Rückfahrscheinwerfer garnicht vorhanden?

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bummelbum
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Rückfahrscheinwerfer garnicht vorhanden?

Beitrag von bummelbum »

Mir ist bekannt das der Rückfahrscheinwerfer nicht funktioniert.
Jetzt einte ein Kumpel das dies bei Autos vor einem bestimmtem Baujahr auch garkeine
Pflicht wäre.
Zudem glaube ich das die Schwarzen Scheinwerfer nicht mal einen Rückfahrscheinwerfer haben.
Hab ein wenig gegoogelt aber leider nichts gefunden.
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TottiP
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Re: Rückfahrscheinwerfer garnicht vorhanden?

Beitrag von TottiP »

Schwarze Rückleuchten haben den Rückfahrscheinwerfer integriert. Pflicht sind die Rückfahrscheinwerfer meines Wissens nach aber nicht, es gab auch T3 mit rot / orangenen Rülis ohne RüFaScheinis
Gruß, Totti
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Re: Rückfahrscheinwerfer garnicht vorhanden?

Beitrag von Mr.X »

Hallo!

Meine haben auch nicht funktioniert, war aber nur Korrosion am Stecker zum Schalter für die Rückdfahrscheinwerfer am Getriebe. Nachsehen könnte sich also lohnen.

Gruß,

Mr.X
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bummelbum
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Re: Rückfahrscheinwerfer garnicht vorhanden?

Beitrag von bummelbum »

Ja aber wenn es nicht Pflicht ist würde ich gerne auf den Rückfahrscheinwerfer verzichten.
Sieht besser aus.
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Re: Rückfahrscheinwerfer garnicht vorhanden?

Beitrag von Urpilsfan »

Also ich tippe auch auf einen Deffekt bzw. vergammelten Schalter am Getriebe !
Jeder TÜV Prüfer weiss das der T3 Rückfahrscheinwerfer hat und wird die bei der HU mit der Beleuchtungsanlage auch kontrolieren das ist das was ich Dir dasu sagen kann !
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Atlantik90
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Re: Rückfahrscheinwerfer garnicht vorhanden?

Beitrag von Atlantik90 »

Wenn in den Schlusslichtern Rückfahrscheinwerfer drin sind, dann müssen die auch funktionieren, denn vorhandene Beleuchtungseinrichtungen müssen funktionsfähig sein. Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1.1.1987 sind sie Pflicht. Bei frühen Baujahren waren Rückfahrscheinwerfer Sonderausstattung, also haben nicht alle Bullis Rückfahrscheinwerfer.
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wünscht Joachim
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bummelbum
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Re: Rückfahrscheinwerfer garnicht vorhanden?

Beitrag von bummelbum »

neujoker hat geschrieben:Wenn in den Schlusslichtern Rückfahrscheinwerfer drin sind, dann müssen die auch funktionieren, denn vorhandene Beleuchtungseinrichtungen müssen funktionsfähig sein. Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1.1.1987 sind sie Pflicht. Bei frühen Baujahren waren Rückfahrscheinwerfer Sonderausstattung, also haben nicht alle Bullis Rückfahrscheinwerfer.
Erstzulassung 07.01.1987.... na toll. Ich will keinen Rückfahrscheinwerfer.
Ich werde mal schauen ob einer da ist, sieht allerdings nicht so aus.
Dann muss ich ihn halt anschließen.
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