wand oder Gitter) vorhanden sein, mit nem B2B-Sitz hockt ein Beifahrer somit im Laderaum und kann von der Ladung "erschlagen" werden...
Zwischen Laderaum und Fahrgastraum muss eine Abtrennung (Wand oder Gitter) vorhanden sein, mit nem B2B-Sitz hockt ein Beifahrer somit im Laderaum und kann von der Ladung "erschlagen" werden...
Lieber mit nem Holzlenkrad in der Brust sterben, als mit Airbag 100 Jahre alt werden!
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- marioschreiber
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Mein Posti war von je her als LKW eingestuft, und er hat definitiv nie eine Trennwand gehabt !Hacky hat geschrieben:Mit dem B2B Sitz stell ich es mir schwierig vor, beim TÜV.
Zwischen Laderaum und Fahrgastraum muss eine Abtrennung (Wand oder Gitter) vorhanden sein, mit nem B2B-Sitz hockt ein Beifahrer somit im Laderaum und kann von der Ladung "erschlagen" werden...
Meines Wissens ist eine Trennwand nicht zwingend notwendig.
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Re: LKW, 2-sitzer / 3-sitzer ....?
bei mir ähnlichmarioschreiber hat geschrieben:Mich beschäftigt folgende Frage:
Ich habe eine LKW-Zulassung, und drei Sitze eingetragen.
Vorne habe ich aber nur zwei Einzelsitze.
Hinten in meinem LKW "transportiere" ich u.a. eine Schlafbank.
Den Durchgang nach hinten würde ich mir ungern durch eine Zweiersitzbank verbauen.
Nun habe ich schon öfter die Einbauanleitung zum nachrüsten von Dreipunktgurten bei Schlafbank gefunden.
Wäre das eine Allternative ?
Oder beisst sich das mit der LKW-Zulassung ?
In den Papieren steht ja nur was von den drei Sitzen, und nicht wo die sind.
Der TÜV-Prüfer letztens fragte auch ganz erstaunt wo denn der dritte Sitz wäre und schaute dabei auf meine Staukiste hinterm Beifahrersitz ....
Vielleicht nicht alles im Sinne der Zulassungsstelle, aber doch sicher !?
Zugelassen ist die Schlafbank als Sitz ja in Verbindung mit Gurt.
Meint ihr die Rennleitung rafft das wenn Gurt vorschriftsmässig verbaut ?
ich habe aber eingetragen 1 sitz und bei bemerkungen auch 2 o. 3 :D
hab und durchgang aber trennwand hinter fahrer und beifahrer sitz.
Im innenraum ist eine rückbank zum umklappen als bett und eben die "staukiste" hinter dem beifaher die auch als Sitzmöglichkeit genutz wird.
LG
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marioschreiber hat geschrieben:Mein Posti war von je her als LKW eingestuft, und er hat definitiv nie eine Trennwand gehabt !Hacky hat geschrieben:Mit dem B2B Sitz stell ich es mir schwierig vor, beim TÜV.
Zwischen Laderaum und Fahrgastraum muss eine Abtrennung (Wand oder Gitter) vorhanden sein, mit nem B2B-Sitz hockt ein Beifahrer somit im Laderaum und kann von der Ladung "erschlagen" werden...
Meines Wissens ist eine Trennwand nicht zwingend notwendig.
ZUm thema trennwand, mein dad hatte mein ein Rapid von Renault auch LKW 2 sitzer und als "trennwand" war eine Metalstange hinter dem Fahrer sitz - FERTIG.
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klar wenn die Ordnungsgemäß (und TÜV geprüft) eingebaut sind ...Ebby hat geschrieben:hmm....
Bei mir sind 4 Sitze eingetragen aber mein Bulli hat nur vorne Gurte und hinten bei der Schlaf-Sitzbank keine... Ich dachte wenn ich mir da 2 Gurte reinschraube dann sollte das doch ok sein...oder?
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Nun geb ich also auch meinen Senf dazu...
Soweit mir bekannt ist (lt Auskunft meines TÜV`lers) geht folgendes:
a) LKW Zulassung ist dann möglich wenn mehr als 50% der Gesamt-Fläche (Strecke) von Gaspedal (Anfang unten) bis Ende Innenraum hinten als "Ladefläche" übrig bleiben.
b) Es ist eine "Ladungssichernde Trennwand notwendig. Diese muß nicht starr / fest / dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden sein. Jedoch die Sicherung der Ladung soll gewährleistet sein / bleiben. Die Höhe dieser ist nicht vorgeschrieben.
c) Dies bedeutet dass auch ein / mehrere B2B Sitze möglich sind / wären.
