Urlaubsplanung 2013
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Urlaubsplanung 2013
Hola zusammen,
ich habe schon etwas das Forum und das Netz durchforstet.
Habe mir gerade gedacht ich fange mal an die Urlaubsroute zu planen.
Die erste grobe Idee
OBERfranken -> Passau -> Österreich -> Italien - Kroatien.
D brauche ich erst einmal nichts
Österreich nichts besonderes
Italien Supersonderextra Warntafel für Fahrradträger
Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein. Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben
Kroatien nichts besonderes
Bin ich soweit richtig informiert? (ich suche ja jetzt noch weiter... )
Sonst würde ich jetzt nichts weiter planen. Also grob eine Richtung max. 350km am Tag und einfach am "Ende" des Tages einen Campingplatz oder einen Stellplatz ansteuern.
Sollte doch klappen, oder?
Achso - wo bekomme ich denn so eine Warntafel? Evtl. bei ATU? *duck*
Grüße
Steffi
ich habe schon etwas das Forum und das Netz durchforstet.
Habe mir gerade gedacht ich fange mal an die Urlaubsroute zu planen.
Die erste grobe Idee
OBERfranken -> Passau -> Österreich -> Italien - Kroatien.
D brauche ich erst einmal nichts
Österreich nichts besonderes
Italien Supersonderextra Warntafel für Fahrradträger
Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein. Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben
Kroatien nichts besonderes
Bin ich soweit richtig informiert? (ich suche ja jetzt noch weiter... )
Sonst würde ich jetzt nichts weiter planen. Also grob eine Richtung max. 350km am Tag und einfach am "Ende" des Tages einen Campingplatz oder einen Stellplatz ansteuern.
Sollte doch klappen, oder?
Achso - wo bekomme ich denn so eine Warntafel? Evtl. bei ATU? *duck*
Grüße
Steffi
lieber nen kater als ne ziege. :(
- Keek1981
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Re: AW: Urlaubsplanung 2013
Warntafel habe ich glaub ich schon im lila-bus-shop.de gesehen. Abr sollte es auch im Autozubehör geben. Brauch man in Kroatien nicht auch so nen Set Ersatzleuchtmittel. Bin nicht sicher.
- danielvoelkel
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Re: Urlaubsplanung 2013
ATU ist tabu. Gibt es im ADAC Shop oder mal an einer gut sortierten Raststätte in der Truckerzubehör-Ecke gucken.
- steffbla
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Re: Urlaubsplanung 2013
für online-shop ist schon zu spät
morgen mal in dem ein oder anderen laden schauen...
ersatzleuchtmittel? ich frage mich gerade wonach ich "goggeln" könnte um alle wichtigen dinge als übersicht finde?
ich suche mir mal die finger wund.
danke dir.
morgen mal in dem ein oder anderen laden schauen...
ersatzleuchtmittel? ich frage mich gerade wonach ich "goggeln" könnte um alle wichtigen dinge als übersicht finde?
ich suche mir mal die finger wund.
danke dir.
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Re: Urlaubsplanung 2013
Schöne Route da runter. Hatten wir auch vor, mussten aber wg. dem Hochwasser und nem Busproblem umdisponieren. Je nachdem wie viel Zeit ihr habt, würd ich die 1. Etappen mit etwas mehr km einplanen. Bei uns war es Berlin ca bis Dresden Nürnberg dann ca Salzburg und dann fast an die Küste (Höhlen von Postojna) im Schnitt ca 400 km. Ab dann einfach treiben lassen, da kommt man dann richtig runter. Wir sind jetzt ca 3 Wochen unterwegs und haben teilweise nur ca 100km pro Tag geschafft. Ja, Kroatien war halt gestorben aber wir waren in Österreich Bodensee Schweiz Elsass und sind nun wieder im Fichtelgebirge auf dem Weg nach Berlin. Aus Ländern wie Polen etc hab ich bereits ein paar Dinge im Bus die Länderspezifisch Pflicht sind (Feuerlöscher, Ersatzlampen, Warnwesten) aber da unten ist mir nichts weiter spezielles bekannt.
