T3 Unfall, Frage zum Ausmaß des Schadens!

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chulio
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T3 Unfall, Frage zum Ausmaß des Schadens!

Beitrag von chulio »

mein T3 ist angefahren worden und nun brauche ich einen Kostenvoranschlag weil das die verursacherwerkstatt fordert.
Ich möchte mir das Geld auszahlen lassen und die Reperatur auf nächsten Sommer verschieben.
Sollte ich den Kostenvoranschlag in einer VW Werkstatt machen lassen oder bei einer "normalen" Werkstatt? Wer wird den Kostenvoranschlag höher ansetzen?
Wie ist eure Erfahrung?
Gruß
Julio
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Atlantik90
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Beitrag von Atlantik90 »

Lass dir ein Sachverständigengutachten machen und rechne auf Gutachtenbasis ab. Die müssen auch das Gutachten bezahlen, aber denk dran, die MWSt bekommst du nicht ohne Vorlage der Rechnung.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
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corley
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Beitrag von corley »

verursacherwerkstatt
??
Du meinst evtl. die Versicherung des Schaden Verursachenden ?

Wie Neujoker schon schrieb: Ein unabhängiger Gutachter erstellt ein Gutachen auf dessen Basis der Schaden mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet wird. Ebenso hast Du als Geschädigter das Recht, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der den gesamten Vorgang für Dich in die Hand nimmt.

Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten für Gutachten und Anwalt. Vorsicht ist geboten, wenn der Schaden unter einer gewissen Summe liegt (ca. 750-800 Euro), die Versicherung kann die Übernahme der Gutachterkosten hier ablehnen.

Du bist auch dem Unfallgegner bzw. der Versicherung gegenüber nicht verpflichtet, das Fahrzeug sofort reparieren zu lassen. Den verkehrssicheren Zustand solltest Du allerdings in eigenem Interesse herstellen.

Den Kostenvoranschlag wird sich eine Werkstatt auch bezahlen lassen. Die Stundenlöhne der Vertragswerkstätten liegen meist über den der Freien.


Gruß

Ralf
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Tommysyncro
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Beitrag von Tommysyncro »

Eigener Gutachter ist der bessere Weg für den Geschädigten. Nur wenn ersichtlicher Kleinschaden, dann vielleicht nicht. Dann auf jeden Fall Kostenvoranschlag von einer VW-Werkstatt, die haben meist die höchsten AW-Werte.

Bei 700/800 kannst Du je nach optischen Bild beruhigt einen Gutachter nehmen, dass ist meist kein ersichtlicher Kleinschaden mehr.

Wenn Du ihn in einer Werkstatt machen lässt, steht Dir, wenn Du ihn brauchst, auch ein Leihwagen zu, alternativ Nutzungsentschädigung für die Dauer der Reparatur. Leihwagen wird in aller Regel voll gezahlt (mit gegenerischer Versicherung abklären, wenn eine Stufe niedriger gewählt, sonst gibt es Abzüge.

Gruss
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Beitrag von chulio »

danke für eure schnellen antworten. also der schaden liegt denke ich unter 1000 euro. dann werde ich wohl eine vw werkstatt ansteuern und mir von denen einen Kostenvoranschlag machen lassen.
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Beitrag von jany »

moin,

solange keine blechschäden sind würde ich keinen gutachter ranziehen. da reicht in der regel ein kostenvoranschlag.

tipp:
sieh zu das du alle pauschalen eingesammelt bekommst. ich beispielsweise für meinen multivan damals 10 tagessätze zu 80 euro geltend machen können wegen des nutzungsausfalls. (dazu hatte ich eine befreundete rechtsanwältin eingespannt)

grüße jany
grüße jany ;-)

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Beitrag von Powerbully »

Früher wares so Geregelt, das ein Schaden bis deutlich Erkennbar
unter 2000 DM, also 1000eu liegt, von einer Werkswerkstatt mit einem Kostenvoranschlag abgerechnet wurde.
Ein Gutachten durch Sachverständigen kann dir gegebenenfals abgezogen werden, Da Überzogene Kosten entstanden sind.
Gehe zur VW Vertretung und lasse einen Kostenvoranschlag machen.
Kostet ca. 40eu die Du mit in Rechnung stellst.
Setz doch mal ein Bild ein. Der Bulli wird schnell auch mal als Totalschaden Bewertet.

Gruß klaus
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Beitrag von Alsterbulli »

Ich hatte auch einen Unfall in diesem Jahr. Wichtig ist BEVOR Du zum Gutachter gehst, dass Du Dir von der generischen Versicherung bestätigen lässt, dass sie die Schuld anerkennen. Ansonsten kann die Versicherung im Nachhinein die Übernahme der Gutachterkosten verweigern.
Tommysyncro
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Beitrag von Tommysyncro »

Zu den Gutachterkosten und der Schademinderungspflicht siehe auch hier

http://www.frag-einen-anwalt.de/Gutacht ... 20380.html

Wie gesagt, klar ersichtlichen Bagatellen, nein. Bei anderen eher ja.

Die gegnerische Versicherung kann nie die Gutachterkosten (Ausnahme Bagatelle) wirklich verweigern. Wenn die Schuldfrage eindeutig klärbar ist, dann müssen die immer bezahlen, auch den Rechtsanwalt.

Nur wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist, dann kann ein Teil der Kosten bis zu den Gesamtkosten bei Einem hängen bleiben.

Und welche Versicherung gibt freiwillig ohne wirkliche Prüfung ein Schuldanerkenntis ab? Aber vom Grundsatz schon ok dort zu fragen, da sieht man gleich, ob Schwierigkeiten zu erwarten sind. Werden allerdings nichts sagen, bis sie die Schadensmeldung von ihrem Versicherungsnehmer vorliegen haben. Und die kann dauern.


Gruss
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Beitrag von Klara-Marie »

ich hatte auch einen unfall im märz diesen jahres-> also dazu, bei mir war es ein totalschaden...

ein anwalt ist immer gut, so hat man selbst nicht die rennerrein und telefonate.. zu dem kann man auch gucken ob eventuell durch schmerzen und dadurch arbeitsausfall, noch zusätzlich schadensansprüche geltend gemacht werden können.

tja mit dem leihwagen ist eine ganz schön ausgefuchste geschichte.

die stellen der gegenerischen versicherung meist mehr kosten in rechnung, als tatsächlich verbraucht. und dann stellen die sich von der geg. vers. auch quer das zu zahlen...

und mal ganz davon abgesehn-> hat man 14 tage anspruch auf einen leihwagen und man kann jeden einzelnen tag davon ausgezahlt bekommen. das geht bis zu ca. 20 euro am tag....

wie und was du davon alles bekommst, verrät dir ein GUTER anwalt. (meiner war nich soll doll, also ruch umhören)

lg
alles kommt zu dem der warten kann
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