Problem bei Eintragung GAT KLR MKB SS

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surfben1979
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Problem bei Eintragung GAT KLR MKB SS

Beitrag von surfben1979 »

Hallo,
ich wollte heute meinen GAT Regler für meinen Multivan T3 bj 89 Schlüsselnummer 253 eintragen lassen.
Ich hatte alle Unterlagen dabei und es war auf fast alles in Ordnung. Bis sich die Sachbearbeiterin in der ABE (7. Nachtragsgutachten) festgelesen hatte und den alten Fahrzeugbrief verlangte, wo angeblich ein "Nachtrag 2" bzw. lt. ABE "NT2" zu finden sein müsste. Ich habe jetzt in meinem alten Brief nachgesehen und einfach gar nichts gefunden, den GAT KLR wollte sie mir dann nicht eintragen!

Worum kann es sich dabei handeln?

Vielen Dank schoneinmal,
Ben
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3t3
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Beitrag von 3t3 »

Es handelt sich um folgenden hervorgehobenen Eintrag:

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ABE/NT Nummer

Beitrag von osbert »

Hallo Ben,

im alten Brief steht hinten auf der schmalen Seite Typ zb. 253 oder 255 und dann noch die ABE Nr. 208/1 bzw 208/2. Das steht auch in der ABE vom KLR bei dem NT2 dabei.
Hoffe das hilft dir weiter.

Gruß Jürgen
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3t3
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Beitrag von 3t3 »

PS: Ob ich wohl einen Scan von der GAT-ABE bekommen? Meine ist etwas aelter (2. Nachtragsgutachten)....

Danke,
Axel
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surfben1979
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Beitrag von surfben1979 »

Danke schon mal für die Antworten!
Leider ist bei mir der erste FZ-Brief nicht mehr vorhanden.
Auf meinem alten Brief steht, dass der bisherige Brief "AF 046 626" mit Firmenbescheinigung und Gutachten eingezogen wurde.
ABE Nr. ist demnach B702/2. Aber der Nachtrag fehlt ganz :-(
Mein Auto ist ein Whitestar EZ 06.11.1989. Muss das nicht dieselbe ABE sein?
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3t3
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Beitrag von 3t3 »

Nein, muss es nicht. Schliesslich gibt es nicht ohne Grund verschiedene Betriebserlaubnisse. Wenn Du die berechtigte Hoffnung hast, dass der Nachtragsvermerk bei der Ausstellung des Ersatzbriefes vergessen wurde, solltest Du Dich an die Volkswagen-Kundenbetreuung (dialogcenter@volkswagen.de) wenden und diese unter Angabe der Fahrgestellnummer (und ggf. Scan von der neuen ZB) bitten, Dir zu bestaetigen, dass das Fahrzeug gem. "ABE 207/2 mit dem Nachtrag I-II" zugelassen wurde, da Deine Originalpapiere eingezogen worden seien und Du diese Bestaetigung fuer die GAT-KLR-Eintragung benoetigst. Eventuell sind sie so kulant und bescheinigen das.

Gruesse, Axel
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Beitrag von surfben1979 »

Ansonsten müsste doch die Zulassungsstelle den eingezogenen Brief noch haben?! Wie lang müssen die das aufbewahren?
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