"Neuer" Anhängerführerschein

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BePe
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"Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von BePe »

Moin,
kann mir mal bitte eine fix die Unterschiede zwischen dem alten BE und den neuen B96 Führerschein, den es seit Anfang des Jahres gibt, erklären.
Der neue kostet nur ca 200€, dann kann man den ja mal schnell nebenbei quasi machen.
Dachte immer der Anhängerführerschein kostet um die 1000€, deswegen hatte ich damit noch gar nicht so befasst.

Reicht der mir schon aus wenn ich bspw ein kleinen Anhänger an meinen 1,5t schweren Bus hängen will?

Zählt da das Leergewicht von Anhänger oder das was ich insgesamt drauf packen darf evtl noch + das Leergewicht?

Oder kann ich einen kleinen Anhänger nach der neuen Regelung sogar ohne Anhängerführerschein fahren?

Besten Dank
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Turbo »

:lol: ja und für die 200euro darfst dann 750kg fahren:-)
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von T3ler »

Klasse B :

Pkw mit einer maximalen Gesamtmasse von 3500kg.

Anhänger auch mit mehr als 750kg wenn die Gesamtmasse der Kombination nicht 3500kg übersteigt und die Leermasse des PKWs größer ist als die Gesamtmasse des Anhängers.

(Deswegen darf ich zum Glück Bus mit Wohnwagen mit B fahren)


Klasse BE:

Anhänger darf mehr als 3500kg wiegen. Kombination max. 7000 kg

Klasse B96:

Das selbe wie B nur das die Gesamtmasse mehr als 3500kg betragen darf, aber nicht mehr als 4250kg.


Bitte korrigiert mich falls da was nicht stimmt.

Gruß
Hannes
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Hannes »

T3ler hat geschrieben: Klasse BE:

Anhänger darf mehr als 3500kg wiegen. Kombination max. 7000 kg
Bitte schau noch einmal nach, zumindest unser Führerscheingesetz (.at) wurde mit Anfang Jänner 2013 geändert:

Alt: Führerschein BE: KFZ max. 3.500 kg, Anhänger unbegrenzt (bzw. durch die technischen und zulassungsrechtlichen Details des Zugfahrzeuges begrenzt.
Neu: KFZ max. 3.500 kg HzGG, Anhänger max. 3.500 kg HzGG

Nachdem die Führerscheine EU-weit vereinheitlicht wurden, sollte das bei euch ident sein.

Hannes
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Atlantik90 »

amtlicher Text BE siehe da: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html" onclick="window.open(this.href);return false;
amtlicher Text B-96 siehe da: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6a.html" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Bulli-Dennis »

Ich habe für BE 350 bezahlt da ich eigendlich nur die Pflichtstunden brauchte und ich muss sagen ich würde es wieder machen
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von BePe »

Bulli-Dennis hat geschrieben:Ich habe für BE 350 bezahlt da ich eigendlich nur die Pflichtstunden brauchte und ich muss sagen ich würde es wieder machen
BE muss doch auch zum TÜV und da Gebühren lassen, oder nicht mehr?
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Bulli-Dennis »

dann waren es halt iwie 400 aber ich würde wieder machen, denn es ist so schön einfach anhänger hinterm bus und los ohne kopf machen be darfste ja auch mit mehr als 3 achsen im zug fahren
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von ArCane »

Hab auch den BE gemacht. Hab allerdings etwa 500 Euro gezahlt. Kommt eben auf die Gegend an, wo du den Führerschein machst. Ich habs nicht bereut, gebraucht hab ich den Schein zwar erst zwei mal aber was man hat, das hat man.
B96 kostet bei uns hier genauso viel. Theoretisch ist das schon ausreichend mit 4,25 t zul. Zuges. Gewicht. Vor allem mehr als der T3 darf allerdings kommt irgendwann immer mal ein Moment, wo man eben damit nicht mehr hin kommt.
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Bulli-Dennis »

die momente das BE nicht mehr reicht kommen leider auch^^
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Magnum Markus »

Mach das beruflich mit den Führerscheinen :)

Wie schon gesagt zählt immer das max. zulässige Zug Gesamtgewicht.

