H Kennzeichen - was darf sein

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newt3
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H Kennzeichen - was darf sein

Beitrag von newt3 »

Ich weiß es hängt vom Prüfer ab und es gibt sicherlich tausend threads dazu und vieles ist einfach Auslegungssache.

Dennoch mal eine Frage:

man stelle sich vor ein Bus in Zustandsnote 'ne echte 2-3 , Erstlack mit ein paar kleinen Ausbesserungen und dellchen (eben geringe Gebrauchspuren), technisch einwandfrei in Schuss, innen eine Glatte 2 (also alles original. nix zerockt oder verbohrt. alle polster, möbel teppiche verkleidungen original).

Bei diesem Fahrzeug wurde, als einziges blech überhaupt, die Küchenfuge mal halbherzig gemacht.
Halbherzig heißt:
->es wurde einfach ein repblech drübergeschweißt (eines was bis nach unten geht also keine querfuge besitzt).
->danach wurde an der oberkante und links und rechts gespachtelt
->und eben mit sprühdose in wagenfarbe lackiert
->von innen dann mit sanders eingejaucht und später auch fliud film (überall hin also auch zwischen neues und altes blech denn das alte hat mittig einen offenen spalt)
Inzwischen die Stelle ein mittklerer Schandfleck sprich:
->der Sprühdosenlack ist fast komplett ab. die schwarze Grundierung die das bleche hatte ist gut zu sehen (fahrzeug an sich ist dunkelblau und die stelle eben jetzt blau schwarz gefleckt...)
->an der oberkannte des Blechs löst sich der Spachtel

Nun die Frage:
bekommt man so ein H Kennzeichen?
Eben mit der Ansage an den Prüfer dass man das wohl irgendwann beseitigen wird. Aber eben nicht zum jetzigen Zeitpunkt sondern eben, wenn sowieso mal die Möbel ausgebaut sind und von innen neu durchkonserviert wird, der Gastank demontiert ist, weil er zur Prüfung geht, evtl kleinere Lackausbesserungen vorgenommen werden.

Wie gesagt Tüv relevant ist das alles nicht. es hat die letzten 10 jahre niemanden interessiert und wird es auch in Zukunft nicht.
Klar ist auch, dass man das irgendwann eben machen wird um das Fahrzeug noch mehr in Richtung echte 2 zur rücken (gefordert wird die ja zu recht nicht mehr)
Vor der H Abnahme mal schnell mit der blauen Dose drüber damit es nicht ganz so doll ins Auge fällt wie der aktuelle mix aus abblätterndem blau und schwarzer Grundierung würde natürlich gemacht.

Was vermieden werden soll:
->diese Reperatur eben vorzuziehen (obwohl er vielleicht so durchs H ginge)
->da jetzt kräftig neu zu spachteln und zu lacken (damit er durchs H geht) in dem Wissen, dass es rausgeschmisse Zeit und Geld war (weil man es sowieso nochmal ordentlich machen wird)

----------
Vielleicht kann ist ja hier jemand der trotz irgend einer konkreten Baustelle (also nicht das ganze fahrzeug sondern eben eine stelle) die H Abnahme bekommen hat und kann entsprechend mal schildern wie er gegenüber dem Prüfer argumentiert hat oder ob der Prüfer von sich aus gesagt hat 'das ist ok so. sie werden das ja sowieso irgendwann reparieren an diesem tollen fahrzeug'.
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harm
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Re: H Kennzeichen - was darf sein

Beitrag von harm »

Moin!

Ich würde mal zum Prüfer meiner Wahl fahren und unverbindlich fragen, was der davon hält.

So habe ich es mit meinem rolllackierten mit vielen Baustellen innen und aussen gemacht und er hatte vorab keine Bedenken.

Letztlich musste ich dann nur einige technische Dinge in Ordnung bringen, die erst bei der näheren Untersuchung ans Licht kamen und ich habe jetzt ein H-Kennzeichen.


Viel Erfolg!

Gruß, Harm.
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Re: H Kennzeichen - was darf sein

Beitrag von Heiner DJ Ultimate »

Hallo newt,

was soll es bringen, wenn Dir hier jemand erklärt, er habe irgendwo für ein viel abgerockteres Fahrzeug
ein H- Kennzeichen bekommen.
Wenn man sieht, welcher Schrott teilweise mit H durch die Gegend fährt, scheint das ja nicht so schwierig zu sein.