Meiner hat mir zugesichert diese einzutragen (hab`s noch nicht gemacht - keine Zeit gehabt). Klar die Personensicherung (Gurte) sind klar notwendig. B2B hat ja schon Gurt angebaut.
d) Die zu transportierende Ladung muß natürlich so gestaut und gesichert sein / werden dass niemand verletzt werden "kann". -ist natürlich so ne Geschichte...hmmmm-
Klare Aussage von meinem TÜV`ler (ist auch leiter einer Dienststelle) ist folgende:
Zwecks Anerkennung beim Finanzamt ist es natürlich weitaus einfacher und in Bezug auf Prüfung und Rückfragen leichter das Fahrzeug erst als 2-Sitzer zuzulassen und nachträglich erst die Sitze eintragen zu lassen.
Vermeidet lästiges hin und her geschreibsel, bzw. vorfahren...
Gruß,
aerobat
PS: Wichtig ist es immer die einzelnen Aspekte zu betrachten, also TÜV, Versicherung, Finanzamt.
...und dann unter einen Hut zu bringen.
Mein Finanzamt wollte meine Kiste z.B. noch nie sehen, bzw. hat wegen der LKW Zulassung gemäkelt.
Soweit mir bekannt ist (lt Auskunft meines TÜV`lers) geht folgendes:
a) LKW Zulassung ist dann möglich wenn mehr als 50% der Gesamt-Fläche (Strecke) von Gaspedal (Anfang unten) bis Ende Innenraum hinten als "Ladefläche" übrig bleiben.
b) Es ist eine "Ladungssichernde Trennwand notwendig. Diese muß nicht starr / fest / dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden sein. Jedoch die Sicherung der Ladung soll gewährleistet sein / bleiben. Die Höhe dieser ist nicht vorgeschrieben.
c) Dies bedeutet dass auch ein / mehrere B2B Sitze möglich sind / wären.
Meiner hat mir zugesichert diese einzutragen (hab`s noch nicht gemacht - keine Zeit gehabt). Klar die Personensicherung (Gurte) sind klar notwendig. B2B hat ja schon Gurt angebaut.
d) Die zu transportierende Ladung muß natürlich so gestaut und gesichert sein / werden dass niemand verletzt werden "kann". -ist natürlich so ne Geschichte...hmmmm-
Klare Aussage von meinem TÜV`ler (ist auch leiter einer Dienststelle) ist folgende:
Zwecks Anerkennung beim Finanzamt ist es natürlich weitaus einfacher und in Bezug auf Prüfung und Rückfragen leichter das Fahrzeug erst als 2-Sitzer zuzulassen und nachträglich erst die Sitze eintragen zu lassen.
Vermeidet lästiges hin und her geschreibsel, bzw. vorfahren...
Gruß,
aerobat
PS: Wichtig ist es immer die einzelnen Aspekte zu betrachten, also TÜV, Versicherung, Finanzamt.
...und dann unter einen Hut zu bringen.
Mein Finanzamt wollte meine Kiste z.B. noch nie sehen, bzw. hat wegen der LKW Zulassung gemäkelt.
Bundes-Bulli in Flecktarn - 1,7l Diesel-Stinker (KY) - Ez.11/2007 (Bjhr.1989) - Umbau zum Westfalia WoMo mit Klapp/Aufstelldach
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aerobat hat geschrieben: d) Die zu transportierende Ladung muß natürlich so gestaut und gesichert sein / werden dass niemand verletzt werden "kann". -ist natürlich so ne Geschichte...hmmmm-
Gruß,
aerobat
Das ist doch mal eine Informative aussage.
zu d. Zählen die Schränke zb. auch als Ladung? die ja eh irgendwie mit dem Fahrzeug verschraubt sind.
und die Ladung darin ist ja dann im schrank gesichert ^^
also im Klartext zur Trenn wand... ist es Zulässig das man einen durchgang hat? die Trennwand ist bei mir FEST hinter den Fahrer sowohl beifahrer. Ungesicherte Ladung würde demnach nur zwischen beiden durch fliegen können.
Was doch besser ist als die Halbhohen Trennwände wo ungesicherte Ladung trotzdem noch den Personen den Kopf weg hauen kann.
mal was anderes HAT der tüv das recht in den Lade raum zu gucken?
Weil bei der Au hat er schon wegen dem Durchgang und dem camping ausbau gemotzt ^^ aber HU ist erst dieses Jahr dran. Weil dann lass ich fürn Tüv noch den Schiebtürgriff ab der gebrochen ist zeig im den kaputten griff und sag der neue ist bestellt ka wann er kommt aber so lange bekomme ich die tür nicht auf.
