Brief verloren
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Brief verloren
Guten Abend Gemeinde,
ich habe mal ein ganz problematisches anliegen.
Ich wollte meinen Bulli in kommender Zeit anmelden, nur ich finde den Amerikanischen Brief nicht. Ich habe einen Kaufvertrag und leider auch keine Nummer mehr von dem Verkäufer. Jetzt habe ich vom VW-Museum das Datenblatt bekommen aber kann ihn im Endeffekt nicht anmelden.
Gibt es eine Möglichkeit sich einen Brief aushändigen zu lassen? Der Bus ist ein Import aus Amerika und war noch nie in Deutschland zugelassen.
Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen
ich habe mal ein ganz problematisches anliegen.
Ich wollte meinen Bulli in kommender Zeit anmelden, nur ich finde den Amerikanischen Brief nicht. Ich habe einen Kaufvertrag und leider auch keine Nummer mehr von dem Verkäufer. Jetzt habe ich vom VW-Museum das Datenblatt bekommen aber kann ihn im Endeffekt nicht anmelden.
Gibt es eine Möglichkeit sich einen Brief aushändigen zu lassen? Der Bus ist ein Import aus Amerika und war noch nie in Deutschland zugelassen.
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- burger
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Re: Brief verloren
Allein schon aufgrund der Notwendigkeit das Erstzulassungsdatum festzustellen brauchst du schon ein entsprechendes Dokument aus dem Herkunftsland des Busses, in deinem Fall den amerikanischen Title. Hast du den selbst verlegt? Immerhin versuchst du ein Fahrzeug in Europa erstmals zuzulassen, da gelten besondere Vorschriften- einen Brief kannst du dir nicht ausstellen lassen da das Fahrzeug hier eben nicht registriert ist.
Gruß aus OWL,
Markus
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Re: Brief verloren
Bevor du lange hier im Forum suchst: Gehe zur Zulassungsstelle und zum TÜV/Dekra und frage, was die wollen oder brauchen.
Ganz sicher brauchst du eine Begutachtung nach §21 und §23 StVZO sowie "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO".
Das Baujahr ist ja über die FIN eindeutig bestimmbar. Damit kann auch ein Erstzulassungsdatum festgelegt werden.
Ganz sicher brauchst du eine Begutachtung nach §21 und §23 StVZO sowie "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO".
Das Baujahr ist ja über die FIN eindeutig bestimmbar. Damit kann auch ein Erstzulassungsdatum festgelegt werden.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
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- burger
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Re: Brief verloren
Der Bus ist glaube ich nicht ganz original mit viel Patina. Da ersparen sich auch viele die Diskussion über den Zustand und melden das Auto ohne "H" mit Saison an.. Warum soll das eine zwingende Voraussetzung seinneujoker hat geschrieben: Ganz sicher brauchst du ... §23 StVZO sowie "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO".
Dem Rat zum Straßenverkehrsamt zu gehen und dort zu fragen kann ich mich aber nur anschließen. Es gibt ja auch Leute die kriegen ihren niemals zugelassenen Bus (weil vielleicht auf Flughafen eingesetzt o.ä.) auch wieder auf die Straße, dann wird das EZ-Datum so festgelegt. Ist aber nicht einfach und braucht den nötigen Willen des Straßenverkehrsamtes. Müssen müssen die nix
Gruß aus OWL,
Markus
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Re: Brief verloren
Ohne das Oldtimer wird es mit einem angenommenem Erstzulassungsdatum aber deutlich schwieriger.
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Re: Brief verloren
Vielen Dank für die Tipps.
Ich habe jetzt beim stva angerufen, die Sachbearbeiterin ist gerade noch im Meeting.
Aber wenn denn würde ich den Bus mit H anmelden, die Patina ist ja nur außen, innen und unten ist ja alles neu.
Ich habe jetzt beim stva angerufen, die Sachbearbeiterin ist gerade noch im Meeting.
Aber wenn denn würde ich den Bus mit H anmelden, die Patina ist ja nur außen, innen und unten ist ja alles neu.
- burger
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Re: Brief verloren
Das ist jetzt aber eine Annahme, meiner Meinung nach hat das damit nix zu tun. Aber bei so einer Sache würde ich lieber persönlich hingehen. Wie gesagt sie müssen das nicht und sie um etwas zu bitten geht persönlich immer besser.
Gruß aus OWL,
Markus
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Re: Brief verloren
So, danke für die Hilfen!
Stva sagt, ich brauche ein Schreiben vom Notar und ein Schreiben vom tüv mit den Daten für den fahrzeugschein.
Notar kostet ca 20€, doch noch alles gut gegangen.
Stva sagt, ich brauche ein Schreiben vom Notar und ein Schreiben vom tüv mit den Daten für den fahrzeugschein.
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Re: Brief verloren
Auch wenn das Thema schon erledigt ist, hier noch eine Zusammenfassung, denn ich hatte das gleiche Problem:
- Die KFZ-Zulassungsstelle wollte zusätzlich zum Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) eine sogenannte "schriftliche Versicherung an Eides statt" mit notarieller Beglaubigung, dass die Papiere verloren wurden. Dieses musste natürlich von dem unterschrieben sein, der die Papiere verloren hat.