Viel Spaß und Gruß
Olli
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Re: Urlaubsplanung 2013
Mit Österreich nichts wird's wohl nichts:
Österreich:
- Überstehende Ladung größer 1m Rot/weiß gestreift 25x25cm
- seit Mai 2011 müssen Kinder unter 12 Jahren beim Radfahren einen Helm tragen
- Das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist untersagt, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben (außer mit Bodenmarkierungen wurden ausdrücklich Abstellplätze markiert)
- Im Parkverbot darf bis zu 10 min. gehalten werden
- Gelbe Zick-Zack-Linien bedeuten Parkverbot
- Parken in Kurzparkzonen (Achtung: nur Anfang und Ende werden mit Schild angezeigt) ist in den meisten Fällen gebührenpflichtig
- Überholverbot innerhalb 80 m vor/nach Bahnübergängen
- An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind
- Post- und Linienbussen bei An- und Abfahrt von Haltestellen Vorrang einzuräumen
- Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen (mit Seil oder Stange): 40 km/h
- Unfallmeldegebühr (sog. Blaulichtgebühr) von 36 €, wenn bei Unfall Polizei nur zu Beweissicherung gerufen wird, obwohl ein Austausch der Daten der Unfallbeteiligten möglich war und keine Personenverletzungen vorliegen
- Unerlaubtes Parken auf Privatgrund kann mit Besitzstörungsklage (verbunden mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten) geahndet werden
- Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, max. 1.800 kg Achsgewicht und mit typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern dürfen zwischen dem 15. November und dem ersten Montag nach Ostermontag Spikesreifen (immer auf allen Rädern!) nutzen. Ein genormter Spikesaufkleber am Heck ist Pflicht (bei OEAMTC erhältlich). Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Spikesreifen auf der Landstraße beträgt 80 km/h, auf der Autobahn 100 km/h.
- PKW, Kombis und LKW bis 3,5 t zGG müssen bei winterlicher Witterung (insbesondere bei Schnee, Matsch oder Eis) mit Winterreifen oder mit Schneeketten an den Antriebsrädern ausgestattet sein, wenn sie in Betrieb genommen werden sollen. Bei Verstößen drohen 35,- Euro (Organstrafverfügung),.bei Gefährdung im Rahmen eines Strafverfahrens sogar Strafen bis zu 5.000,- Euro! Die situative Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis zum 15. April jeden Jahres.
- Warnwestenpflicht: Mitführverpflichtung und Verwendungspflicht (bei Verstößen Organstrafverfügung von 14 EUR vor Ort, bei Anzeige bis zu 2.180 EUR Verwaltungsstrafe möglich!) im Fall einer Panne oder eines Unfalls außerorts sowie beim Verlassen des Fahrzeugs auf Autobahnen/Autostraßen (Motorradfahrer sind von der Pflicht ausgenommen)
- Am 1.1.2008 ist die Tagfahrlicht- Pflicht für mehrspurige Kfz wieder entfallen. Es ist allerdings nicht verboten tagsüber mit Licht zu fahren.
- Vignetten, soweit erforderlich, dürfen nur auf der Windschutzscheibe aufgeklebt und nicht von Tönungsstreifen verdeckt werden. Bei Verstößen gegen diese Klebevorschrift droht Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro, wenn man nicht vor Ort bezahlt sogar eine Geldstrafe von min. 400 Euro. Fahrern ohne Vignette haben eine Geldstrafe zwischen 400 und 4.000 Euro zu erwarten
- nicht aufgeklebte oder manipulierte Vignetten werden mit 240 Euro Ersatzmaut oder Strafe von min. 400 Euro geahndet.