Erkläre dem Prüfer im Vorfeld, aus welchen guten Gründen Du die definitive Reparatur erst später machen möchtest
und frage, ob er das akzeptieren kann. Wenn der Wagen ansonsten in Ordnung ist und der Prüfer vernünftig, sollte das
kein Problem sein. Falls doch, entweder Wagen machen oder Prüfer wechseln.

Gruß,

Heiner
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Atlantik90
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Re: H Kennzeichen - was darf sein

Beitrag von Atlantik90 »

Lese mal Abschnitt 3.2.1.3 der Oldtimerrichtlinie
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
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Re: H Kennzeichen - was darf sein

Beitrag von newt3 »

Karosserie
"Instandsetzungen dürfen das Gesamterscheinungsbild nicht beeinträchtigen"
->naja also blauen lack würd ich schon drüberpacken.

"und müssen fachgerecht ausgeführt sein."
->fachgerecht ist es schon meine ich. punktgeschweißt ist es schließlich. und es ist blech und kein gfk...
->die werkstatt macht es dir an einem alten auto häufig nicht besser, sofern du es nicht ausdrücklich verlangst (sprich du kannst die küchenfuge für 250€ machen lassen...es geht aber auch ordentlich für 700 aufwärts, schnell auch das doppelte)

es ist natürlich stark interpreationssache.
hat man einen gewissen anspruch, ist:
->drüberbraten nicht fachgerecht
->dosenlackiertung nicht fachgerecht
->ist spachtel ab gewissen schichtdicken nicht fachgerecht (die man natürlich überschreitet, wenn man ein drübergebratenes blech in einer einheit mit dem originalen erscheinen lassen möchte)
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Johannes D.
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Re: H Kennzeichen - was darf sein

Beitrag von Johannes D. »

Servus,

ich denke in Deinem konkreten Fall wirst Du zu einem/Deinem Prüfer gehen müssen und fragen. So weit ich weis
dürfen auch andere Organisationen als TÜV/Dekra das notwendige Gutachten fürs H-Kennzeichen ausstellen.

Du solltest aber auch an folgendes denken bei Fahrzeugen die offensichtlich (also für den automobilen Laien
optisch erkennbar) Schwächen/Fehlstellen haben fände ich es je nach Einzelfall durchaus berechtigt wenn der
Prüfer das Gutachten versagt.

Warum?
Wozu das H-Kennzeichen eigentlich gedacht ist/war, wissen wir ja alle. Viele (ich schliese mich nicht aus) wollen
das H vor allem wegen Steuererleichterung und oder Feinstaubzonenproblematik. Gut, das sind ja auch die wesentlichen
Vorteile, nur damit ein H aufm Nummernschild steht wird kaum einer nen Aufriss machen.

Wenn jetzt aber plötzlich jedes zweite H-Auto optische Mängel aufweist (und das evlt. auch gerade noch bei Kisten die
gerade die 30 geknackt haben) gibt das ein schlechtes Bild in der Öffentlichkeit und es entsteht evlt. ein gewisser
Druck auf die Politik und dann auf die Prüfer. Das wäre dann für die "echten" Oldtimer Youngtimerfahrer von Nachteil.

Ein Kumpel von mit hat mit nem Sven Hedin / LT kürzlich H bekommen was ich als eher zweifelhaft ansehe, das Auto
ist einfach von der Grundsubstanz IMHO nicht erhaltenswert im Sinne eines Kulturgutes. Und eben ist es auch optisch
deutlich zu sehen. Schön für meinen Kumpel, für die Community eher nicht.

Einige Prüfstellen sind ja jetzt schon extrem pingelig, bei "meinem" TÜV hat mir der Prüfer gleich erklärt, dass die Punkte
(damit sind die roten Kreuze überklebt) vom Auto runter müssten und auch die Inneneinrichtung wieder auf original BW
zurückgebaut werden müsste wobei ja in den Richtlinien eine "zeigenössische Umrüstung" erlaubt ist.
In meine Falle wäre es ein Umbau auf die originale zum Baujahr passende Mutlivan Ausstattung, wenn der gut gemacht
ist, dann würde dem Prüfer das IMHO nicht mal auffallen das es nicht original ist....