LG
PS: jaja ich hab dumme ideen
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- aerobat
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Servus AlienKiter,
nööööö so einfach gehts nun auch wieder nicht....Auslegungen sind ja schon ok, aber man sollte es bei den diversen "Ämtern" nun wirklich nicht übertreiben!
Zu Deinen Fragen:
zu d) Nein, die Trennwand muß durchgängig sein. Die Höhe ist nicht entscheidend, aber jetzt komm nicht mit 2cm oder so ähnlich!
Im übrigen kommt es immer auch auf die Art der Ladung an. Ich z.B. fahre ab und an ein paar Säcke Kraftfutter oder so Zeugs mal durch die Gegend. Hier ist die Höhe meiner Trennwand absolut ausreichend (bei entsprechender Sicherung der Ladung).
Würde ich z.B. Rohre fahren oder ähnliches, dann sähe das schon wieder anders aus... Egal wie hoch Deine Trennwand ist. Die Verpflichtung zur korrekten Sicherung der Ladung bleibt NIE aus. Also wenn das Zeugs durch die Gegend purzelt oder Dich mal schnell nebenbei erschlägt, dann bist immer Du als Führer des KFZ hierfür verantwortlich.
(siehe z.B. abgefahrene Reifen - da hat`s immer den KFZ-Führenden)
Zu Deiner anderen Frage, welche Rechte hat der TÜV....?!?!?!
Hab mir dazu noch nie Gedanken gemacht, geschweige denn nachgefragt. Aber ich würd mal sagen: Du willst was von dem, oder?
Also grundsätzlich denk ich wird es wohl so sein (nicht gesichert). Kann der Prüf-Ingenieur nicht begutachten, dann auch kein Gutachten.
Zu Deinem Mobiliar im Bus:
Hierüber wurde schon diverses im Forum geschrieben.
Soweit mir bekannt ist muß das Zeugs "mit wenigen Handgriffen" wieder demontierbar sein. Und bitte frag jetzt nicht nach wielange das dann dauern darf oder so....
Soweit ich weiss ist es nur dann wirkliche Ladung, sofern das Zeugs auch nur als Ladung gesichert ist.
Den Unterschied denke ich wirst auch Du und genauso (wenn nicht noch schneller, weil anders denkend) Dein TÜV Prüfer erkennen können, wollen oder auch nicht....
...und glaub mir...Das Finanzamt erkennt es dann noch viel viel schneller in die andere Richtung. Also Aberkennung von Deiner LKW Zulassung und mit etwas Pech auch noch Nachbesteuerung für vorhergehende Zeiträume...
Gruß,
aerobat
nööööö so einfach gehts nun auch wieder nicht....Auslegungen sind ja schon ok, aber man sollte es bei den diversen "Ämtern" nun wirklich nicht übertreiben!
Zu Deinen Fragen:
zu d) Nein, die Trennwand muß durchgängig sein. Die Höhe ist nicht entscheidend, aber jetzt komm nicht mit 2cm oder so ähnlich!
Im übrigen kommt es immer auch auf die Art der Ladung an. Ich z.B. fahre ab und an ein paar Säcke Kraftfutter oder so Zeugs mal durch die Gegend. Hier ist die Höhe meiner Trennwand absolut ausreichend (bei entsprechender Sicherung der Ladung).
Würde ich z.B. Rohre fahren oder ähnliches, dann sähe das schon wieder anders aus... Egal wie hoch Deine Trennwand ist. Die Verpflichtung zur korrekten Sicherung der Ladung bleibt NIE aus. Also wenn das Zeugs durch die Gegend purzelt oder Dich mal schnell nebenbei erschlägt, dann bist immer Du als Führer des KFZ hierfür verantwortlich.
(siehe z.B. abgefahrene Reifen - da hat`s immer den KFZ-Führenden)
Zu Deiner anderen Frage, welche Rechte hat der TÜV....?!?!?!
Hab mir dazu noch nie Gedanken gemacht, geschweige denn nachgefragt. Aber ich würd mal sagen: Du willst was von dem, oder?
Also grundsätzlich denk ich wird es wohl so sein (nicht gesichert). Kann der Prüf-Ingenieur nicht begutachten, dann auch kein Gutachten.
Zu Deinem Mobiliar im Bus:
Hierüber wurde schon diverses im Forum geschrieben.
