Kein TÜV wegen Rückrüstung auf Rundscheinwerfer (LWR)

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country69
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Kein TÜV wegen Rückrüstung auf Rundscheinwerfer (LWR)

Beitrag von country69 »

Moin!
ich wurde die Tage von einem Arbeitskollegen angesprochen, dessen Sohn einen T3 fährt.So wie ich auch. Es muss sich wohl um ein Telekom / Post T3 der letzten Baujahre (91-92) handeln. Dieser wurde auf die alten Rundscheinwerfer zurückgerüstet. Ursprünglich hatte er aber die rechteckigen Doppelscheinwerfer. Und laut Fahrzeugpapiere muss er eine LWR (Leuchtweitenregulierung) haben. Hat er aber nicht mehr wegen runder Lampen. Der Drehregler ist wohl noch im Fahrzeug. Daran hat sich wohl der Prüfer aufgegeilt und die Plakette verweigert. Sonst waren keine Mängel.
Jetzt die Frage:
Ab einem Gewissen Baujahr wurde die Leuchtweitenregulierung Plicht. Da es aber noch Behördenfahrzeuge mit Erstzulassung 92 gibt die damals mit Rundscheinwerfern ausgeliefert wurden müssen die wohl eine Ausnahmegenehmigung im Fahrzeugbrief haben. Ob man mit so einer Briefkopie legal beim Tüv seine Scheinwerfer rückrüsten kann? Oder könnte jemand innerhalb der nächsten 2-3 Wochen für ein oder zwei Tage seinen Funktionierenden Rechteckgrill mit Lampen und LWR leihweise zur TÜV- Nachuntersuchung zur Verfügung stellen? ( 26871 Papenburg, Raum Rostock oder Raum Stralsund. Oder weiß jemand ne andere Lösung?
Gruß Holger
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Re: Kein TÜV wegen Rückrüstung auf Rundscheinwerfer (LWR)

Beitrag von TottiP »

Wenn der Bus mit Höhenverstellung ausgeliefert wurde, ist das ein Bestandteil der für dieses Auto gültigen ABE. Von daher sehe ich zumindest schwarz. Der nicht legale Weg wäre ein Entfernen des Reglers und ein erneutes Vorführen bei einer anderen Prüforganisation...
Gruß, Totti
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Re: Kein TÜV wegen Rückrüstung auf Rundscheinwerfer (LWR)

Beitrag von Atlantik90 »

lies mal da, das Thema ist schon durch: http://www.bulliforum.com/viewtopic.php?f=1&t=50103&p" onclick="window.open(this.href);return false;


Edit: Leerzeichen eingefügt, damit Link geht.
Zuletzt geändert von Atlantik90 am 01.04.2011, 13:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kein TÜV wegen Rückrüstung auf Rundscheinwerfer (LWR)

Beitrag von gvz »

Fahrzeuge mit Ez(nicht Baujahr :-bla ) 1.1.90 muessen eine Leuchtweitenregulierung haben--§50 StVZO

es gibt auch die runden mit LWR

ich hab noch einen satz--allerdings ohne die Motore :kp
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Re: Kein TÜV wegen Rückrüstung auf Rundscheinwerfer (LWR)

Beitrag von Rocko »

In meiner Doka sind auch die Runden mit LWR.
Ist EZ 92.
Grüße Jürgen

Ihr könnt ja fahren was Ihr wollt, ich hab meinen Buskauf nie bereut!!!
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Re: Kein TÜV wegen Rückrüstung auf Rundscheinwerfer (LWR)

Beitrag von Hendrik »

Öhh :gr
wie jetzt ab 1.1.90 ?
Meine doka ist EZ und Bj. 90 un dich kann mich nicht daran erinnern eine LWR gesehen zu haben, weder im Innenraum ein Schalter, noch an den Lampen die Motoren.
Wie sieht denn der Schalter aus und wo soll der genau sitzen?

Edit:
hat sich erledigt,
bei mir steht in der Bemerkung: " AUSRICHT.D.ABBLENDLICHTBUENDELS ENTSPRICHT NICHT RICHTL.76/756/EWG I.D.FASSUNG 84/8/EWG"
Gruß Hendrik

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Ich Schreibe EXTRA langsam weil ich weis das es Leute gibt die nicht so schnell Lesen können!
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Re: Kein TÜV wegen Rückrüstung auf Rundscheinwerfer (LWR)

Beitrag von Syncrodirk2 »

Hallo,

ich habe auch Busse die 90er sind, aber keine LWR brauchen, da es in der Übergangszeit Ausnahmegenemigungen gab. Jetzt werden davon keine mehr erstellt. Früher hatte sich der Hersteller darum gekümmert.
Golf 2 hat die gleichen Stellmotore wie der Bus.

Gruß Dirk
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Re: Kein TÜV wegen Rückrüstung auf Rundscheinwerfer (LWR)

Beitrag von T3TDISyncro »

Wichtig ist dabei die Erstellung der ABE, nicht das BJ bzw die EZ !

Das "Problem" gibt`s beim 1er Caddy auch...
Eve was here ;)
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Re: Kein TÜV wegen Rückrüstung auf Rundscheinwerfer (LWR)

Beitrag von Q-Master »

Eigentlich ist ja schon alles gesagt.

Wenn eine LWR vorhanden war/ist, muss diese auch funktionieren.

