Leihvertrag Autotrailer

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tommy
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Leihvertrag Autotrailer

Beitrag von tommy »

vielleicht kennt sich jemand ein wenig aus.

mir ist ein autotrailer zugeflogen. ich weiß, das natürlich dann anfragen kommen: "kann ich mir den mal ausleihen". klar, kein problem von meiner seite. aber von der rechtlichen ist mir aufgefallen. das ganze soll als "leihe" laufen, heißt unentgeltlich. also keine vermietung. für den spass soll man nach rat von wissenden anwälten ein leihvertrag machen.
dieser sollte unteranderem einen haftungsausschluss beinhalten. sonst könnte ich als halter im falle eines unfalls belangt werden, obwohl ich garnicht dabei war. natürlich gilt das nicht für vorsatz, wenn ich einen mangel verschweige und es dadurch zu einem unfall kommt.
habe jetzt schon etwas rumgelesen. ich will halt für den v-fall gewapnet sein. wenn sowas vorher nicht geklärt ist, kann sowas unter freunden auch böse enden.

habt ihr euch schonmal damit beschäftigt? wie sieht so ein haftungsausschluss für einen anhänger aus?

ich kann wohl auch eine betriebskosten beteiligung im leihvertrag vereinbaren ohne das es zu einem mietvertrag wird. und klar wäre es nett wenn die anfallenden betriebskosten vom leiher mit anteilig getragen werden könnten. aber wie berechne ich diese sinnvoll? sind das reell 3€ oder 7€... also nicht falsch verstehen, ich will wirklich kein geld damit machen, aber klar hat der bei benutzung auch verschleiß, hinzu kommen steuern und versicherung.
sollte man das nicht sinnvoll berechnen können lass ich das einfach weg, meist wird man sich ja sonst anderweitig einig, vorallem im bekanntenkreis.
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PHo
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Re: Leihvertrag Autotrailer

Beitrag von PHo »

Frag doch mal bei den Autoclubs wie ADAC oder ACE oder sogar bei deiner Versicherung nach, oftmals gibt es dafür Vordrucke.
Gruß,
Peter

Heute schon mal den Chef gefragt, was er denn so beruflich macht?
Bullfred
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Re: Leihvertrag Autotrailer

Beitrag von Bullfred »

Hi,
ich hatte mal einen 2-tonner Kastenhänger.Wenn sich den einer leihen wollte,hatte ich kein Problem damit,demjenigen ne Kiste Gerstenkaltschale abzunehmen.Schliesslich hat das Ding im Jahr neben dem Verschleiss und Reparaturen auch 130 gekostet.
War alles gut.
Vertrag trotzdem machen.
Gruss
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tommy
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Re: Leihvertrag Autotrailer

Beitrag von tommy »

adac hatte ich schon was gefunden. aber war nur kfz und nicht speziell anhänger, das scheint etwas unterschiedlich zu sein.
habe aber dank adac mitgliedschaft einen termin bei einem anwalt bekommen zur kostenlosen telefonischen beratung. nächste woche donnerstag :gr
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Bullfred
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Re: Leihvertrag Autotrailer

Beitrag von Bullfred »

Ouh! Jeht Dir n Haufen Suppe flöten. :tl

Nee ernsthaft:Viel Erfolg!

Gruss :g5
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gvz
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Re: Leihvertrag Autotrailer

Beitrag von gvz »

willst den jetzt verleihen--ohne Entgelt--oder vermieten??


auf jeden fall wirst du viele neue "Freunde" finden :suff

als Student hatte ich mal eine Gebrauchtwagenvermietung--im Schnitt damals sehr profitabel--aber als Nebengewerbe sehr aufwaendig :mrgreen:
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bullimarin
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Re: Leihvertrag Autotrailer

Beitrag von bullimarin »

Generell ist alles ärgerlich, wofür der Halter zuständig ist. Also abgelaufener TÜV, defekte Reifen usw. Da sollte man beim "Verleih" kein Auge zudrücken.