Italien:
- Außerhalb geschlossener Ortschaften Fahrlicht
- Warntafel entsprechend Typgenehmigung (5 Streifen, Metall), Anbringung linksweisend, Streifen also von rechts oben nach links unten; Vorsicht es gibt auch 7-streifige für Spanien. Verstöße werden mit Geldbußen von 76 bis 306 Euro geahndet
- Parkverbot bei schwarz-gelb markierten Bordsteinen sowie in Landschaftsschutzgebieten
- Straßenbahnen haben immer Vorrang
- Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 90 km/h / Autobahn 120 km/h) vom 15.11 – 15.03 d.J. erlaubt, Winterreifen oder Mitführen von Schneeketten ist im Aosta –Tal ab dem 15.10. d.J. (Ende je nach Witterung) Pflicht
- Lichtpflicht für Motorräder und Mopeds tagsüber, für alle Kfz auf Außerortsstraßen (Bußgeld von 35 bis 143 Euro) sowie im Tunnel
- Behinderten - gehörlose und sehbehinderte Fußgänger sind insbesondere erkennbar an einem weiß-roten Stock - ist jederzeit durch Anhalten das Überqueren der Straße zu ermöglichen (Bußgeld: 65 EURO)
- Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten
- Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt
- Nur Fahrer über 18 Jahre dürfen Beifahrer auf Mopeds oder Motorrädern mitnehmen, wenn dieses laut der Fahrzeugzulassung auch erlaubt ist
- Kinder unter 4 Jahren dürfen jedoch nicht mitgenommen werden.
- Bei Fahren ohne Helm muss mit Beschlagnahme des Motorrads (beim ersten Mal bis zu 60 Tage) und einem Bußgeld zwischen 30 – 170 Euro gerechnet werden. Mit denselben Strafen muss rechnen, wer denn Helm nicht ordnungsgemäß zugeschnallt hat. Von der Helmpflicht sind Fahrer dreirädriger Kleinkrafträder mit "anti-crash" – oder vergleichbaren Vorrichtungen ausgenommen
- Italienisches Punktesystem bei Verkehrsverstößen wird auch auf ausländische Kraftfahrer angewendet (20 Punkte in 1 Jahr: 2 Jahre Fahrverbot in Italien / in 2 Jahr: 1 Jahr Fahrverbot)
- Für Bußgelder, die nicht sofort vor Ort gezahlt werden, ist eine Sicherheit zu hinterlegen, andernfalls kann die Polizei das Fahrzeug konfiszieren (Bei in der EU zugelassenen Fahrzeugen beträgt die Sicherheit ca. ein Viertel der maximalen Strafe)
- Das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste (Kontrollzeichen EN 471) beim Verlassen des Fahrzeuges in Notfallsituationen wie Unfall oder Panne außerhalb von geschlossenen Ortschaften vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung drohen Geldbußen ab 33 Euro (gilt für jeden Fahrzeuginsassen, der die Fahrbahn betritt)
- Linienbusse haben auf Pass- und Bergstrassen immer Vorrang
- Wenden, Rückwärtsfahren oder Spurwechsel im Mautstellenbereich ist verboten. Bei falscher Einordnung ist es empfehlenswert die Taste "Help" oder "Richiesta di Interveniento" oder "Assistenza" zu drücken und sich vom Kontrollpersonal einen Quittungsstreifen ausdrucken zu lassen, den man an der nächsten Mautsstelle vorlegen kann, um gegebenenfalls offen Beträge zu klären.
- In vielen Stadtzentren sind so genannte Zone a traffico limitato (ZTL) eingerichtet und damit ganz oder tagsüber zwischen 8 Uhr und 18 Uhr für den Verkehr gesperrt worden. Auch für Fahrten zum Hotel in der ZTL muss vorher eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden
- An der Amalfi Küste auf der SS 163 südlich von Neapel dürfen Gespanne das ganze Jahr nicht mehr fahren; Caravans sind im Sommer zwischen Vietri sul Mare und Positano verboten
- Die Umweltzone im Zentrum von Mailand darf man nur mit einem Ecopass befahren. Infos dazu unter http://www.comune.milano.it/dseserver/e ... rvizi.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Slowenien:
- Überstehende Ladung unter 1m nicht kennzeichnungspflichtig wie Deutschland
- Ab 1m Warntafel rot/weiß gestreift min. 25x25cm, also ist auch die Italientafel richtig. Nachts oder bei Nebel zusätzlich rotes Licht.
