Orange Drehspiegelleuchte
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Orange Drehspiegelleuchte
Hallo zusammen !! Mich würder Interessieren ob ich an meine Doka
eine Drehspiegelleuchte Montieren darf ohne Probleme mit den grünen zu bekommen
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- braunerbus
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Moing Bullirider,
folgendes habe ich gerade hierzu gefunden (Quelle Wikipedia):
Nicht jeder darf ohne weiteres gelbe Kennleuchten im Straßenverkehr benutzen. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht in § 52 (4), wer diese benutzen darf:
Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, können gelbe Rundumkennleuchten, ggf. nach Eintragung in die Fahrzeugpapiere, z. B. an folgenden Fahrzeugen eingesetzt werden:
Fahrzeuge der Straßenverwaltung (Autobahnmeisterei, Straßenmeisterei, städtische Bauhöfe), Schneepflüge oder Fahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsgeräte von Baufirmen
Müllsammelfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge (Versorgung und Entsorgung),
LKW, die größer oder schwerer sind als „normal“: Schwertransporte, Transporte mit Überlänge/Überbreite und deren Begleitfahrzeuge,
Gefahrguttransporter, bei denen sie auf besonders gefährlichen Streckenabschnitten, beispielsweise in Tunneln, eingeschaltet werden müssen
Landwirtschaftliche Fahrzeuge (z. B. Traktoren und selbstfahrende Erntemaschinen)
Fahrzeuge für Pannenhilfe (Gelbe Engel, Silberne Engel)
Panzer bei Straßenfahrt oder bei aktivierter Waffennachführanlage bei Instandsetzung o. Ä. (z. B. für schnelle Turmdrehung beim Kampfpanzer verantwortlich)
Gemäß StVO für jeden erlaubt ist dagegen der Einsatz von zugelassenen Warnleuchten an stehenden Fahrzeugen zur Warnung vor Gefahrenstellen (Unfall, Panne, evtl. auch Stauende).
Grüße
Benny
folgendes habe ich gerade hierzu gefunden (Quelle Wikipedia):
Nicht jeder darf ohne weiteres gelbe Kennleuchten im Straßenverkehr benutzen. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht in § 52 (4), wer diese benutzen darf:
Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, können gelbe Rundumkennleuchten, ggf. nach Eintragung in die Fahrzeugpapiere, z. B. an folgenden Fahrzeugen eingesetzt werden:
Fahrzeuge der Straßenverwaltung (Autobahnmeisterei, Straßenmeisterei, städtische Bauhöfe), Schneepflüge oder Fahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsgeräte von Baufirmen
Müllsammelfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge (Versorgung und Entsorgung),
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Gemäß StVO für jeden erlaubt ist dagegen der Einsatz von zugelassenen Warnleuchten an stehenden Fahrzeugen zur Warnung vor Gefahrenstellen (Unfall, Panne, evtl. auch Stauende).
Grüße
Benny
Westfalia Joker 4 - EZ 03/1981 - assuanbraun - CU - Originalzustand--151`km
(frisch restauriert) - schwarze Plakette - unverkäuflich
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meinst Du dass mit dem Signalgeber für die ALA geht so einfach?? Wäre ja witzig...
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bei uns fährt der pizzamann mit so nem teil auf dem dach rum. hab ihn mal gefragt und er meinte, das es beim parken erlaubt ist, aber weder beim fahren noch beim falschparken
"...solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll,
den autobedingten CO2 Ausstoß mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH
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- Charly
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Hi,
wenn du etwas zum Unterhalt der Strassen beitragen willst, dann arbeite ehrenamtlich im Verkehrsdienst.
hier eine der Anlaufstellen:
http://www2.verkehrsdienst-sued.de/VDS/home/
Es gibt auch einige Busfahrer, die das machen.
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Es gibt auch einige Busfahrer, die das machen.
Gruss Charly
Da lernt man mühevoll laufen und sprechen,
und nun soll ich stillsitzen und die Klappe halten !
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- wetred
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das ist mal ne coole idee, und coole "einsatz"-fahrzeuge haben die auch
http://www2.verkehrsdienst-sued.de/VDS/about/
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charly heimlich tante edit helfen lassen gilt nicht
aber um mal auf die frage zurückzukommen: es spricht nichts dagegen so nen gelbes blinklicht aufm dach zu haben, so lang es nur im rahmen der stvo benutzt wird. und was dann eine gefahrenstelle ist, dürfte auslegungssache sein.
aber um mal auf die frage zurückzukommen: es spricht nichts dagegen so nen gelbes blinklicht aufm dach zu haben, so lang es nur im rahmen der stvo benutzt wird. und was dann eine gefahrenstelle ist, dürfte auslegungssache sein.
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Es gibt die Dinger auch mit Magnetfuß, dann kann man die aufs Dach setzen, wenn es wirklich gebraucht wird.
Oder man zieht ne alte Socke drüber, dann sagt auch keiner was (Socke natürlich ab, wenn mans benutzen will )
Oder man zieht ne alte Socke drüber, dann sagt auch keiner was (Socke natürlich ab, wenn mans benutzen will )
Gruß Stephan
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"Some cause happiness wherever they go; others whenever they go."
(Oscar Wilde; 1854-1900; Irisch poet, playwright, novelist, and critic)
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(Oscar Wilde; 1854-1900; Irisch poet, playwright, novelist, and critic)
- braunerbus
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