Dreimal machdenken sollte man auch über steuerfreie Zulassungen. Das gilt zum Beispiel für Sportgerätetrailer. Da dürfen dann tatsächlich nur Rennwagen mit transportiert werden. Seinen "liegengebliebenen Alltagswagen nur mal eben zur Werkstatt transportieren" kann dann als Steuerhinterziehung interpretiert werden. So einen Trailer hatte ich mal im Bekanntenkreis. Der war dann im Alltag fast unbrauchbar wegen der blöden grünen Nummernschilder :-bla
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tommy
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Re: Leihvertrag Autotrailer

Beitrag von tommy »

gvz hat geschrieben:willst den jetzt verleihen--ohne Entgelt--oder vermieten??
generell ohne "einnahmen" also unentgeltlich, da ich keinen bock habe, das gewerblich zu rechnen und zu bezahlen. und das auch im bekanntenkreis nicht machen will.
aber generell soll wohl eine beteiligung an den betriebskosten auch im leihvertrag möglich sein ohne das es als vermietung gilt.
klar stecken ein meist die nutzer etwas zu. aber ich will da im fall des falles auch nix schwarz haben.
gvz hat geschrieben:auf jeden fall wirst du viele neue "Freunde" finden :suff
das vermute ich auch, deswegen jetzt schon die anfrage bevor es mich mal anschei**t
gvz hat geschrieben:als Student hatte ich mal eine Gebrauchtwagenvermietung--im Schnitt damals sehr profitabel--aber als Nebengewerbe sehr aufwaendig :mrgreen:
interessante idee :hehe
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gvz
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Re: Leihvertrag Autotrailer

Beitrag von gvz »

jepp--war so anno 1979 die Geschaeftsidee----Rent A wreck :mrgreen: ---heute wohl kaum mehr durchzufuehren
hauptsaechlich olle abgehalfterte T1 und T2 Busse-- 8-)



als Hauptproblem sehe ich wohl die Versicherung---bei Selbstfahrvermietfahrzeugen ist der Beitag schon sehr viel hoeher


ob sich da deine Gesellschaft auf das "verleihen" einlaesst----------> :kp

gut--solange nix passiert--kein Ding--auch ist ein Trailer normalerweise erstmal uebers Zugfahrzeug abgesichert--soweit jedenfalls mal die Theorie--wie es dann im Schadensfall aussieht--wuensch dir da mal viel Kraft :mrgreen:
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Re: Leihvertrag Autotrailer

Beitrag von Gazoil »

gvz hat geschrieben: gut--solange nix passiert--kein Ding--auch ist ein Trailer normalerweise erstmal uebers Zugfahrzeug abgesichert--soweit jedenfalls mal die Theorie--wie es dann im Schadensfall aussieht-- :mrgreen:
die Anhängerversicherung greift nicht, solange dieser FEST mit den Zugfahrzeug verbunden ist.
Im Schadensfall wird die KFZ Versicherung des Zugfahrzeuges belangt,

Die eigne Anhänger Haftpflichtversicherung Versicherung übernimmt den Schaden nur, sobald der Anhänger "eigenständig" unterwegs ist.

das sollte man nicht aus den Augen verlieren, dies zumindest vorab einmal abklären.
Im Schadensfall ist dass Geschrei dann groß

Grüße
das Ü-EI, mein Bus voller Überraschungen
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Re: Leihvertrag Autotrailer

Beitrag von cw16 »

Gazoil hat geschrieben:die Anhängerversicherung greift nicht, solange dieser FEST mit den Zugfahrzeug verbunden ist.
Im Schadensfall wird die KFZ Versicherung des Zugfahrzeuges belangt,

Die eigne Anhänger Haftpflichtversicherung Versicherung übernimmt den Schaden nur, sobald der Anhänger "eigenständig" unterwegs ist.

das sollte man nicht aus den Augen verlieren, dies zumindest vorab einmal abklären.
Im Schadensfall ist dass Geschrei dann groß

Grüße

Kannn ich so bestätigen, hast Du völlig richtig beschrieben.
Das erleichtert das beabsichtigte Verleihen gegenüber einen PKW deutlich. Trotzdem auch richtig, das Vorhaben mit der Anhängerversicherung besprechen.
Für die Berechnung der Betriebskosten einfach alles dazu zusammenzählen, eine angenommene Km-Jahresleitung festlegen alternativ nach Benutzungs-/Verleihtagen (kann man ja jedes Jahr neu berechnen) und auf die Benutzer/Entleiher umlegen. Dann solltes Du steuertechnisch kein Problem bekommen.

Gruß
Christian
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Re: Leihvertrag Autotrailer

Beitrag von sansum »

Sobald du Geld für das Verleihen nimmst handelst du gewerblich. Dann ist es egal ob du nur die Betriebskosten deckst.
Dann muss auch der Anhänger als Vermietanhänger im FZG Schein angegeben sein.
Ich würde jefen Anhänger verleihen, aber niemals einen Autotransportanhänger. Da der Anhänger mit Fzg beladen sehr schnell seine kritische Geachwindigkeit erreicht.
Bei diesem Typ Anhänger sind Probleme bereits vorprogrammiert. Auch das fachmännische Verzurren ist nicht einfach. Ich kann dir nur abraten soetwas zu verleihen. Überlege mal wieso die meisten gewerblichen Verleiher Autotransportanhänger nicht im Programm haben!!!
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Re: Leihvertrag Autotrailer