B max. 3500 kg
B96 max. 4250 kg
BE max. 7000 kg

Alles andere ist weggefallen. Gibt noch ne Ausnahme mit 750 kg Anhängern bei B. Die ist aber recht uninteressant.

B96 ist für die Liga T3 schon nett. Darf hinter dem Standart 2500 kg Bus noch nen 1750 kg Anhänger. Sollte für vieles reichen.

Für B96 reicht ne Schulung. Keine Prüfung, kein nix. Die Schulung darf auch in einer Gruppe stattfinden. Dann wird das echt günstig.

Als Einzelschulung spart das gegenüber BE aber nicht viel. Höchstens die Prüfungsgebühren.

Grüße,
Markus
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Papajupe »

Mir egal........wenn der Bully als Zugmaschine nicht mehr Ausreicht............hab eh die olle Klasse 2 und 3 seit meiner BW Zeit......................aber einmal richtig Gelernt bringt man auch dieses Gespann rückwärts Links oder Rechts umme Kurve.

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Ach ja auf der Rückfahrt aus Bayern, anfang July, wurde ich bei zwei Großkontrollen nicht heraus Gewunken......... aber Womos und Gespanne mit Wohnanhänger..........sah für die Rennleitung wohl O.K. aus.
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Verzichte auf Fremdspaß und du hast mehr vom T3.
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von BePe »

Papajupe hat geschrieben:Mir egal........wenn der Bully als Zugmaschine nicht mehr Ausreicht............hab eh die olle Klasse 2 und 3 seit meiner BW Zeit......................aber einmal richtig Gelernt bringt man auch dieses Gespann rückwärts Links oder Rechts umme Kurve.

Na wenn ich die alte Klasse haben würde, dann hätte ich nicht das ein oder andere Mal meine Eltern als Fahrer für irgendwelche Transporte missbrauchen müssen :mrgreen:
Deswegen will ich ihn nun endlich mal selbst.


Kurzum zahle ich dann die ca 200€ für den 96er, damit das Gespann 750kg insgesamt mehr wiegen darf... ob das wirklich lohnt? :gr

Gibt es noch diese Regel, dass der Anhänger nicht mehr wiegen darf als das Zugpferd? bzw eine höhere Zuladung haben darf?

Und gleich noch eine Frage an den Experten ;)
Sollte ich jetzt den Anhängerführerschein machen, bekomme ich ja wohl einen neuen, der dann abläuft. Was sind die Kriterien/Kosten, um ihn dann wieder zu verlängern?
Müssen die alten Führerscheine auch irgendwann abgegeben werden und gegen neue getauscht werden, die dann ablaufen?
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Re:

Beitrag von Hannes »

Alle hier angeführten Gewichte (auch Zuggewicht) sind HzGGe.
Magnum Markus hat geschrieben:Mach das beruflich mit den Führerscheinen :)
Dann geh zur Nachschulung :)
Wie schon gesagt zählt immer das max. zulässige Zug Gesamtgewicht.
Nein
B max. 3500 kg
max. 4250 kg Zuggewicht, wenn der Anhänger höchstens 750 kg HzGG hat
max. 3.500 kg Zuggewicht, wenn ein schwerer Anhänger mitgeführt wird.
B96 max. 4250 kg
allerdings mit der Einschränkung, dass das Zugfahrzeug nicht mehr als 3.500 kg haben darf (wegen B-Schein)
BE max. 7000 kg
Der Anhänger oder Sattelaufleger darf ein HzGG von 3.500 kg haben, also nichts mit 2.500 kg Zugfahrzeug und 4.500 kg Anhänger - siehe den Link, den Neujoker gepostet hat.