- Slowenien Lichtpflicht auch am Tage
- während des gesamten Überholvorgangs ist zu blinken
- Schul- und Kinderbusse dürfen nicht überholt werden, wenn sie zum Ein- oder Aussteigen halten
- Verwendung von Spikesreifen ist verboten
- Winterreifenpflicht vom 15.11. bis 15.3. d.J.
- Zollfrei dürfen 10 L Reservesprit eingeführt werden
- Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt
- Beim Abschleppen müssen Warndreiecke an der Front des schleppenden und am Heck des Geschleppten Fahrzeugs angebracht sein
- Bei winterlichen Straßenbedingungen ist Winterausrüstung (Winterreifen mit Kennzeichnung M+S und mindestens 3 mm Profiltiefe oder Sommerreifen mit min. 3 mm Profiltiefe und Schneeketten an Bord) vorgeschrieben
- Nutzung von Spikesreifen ist nicht erlaubt
- Parken in Stadtzentren: bei weißen Linien ist das Parken für max. 2 Stunden und gegen Parkticket erlaubt
- blaue Linien erlauben in der Regel freies Parken bis max. 30 Minuten
Kroatien:
- Schulbusse dürfen beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen nicht überholt werden
- Linienbusse haben Vorrang beim Einfädeln
- Schienenfahrzeuge haben Vorrang
- es muss während des gesamten Überholvorganges geblinkt werden
- Verwendung von Spikesreifen ist verboten
- ein Set Reservelampen ist mitzuführen
- Reservesprit darf weder ein- noch ausgeführt werden
- Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt
- Ganzjährige Lichtpflicht auch tagsüber
- Warnwestenpflicht seit 1.1.2006 für Autoinsassen, die nach Unfall/Panne auf Landstraßen oder Autobahnen aussteigen (gilt auch für Motorradfahrer!)
Diverse Quellen, aber hauptsächlich AvD
Vorsicht: in diversen Ländern gibt's mit älteren Warnwesten insbesondere orangen ohne den EN 471-Label Probleme.
Die Italientafel darfst du auch in ganz Europa außer in Spanien benutzen bzw. dran lassen.
Die Warntafeln gibt's beim Autozubehör, Im Campingfachhandel und an Autohöfen.
Österreich:
- Überstehende Ladung größer 1m Rot/weiß gestreift 25x25cm
- seit Mai 2011 müssen Kinder unter 12 Jahren beim Radfahren einen Helm tragen
- Das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist untersagt, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben (außer mit Bodenmarkierungen wurden ausdrücklich Abstellplätze markiert)
- Im Parkverbot darf bis zu 10 min. gehalten werden
- Gelbe Zick-Zack-Linien bedeuten Parkverbot
- Parken in Kurzparkzonen (Achtung: nur Anfang und Ende werden mit Schild angezeigt) ist in den meisten Fällen gebührenpflichtig
- Überholverbot innerhalb 80 m vor/nach Bahnübergängen
- An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind
- Post- und Linienbussen bei An- und Abfahrt von Haltestellen Vorrang einzuräumen
- Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen (mit Seil oder Stange): 40 km/h
- Unfallmeldegebühr (sog. Blaulichtgebühr) von 36 €, wenn bei Unfall Polizei nur zu Beweissicherung gerufen wird, obwohl ein Austausch der Daten der Unfallbeteiligten möglich war und keine Personenverletzungen vorliegen
- Unerlaubtes Parken auf Privatgrund kann mit Besitzstörungsklage (verbunden mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten) geahndet werden
- Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, max. 1.800 kg Achsgewicht und mit typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern dürfen zwischen dem 15. November und dem ersten Montag nach Ostermontag Spikesreifen (immer auf allen Rädern!) nutzen. Ein genormter Spikesaufkleber am Heck ist Pflicht (bei OEAMTC erhältlich). Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Spikesreifen auf der Landstraße beträgt 80 km/h, auf der Autobahn 100 km/h.
- PKW, Kombis und LKW bis 3,5 t zGG müssen bei winterlicher Witterung (insbesondere bei Schnee, Matsch oder Eis) mit Winterreifen oder mit Schneeketten an den Antriebsrädern ausgestattet sein, wenn sie in Betrieb genommen werden sollen. Bei Verstößen drohen 35,- Euro (Organstrafverfügung),.bei Gefährdung im Rahmen eines Strafverfahrens sogar Strafen bis zu 5.000,- Euro! Die situative Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis zum 15. April jeden Jahres.