Beitrag von tommy »

sansum hat geschrieben:Sobald du Geld für das Verleihen nimmst handelst du gewerblich. Dann ist es egal ob du nur die Betriebskosten deckst.
Dann muss auch der Anhänger als Vermietanhänger im FZG Schein angegeben sein.
naja, das ist wohl so nicht ganz richtig. deswegen fragte ich wegen berechnung der betriebskosten.

siehe quelle adac:
Oft praktiziert, rechtlich aber unterschätzt: die Gebrauchsüberlassung eines Fahrzeuges an Freunde, Kollegen oder sonstige Personen. Ohne klare vertragliche Regelung kann es zu erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten kommen, z. B. bei einem Unfall oder einer Panne. Mit einer vertraglich abgesicherten Leihe können schon im Vorfeld Streitigkeiten ausgeschlossen werden.

ADAC-Mitglieder können hier exclusiv den ADAC-Mustervertrag für die Kfz-Leihe herunterladen:

ADAC-Muster-Leihvertrag, PDF 130 KB



Hinweis: Kraftfahrzeuge, die zur Eigennutzung zugelassen und versichert sind, dürfen grundsätzlich nicht vermietet werden. Dies ist nur für Fahrzeuge zulässig, die als Selbstfahrervermietfahrzeuge zugelassen und versichert sind. Ein Mietvertrag kann vorliegen, wenn der Verleiher vom Entleiher mehr als den Ersatz der reinen Betriebskosten verlangt (s. Ziffer 14 des Vertrags).

Beschränkt sich die Vergütung aber auf die reinen Betriebskosten, so liegt nur ein Leihvertrag vor. Dies wirkt sich für die Parteien weder zulassungs- noch versicherungsrechtlich aus.

Tipp: Sowohl der Verleiher als auch der Entleiher sollten zu Beweiszwecken ein ausgedrucktes und von beiden Seiten unterschriebenes Exemplar erhalten.
hatte da auch nen paragraphen dazu gefunden, leider finde ich den auf die schnelle nicht. und ich weiß auch nicht, ob ich was zu den wirklichen betriebskosten finde. die lassen sich wohl erst in etwa im zweiten jahr berechnen, nachdem man die eigennutzung und fremdnutzungsanzahl in etwa weiß. oder man schätzt sie im ersten jahr. und wenn sie verschätzt ist, was passiert mit "gewinn"? bzw. werden dann die betriebskostenbeteiligungen einfach weggelassen wenn sie gedeckt sind?
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Re: Leihvertrag Autotrailer

Beitrag von cw16 »

sansum hat geschrieben:Sobald du Geld für das Verleihen nimmst handelst du gewerblich. Dann ist es egal ob du nur die Betriebskosten deckst.
Das ist definitiv nicht richtig. Folge ich Deiner Argumentation, dann müsste jede freiwillig Feuerwehr, die auf´m Dorffest Grillwurst oder Bier gegen Geld an Besucher abgibt, ein angemeldete Gewerbe im Gastrobereich haben.

Gruß
Christian
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Re: Leihvertrag Autotrailer

Beitrag von bullimarin »

das ist ein wenig komplizierter. Es gibt gemeinnützige Vereine mit Zweckbetrieben, was alles nicht ganz so simpel ist wie ein Anhängerverleih - der in der Regel nicht gemeinnützig ist.

Sollte das Finanzamt nachfragen, musst du nachweisen, dass die Ausgaben die Einnahmen zu 100% schlucken. Das passiert über eine Steuererklärung. Wenn klar ist, dass kein Gewinn erzielt wird, gibt es nicht zu versteuern.

Wenn allerdings niemand beim Finanzamt eine Rechnung einreicht, fragt das Finanzamt auch nicht nach. Also: keine Rechnung stellen. Gute Freunde fragen ohnehin: "Was bekommst du von mir?" "Ja nichts, ist doch klar!" "Ach Mensch, du hast doch aber auch Kosten wegen dem Anhänger!" "Ja klar, was soll man machen." "Hier 20 Euro, bezahl mal die Versicherung nächstes Jahr davon" "Okay, gut, danke!"

Haftungsfragen betreffen in erster Linie den Fahrer. Wenn die Ladung nicht richtig gesichert ist, ist der Fahrer dran, nicht der Halter. Ist anschließend alles kaputt, hat man ein Problem. Das hat man aber eh, wenn man etwas verleiht. Ob's ein Auto ist, Werkzeug oder sonstwas.
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