Hannes
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Turbo »

Hannes hat recht!
Ich darf mit einem B Schein 4250kg max fahren wenn das zugfahrzeug 3,5tonnen wiegt(Wonmobil)!
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von ArCane »

Naja, das gabs auch schon vorher denn mit dem B war auch ein 750 kg Anhänger hinter einem 3,5 t Sprinter o.a. immer erlaubt. Den alten BE vor Januar 2013 wie ich ihn habe berechtigt noch zudem einen Anhänger mit dem 1,5 fachen zul GG es Fahrzeugs zu führen wenn eine durchgehende Bremse vorhanden ist. Tut aber jetzt hier nix zur Sache :-)
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Magnum Markus »

Turbo hat geschrieben:Hannes hat recht!
Ich darf mit einem B Schein 4250kg max fahren wenn das zugfahrzeug 3,5tonnen wiegt(Wonmobil)!
Jo richtig. Die Nummer mit der 750 kg Ausnahme im B Bereich gibt's immer noch. Wird aber zumindest in der T3 Praxis recht uninteressant sein.
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Re: Re:

Beitrag von Magnum Markus »

Hannes hat geschrieben:Alle hier angeführten Gewichte (auch Zuggewicht) sind HzGGe.
Was denn das für ne geile Abkürzung? Die kennt ja nichtmal google ... :bet

Ne ich denk wir meinen das gleiche. Ich hab nur versucht es irgendwie einfach zu vormulieren. Sonst landet man wie auch in diesem Thread immer bei irgendwelchen Ausnahmen. Im Prinzip die beiden zulässigen Gesamtgewichte addieren und gucken. :-)
BE max. 7000 kg
Der Anhänger oder Sattelaufleger darf ein HzGG von 3.500 kg haben, also nichts mit 2.500 kg Zugfahrzeug und 4.500 kg Anhänger - siehe den Link, den Neujoker gepostet hat.
Na zum Glück sind die Anhänger mit über 3500 kg und Kugelkopfkupplung ja auch recht selten. Ok, für die paar Sattel Exoten in der 3,5t Klasse könnte das intreressant sein. :g5

Hannes
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Magnum Markus »

BePe hat geschrieben:
Und gleich noch eine Frage an den Experten ;)
Sollte ich jetzt den Anhängerführerschein machen, bekomme ich ja wohl einen neuen, der dann abläuft. Was sind die Kriterien/Kosten, um ihn dann wieder zu verlängern?
Müssen die alten Führerscheine auch irgendwann abgegeben werden und gegen neue getauscht werden, die dann ablaufen?
Ja, ab dem 19.01.13 alle ausgestellten Führerscheine alle 15 Jahre.
Alle äteren bis spätestens zum 19.01.2033, also 5 Jahren später.

Kriterien bis jetzt im B Bereich nen neuer Sehtest für ca. 6 Euro und knapp 44 Euro für die neue Karte.
Ob sich das bis 2028 / 2033 nochmal ändert bleibt offen.
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von T3ler »

Das ganze ist zum Glück so undurchsichtig das nichtmal die Polizei
bei ner Kontrolle durchblickt was Sache ist :hehe
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Magnum Markus »

T3ler hat geschrieben:Das ganze ist zum Glück so undurchsichtig das nichtmal die Polizei
bei ner Kontrolle durchblickt was Sache ist :hehe
Na wir haben gerade einen der jammert jetzt ordentlich weil die nette Polizistin bei der Kontrolle aus beiden Scheinen die Gesamtgewichte (müsste F1 sein) treffsicher zusammen addieren konnte.

War halt größer 3500 kg.

Nun warten wir mal was die Strafanzeige bringt ...
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von ArCane »

Dann hättest du dich beschweren müssen, denn es zählt das tatsächliche Gewicht und nicht die Addition der zulässigen Gesamtgewichte.
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Magnum Markus »

ArCane hat geschrieben:Dann hättest du dich beschweren müssen, denn es zählt das tatsächliche Gewicht und nicht die Addition der zulässigen Gesamtgewichte.
Und das Gerücht hält sich leider hartnäckig seit der Erfindung des EU Führerscheines 1999.