- Warnwestenpflicht: Mitführverpflichtung und Verwendungspflicht (bei Verstößen Organstrafverfügung von 14 EUR vor Ort, bei Anzeige bis zu 2.180 EUR Verwaltungsstrafe möglich!) im Fall einer Panne oder eines Unfalls außerorts sowie beim Verlassen des Fahrzeugs auf Autobahnen/Autostraßen (Motorradfahrer sind von der Pflicht ausgenommen)
- Am 1.1.2008 ist die Tagfahrlicht- Pflicht für mehrspurige Kfz wieder entfallen. Es ist allerdings nicht verboten tagsüber mit Licht zu fahren.
- Vignetten, soweit erforderlich, dürfen nur auf der Windschutzscheibe aufgeklebt und nicht von Tönungsstreifen verdeckt werden. Bei Verstößen gegen diese Klebevorschrift droht Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro, wenn man nicht vor Ort bezahlt sogar eine Geldstrafe von min. 400 Euro. Fahrern ohne Vignette haben eine Geldstrafe zwischen 400 und 4.000 Euro zu erwarten
- nicht aufgeklebte oder manipulierte Vignetten werden mit 240 Euro Ersatzmaut oder Strafe von min. 400 Euro geahndet.
Italien:
- Außerhalb geschlossener Ortschaften Fahrlicht
- Warntafel entsprechend Typgenehmigung (5 Streifen, Metall), Anbringung linksweisend, Streifen also von rechts oben nach links unten; Vorsicht es gibt auch 7-streifige für Spanien. Verstöße werden mit Geldbußen von 76 bis 306 Euro geahndet
- Parkverbot bei schwarz-gelb markierten Bordsteinen sowie in Landschaftsschutzgebieten
- Straßenbahnen haben immer Vorrang
- Spikesreifen (Höchstgeschwindigkeit Landstraße 90 km/h / Autobahn 120 km/h) vom 15.11 – 15.03 d.J. erlaubt, Winterreifen oder Mitführen von Schneeketten ist im Aosta –Tal ab dem 15.10. d.J. (Ende je nach Witterung) Pflicht
- Lichtpflicht für Motorräder und Mopeds tagsüber, für alle Kfz auf Außerortsstraßen (Bußgeld von 35 bis 143 Euro) sowie im Tunnel
- Behinderten - gehörlose und sehbehinderte Fußgänger sind insbesondere erkennbar an einem weiß-roten Stock - ist jederzeit durch Anhalten das Überqueren der Straße zu ermöglichen (Bußgeld: 65 EURO)
- Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten
- Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern ist nicht erlaubt
- Nur Fahrer über 18 Jahre dürfen Beifahrer auf Mopeds oder Motorrädern mitnehmen, wenn dieses laut der Fahrzeugzulassung auch erlaubt ist
- Kinder unter 4 Jahren dürfen jedoch nicht mitgenommen werden.
- Bei Fahren ohne Helm muss mit Beschlagnahme des Motorrads (beim ersten Mal bis zu 60 Tage) und einem Bußgeld zwischen 30 – 170 Euro gerechnet werden. Mit denselben Strafen muss rechnen, wer denn Helm nicht ordnungsgemäß zugeschnallt hat. Von der Helmpflicht sind Fahrer dreirädriger Kleinkrafträder mit "anti-crash" – oder vergleichbaren Vorrichtungen ausgenommen
- Italienisches Punktesystem bei Verkehrsverstößen wird auch auf ausländische Kraftfahrer angewendet (20 Punkte in 1 Jahr: 2 Jahre Fahrverbot in Italien / in 2 Jahr: 1 Jahr Fahrverbot)
- Für Bußgelder, die nicht sofort vor Ort gezahlt werden, ist eine Sicherheit zu hinterlegen, andernfalls kann die Polizei das Fahrzeug konfiszieren (Bei in der EU zugelassenen Fahrzeugen beträgt die Sicherheit ca. ein Viertel der maximalen Strafe)
- Das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste (Kontrollzeichen EN 471) beim Verlassen des Fahrzeuges in Notfallsituationen wie Unfall oder Panne außerhalb von geschlossenen Ortschaften vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung drohen Geldbußen ab 33 Euro (gilt für jeden Fahrzeuginsassen, der die Fahrbahn betritt)
- Linienbusse haben auf Pass- und Bergstrassen immer Vorrang
- Wenden, Rückwärtsfahren oder Spurwechsel im Mautstellenbereich ist verboten. Bei falscher Einordnung ist es empfehlenswert die Taste "Help" oder "Richiesta di Interveniento" oder "Assistenza" zu drücken und sich vom Kontrollpersonal einen Quittungsstreifen ausdrucken zu lassen, den man an der nächsten Mautsstelle vorlegen kann, um gegebenenfalls offen Beträge zu klären.
