erst kürzlich habe ich mir einen T3 (KY, Bj. 1991) zugelegt. Extra bei der Auswahl der Angebote auch darauf geachtet, dass das Fahrzeug als LKW eingestuft ist, da ich als Student die ausufernde Besteuerung als PKW/WoMo fast gar nicht aufbringen kann. Und so kam es auch. Mein jetziger Bulli ist laut Fahrzeugpapieren und TÜV Gutachten als LKW beschrieben und so war er auch im Landkreis gemeldet und gefahren worden, wo ich ihn kaufte. Alles war gut. Ich meldete ihn an und freute mich. Jetzt nach ein paar Wochen kam der Steuerbescheid des Finanzamtes nach Hause. Satte 698€ p.a.!
Nachdem ich die ersten Tränen weggewischt hatte, las ich die Erläuterungen auf der Rückseite:
Schöne Sch.....!!!Das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs ist das eines PKW. Trotz der verkehrsrechtlichen Einstufung als LKW wird das Fahrzeug steuerlich als PKW behandelt und der Hubraumbesteuerung unterworfen. Die Einstufung eines Fahrzeugs durch die Verkehrsbehörde hat keine kraftfahrzeugsteuerlich bindene Wirkung.
Das Fahrzeug wird nach einem für Personenkraftwagen geltenden Emissionsschlüssel besteuert; dieser entspricht der in der Zulassungsbescheinigung ausgewiesenen Verschlüsselung.
Falls Sie bei der Zulassungsbehörde nachweisen, dass Ihr Fahrzeug mit Partikelminderungstechnik ist, kann für Ihr Fahrzeug ein günstigerer Steuersatz in Betracht kommen.