Schützt aber wie immer nicht vor Strafe.
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Lars76 »

Von wegen Polizei und nicht durchblicken :mrgreen:
Bei meinem verzweifelt so manch Kenner seid der letzten Verlängerung auch:
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von DJ-Freezer »

Wenn ich mir des hier alles so durchles, bin ich froh, noch den alten Schein zu haben :mrgreen: Bis 7,5 T fahren, Hänger, 50 ccm usw....
Da blickt doch keiner mehr durch....

Gruß Stephan
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Magnum Markus »

Lars76 hat geschrieben:Von wegen Polizei und nicht durchblicken :mrgreen:
Bei meinem verzweifelt so manch Kenner seid der letzten Verlängerung auch:
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Alte umgeschriebene Klasse 1,3 und 2. Auto und Motorrad am gleichen Tag gemacht?
So sieht ne Standart Umschreibung aus. Hat der etwas ältere Polizist in seiner eigenen Hosentasche. :)
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Re:

Beitrag von ArCane »

Magnum Markus hat geschrieben:
ArCane hat geschrieben:Dann hättest du dich beschweren müssen, denn es zählt das tatsächliche Gewicht und nicht die Addition der zulässigen Gesamtgewichte.
Und das Gerücht hält sich leider hartnäckig seit der Erfindung des EU Führerscheines 1999.

Schützt aber wie immer nicht vor Strafe.
Stimmt, du hast Recht. Bei der Führerscheinverordnung zählt das zul. Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination. Die darf wie schon erkannt bei Klasse B nicht 3500 kg übersteigen.
Doof ist das, denn die dürften nicht mal einen leeren Anhänger ziehen der ein zul. GG von über 2000 kg hat, denn damit kommt man in der Regel immer über 3500 kg.

Ich habe das eben mit der tatsächlichen Anhängelast durcheinander gebracht. Ich dürfte zum Beispiel (entsprechender Führerschein vorausgesetzt) an einem Fahrzeug, welches 1500 kg gebremst ziehen darf eben genau die Masse anhängen. Wenn der Anhänger jedoch ein zul. Gesamtgewicht von 2000 kg, muss ich als Fahrzeugführer darauf achten, dass ich eben die Anhängelasten meines Fahrzeugs nicht übersteige. Das wurde mir jedenfalls bei der letzten Kontrolle so erklärt. Bei Überladung wäre dann zumindest kein Fahren ohne Führerschein, jedoch wirds im Falle der Kontrolle teuer...
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Magnum Markus »

ArCane hat geschrieben:
Magnum Markus hat geschrieben:
ArCane hat geschrieben:Dann hättest du dich beschweren müssen, denn es zählt das tatsächliche Gewicht und nicht die Addition der zulässigen Gesamtgewichte.
Und das Gerücht hält sich leider hartnäckig seit der Erfindung des EU Führerscheines 1999.

Schützt aber wie immer nicht vor Strafe.
Stimmt, du hast Recht. Bei der Führerscheinverordnung zählt das zul. Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination. Die darf wie schon erkannt bei Klasse B nicht 3500 kg übersteigen.
Doof ist das, denn die dürften nicht mal einen leeren Anhänger ziehen der ein zul. GG von über 2000 kg hat, denn damit kommt man in der Regel immer über 3500 kg.

Ich habe das eben mit der tatsächlichen Anhängelast durcheinander gebracht. Ich dürfte zum Beispiel (entsprechender Führerschein vorausgesetzt) an einem Fahrzeug, welches 1500 kg gebremst ziehen darf eben genau die Masse anhängen. Wenn der Anhänger jedoch ein zul. Gesamtgewicht von 2000 kg, muss ich als Fahrzeugführer darauf achten, dass ich eben die Anhängelasten meines Fahrzeugs nicht übersteige. Das wurde mir jedenfalls bei der letzten Kontrolle so erklärt. Bei Überladung wäre dann zumindest kein Fahren ohne Führerschein, jedoch wirds im Falle der Kontrolle teuer...
Da stimme ich doch jetzt absolut zu. :)

Leider wird oft das Fahrerlaubnisrecht mit dem Rest völlig vermischt.