Dein Post hier zeigt ja schon, dass Du selber eigentlich Zeifel hast, ich kenn Dein Auto jetzt nicht, aber wenn es an sonsten
gepflegt und technisch fit ist hätte ich an Deiner Stelle keine Skrupel mal ein oder zwei Prüfstellen abzuklappern.

cu

Johannes D.
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Re: H Kennzeichen - was darf sein

Beitrag von dennis0491 »

Also ich kann folgendes sagen:

Ich habe immer gedacht, wie wohl viele andere auch, vom H-Kennzeichen hängt ein möglichst tadelloser
Zustand ab, viel Fugenrost, Steinschläge, Kratzer usw gehen nicht.
Und das ist mal Quatsch....glaub mir ;-)

Wichtig ist eben original bzw zeitgemäß.

Wenn du ein H möchtest wird eine neue HU gemacht, die muss erst mal bestanden werden.
Wenn dann alles soweit im original Zustand ist sollte der Rest kein Problem sein.

Ich habe das Gefühl das da eher im Internt eine Art Mythos ums H-Kennzeichen gemacht wird...

Mag sein das es auch sehr "engstirnige" Prüfer gibt, aber da ich mir bezüglich meines Carat diverse Gedanken gemacht habe
(soweit alles original aber eben schlechter Zustand der Karosse mit reichlich Nahtrost, Kratzer Dellen usw.) habe ich immer mal
wieder bei verschiedenen Ansprechpartnern nachgefragt und immer (!) die gleiche Antwort bekommen
-> "das ist gar kein Problem. Darf halt nur nichts durch sein".

Bums.
:bier
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Re: H Kennzeichen - was darf sein

Beitrag von newt3 »

die tonlage gefällt mir.
werd ja dann sehen was nächstes jahr im mai passiert :)

der hu part ist nun das kleinste problem. da gabs ja bisher auch nie probleme (und wenn technisch mal was zu tun ist, wirds sowieso gemacht).
-----------

ist es richtig dass jede organistation (tüv, dekra, gtü, küs) die h abnahme machen darf?
oder ists doch nur so dass dekra (osten) tüv (westen) dafür zuständ sind?

(vermutlich eh dekra...aber kürzlich was ich zwecks dasanlage bei einer kleinen gtü stelle...der machte 'nen guten eindruck)
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Re: H Kennzeichen - was darf sein

Beitrag von harm »

Hallo!

Ich habe das damals bei der GTÜ machen lassen.

Und abgerockt ist mein Auto nicht, aber man sieht ihm die letzten 30 Jahre an. Was ich O.K. finde.

Allerdings hatte ich vorher bei einem anderen Prüfer (mit einem anderen Auto) angefragt und der sagte mir, bei ihm müsse das Auto aussehen, als wenn es gerade vom Fließband kommt, sonst gäbe es kein H-Kennzeichen. Also: Viel Ermessensspielraum.

Viel Erfolg, ich denke, das sollte klappen.

Harm.
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Re: H Kennzeichen - was darf sein

Beitrag von brauned »

newt3 hat geschrieben:die tonlage gefällt mir.
werd ja dann sehen was nächstes jahr im mai passiert :)

der hu part ist nun das kleinste problem. da gabs ja bisher auch nie probleme (und wenn technisch mal was zu tun ist, wirds sowieso gemacht).
-----------

ist es richtig dass jede organistation (tüv, dekra, gtü, küs) die h abnahme machen darf?
oder ists doch nur so dass dekra (osten) tüv (westen) dafür zuständ sind?

(vermutlich eh dekra...aber kürzlich was ich zwecks dasanlage bei einer kleinen gtü stelle...der machte 'nen guten eindruck)
Ja, alle aufgezählten dürfen ein Oldtimergutachten machen.

Am einfachsten wäre es, wenn du "den Schandfleck" bis zum nächsten Jahr einfach beseitigst.
Ansonsten ist die Argumentation "ich mache es nach und nach, wenn ich Zeit habe", wohl eher unglaubwürdig.
Ist aber eventuell nur meine Meinung :shock:
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Re: H Kennzeichen - was darf sein

Beitrag von newt3 »

"Ansonsten ist die Argumentation "ich mache es nach und nach, wenn ich Zeit habe", wohl eher unglaubwürdig."