- Nach Vorlage dieser Unterlagen wurde eine Abfrage im zentralen Fahrzeugregister gemacht. Da es dort keinen Eintrag über Diebstahl o.ä. gab, wurde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.
- Anschließend wurde in Flensburg noch die Aufbietung des Fahrzeugs durch die KFZ-Zulassungsstelle veranlasst. Die Aufbietung erwirkt, dass Ansprüche dritter festgestellt und geltend gemacht werden können. NAch Abschluss der Aufbietung sind nicht geltend gemachte Ansprüche nicht mehr wirksam. Heißt im Klartext, es kann danach keiner mehr kommen und mit alten Papieren aus der Mottenkiste oder vom Flohmarkt als rechtmäßiger Besitzer Deines Fahrzeugs auftreten, sondern die älteren Dokumente werden automatisch ungültig. Diese sind im Falle der Auffindung bei der Zulassungsstelle abzugeben bzw. als ungültig stempeln zu lassen.
- Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Urkunde von VW ging es dann mit dem Auto zum TÜV zur Vollabnahme und H-Gutachten (§21/§23). Da wurde dann auch das EZ-Datum festgelegt. Das Datum 01.07. des Produktionsjahres ist beim TÜV intern festgelegt, wenn es keinen amtlichen Nachweis der Erstzulassung gibt.
- Mit erfolgreicher Vollabnahme, H-Gutachten, dem Kaufvertrag, der Unbedenklichkeitsbescheinigung und dem Ergebnis der Aufbietung konnte das Fahrzeug dann regulär zugelassen werden.
- Wichtig: bei einer späteren Ummeldung des Fahrzeugs sollte man die Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Aufbietung sicherheitshalber dabei haben, falls es über die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere keinen Vermerk in den Fahrzeugpapieren gibt. Im Fahrzeugregister verbleibt nämlich der Eintrag, dass eine Abfrage vorgekommen ist. Jedoch steht hier anscheinend nicht, wer das aus welchem Grund mit welchem Ergebnis gemacht hat. Daher war bei späterer Ummeldung meines Autos erst einmal etwas Aufregung ("Moment mal, hier stimmt was nicht mit dem Wagen, das müssen wir erst prüfen...!!!"), die sich aber nach Vorlage der ganzen Unterlagen sofort wieder auflösen ließ.
- Die KFZ-Zulassungsstelle wollte zusätzlich zum Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) eine sogenannte "schriftliche Versicherung an Eides statt" mit notarieller Beglaubigung, dass die Papiere verloren wurden. Dieses musste natürlich von dem unterschrieben sein, der die Papiere verloren hat.
- Nach Vorlage dieser Unterlagen wurde eine Abfrage im zentralen Fahrzeugregister gemacht. Da es dort keinen Eintrag über Diebstahl o.ä. gab, wurde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.
- Anschließend wurde in Flensburg noch die Aufbietung des Fahrzeugs durch die KFZ-Zulassungsstelle veranlasst. Die Aufbietung erwirkt, dass Ansprüche dritter festgestellt und geltend gemacht werden können. NAch Abschluss der Aufbietung sind nicht geltend gemachte Ansprüche nicht mehr wirksam. Heißt im Klartext, es kann danach keiner mehr kommen und mit alten Papieren aus der Mottenkiste oder vom Flohmarkt als rechtmäßiger Besitzer Deines Fahrzeugs auftreten, sondern die älteren Dokumente werden automatisch ungültig. Diese sind im Falle der Auffindung bei der Zulassungsstelle abzugeben bzw. als ungültig stempeln zu lassen.
- Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Urkunde von VW ging es dann mit dem Auto zum TÜV zur Vollabnahme und H-Gutachten (§21/§23). Da wurde dann auch das EZ-Datum festgelegt. Das Datum 01.07. des Produktionsjahres ist beim TÜV intern festgelegt, wenn es keinen amtlichen Nachweis der Erstzulassung gibt.
- Mit erfolgreicher Vollabnahme, H-Gutachten, dem Kaufvertrag, der Unbedenklichkeitsbescheinigung und dem Ergebnis der Aufbietung konnte das Fahrzeug dann regulär zugelassen werden.
- Wichtig: bei einer späteren Ummeldung des Fahrzeugs sollte man die Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Aufbietung sicherheitshalber dabei haben, falls es über die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere keinen Vermerk in den Fahrzeugpapieren gibt. Im Fahrzeugregister verbleibt nämlich der Eintrag, dass eine Abfrage vorgekommen ist. Jedoch steht hier anscheinend nicht, wer das aus welchem Grund mit welchem Ergebnis gemacht hat. Daher war bei späterer Ummeldung meines Autos erst einmal etwas Aufregung ("Moment mal, hier stimmt was nicht mit dem Wagen, das müssen wir erst prüfen...!!!"), die sich aber nach Vorlage der ganzen Unterlagen sofort wieder auflösen ließ.
Moin.