Grüße,
Markus
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Turbo »

Also ich Brauch das nicht,Fahr einfach max 1300kg hinterm Bulli und bleib bei 3500kg gesammt!
Was braucht man mehr....was zieht ihr eigentlich alles mit dem Armen Bulli das ihr von 2500kg Anhänger redet?ist ja fast unmöglich mit dem alten Bulli,ich hatte diesen Sommen nen spezialtrailer hinter dem Bulli das waren 750kg evtl auch 800kg(jetski,Moped,Gepäck)und das Ding war irschenberg zb absolut am Limit!50kmh hoch....Bild
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von ArCane »

Da der "normale" Bulli i.d.R. ein zul. Gesamtgewicht von 2460 kg hat, bist du mit einem 1300 kg Anhänger schon ohne Führerschein unterwegs (falls du nur B hast).
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Turbo »

Ja da hast du natürlich recht....einfach auf 2200gesammtgewicht ablassten!Fertig
740kg Zuladung sollte schon reichen:-)
Hannes
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Hannes »

Turbo hat geschrieben:Also ich Brauch das nicht,Fahr einfach max 1300kg hinterm Bulli und bleib bei 3500kg gesammt!
Was braucht man mehr....was zieht ihr eigentlich alles mit dem Armen Bulli das ihr von 2500kg Anhänger redet?
Vorsicht

Du musst unterscheiden zwischen Höchzulässigem Gesamtgewicht (HzGG) und Gesamtgewicht (GW).
HzGG ist im Fahrzeugschein eingetragen
GG ist das Gewicht, das der Anhänger zum jeweiligen Zeitpunkt inclusive der Ladung wiegt.

Du darfst mit Führerschein B einen Anhänger mit HzGG von 750 kg nachziehen ohne nachzudenken.

Ist das HzGG höher als 750 kg muss der Anhänger gebremst sein und:
Die HzGG von Anhänger und Zugfahrzeug zusammengezählt dürfen 3.500 kg nicht übersteigen, d.h. an einem T3 mit HzGG von 2.500 kg darfst du nur einen Anhänger mit einem HzGG von 1.000 kg ziehen. Du darfst aber nicht einen Anhänger ziehen, der ein GG von 1.000 kg hat, aber ein HzGG von 1.500 kg, weil die Summe HzGG beider Fahrzeuge 4.000 kg beträgt und damit über 3.500 kg liegt.

Du darfst diesen Anhänger aber hinter einem PKW ziehen, der ein HzGG von 2.000 kg hat, auch wenn der Anhänger voll beladen ist, weil die Summe der HzGG der beiden FAhrzeuge 3.500 kg nicht übersteigt.

In allen Fällen sind auch die im Fahrzeugschein eingetragenen maximalen Zuglasten, die sich auf das GG des Anhängers beziehen, einzuhalten.

Hannes
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Re:

Beitrag von Lars76 »

Magnum Markus hat geschrieben:
Lars76 hat geschrieben:Von wegen Polizei und nicht durchblicken :mrgreen:
Bei meinem verzweifelt so manch Kenner seid der letzten Verlängerung auch:
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Alte umgeschriebene Klasse 1,3 und 2. Auto und Motorrad am gleichen Tag gemacht?
So sieht ne Standart Umschreibung aus. Hat der etwas ältere Polizist in seiner eigenen Hosentasche. :)
Siehst du, falsch :mrgreen:
Alte Klasse drei, richtig.
Dann Klasse CE gemacht (mittlerweile 2. mal verlängert). Motorrad-Klasse hab ich nicht. Aber ich darf Trikes und Quats fahren. Und die sind seit Neustem in den A-Klassen versteckt :lol:
79.03 und 79.04 steht für drei oder vier Räder mindestens
ergster
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von ergster »

So, ich finde, die sollten da mal noch n bisschen dran rumbasteln, dann versteht garantiert keiner mehr was Ambach is.