Soweit mir bekannt ist muß das Zeugs "mit wenigen Handgriffen" wieder demontierbar sein. Und bitte frag jetzt nicht nach wielange das dann dauern darf oder so....
Soweit ich weiss ist es nur dann wirkliche Ladung, sofern das Zeugs auch nur als Ladung gesichert ist.
Den Unterschied denke ich wirst auch Du und genauso (wenn nicht noch schneller, weil anders denkend) Dein TÜV Prüfer erkennen können, wollen oder auch nicht....
...und glaub mir...Das Finanzamt erkennt es dann noch viel viel schneller in die andere Richtung. Also Aberkennung von Deiner LKW Zulassung und mit etwas Pech auch noch Nachbesteuerung für vorhergehende Zeiträume...
Gruß,
aerobat
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- mcfly
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moin zusammen,
also ich habe auch eine Trennwand mit Durchgang.
Ich weiß das es so legal ist. hab beim Tüv gefragt.
Ich habe mal auf ein Paar Seiten geschaut zum Thema Regale und Schränke.
Sind fest verschraubt und muß man selber einbauen und nicht vom Tüv abnehmen lassen. Also geh ich davon aus das es kein Problem ist etwas einzubauen.
also ich habe auch eine Trennwand mit Durchgang.
Ich weiß das es so legal ist. hab beim Tüv gefragt.
Ich habe mal auf ein Paar Seiten geschaut zum Thema Regale und Schränke.
Sind fest verschraubt und muß man selber einbauen und nicht vom Tüv abnehmen lassen. Also geh ich davon aus das es kein Problem ist etwas einzubauen.
mfg mcfly
Kutscher der Postkastenkutsche (KY)
Suche: Bügelspiegel, linke Armlehen Pilotsitze
Kutscher der Postkastenkutsche (KY)
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@aerobat vielen Dank für die Antwort =)
Danke auch Mcfly.
also lasse ich doch fürn Tüv Besser den Schrank mit Spüle und Gaskocher drausen. und dann ist hinten eben nur die Rückbank und der Staukasten.
Da mit der Rückrechnung finde ich SAU MIES. aber da rechnen die doch nur so weit zurück wie man den angemeldet hat ODER?? ^^ sonst wäre es DOPPEL mies.
aber zb. wie wollen die einem Beweißen das der Camping einbau schon Länger drinne. vllt hab ich den Neu eingebau und vorher war er hinten leer und alles "Rechtens"
Ach Deutschland ist in SOLCHE sachen einfach Shit. So lange Bremsen und Lichter funktionieren, die für den Strassenbetrieb wichtig sind sollte doch gut sein. Meinet wegen noch das Tragendeteile nicht halb vergammelt sind.
WEG mit AU und dem anderen ganzen gedöns was nun eingebau oder nicht... ob die Reifen nun breit oder nicht breit sind... ist doch egal. Wenns doch passt.
LG
Danke auch Mcfly.
also lasse ich doch fürn Tüv Besser den Schrank mit Spüle und Gaskocher drausen. und dann ist hinten eben nur die Rückbank und der Staukasten.
Da mit der Rückrechnung finde ich SAU MIES. aber da rechnen die doch nur so weit zurück wie man den angemeldet hat ODER?? ^^ sonst wäre es DOPPEL mies.
aber zb. wie wollen die einem Beweißen das der Camping einbau schon Länger drinne. vllt hab ich den Neu eingebau und vorher war er hinten leer und alles "Rechtens"
Ach Deutschland ist in SOLCHE sachen einfach Shit. So lange Bremsen und Lichter funktionieren, die für den Strassenbetrieb wichtig sind sollte doch gut sein. Meinet wegen noch das Tragendeteile nicht halb vergammelt sind.
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Aussergewöhnliche Leute, brauchen Aussergewöhnliche Wagen.
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@ AlienKiter
Na ganz so seh ich`s nun wiederum nicht...
Ich denk schon dass der TÜV oder Dekra oder welcher Verein auch immer in dieser Richtung tätig ist seine Berechtigung hat.
Grundsätzlich sind viele der Jungs dort ganz ok.
Manche übertreibens halt a bissi und andere haben garkeinen Plan und manche sind wirklich sehr sehr gut!
Safety first ist schon ok.
Gruß,
aerobat
PS: Wegen Rücksitzbank und so... Aufpassen: Gurtaufnahmen müssen entweder verschweisst werden, oder Du machst da "Lade-Zurrösen" dran. Das geht auch...
Und irgendwie ist`s doch auch verständlich dass ein "Transporter" nicht so wirklich wie ein "WoMo" aussehen sollte - oder???