wenn es sich um ein fahrzeug handelt was richtung note 2 tendiert, ist wohl klar dass man das versucht zu erhalten und auch diese stelle irgendwann angeht.
es ist dann kein verbrauchtfahrzeug sondern eines was bereits wieder am fünfstelligen wert kratzt und mit ein paar kleinigkeiten in lack und blech bei der aktuellen preistendenz wohl auch bald mit einer 2 vor den vier anderen zahlen.

wer die westi austattung mal raus hatte, weiß dass das alles nicht besser wird vom ein und ausbauen. eh man es also 2 oder 3 mal ausbaut macht man es lieber nur einmal und dann eben alles was dann nötig ist. also ist durchaus nachvollziehbar, wenn man eine solche sache schiebt meine ich - die frage war halt inwiefern es da probleme bei der h abnahme geben kann.
es geht ja nunmal schnell, dass eine verkleidung bricht oder beim lagern verbiegt oder eine schraube durchdreht, ein schrank 'ne schramme bekommt usw usw.

ziel des h kennzeichens soll es ja laut meinem verständnis nicht sein, dass nur komplett restaurierte fahrzeuge (leider gerne mit 'amerikanischer restauration' dieses erlangen)
sondern eben auch fahrzeuge die so gut erhalten wurden, dass sie ihre 30, 40 und mehr jahre eben unrestauriert überleben - eben mit den arbeiten die nötig sind - aber trotzdem in einem so gutem zustand sind dass man ihnen das h kennzeichen gibt.
An solchen fFhrzeuge wirst du dann auch immer kleine bis mittlere Baustellen haben - bei denen man zwar sieht, dass eben hier noch etwas zu tun ist - die aber eben nicht den Eindruck erwecken das ganze Fahrzeug wäre ungepflegt, vergammelt, usw.
classick
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Re: H Kennzeichen - was darf sein

Beitrag von classick »

Und nächstes Jahr ändern sie die Bestimmungen. :tl Warum macht man sich so nen Haufen Gedanken über ungelegte Eier? Hinfaher und reden...kannste doch gut.
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brauned
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Re: H Kennzeichen - was darf sein

Beitrag von brauned »

newt3 hat geschrieben:"Ansonsten ist die Argumentation "ich mache es nach und nach, wenn ich Zeit habe", wohl eher unglaubwürdig."

wenn es sich um ein fahrzeug handelt was richtung note 2 tendiert, ist wohl klar dass man das versucht zu erhalten und auch diese stelle irgendwann angeht.
es ist dann kein verbrauchtfahrzeug sondern eines was bereits wieder am fünfstelligen wert kratzt und mit ein paar kleinigkeiten in lack und blech bei der aktuellen preistendenz wohl auch bald mit einer 2 vor den vier anderen zahlen.

wer die westi austattung mal raus hatte, weiß dass das alles nicht besser wird vom ein und ausbauen. eh man es also 2 oder 3 mal ausbaut macht man es lieber nur einmal und dann eben alles was dann nötig ist. also ist durchaus nachvollziehbar, wenn man eine solche sache schiebt meine ich - die frage war halt inwiefern es da probleme bei der h abnahme geben kann.
es geht ja nunmal schnell, dass eine verkleidung bricht oder beim lagern verbiegt oder eine schraube durchdreht, ein schrank 'ne schramme bekommt usw usw.

ziel des h kennzeichens soll es ja laut meinem verständnis nicht sein, dass nur komplett restaurierte fahrzeuge (leider gerne mit 'amerikanischer restauration' dieses erlangen)
sondern eben auch fahrzeuge die so gut erhalten wurden, dass sie ihre 30, 40 und mehr jahre eben unrestauriert überleben - eben mit den arbeiten die nötig sind - aber trotzdem in einem so gutem zustand sind dass man ihnen das h kennzeichen gibt.
An solchen fFhrzeuge wirst du dann auch immer kleine bis mittlere Baustellen haben - bei denen man zwar sieht, dass eben hier noch etwas zu tun ist - die aber eben nicht den Eindruck erwecken das ganze Fahrzeug wäre ungepflegt, vergammelt, usw.
Danke für die fett gedruckte Textstelle, ich hätte es fast überlesen.
Kurz gefasst ;-):
Die willst es also schieben (Zitat).

Zur eigentlichen Frage:
Nachdem alle Prüforganisationen §23 Gutachten machen dürfen, wirst du sicher eine finden, die dir das Fahrzeug mit "fast Note 2" inklusive Schandfleck abnimmt, das verspreche ich dir :-)
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