Ich hab ma gerade aus Interesse mit dem Tüv Rheinland telefoniert, ob die mir denn nun sagen können, was ich mit nem 2008 gemachten BE Führerschein fahren darf.

Erstmal von der Zentrale an eine Dame weitergeleitet worden. Ok. Die hatte nur neue Unterlagen. Also nochmal weiterstellen zu einem Typen, dem ich auf der Straße sofort ne Alkoholkontrolle aufdrücken würde.
Nachdem ich dem dann 5 mal erklärt habe, dass ich wissen möchte was ich mit meinem 2008 gemachten BE nun ziehen darf lallte er dann was von Sinngemäss, alle Anhänger die ich will, solange ich nur in einem Zugfahrzeug sitze was ein zgG. (dat heißt zulässiges gesamt Gewicht, es gibt kein höchst zulässiges gesamt Gewicht) von max. 3500 kg. hat.

Das soll sich in der Fahrerlaubnisverordnung Anlage 3 und Anlage 9 finden. Mal sehen ob ich das auftreiben kann. Denn einfach so kopieren, dass er konnte er nicht. Ich hab nicht gefragt warum nicht, war schon so anstrengend genug.

Ach ja, und ich müsste natürlich meinen Führerschein umschreiben lassen, damit ich das auch tatsächlich tun darf.
Ja ne is klar, so kann man die Leude mit älteren Lappen auch dazu zwingen, sich n neuen zu holen. Das ich gesagt hab, anstatt den umzuschreiben leg ich mir lieber die FEV ins Auto und Disskutier das im falle eines Falles vor Ort, hatter nich verstanden. Is ja nich erlaubt :tl
Wer V sagt . . .
Muss auch W sagen

Grüße
ergster
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Keek1981
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Re: AW: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Keek1981 »

Ich mach mir dat immer einfach, wenn ich nen Hänger dran machen will, frag ich mein Kollegen (Fahrlehrer) ob ich das darf und gut. :grin:
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von MR. CCB »

@ lars
denk dran, ab 2014 brauchst du die Modulnachweise (FS-Eintrag 95) um eine gültige Fahrerkarte zu beantragen.....
Dann wird es noch lustiger mit Zahlen, Begrenzungen und Abkürzungen.
:et
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von MR. CCB »

Achja,
der BCE-Führerschein inkl. BGQ (beschleunigte Grundqualifikation) kostete im Februar 6500€......meine Frau darf jetzt auch RICHTIGE Fahrzeuge fahren....... :muaha
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Lars76
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Lars76 »

MR. CCB hat geschrieben:@ lars
denk dran, ab 2014 brauchst du die Modulnachweise (FS-Eintrag 95) um eine gültige Fahrerkarte zu beantragen.....
Dann wird es noch lustiger mit Zahlen, Begrenzungen und Abkürzungen.
:et
Ich fahre nicht beruflich mit den großen Kisten.Ansonsten hätte ich das schon bei der letzten Verlängerung machen müssen.
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von chris.tappe »

Lars76 hat geschrieben:
Magnum Markus hat geschrieben:
Lars76 hat geschrieben:Von wegen Polizei und nicht durchblicken :mrgreen:
Bei meinem verzweifelt so manch Kenner seid der letzten Verlängerung auch:
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RICHTIG :tl

Und ich vermute dass dich 99 % Prozent der Kollegen mit deiner Eintragung der Klasse A auch mit nem fetten Mopped weiterfahren lassen würden.....

Gruss ausm Rheinland,

Chris
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Manni »

Papajupe hat geschrieben:Mir egal........wenn der Bully als Zugmaschine nicht mehr Ausreicht............hab eh die olle Klasse 2 und 3 seit meiner BW Zeit......................aber einmal richtig Gelernt bringt man auch dieses Gespann rückwärts Links oder Rechts umme Kurve.

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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Charly »

und vorher zum doc, bevor es 50 klingelt!