- In vielen Stadtzentren sind so genannte Zone a traffico limitato (ZTL) eingerichtet und damit ganz oder tagsüber zwischen 8 Uhr und 18 Uhr für den Verkehr gesperrt worden. Auch für Fahrten zum Hotel in der ZTL muss vorher eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden
- An der Amalfi Küste auf der SS 163 südlich von Neapel dürfen Gespanne das ganze Jahr nicht mehr fahren; Caravans sind im Sommer zwischen Vietri sul Mare und Positano verboten
- Die Umweltzone im Zentrum von Mailand darf man nur mit einem Ecopass befahren. Infos dazu unter http://www.comune.milano.it/dseserver/e ... rvizi.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Slowenien:
- Überstehende Ladung unter 1m nicht kennzeichnungspflichtig wie Deutschland
- Ab 1m Warntafel rot/weiß gestreift min. 25x25cm, also ist auch die Italientafel richtig. Nachts oder bei Nebel zusätzlich rotes Licht.
- Slowenien Lichtpflicht auch am Tage
- während des gesamten Überholvorgangs ist zu blinken
- Schul- und Kinderbusse dürfen nicht überholt werden, wenn sie zum Ein- oder Aussteigen halten
- Verwendung von Spikesreifen ist verboten
- Winterreifenpflicht vom 15.11. bis 15.3. d.J.
- Zollfrei dürfen 10 L Reservesprit eingeführt werden
- Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt
- Beim Abschleppen müssen Warndreiecke an der Front des schleppenden und am Heck des Geschleppten Fahrzeugs angebracht sein
- Bei winterlichen Straßenbedingungen ist Winterausrüstung (Winterreifen mit Kennzeichnung M+S und mindestens 3 mm Profiltiefe oder Sommerreifen mit min. 3 mm Profiltiefe und Schneeketten an Bord) vorgeschrieben
- Nutzung von Spikesreifen ist nicht erlaubt
- Parken in Stadtzentren: bei weißen Linien ist das Parken für max. 2 Stunden und gegen Parkticket erlaubt
- blaue Linien erlauben in der Regel freies Parken bis max. 30 Minuten
Kroatien:
- Schulbusse dürfen beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen nicht überholt werden
- Linienbusse haben Vorrang beim Einfädeln
- Schienenfahrzeuge haben Vorrang
- es muss während des gesamten Überholvorganges geblinkt werden
- Verwendung von Spikesreifen ist verboten
- ein Set Reservelampen ist mitzuführen
- Reservesprit darf weder ein- noch ausgeführt werden
- Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt
- Ganzjährige Lichtpflicht auch tagsüber
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Diverse Quellen, aber hauptsächlich AvD
Vorsicht: in diversen Ländern gibt's mit älteren Warnwesten insbesondere orangen ohne den EN 471-Label Probleme.
Die Italientafel darfst du auch in ganz Europa außer in Spanien benutzen bzw. dran lassen.
Die Warntafeln gibt's beim Autozubehör, Im Campingfachhandel und an Autohöfen.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
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Re: Urlaubsplanung 2013
ah! falls andere noch etwas suchen sollten...