Es gibt aber eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge die nach dem 01.01.1990 zugelassen wurden, aber ab Werk keine LWR hatten.
dann findet sich im Fahrzeugschein der von Hendrik gepostete Eintrag.

Hier noch mal die ganze Erklärung dazu
http://www.bulliforum.com/viewtopic.php ... wr#p356896" onclick="window.open(this.href);return false;

Die Unterlagen habe ich von VW erhalten bezüglich der LWR bei meinem Bus (EZ 05/1990)
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Re: Kein TÜV wegen Rückrüstung auf Rundscheinwerfer (LWR)

Beitrag von Bulli-Raser »

Regler raus und zu andrem Tüv is doch ganz klar.
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Re: Kein TÜV wegen Rückrüstung auf Rundscheinwerfer (LWR)

Beitrag von Q-Master »

Bulli-Raser hat geschrieben:Regler raus und zu andrem Tüv is doch ganz klar.
Das nützt Dir nix, wenn nicht dieser Eintrag in den Papieren ist:
AUSRICHT.D.ABBLENDLICHTBUENDELS ENTSPRICHT NICHT RICHTL.76/756/EWG I.D.FASSUNG 84/8/EWG

Die beim TüV, Dekra, etc. sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen.
Gruß Stephan
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Re: Kein TÜV wegen Rückrüstung auf Rundscheinwerfer (LWR)

Beitrag von country69 »

Danke für schnelle Antworten. Dass es die Rundscheinwerfer auch mit LWR gibt (gab) war mir nicht bekannt. Obwohl ich seit 1988 T3 fahre. Naja, damals war das auch noch kein Thema. Der TÜV hier und die anderen Prüforganisationen scheinen sich wohl auf die Leuchtweitenregulierung eingeschossen zu haben. Viele rüsten ja wegen defekten Doppelscheinwerfern wieder auf Rund zurück. Mal sehen, wie es weitergeht.
Gruß Holger
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Re: Kein TÜV wegen Rückrüstung auf Rundscheinwerfer (LWR)

Beitrag von der dennis »

DAS KANN JA WOHL NICHT SO SCHWER SEIN MAL AUSNAHMSWEISE WAS AUF LEGALEM WEGE ZU MACHEN!!!

Die Stellmotoren kann man von fast allen VW-Modellen aus der Zeit nehmen, die Scheinwerfer kann man anpassen und gut is...
anstatt sich gedanken über irgendwelche Chromspiegel oder sonstwas zu machen sollte man sich vielleicht mal mit elementaren dingen beschäftigen...

Und: JA, ich habe an 2 Bussen LWR, und JA, beide funktionieren.
ich hab in meinen Bus sogar mal Doppelscheinwerfer eingebaut und die LWR auch übernommen!! geht also!!

sorry, aber ich kann halt nicht verstehen wie die Leute über den TüV aufregen und die Prüfer betuppsen wollen weil am Fahrzeug irgendwas nicht in Ordnung ist... Da werden Prüfstellen gewechselt, Schalter demontiert und abgeklebt und wasweissichnochalles...

Das muss doch ECHT nicht sein... vor allem nicht wegen so einer pillepalle...

Den Versuch bei anderen Prüfern kann man bei entscheidenden Sachen machen, wie Motor-Bremsen- und Getriebeumbauten und solchen sachen die eine fähigen Prüfer erfordern!

So, fertich.

Gruß, Dennis
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Re: Kein TÜV wegen Rückrüstung auf Rundscheinwerfer (LWR)

Beitrag von Joker583 »

Prüfstelle wechseln, davon rate ich auch ab. Denn wenn du mit dem Mängelbericht kommst, dann sollte er dir auch keinen TÜV bzw die Plakette geben. Es sind Vorgaben und Richtlinien bzw Gesetze die ein Prüfer jeder Organisation zu berücksichtigen hat.
In zwei Jahren wenn du wieder zum TÜV kommst passiert dasselbe. Dann musst du bei dem anderen "Dandler" bleiben der dir die Plakette zugeteilt hat. Aber der geht seinem Beruf nicht richitg nach, bzw weißt du ob er dein Auto so verantwortungsbewusst prüft, wie er seine Plaketten "verschenkt" ? :-bla
Diskussion über LWR Sinn und Unsinn (z.B. Sportwagen mit kaum Zuladung) ist auch schon ausgelutscht, geschweige denn dass es ein Kunde auf Nachfrage sofort findet. :gr

Gruß
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Re: Kein TÜV wegen Rückrüstung auf Rundscheinwerfer (LWR)

Beitrag von VW192 »

der dennis hat geschrieben: Die Stellmotoren kann man von fast allen VW-Modellen aus der Zeit nehmen, die Scheinwerfer kann man anpassen und gut is...
ich hab in meinen Bus sogar mal Doppelscheinwerfer eingebaut und die LWR auch übernommen!! geht also!!
Ich habe unwissend auf DSW umgerüstet ... :shock: ... jetzt brauch ich also den Motor meiner alten runden SW an den DSW? :gr
Wie hast du das denn gemacht mit dem Einbau des Stellmotors bei den DSW? :kp
Wo kämen wir hin, wenn alle fragen würden, "wo kämen wir hin?", anstatt zu schauen, wohin wir kämen, wenn wir gingen!?
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