Moin Männer

Für die alten Scheine (Lappen und Pinky) ist dieser Thread hier nicht relevant, bis auf die Altersbeschränkung.
Und B96 gilt nur für FS-Erwerber, die den Schein ab dem Januar 2013 machen/gemacht haben.

http://www.t-online.de/auto/news/id_576 ... onnen.html
Gruss Charly


Da lernt man mühevoll laufen und sprechen,
und nun soll ich stillsitzen und die Klappe halten !
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Papajupe
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Papajupe »

Manni hat geschrieben:
Papajupe hat geschrieben:Mir egal........wenn der Bully als Zugmaschine nicht mehr Ausreicht............hab eh die olle Klasse 2 und 3 seit meiner BW Zeit......................aber einmal richtig Gelernt bringt man auch dieses Gespann rückwärts Links oder Rechts umme Kurve.

befristet bis zum 50. Lebensjahr
Hab eh einmal pro Jahr ein freiwilligen Check up...Herz und Keislauf........bzw. in der Firma wegen Staplerschein.......Reicht der? Oder wolln die da in gut vier Jahren noch was anderes Sehn?

gruss Stefan
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von sauerland_bulli »

Hi Leute,

mach ab nächster Woche selbst den BE. Und nach allem was mir mein Fahrlehrer bis jetzt gesagt hat, hat der Hannes recht. B bis max 3,5t und Anhänger bis max 3,5t. usw... :-)


schönes WE
Gruß, sauerland_bulli :-)
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Manni »

Papajupe hat geschrieben:
Manni hat geschrieben:
Papajupe hat geschrieben:Mir egal........wenn der Bully als Zugmaschine nicht mehr Ausreicht............hab eh die olle Klasse 2 und 3 seit meiner BW Zeit......................aber einmal richtig Gelernt bringt man auch dieses Gespann rückwärts Links oder Rechts umme Kurve.

befristet bis zum 50. Lebensjahr
Hab eh einmal pro Jahr ein freiwilligen Check up...Herz und Keislauf........bzw. in der Firma wegen Staplerschein.......Reicht der? Oder wolln die da in gut vier Jahren noch was anderes Sehn?

gruss Stefan
Musst du extra machen, d. h.: Augenarzt und ärztliche Untersuchung.

Die Untersuchung über die gesundheitliche Eignung kann von einem Arzt für Arbeits- oder Betriebsmedizin, einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung oder von jedem Arzt für Allgemeinmedizin oder für Innere Medizin durchgeführt werden. Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
Freundliche Grüße
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Papajupe »

Ah alles klar Manni ;-)
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Manni »

Papajupe hat geschrieben:Ah alles klar Manni ;-)
Und nicht vergessen, alle fünf Jahre Wiederholung.
Freundliche Grüße
Martin
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Hannes »

Wobei es im fortgeschritteneren Alter (abhängig von Gesundheitszustand) sinnvoll sein kann, die Verlängerung nicht mehr zu beantragen. Bei uns in .at sinds auf Diabetiker scharf, da gibt es dann, abhängig von der Intensität, Befristungen des gesamten Führerscheins auf einen Zeitraum von 1 - 5 Jahren. Mit dem ersten Herzinfarkt kann, ab dem zweiten ist der Führerschein mit Sicherheit weg.

Hannes
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Re: "Neuer" Anhängerführerschein

Beitrag von Lars76 »

Das sollte auch beachtet werden:
JEGLICHE Veränderung, Verlängerung oder Neubeantragung durch z.B. Verlust führt zu einem befristeten Führerschein. Auch bei den Klassen die man vorher gemacht hat. Einziger Unterschied ist, dass man für die Klassen keine medizinische Untersuchung braucht (Ausnahme CE, D, DE usw.). Einzig das Lichtbild muss aktuell sein.
Sprich, verlängert man seinen z.B. CE Schein, wird auch der B, BE usw. befristet. Das datum wird auf der Vorderseite unter 4b eingetragen.
Für Klassen die nach dem 19.01.2013 gemacht wurden, wird dann auch die medizinische Untersuchung fällig.
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