Na ganz so seh ich`s nun wiederum nicht...
Ich denk schon dass der TÜV oder Dekra oder welcher Verein auch immer in dieser Richtung tätig ist seine Berechtigung hat.
Grundsätzlich sind viele der Jungs dort ganz ok.
Manche übertreibens halt a bissi und andere haben garkeinen Plan und manche sind wirklich sehr sehr gut!
Safety first ist schon ok.
Gruß,
aerobat
PS: Wegen Rücksitzbank und so... Aufpassen: Gurtaufnahmen müssen entweder verschweisst werden, oder Du machst da "Lade-Zurrösen" dran. Das geht auch...
Und irgendwie ist`s doch auch verständlich dass ein "Transporter" nicht so wirklich wie ein "WoMo" aussehen sollte - oder???
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Danke danke :)
Noch habe ich nur meine Rücksitzbank zum Pennen drin - das muss aufjedenfall sein - wer weiß wann man das imemr gebrauchen kann.
da meiner ja eh "transporter" ist hab ich glaub ich erst garkeine Gurt halter.
Bis auf die Dachluke, das "bullauge" und das Fenster in der Schiebetür ist meiner Transporter treu :D naja und dem einbau hinten lach.
LG
Noch habe ich nur meine Rücksitzbank zum Pennen drin - das muss aufjedenfall sein - wer weiß wann man das imemr gebrauchen kann.
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hallo zusamm.
in dem Brief meiner DoKa stehen 2 Sitzplätze drin,
und weiter unten im Schein dann noch 3,4,5,und 6 Sitzplätze sind möglich, war schon immer ein LKW.
Gibt es da nicht eine Verordnung das auch auf der "Ladefläche" Sitzmöglichkeiten sein dürfen, wenn geeignete Rückhaltesysteme vorhanden sind???
die städtischen Baufahrzeuge fahren teilweise so rum, Bundeswehr ja auch
in dem Brief meiner DoKa stehen 2 Sitzplätze drin,
und weiter unten im Schein dann noch 3,4,5,und 6 Sitzplätze sind möglich, war schon immer ein LKW.
Gibt es da nicht eine Verordnung das auch auf der "Ladefläche" Sitzmöglichkeiten sein dürfen, wenn geeignete Rückhaltesysteme vorhanden sind???
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als ich damals fast meine rückbank austragen lassen musste (wegen finanzamt und lkw) erklärte mir ein dekra-mensch, dass, wenn ich statt der bank mit gurten ne einfache kiste drin hätte, auf dieser auch leute sitzen und mitfahren dürften. hab mich aber dahingehend nicht weiter informiert und im schadensfall wäre es wohl auch so´ne sache.
gruß, dp
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Re: Verschieden
Schon klar dass es bei nem Personenschaden auf nicht genehmigten Sitzen ärger gibt. Da hier pauschal von Nicht-leistung der versicherung gesprochen wurde, habe ich versucht diese Pauschalität hier zu entkräften. Denn, wenn du jemandem hinten drauf fährst, aus welchem grund auch immer, kann die Versicherung das nicht mit nem Verweis auf den nicht eigetragenen Sitz ablehnen.mowagman hat geschrieben:...
@ghostrider: Die Versicherung wird im Fall das Du einen Unfall mit Personenschaden aufgrund fehlender Gurte etc. verursachst nicht zahlen. Den Nachweis wirst Du erbringen müssen. Das Gericht wird dafür einen Gutachter auf Deine Kosten bestellen. Zusätzlich dürftest Du Dich auf ein Zivilverfahren mit dem Geschädigten einstellen.
Aber wie gesagt, bei Personenschäden ist es in dem Fall mehr als logisch, dass die Versicherung nicht leisten wird.
Grüße, BEN
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dokapilot hat geschrieben:als ich damals fast meine rückbank austragen lassen musste (wegen finanzamt und lkw) erklärte mir ein dekra-mensch, dass, wenn ich statt der bank mit gurten ne einfache kiste drin hätte, auf dieser auch leute sitzen und mitfahren dürften. hab mich aber dahingehend nicht weiter informiert und im schadensfall wäre es wohl auch so´ne sache.
gruß, dp
hat er auch das ganze auch ein bisschen genauer beschrieben, es gibt zb ne regelung, dass ein notsitz erlaubt ist (bis bj. 86 oder 87), dieser notsitz benötigt keinen sicherheitsgurt und es reicht eine holzkiste, auf der man sitzen kann. (siehe joker,westi etc)
aber 3 nicht mit gurten versehenen sitze finde ich dubios....