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber ... fault.aspx
Bulgarien:
Warnweste
Frankreich:
Warnweste, Alkoholtestset (ab 01.07.12)
Großbritannien/Irland:
Klebestreifen für Abblendlicht bei links gesteuerten Kraftfahrzeugen (Blendwirkung wegen Rechtsverkehr), Reservekanister verboten auf Fährschiffen
Italien:
Rot-weiße Warntafel bei überstehender Ladung, Warnweste
Kroatien:
Warnweste, Ersatzglühlampen
Österreich:
Warnweste, Motorradfahrer: Kleiner Verbandskasten
Polen:
Kein Feuerlöscher für deutsche Pkw
Spanien:
Warnweste, kein zweites Warndreieck, keine Reserveglühlampen, Rot-weiße Warntafel für überstehende Ladung
Slowakei: Warnweste
Slowenien: Warnweste
Tschechien: Warnweste
Türkei: Grüne Versicherungskarte, zweites Warndreieck, Feuerlöscher
Zypern: Warnweste
@Olli,
3 Wochen haben wir auch. Da ich gar nicht weiß was mich da erwartet habe ich als erste Route 4 Tage Richtung Umag. Dann schauen wir mal weiter. Ich brauch eigentlich erst einmal nur Wasser neben der Straße.
Als zweite Route hab ich gerade mal
OBERfranken -> Bodensee -> Lugano -> Venezia -> Umag
Mal Freitag schauen wie das Wetter aussieht
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber ... fault.aspx
Bulgarien:
Warnweste
Frankreich:
Warnweste, Alkoholtestset (ab 01.07.12)
Großbritannien/Irland:
Klebestreifen für Abblendlicht bei links gesteuerten Kraftfahrzeugen (Blendwirkung wegen Rechtsverkehr), Reservekanister verboten auf Fährschiffen
Italien:
Rot-weiße Warntafel bei überstehender Ladung, Warnweste
Kroatien:
Warnweste, Ersatzglühlampen
Österreich:
Warnweste, Motorradfahrer: Kleiner Verbandskasten
Polen:
Kein Feuerlöscher für deutsche Pkw
Spanien:
Warnweste, kein zweites Warndreieck, keine Reserveglühlampen, Rot-weiße Warntafel für überstehende Ladung
Slowakei: Warnweste
Slowenien: Warnweste
Tschechien: Warnweste
Türkei: Grüne Versicherungskarte, zweites Warndreieck, Feuerlöscher
Zypern: Warnweste
@Olli,
3 Wochen haben wir auch. Da ich gar nicht weiß was mich da erwartet habe ich als erste Route 4 Tage Richtung Umag. Dann schauen wir mal weiter. Ich brauch eigentlich erst einmal nur Wasser neben der Straße.
Als zweite Route hab ich gerade mal
OBERfranken -> Bodensee -> Lugano -> Venezia -> Umag
Mal Freitag schauen wie das Wetter aussieht
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Re: Urlaubsplanung 2013
ach ja - wenn ich eine "italienische warntafel" habe, brauche ich für Österreich nichts besonderes
lieber nen kater als ne ziege. :(
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Re: Urlaubsplanung 2013
Hallo Steffi ich habe einen neuen Stellplatzführer für Europa 2013 hier, den kannst Du haben. 5800 Stellplätze und viele sonstige Tipps inside. Wie immer abholen und gut isses.
mfg Berti
mfg Berti
mit freundlichen Grüssen !
Berti aus Bamberg
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Re: Urlaubsplanung 2013
schönen urlaub! mein ladrager is kaputt.. grml.
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Re: Urlaubsplanung 2013
(sorry)
Meine Homepage: http://www.dennisjordan.de" onclick="window.open(this.href);return false;
"Religion tötet wieder einen Menschen" (Dr. House "Vom Wert der Freundschaft")
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Re: AW: Urlaubsplanung 2013
Das sollte man sowieso immer dabei haben... gerade wenn man häufig nachts unterwegs ist um Strecke zu machenKeek1981 hat geschrieben: Brauch man in Kroatien nicht auch so nen Set Ersatzleuchtmittel. Bin nicht sicher.
(Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten)
- Keek1981
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Re: AW: Urlaubsplanung 2013
Wollte damit ja auch nur auf die Pflicht hinweisen. Wenn ich hier ab und zu lese was leute für Probleme haben, hat vieles mit Selbstverständlichkeit nix zu tun. :o
- Olli 666
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Re: Urlaubsplanung 2013
Hey, 3 Wochen sind doch Super. Die Strecke weiter bis z.B. Split ist ja nicht soooo weit. Wir haben uns in diesen Ländern angewöhnt, erst den Platz anzuschauen Sanitär etc. und dann drauf zu fahren. Wenn wir nur eine Nacht in Deutschland bleibe fahren wir meist direkt auf die Plätze. Nen Campingführer nutzen wir auch. Z.b. Mit dem Acsi Führer incl. Karte gibt es auf einigen Plätzen in der Nebensaison nette Rabatte. Außerdem hat man schon mal ne ungefähre Preisübersicht. Habe vor einiger Zeit einen Bericht über die Küstenstraße Kroatiens(Magistrale) gesehen. Der Hammer! Ansonsten ausschlafen und wenn wir weiterfahren vor 17 Uhr auf den nächsten Campingplätze rauffahren, ist eine Goldene Regel von uns. Kleiner Tip noch am Rande, ne Elektropfanne haben wir auch immer dabei. Da kann man auch mal draußen kochen, was bei der Hitze mehr Spaß macht.
Gruß Olli
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Re: Urlaubsplanung 2013
Bodensee--speziell Lindau--da gibt es nahe des ehemaligen Gueterbahnhofes die Moeglichkeit eine oder 2 Naechte fast direkt am Ufer zu stehn--Rampen--oder Ladestrasse heisst die.steffbla hat geschrieben:
Als zweite Route hab ich gerade mal
OBERfranken -> Bodensee -> Lugano -> Venezia -> Umag
Mit dem Rad kann man bequem dann ueber radwege nach Bregenz kommen
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Re: Urlaubsplanung 2013
ick weiß noch nich ob links rum oder rechts rum.
aber die warntafel darf ich am donnerstag beim vertrauten campingdealer abholen.
ich tendiere zu schweiz (wegen schoki) -> italien und vielleicht gar nicht bis kroatien.
mal schauen wie es uns unterwegs so gefällt und wo man man ein paar tage länger bleiben kann?!
ein paar tage hab ich ja noch zeit mich zu entscheiden...
aber die warntafel darf ich am donnerstag beim vertrauten campingdealer abholen.
ich tendiere zu schweiz (wegen schoki) -> italien und vielleicht gar nicht bis kroatien.
mal schauen wie es uns unterwegs so gefällt und wo man man ein paar tage länger bleiben kann?!
ein paar tage hab ich ja noch zeit mich zu entscheiden...
lieber nen kater als ne ziege. :(
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Re: Urlaubsplanung 2013
Gute Schoki gibt es in Wertheim-Village bei Art of Chokolate und Stellplatz neben an bei Expocamp.
mit freundlichen Grüssen !
Berti aus Bamberg
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Re: Urlaubsplanung 2013
bah, die sind ja schweineteuer die italien-tafeln. hat jmd. einen tipp woher man die günstig beziehen kann?
wir fahren auch slowenien-kroatien via italia.
grüssla
dirk
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Re: Urlaubsplanung 2013
edit
das günstigste was ich gefunden habe ist für 19,90 (keine versandkosten) hier:
http://www.autoteile-immler.com/Origina ... 2031_u161/" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: Urlaubsplanung 2013
Wollte bei der Tafel auch was sparen, hab aber ebenfalls nix günstiges gefunden. Augen zu und durch - is leider so. BTW: so `n räudiges Autonummernschild kost in der normalen Schilderbude mittlerweile auch um die 17,--/Stück, nur mal so als Vergleich.
Viele Grüße
Wolfgang
T3 - der fahrbare Wohncontainer...
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Re: Urlaubsplanung 2013
deswegen hab ich auch gleich noch nen neuen bremssattel eingebaut...
ich will auch urlauuuuuuuuuuub
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